Los

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Art Déco Zuckerdose / A silver Art Deco sugar bowl, Maison Cardeilhac, Paris, um 1920

In Kunst- und Antiquitätenauktion

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Art Déco Zuckerdose / A silver Art Deco sugar bowl, Maison Cardeilhac, Paris, um 1920 - Bild 2 aus 8
Art Déco Zuckerdose / A silver Art Deco sugar bowl, Maison Cardeilhac, Paris, um 1920 - Bild 3 aus 8
Art Déco Zuckerdose / A silver Art Deco sugar bowl, Maison Cardeilhac, Paris, um 1920 - Bild 4 aus 8
Art Déco Zuckerdose / A silver Art Deco sugar bowl, Maison Cardeilhac, Paris, um 1920 - Bild 5 aus 8
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Mannheim
Passed EUR
Mannheim
Art Déco Zuckerdose / A silver Art Deco sugar bowl, Maison Cardeilhac, Paris, um 1920
Material: Silber 950, innen vergoldet,
Punzierung: Minerva-Kopf (Minerve), Meistermarke und Schriftzug 'CARDEILHAC PARIS',
Maße: 13 x 11 cm,
Gewicht: 295 g,
Zustand: gut, gebraucht
Art Déco Zuckerdose / A silver Art Deco sugar bowl, Maison Cardeilhac, Paris, um 1920
Material: Silber 950, innen vergoldet,
Punzierung: Minerva-Kopf (Minerve), Meistermarke und Schriftzug 'CARDEILHAC PARIS',
Maße: 13 x 11 cm,
Gewicht: 295 g,
Zustand: gut, gebraucht

Kunst- und Antiquitätenauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Mannheimer Straße 32a
Mannheim
68309
Germany

Es liegen noch keine Versandinformationen vor.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

 

Versteigerungsbedingungen

 

1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zurückzuziehen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.

3. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung; die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt.

Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Beschädigungen werden im Auktionskatalog nur erwähnt, wenn sie den Gesamteindruck des Objekts deutlich beeinträchtigen.

Deshalb wird keine Haftung für offene und versteckte Mängel, Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Beschädigungen usw. übernommen. Der Zustand der Waren wird jedoch im Limitpreis berücksichtigt. Bei Gemälden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen gemessen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefügt und nicht bewertet wird. Signaturen auf Gemälden sind abgelesen und werden mit verschiedenen Hilfsmitteln, z.B. Schwarzlicht eingehend geprüft.

Die Ware ist, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.

4. Schriftliche Gebote müssen spätestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicheheiten vorliegen - zurückweisen. Telefongebote können erst ab einem Limit von 50,- Euro berücksichtigt werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem schriftlichen Auftrag die Telefonnummer anzugeben, unter der Sie bei Aufruf des Objektes zu erreichen sind. Unsere Mitarbeiterinnen rufen Sie rechtzeitig an und bieten in Ihrem Auftrag und gemäß Ihren Anweisungen. Für das Zustandekommen der Verbindung kann keine Gewähr übernommen werden. Telefongebote sind automatisch Limitgebote, auch wenn der Telefonbieter nicht erreicht wurde. Die Mindeststeigerung beträgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Für Eingabefehler kann keine Haftung übernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten Irrtümer entstehen können.

5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. Bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über; es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schützen. Das Auktionshaus organisiert auf schriftlichen Auftrag des Käufers den Versand der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Objekte an den Käufer oder einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Erwerber über.

7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.

8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nur gegen einen Zuschlag von 3,67 % akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasten des Erwerbers. Die Kosten für Porto und Verpackung werden in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt. Für das Inland werden mind. 14,00 Euro, Ausland 28,00 Euro und Übersee 42,00 Euro je Paket abgerechnet. Je nach Gewicht wird der Paketpreis entsprechend erhöht. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, werden diese bei ausländischen Kunden separat in Rechnung gestellt. Wünscht der Käufer eine zusätzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. Ab 500 Euro werden 5 Euro Versicherungsgebühren berechnet. Sperrgut (oder mehrere Pakete) werden nach Aufwand berechnet.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 22 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer erhoben (insgesamt 26,18 %). Für Live-Bieten ist eine zusätzliche Gebühr fällig, diese beträgt für alle Live-Portale (Drittanbieter) 5 % zuzüglich 19% Umsatzsteuer (insgesamt 5,95 %). Für Live-Bieter beträgt das Aufgeld inklusive Live-Gebühr also insgesamt 32,13 % inkl. Umsatzsteuer. Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung. Der Gesamtbetrag ist mit Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Zahlungsverzug tritt 7 Tage nach Rechnungsstellung ein. Eine weitere Mahnung ist hierzu nicht mehr nötig.

10. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt. Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe gerügt werden. Ein Annahmeverzug des Käufers steht der Übergabe gleich. Eine Rückabwicklung lässt den Anspruch des Auktionshauses auf das Aufgeld unberührt. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen das Auktionshaus sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von 10 Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Nach Verzug verliert der Käufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 35 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.

12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.

13. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schäden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.

14. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.

15. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen, von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen.

16. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-,  Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem Auktionator und dem Eigentümer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber verzichtet im Rahmen der Auktion auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.

17. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.

18. Erfüllungsort ist für beide der Sitz des Auktionshauses (Mannheim).

19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

20. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext. Die in diesem Katalog und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum. Vervielfältigung und Zweitverwertung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

 

ENGLISH VERSION

 

Auktionshaus Schwab

 

 

Condition of sale

  1. The auction is carried out in the name and on account of the customer not of the auction house, own goods excluded. The auctioning will be performed according to the stated sequence in the catalogue.
  2. The auctioneer can combine numbers, separate them, can offer them out of the sequence or can withdraw them. He has the right to exclude persons from the auction and to reject written bids.
  3. The goods to be sold in the auction can be examined and checked at determined times before the auction; place and date will be mentioned in the catalogue. They will be auctioned in the conditions as examined. The description in the catalogues are made to the best of our knowledge, but they are no guaranteed attributes in the sense of § 459 and following BGB. The auctioneer has no liability for defects. The goods are not tested for function if not stated otherwise. Paintings and drawings are sized (cm), not including the frame. The signatures are read as seen and checked with different scientific methods. Transformers and switch-gears do not come up to the present regulations of the association of German electrical engineers (VDE). Therefore they will be offered just for the purpose of collecting and without any liability of the auctioneer. Proves of forgery, not originals,can be accepted only by an expertise officially recognized (incumbent on the new owner) and presented to the auction house within 6 weeks after receiving the object. Of all our efforts and technical equipments the colours of photos can varying from the original. We can not guarantee the colour fastening. In case there are diverging numbers with picture and corresponding text by mistake, the text number shall remain valid.
  4. Bids have to be placed in written form in EURO. Written bids must be present one day before the auction. The auctioneer reserves the right to reject any bid, in particular where the bidder is not known to the auctioneer, where no security has been given prior to the auction. The auctioneer is entitled to refuse an offer of unknown persons if there is no security guaranteed. Phone biddings are accepted for bids minimum 50 € and the bidder agreeing that he bids automatically the reserve or estimate price. The minimum increase of the bids is EUR 5 till the bids come up to EUR 100, EUR 10 up to 1000 EUR and EUR 100 up to EUR 4000. Over 4000 EUR bids increase EUR 500.
  5. The knocking down is done if no higher offer is made after the third repetition of the highest offer. Any objections have to be done immediately; in this case the auctioneer can start again with the initial bid of this lot. In case several bidders make the same offer, the knocking down is decided by incoming date. With the knocking down a contract of sale will come about with the seller represented through the auctioneer and the buyer.
  6. The knocking down obliges the taking of the sold lot. The knocking down transfers the risk of possible losses, damages, mistakes to the purchaser. It is his business to insure the goods against these risks. The auction house offers the service to organize shipment of goods on the buyers risk and costs only upon the written instructions.
  7. The goods become the property of the purchaser only after the complete payment. The objects will only be delivered if the payment has been settled. Till complete payment and change of ownership the storing of the goods takes place at the costs and the risk of the purchaser.
  8. Present buyers have to pay the auctioneer or an authorized person on the day of the auction the hammer price, the premium and the sales tax cash or with Euro Card with pin. We do accept payment credit cards charging 3.67 % on the total amount. Absent buyers will get an invoice which has to be paid immediately. Property will be shipped after complete payment. The shipment will be carried out as parcel post on the account and risk of the purchaser. There is a flat rate on mailing and packing due to one piece of package; charging 12 € for Germany, 18 € for Europe, depending on weight and volume, minimum 40 € for overseas. Further parcels will be charged separately to foreign customers. If the purchaser wishes an additional insurance it is on his account. The lump-sum is only valid for parcels shipped by mail. Bulky goods will be charged by actual fees.
  9. A premium of 22 % has to be paid on the knocking down price. Live-bidding increase the premium of 3 % (total 25 % + VAT = 29,75 %). The German VAT tax (19 %) has to be paid on the surcharge, i.e. the total surcharge amounts to 26,18 %. VAT free sale is valid, according to German tax law, for buyers and delivering outside UE territories. Sales tax in respect of commission and extra costs will be passed on account separately. Invoices issued during the auction have to be checked and paid immediately. 14 days after issue of the invoice (date of issue) the buyer will be in default and costs will be applied.
  10. Complaints because of obvious defects have to be made instantly if possible or at latest in 14 days after the auction or 14 days after receiving the goods, to forward them to the seller of the goods.
  11. In case the payment does not reach the auctioneer in due time, it will cause an interest for delay for the buyer at a rate of 1.5 % for every month or part thereof, calculating 5 % + VAT of storage costs per item and day. After appointed time with warning of refusal any of his rights deriving from the knocking down will be lost. The articles will be resold at his own cost. The auctioneer is entitled to claim overall damages at a rate of 25 % of the knockdown price due to default (lost of seller’s and buyer’s commission). Higher expenses remain on the provision. The buyer has the right to proof of less expenditure. Additional costs will be charged to the customer.
  12. The auctioneer has the right to withdraw or sue for the debts relating to the contract of sale in other peoples name.
  13. To sue the auctioneer for any damages is only possible if the damage was caused deliberately or through bad carelessness.
  14. The preceding terms are also valid for the after sale upon the official auction.
  15. All visitors are liable for any damages they are causing. The auctioneer has the right to exclude persons from the auction without stating motives especially persons who are disturbing the progress of the auction or defaulting purchasers.
  16. The alienable and hereditary rights of realization, right of use and copyright on the pictures in this catalogue are exclusively belonging to the auctioneer and the owner of the goods at the time of publication of the catalogue. They will not pass over to the bidder when he gets the knocking down. The above listed rights imply explicitly the duplication and publishing as well as all rights close to. The purchaser of the goods will waive all rights on the pictures.
  17. The visitor accepts the above conditions explicitly by bid participation of the auction or by bid offer.
  18. Place of performance for both sides is the residence of the auction house (Mannheim/Germany).
  19. Should one or more provisions in these conditions of sale be or become ineffective, the validity of the remaining conditions is retained.
  20. In case of doubt the German version of these conditions of sale is legally binding. The objects shown in this catalogue and on our website are our property. Duplicate and copy needs our written agreement.

 

 

Vollständige AGBs

Stichworte: Maison Cardeilhac, Bowl, Sugar Bowl