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Los
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*see english below*
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Versteigerungsbedingungen
Grundlage der Versteigerung sind die zum Aushang gebrachten gesetzlichen Bestimmungen. Für jede Versteigerung gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen:
1. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Gesetze und Festlegungen der GewO, des BGB, des HGB, der PfandVO, des UWG, der GVG, des WEG, freiwillig oder im behördlichen Auftrag, im fremden Namen und auf Rechnung der Auftraggeber. Die Gegenstände stammen aus Nachlässen , Auflösungen und Einlieferungen. Sie können in der dafür festgesetzten Zeit besichtigt und geprüft werden. Die Versteigerung erfolgt nach fortlaufenden Katalognummern. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Erfüllung seines Auftrages und zur Absicherung der gesetzlichen Vorschriften für die Dauer der Bearbeitung des Auftrages gespeichert bleiben. Nach Vollendung des Auftrages wird entsprechend der bestehenden Vorschriften "DSGVO 2018" verfahren.
2. Katalogbeschreibungen: Die Beschreibung der Gegenstände beruht auf subjektiven Überzeugungen der Experten, sie werden mit derzeitigen marktüblichen Preisen als Grundlage des Ausrufpreises beurteilt und ermittelt. Für offene und verdeckte Mängel sowie für Zuschreibungen wird keine Haftung übernommen. Begründete Mängelrügen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen geltend gemacht werden. Die Gegenstände werden ersteigert wie besichtigt. Bei Kunstgegenständen, insbesondere bei Bildern und bei antiken Gegenständen, werden nur solche Fehler und Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert wesentlich beeinträchtigen. Die Funktion von mechanischen, technischen und elektrischen Geräten wird nicht geprüft. Für die Funktionstüchtigkeit wird weder Garantie noch Haftung übernommen. Die Auktionsteilnehmer werden gebeten, sich persönlich vom Zustand der Objekte und Kunstwerke zu überzeugen, da Katalogbeschreibungen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB sind. Für Unfälle während der Besichtigungs- und Versteigerungszeit wird keine Haftung übernommen.
3. Militärhistorische Objekte WKII (§86a StGB): Auktionsbieter und Einlieferer versichern, dass sie zeitgeschichtliche u. militärhistorische Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen u. kunsthistorischen Forschung oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben, bzw veräußern. Das Auktionshaus Bieberle bietet die entsprechenden Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des III. Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nicht propagandistisch zu nutzen.
4. Artenschutz: Objekte, die aus Materialien bestehen oder Materialien enthalten, die geschützten oder gefährdeten Arten entstammen, dürfen in einigen Ländern nicht importiert werden. Käufer bestätigen mit der Abgabe ihres Gebots, dass sie sich über die Gesetzgebung und Zollvorschriften des betreffenden Landes informiert haben.
5. Der Auktionator behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen jedes Objekt von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen oder Beschreibungen und Preise zu ändern. Der Auktionsleiter ist berechtigt, ausnahmsweise Lose zu trennen, zu vereinigen, in einem zweiaktigen Bietvorgang auszubieten, zurückzuziehen oder die Versteigerung abweichend von der vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen., Im Fall eines zweiaktigen Bietvorganges werden die betroffenen Objekte ausdrücklich genannt. Die einzelnen ausgeboten Höchstgebote, b.z.w. die jeweiligen Meistbieter können zunächst notiert werden und es erfolgt noch kein Zuschlag. Dann werden sie unter ein Los zusammengezogen und unter Berücksichtigung der bereits erzielten Höchstgebote und Limite von möglicher weise unterbotenen Objekten als Sammlung angeboten. Die Zuschlagserteilung erfolgt dann zu dem für die Sammlung gebotenen Höchstgebot oder zu den Einzelmeistgeboten, je nachdem, wodurch unter Einbeziehung der Limite für allenfalls untergebotene Objekte ein höherer Preis erzielt wird.
6. Der Zuschlag wird dem Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Gibt es mehrere Bieter für dasselbe Gebot, entscheidet das Los. Sollte ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein, kann der Ausruf erneut erfolgen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich als Limitpreise, die in festgelegten Steigerungsstufen gesteigert werden. Untergebote werden nur unter Vorbehalt zugeschlagen. Bis zu einem Limit von 100,- € werden Untergebote nicht berücksichtigt. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen u.a. auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung. Schriftliche Gebote werden gleichrangig behandelt. Da ein Höchstgebot grundsätzlich nicht als Ausruf gewertet wird, sondern den Steigerungsraten entsprechend mit ausgerufen wird, kann es vorkommen, dass ein schriftliches Höchstgebot mit einem Saalgebot gleichlautet. In diesem Fall erhält das Saalgebot den Zuschlag.
Steigerungsstufen
bis 100 EUR - in 5-EUR-Schritten
100 bis 200 EUR - in 10-EUR-Schritten
200 bis 500 EUR - in 20-EUR-Schritten
500 bis 1.000 EUR - in 50-EUR-Schritten
1.000 bis 2.000 EUR - in 100-EUR-Schritten
2.000 bis 5.000 EUR - in 200-EUR-Schritten
5.000 bis 10.000 EUR - in 500-EUR-Schritten
7. Der Zuschlagpreis wird nach erfolgtem Zuschlag fällig. Bei dem zugeschlagenen Ergebnis handelt es sich um einen Nettopreis. Er versteht sich zuzüglich 18% Versteigerungsgebühr plus 19% Umsatzsteuer auf die Gebühren, insgesamt also 21,42%. Bieter, die über lot-tissimo und theSaleroom Ihre Gebote abgeben, zahlen zzgl. zu den Versteigerungsgebühren 5% Online-Provision, beim live-Bieten über bid4it sind es 2,6% Provision. Beim persönlichen Bieten ist die Zahlung des Gesamtbetrages sofort am Versteigerungstag an das Auktionshaus Bieberle zu entrichten; bei schriftlichen Geboten 10 Tage nach der Rechnungslegung. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers. Kaufrückstände und dadurch entstandene Nebenkosten kann der Auktionator für den Auftraggeber einziehen bzw. einklagen. Auch bei Onlinebietern sind das Versteigerungsprotokoll sowie die Versteigerungsbedingungen unseres Hauses maßgebend, nicht etwa die Angaben des Online-Dienstleisters.
Der Zuschlagpreis bei einer Betriebsauflösung wird nach erfolgtem Zuschlag fällig. Er versteht sich zuzüglich 15% Versteigerungsgebühr plus 19% Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis und der Versteigerungsgebühr 36,85%. Beim persönlichen Bieten ist die Zahlung des Gesamtbetrages sofort am Versteigerungstag an das Auktionshaus Bieberle zu entrichten; bei schriftlichen Geboten 10 Tage nach der Rechnungslegung. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers. Kaufrückstände und dadurch entstandene Nebenkosten kann der Auktionator für den Auftraggeber einziehen bzw. einklagen.
8. Zahlung: Rechnungen können bar, per EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden. Wird der Kaufpreis nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so ist der Auktionator berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen vom Rückstand tageweise berechnet, 6 % / 365 pro Tag, über den offenen Zeitraum zu verrechnen. Bei Mahnungen verringert sich die Zahlungsfrist auf 7 Tage. Je 2. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Käufer haftet nach Zuschlagserteilung für die vollständige und rechtzeitige Kaufpreiszahlung auch im Fall der Bekanntgabe nach Zuschlagserteilung, dass er für eine dritte Person mit geboten hat. Stellt das Auktionshaus auf Wunsch des Käufers eine Rechnung an die namhaft gemachte dritte Person aus, erklärt das Auktionshaus damit ausschließlich die Akzeptanz einer schlichten (zusätzlichen) Erfüllungsverpflichtung durch die namhaft gemachte dritte Person, ohne ihr weitere Rechte wie insbesondere Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüche, etc. einzuräumen, sowie unter Aufrechterhaltung der vollständigen Haftung des Käufers.
9. Die Ausgabe der ersteigerten Gegenstände erfolgt nach Barzahlung sofort oder innerhalb von 5 Arbeitstagen. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Zeitraum einzuhalten. Für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Sollte die angegebene Frist überschritten werden, kann der Gegenstand kostenpflichtig zu Lasten des Käufers eingelagert werden.
10. Schriftliche Gebote werden bis spätestens einen Tag vor der Auktion angenommen. Sie werden interessewahrend und gewissenhaft ausgeführt. Verbindlich dafür ist stets die Katalognummer. Der dabei angegebene Preis gilt als Höchstgebot, ausschließlich Gebühr und Umsatzsteuer. Der Zuschlag kann also auch für einen niedrigeren Preis erfolgen. Nicht bekannte Bieter werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung für ausreichende Sicherheitsleistung zu sorgen, da sonst die Ausführung des Gebotes unterbleiben kann; dies trifft auch für schriftliche Bieter zu.
11. Telefonische Gebote müssen vor der Versteigerung vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Der im Höchstfall vorgesehene Kaufpreis muss hinterlegt bzw. anderweitig abgesichert sein, z.B. durch einen Scheck. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während der Versteigerung wird vom Auktionshaus keine Haftung übernommen. Telefonbieter müssen ihren Bietwunsch bis spätestens einen Tag vor der Auktion unter Angabe von Name, Adresse und der Telefonnummer, unter welcher Sie am Auktionstag sicher zu erreichen sind, anzeigen. Telefonische Gebote werden nur bei Schätzpreisen über 150,- EUR angenommen. Eine telefonische Teilnahme an der Auktion bedeutet automatisch das Bieten des Limitpreises des betreffenden Objektes. Dies gilt auch für den Fall, dass der Bieter während der Auktion von den Mitarbeitern des Auktionshauses nicht telefonisch erreicht werden kann.
12. Der Nachverkauf findet grundsätzlich unter Auktionsbedingungen statt.
13. Der Versand erfolgt bei schriftlichen Geboten auf Wunsch des Käufers, auf seine Kosten und auf seine Gefahr (§447 BGB), wobei das Auktionshaus Bieberle nach eigenem Ermessen Versandart und -mittel bestimmt. Alle Waren werden als DHL-Paket versandt und sind bis zu einem Wert von 500,-€ versichert. Sollte eine höhere Versicherungssumme gewünscht werden, so bitten wir, dies rechtzeitig mitzuteilen. Die Versandkosten variieren je nach Anzahl, Größe und Gewicht der Pakete sowie dem Verpackungsaufwand und sind auf der Rechnung ausgewiesen. Der Versand besonders großer, sperriger (Verpackungsmaße über 120*60*60cm und/oder Gesamtgewicht über 31kg) oder fragiler Objekte ist durch den Käufer zu organisieren. Ausfuhrlieferungen in Drittländer außerhalb der EU und an branchengleiche Unternehmen innerhalb der EU, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachgewiesen haben, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Das Aufgeld beträgt in diesem Falle 19 %. Die Kosten für die Erstellung von Ausfuhrpapieren und Transport trägt der Käufer. Käufer, die die ersteigerte Ware persönlich in ein Nicht-EU-Land ausführen, erhalten nach Vorlage der abgestempelten Ausfuhrpapiere die entrichtete Umsatzsteuer zurückerstattet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Magdeburg.
Magdeburg, den 22.11.2020
Andreas Bieberle, Auktionator
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Terms & conditions
The basis of the auction are the legal provisions posted. For each auction, the following rules apply:
1. The auction takes place on the basis of the valid laws and definitions of the GewO, the BGB, the HGB, the PfandVO, the UWG, the GVG, the WEG, voluntarily or in the official order, in foreign name and on account of the client. The items come from estates, abandonments and deliveries. They can be inspected and examined during the appointed time. The auction takes place according to consecutive catalog numbers. The bidder agrees that his data remain stored for the fulfillment of his order and to secure the legal requirements for the duration of the processing of the order. After completing the order, the procedure is in accordance with the existing regulations of the "DSGVO".
2. Catalog descriptions: The description of the items is based on subjective beliefs of the experts, they are assessed and determined with current market prices as the basis of the price. Bieberle excludes any guarantee for the correctness of English translations. For open and hidden defects as well as attributions no liability is assumed. Reasoned complaints must be made within 3 working days. The items are auctioned as seen. In the case of works of art, in particular of pictures and antiques, only those defects and damages are mentioned which significantly affect the artistic value. The function of mechanical, technical and electrical equipment is not tested. For the functionality neither warranty nor liability is taken over. The auction participants are asked to convince themselves in person of the condition of the objects and works of art, since catalog descriptions are not guaranteed properties within the meaning of §§ 459 ff BGB. No liability is assumed for accidents during the inspection and auction period.
3. Military Historic Objects WW II (§86a StGB): Auction bidders and consignors assure that they buy or deliver military-historical objects from the period 1933-1945 only for purposes of civic education, the defense against unconstitutional and anti-constitutional aspirations, scientific and art historical research or military historical and uniform research. The Bieberle Auction House offers the corresponding items only under these conditions. By submitting bids for items bearing emblems of the Third Reich, the Bidder undertakes not to use these items for propaganda purposes.
4. Species protection: Objects containing materials from protected or endangered species may not be imported in some countries. Buyers confirm by submitting their bid that they have informed themselves about the legislation and customs regulations of the relevant country.
5. The auctioneer reserves the right, for important reasons, to recall any object from the auction or to change descriptions and prices until a bid is placed. The auctioneer is entitled, to exceptionally separate lots, to unite them, to offer them out in a two-step bidding process, to recall them or to carry out the auction differently from the intended order. In the case of a two-step bidding process, the relevant objects are expressly named. The highest bids, or rather the respective highest bidders can be noted down first, but there is not yet a bid award. Then they are put together under one lot and offered as a collection, taking into account the highest bids and limits of possibly underbid items already obtained. The award will then be made at the highest bid given to the collection or the single items, depending on which is resulting in a higher price, taking into account the limits for any underbid objects.
6. The bid is awarded if, after three calls, no higher bid is made. If there are several bidders for the same price level, the lot decides. If a due bid has been overlooked, the call can be made again. The award of the bid requires acceptance and payment. The prices indicated in the catalog are limit prices, which are increased in fixed steps. Underbids will be accepted only with reservation and above a limit of 100,-€. With the award of a bid the risk for any loss, damage, confusion etc. devolves to the buyer, the property indeed only after full payment. Written bids are treated equally. Since a highest bid is not considered to be an asked price in principle, but is proclaimed in accordance with the bidding rates, it may happen that a written highest bid is the same as a room bid. In this case, the highest bid will be knocked down.
Bidding rates
up to 100 EUR - in 5 EUR increments
100 to 200 EUR - in 10 EUR increments
200 to 500 EUR - in 20 EUR increments
500 to 1,000 EUR - in 50 EUR increments
1,000 to 2,000 EUR - in 100 EUR increments
2,000 to 5,000 EUR - in 200 EUR increments
5,000 to 10,000 EUR - in 500 EUR increments
7. The hammer price becomes due after the hammer has been knocked down. The result awarded is a net price. It shall be understood plus 18% auction fee plus 19% VAT on the fees, i.e. 21.42% in total. Bidders who place their bids via lot-tissimo and theSaleroom pay a 5% online commission in addition to the auction fees; live bidding via bid4it incurs a 2.6% commission.In the case of personal bidding, payment of the total amount must be made immediately on the auction day to the Bieberle Auction House; in the case of written bids, payment must be made 10 days after invoicing. The items remain the property of the seller until full payment has been made. The Auctioneer may collect or sue for purchase arrears and any ancillary costs incurred thereby on behalf of the Client. In the case of online bidders, the auction protocol and the auction conditions of our company are also authoritative, not the details of the online service provider.
The hammer price in the event of the abandonment of a business is due after the hammer has been knocked down. It is plus 15% auction fee plus 19% VAT on the hammer price and the auction fee 36.85%. In the case of personal bidding, payment of the total amount must be made immediately on the auction day to the Bieberle Auction House; in the case of written bids, payment must be made 10 days after invoicing. The items remain the property of the seller until full payment has been made. The Auctioneer may collect or sue for purchase arrears and any ancillary costs incurred thereby on behalf of the Client.
8. Payment: Bills can be paid in cash, by debit card or by bank transfer. If the purchase price is not paid within the stipulated period, the Auctioneer is entitled to charge the Purchaser interest on arrears on a daily basis, 6% / 365 per day, over the open period. In the case of reminders, the payment period shall be reduced to 7 days. For the 2nd reminder a processing fee of 3,- € will be charged additionally. The buyer is liable for the complete and timely payment of the purchase price after the bid has been accepted, even in the case of notification after the bid has been accepted that he has also bid for a third party. If the Auction House issues an invoice to the named third party at the request of the Buyer, the Auction House hereby exclusively declares the acceptance of a simple (additional) obligation of performance by the named third party, without granting it further rights such as, in particular, set-off or retention claims etc., as well as maintaining the full liability of the Buyer.
9. The auctioned items shall be issued immediately or within 5 working days after payment in cash. The buyer is obliged to comply with this period. The Auction House accepts no liability for any damage or loss. If the specified period is exceeded, the object can be stored at the expense of the buyer at a charge.
10. Written bids will be accepted at the latest one day before the auction. They will be carried out conscientiously and with due regard for the interests of the buyer. The catalogue number is always binding. The price quoted is the highest bid, excluding fees and sales tax. The knockdown can therefore also be made for a lower price. Unknown bidders are requested to provide sufficient security until the start of the auction, otherwise the bid may not be executed; this also applies to written bidders.
11. Telephone bids must be confirmed in writing by the customer prior to the auction. The maximum purchase price must be deposited or otherwise secured, e.g. by cheque. The Auction House accepts no liability for the operation of a telephone connection during the auction. Telephone bidders must indicate their bid request at the latest one day before the auction, stating their name, address and telephone number on which they can be reached safely on the day of the auction. Telephone bids will only be accepted at estimated prices above 150,- EUR. Telephone participation in the auction automatically means bidding the limit price of the object. This also applies if the bidder cannot be reached by telephone during the auction by the employees of the auction house.
12. The post-auction sale shall generally take place under auction conditions.
13. The dispatch takes place with written bids on desire of the buyer, on its costs and on its danger (§447 BGB), whereby the Auction House Bieberle determines dispatch type and means after own discretion. All goods are dispatched as DHL package and are insured up to a value of 500, - €. Should a higher insurance sum be desired, we ask you to inform us in advance. The shipping costs vary depending on the number, size and weight of the packages as well as the packaging effort and are shown on the invoice. The shipment of particularly large, bulky (packaging dimensions over 120*60*60cm and/or total weight over 31kg) or fragile objects must be organized by the buyer. Export deliveries to countries outside the EU and to similar companies within the EU that have a valid VAT identification number can be exempted from VAT. The fee in this case is 19 %. The costs for the preparation of export documents and transport shall be borne by the buyer. Buyers who personally export the auctioned goods to a non-EU country will receive a refund of the VAT paid upon presentation of the stamped export documents.
Place of performance and jurisdiction is Magdeburg.
Magdeburg, 22.11.2020
Andreas Bieberle, Auctioneer
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Versteigerungsbedingungen
Grundlage der Versteigerung sind die zum Aushang gebrachten gesetzlichen Bestimmungen. Für jede Versteigerung gelten die nachfolgend aufgeführten Regelungen:
1. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Gesetze und Festlegungen der GewO, des BGB, des HGB, der PfandVO, des UWG, der GVG, des WEG, freiwillig oder im behördlichen Auftrag, im fremden Namen und auf Rechnung der Auftraggeber. Die Gegenstände stammen aus Nachlässen , Auflösungen und Einlieferungen. Sie können in der dafür festgesetzten Zeit besichtigt und geprüft werden. Die Versteigerung erfolgt nach fortlaufenden Katalognummern. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Erfüllung seines Auftrages und zur Absicherung der gesetzlichen Vorschriften für die Dauer der Bearbeitung des Auftrages gespeichert bleiben. Nach Vollendung des Auftrages wird entsprechend der bestehenden Vorschriften "DSGVO 2018" verfahren.
2. Katalogbeschreibungen: Die Beschreibung der Gegenstände beruht auf subjektiven Überzeugungen der Experten, sie werden mit derzeitigen marktüblichen Preisen als Grundlage des Ausrufpreises beurteilt und ermittelt. Für offene und verdeckte Mängel sowie für Zuschreibungen wird keine Haftung übernommen. Begründete Mängelrügen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen geltend gemacht werden. Die Gegenstände werden ersteigert wie besichtigt. Bei Kunstgegenständen, insbesondere bei Bildern und bei antiken Gegenständen, werden nur solche Fehler und Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert wesentlich beeinträchtigen. Die Funktion von mechanischen, technischen und elektrischen Geräten wird nicht geprüft. Für die Funktionstüchtigkeit wird weder Garantie noch Haftung übernommen. Die Auktionsteilnehmer werden gebeten, sich persönlich vom Zustand der Objekte und Kunstwerke zu überzeugen, da Katalogbeschreibungen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff BGB sind. Für Unfälle während der Besichtigungs- und Versteigerungszeit wird keine Haftung übernommen.
3. Militärhistorische Objekte WKII (§86a StGB): Auktionsbieter und Einlieferer versichern, dass sie zeitgeschichtliche u. militärhistorische Gegenstände aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen u. kunsthistorischen Forschung oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben, bzw veräußern. Das Auktionshaus Bieberle bietet die entsprechenden Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des III. Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nicht propagandistisch zu nutzen.
4. Artenschutz: Objekte, die aus Materialien bestehen oder Materialien enthalten, die geschützten oder gefährdeten Arten entstammen, dürfen in einigen Ländern nicht importiert werden. Käufer bestätigen mit der Abgabe ihres Gebots, dass sie sich über die Gesetzgebung und Zollvorschriften des betreffenden Landes informiert haben.
5. Der Auktionator behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen jedes Objekt von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen oder Beschreibungen und Preise zu ändern. Der Auktionsleiter ist berechtigt, ausnahmsweise Lose zu trennen, zu vereinigen, in einem zweiaktigen Bietvorgang auszubieten, zurückzuziehen oder die Versteigerung abweichend von der vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen., Im Fall eines zweiaktigen Bietvorganges werden die betroffenen Objekte ausdrücklich genannt. Die einzelnen ausgeboten Höchstgebote, b.z.w. die jeweiligen Meistbieter können zunächst notiert werden und es erfolgt noch kein Zuschlag. Dann werden sie unter ein Los zusammengezogen und unter Berücksichtigung der bereits erzielten Höchstgebote und Limite von möglicher weise unterbotenen Objekten als Sammlung angeboten. Die Zuschlagserteilung erfolgt dann zu dem für die Sammlung gebotenen Höchstgebot oder zu den Einzelmeistgeboten, je nachdem, wodurch unter Einbeziehung der Limite für allenfalls untergebotene Objekte ein höherer Preis erzielt wird.
6. Der Zuschlag wird dem Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Gibt es mehrere Bieter für dasselbe Gebot, entscheidet das Los. Sollte ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden sein, kann der Ausruf erneut erfolgen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich als Limitpreise, die in festgelegten Steigerungsstufen gesteigert werden. Untergebote werden nur unter Vorbehalt zugeschlagen. Bis zu einem Limit von 100,- € werden Untergebote nicht berücksichtigt. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen u.a. auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung. Schriftliche Gebote werden gleichrangig behandelt. Da ein Höchstgebot grundsätzlich nicht als Ausruf gewertet wird, sondern den Steigerungsraten entsprechend mit ausgerufen wird, kann es vorkommen, dass ein schriftliches Höchstgebot mit einem Saalgebot gleichlautet. In diesem Fall erhält das Saalgebot den Zuschlag.
Steigerungsstufen
bis 100 EUR - in 5-EUR-Schritten
100 bis 200 EUR - in 10-EUR-Schritten
200 bis 500 EUR - in 20-EUR-Schritten
500 bis 1.000 EUR - in 50-EUR-Schritten
1.000 bis 2.000 EUR - in 100-EUR-Schritten
2.000 bis 5.000 EUR - in 200-EUR-Schritten
5.000 bis 10.000 EUR - in 500-EUR-Schritten
7. Der Zuschlagpreis wird nach erfolgtem Zuschlag fällig. Bei dem zugeschlagenen Ergebnis handelt es sich um einen Nettopreis. Er versteht sich zuzüglich 18% Versteigerungsgebühr plus 19% Umsatzsteuer auf die Gebühren, insgesamt also 21,42%. Bieter, die über lot-tissimo und theSaleroom Ihre Gebote abgeben, zahlen zzgl. zu den Versteigerungsgebühren 5% Online-Provision, beim live-Bieten über bid4it sind es 2,6% Provision. Beim persönlichen Bieten ist die Zahlung des Gesamtbetrages sofort am Versteigerungstag an das Auktionshaus Bieberle zu entrichten; bei schriftlichen Geboten 10 Tage nach der Rechnungslegung. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers. Kaufrückstände und dadurch entstandene Nebenkosten kann der Auktionator für den Auftraggeber einziehen bzw. einklagen. Auch bei Onlinebietern sind das Versteigerungsprotokoll sowie die Versteigerungsbedingungen unseres Hauses maßgebend, nicht etwa die Angaben des Online-Dienstleisters.
Der Zuschlagpreis bei einer Betriebsauflösung wird nach erfolgtem Zuschlag fällig. Er versteht sich zuzüglich 15% Versteigerungsgebühr plus 19% Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis und der Versteigerungsgebühr 36,85%. Beim persönlichen Bieten ist die Zahlung des Gesamtbetrages sofort am Versteigerungstag an das Auktionshaus Bieberle zu entrichten; bei schriftlichen Geboten 10 Tage nach der Rechnungslegung. Die Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers. Kaufrückstände und dadurch entstandene Nebenkosten kann der Auktionator für den Auftraggeber einziehen bzw. einklagen.
8. Zahlung: Rechnungen können bar, per EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden. Wird der Kaufpreis nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so ist der Auktionator berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen vom Rückstand tageweise berechnet, 6 % / 365 pro Tag, über den offenen Zeitraum zu verrechnen. Bei Mahnungen verringert sich die Zahlungsfrist auf 7 Tage. Je 2. Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,- € zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Käufer haftet nach Zuschlagserteilung für die vollständige und rechtzeitige Kaufpreiszahlung auch im Fall der Bekanntgabe nach Zuschlagserteilung, dass er für eine dritte Person mit geboten hat. Stellt das Auktionshaus auf Wunsch des Käufers eine Rechnung an die namhaft gemachte dritte Person aus, erklärt das Auktionshaus damit ausschließlich die Akzeptanz einer schlichten (zusätzlichen) Erfüllungsverpflichtung durch die namhaft gemachte dritte Person, ohne ihr weitere Rechte wie insbesondere Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüche, etc. einzuräumen, sowie unter Aufrechterhaltung der vollständigen Haftung des Käufers.
9. Die Ausgabe der ersteigerten Gegenstände erfolgt nach Barzahlung sofort oder innerhalb von 5 Arbeitstagen. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Zeitraum einzuhalten. Für etwaige Beschädigungen oder Verluste übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Sollte die angegebene Frist überschritten werden, kann der Gegenstand kostenpflichtig zu Lasten des Käufers eingelagert werden.
10. Schriftliche Gebote werden bis spätestens einen Tag vor der Auktion angenommen. Sie werden interessewahrend und gewissenhaft ausgeführt. Verbindlich dafür ist stets die Katalognummer. Der dabei angegebene Preis gilt als Höchstgebot, ausschließlich Gebühr und Umsatzsteuer. Der Zuschlag kann also auch für einen niedrigeren Preis erfolgen. Nicht bekannte Bieter werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung für ausreichende Sicherheitsleistung zu sorgen, da sonst die Ausführung des Gebotes unterbleiben kann; dies trifft auch für schriftliche Bieter zu.
11. Telefonische Gebote müssen vor der Versteigerung vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Der im Höchstfall vorgesehene Kaufpreis muss hinterlegt bzw. anderweitig abgesichert sein, z.B. durch einen Scheck. Für das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während der Versteigerung wird vom Auktionshaus keine Haftung übernommen. Telefonbieter müssen ihren Bietwunsch bis spätestens einen Tag vor der Auktion unter Angabe von Name, Adresse und der Telefonnummer, unter welcher Sie am Auktionstag sicher zu erreichen sind, anzeigen. Telefonische Gebote werden nur bei Schätzpreisen über 150,- EUR angenommen. Eine telefonische Teilnahme an der Auktion bedeutet automatisch das Bieten des Limitpreises des betreffenden Objektes. Dies gilt auch für den Fall, dass der Bieter während der Auktion von den Mitarbeitern des Auktionshauses nicht telefonisch erreicht werden kann.
12. Der Nachverkauf findet grundsätzlich unter Auktionsbedingungen statt.
13. Der Versand erfolgt bei schriftlichen Geboten auf Wunsch des Käufers, auf seine Kosten und auf seine Gefahr (§447 BGB), wobei das Auktionshaus Bieberle nach eigenem Ermessen Versandart und -mittel bestimmt. Alle Waren werden als DHL-Paket versandt und sind bis zu einem Wert von 500,-€ versichert. Sollte eine höhere Versicherungssumme gewünscht werden, so bitten wir, dies rechtzeitig mitzuteilen. Die Versandkosten variieren je nach Anzahl, Größe und Gewicht der Pakete sowie dem Verpackungsaufwand und sind auf der Rechnung ausgewiesen. Der Versand besonders großer, sperriger (Verpackungsmaße über 120*60*60cm und/oder Gesamtgewicht über 31kg) oder fragiler Objekte ist durch den Käufer zu organisieren. Ausfuhrlieferungen in Drittländer außerhalb der EU und an branchengleiche Unternehmen innerhalb der EU, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachgewiesen haben, können von der Umsatzsteuer befreit werden. Das Aufgeld beträgt in diesem Falle 19 %. Die Kosten für die Erstellung von Ausfuhrpapieren und Transport trägt der Käufer. Käufer, die die ersteigerte Ware persönlich in ein Nicht-EU-Land ausführen, erhalten nach Vorlage der abgestempelten Ausfuhrpapiere die entrichtete Umsatzsteuer zurückerstattet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Magdeburg.
Magdeburg, den 22.11.2020
Andreas Bieberle, Auktionator
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Terms & conditions
The basis of the auction are the legal provisions posted. For each auction, the following rules apply:
1. The auction takes place on the basis of the valid laws and definitions of the GewO, the BGB, the HGB, the PfandVO, the UWG, the GVG, the WEG, voluntarily or in the official order, in foreign name and on account of the client. The items come from estates, abandonments and deliveries. They can be inspected and examined during the appointed time. The auction takes place according to consecutive catalog numbers. The bidder agrees that his data remain stored for the fulfillment of his order and to secure the legal requirements for the duration of the processing of the order. After completing the order, the procedure is in accordance with the existing regulations of the "DSGVO".
2. Catalog descriptions: The description of the items is based on subjective beliefs of the experts, they are assessed and determined with current market prices as the basis of the price. Bieberle excludes any guarantee for the correctness of English translations. For open and hidden defects as well as attributions no liability is assumed. Reasoned complaints must be made within 3 working days. The items are auctioned as seen. In the case of works of art, in particular of pictures and antiques, only those defects and damages are mentioned which significantly affect the artistic value. The function of mechanical, technical and electrical equipment is not tested. For the functionality neither warranty nor liability is taken over. The auction participants are asked to convince themselves in person of the condition of the objects and works of art, since catalog descriptions are not guaranteed properties within the meaning of §§ 459 ff BGB. No liability is assumed for accidents during the inspection and auction period.
3. Military Historic Objects WW II (§86a StGB): Auction bidders and consignors assure that they buy or deliver military-historical objects from the period 1933-1945 only for purposes of civic education, the defense against unconstitutional and anti-constitutional aspirations, scientific and art historical research or military historical and uniform research. The Bieberle Auction House offers the corresponding items only under these conditions. By submitting bids for items bearing emblems of the Third Reich, the Bidder undertakes not to use these items for propaganda purposes.
4. Species protection: Objects containing materials from protected or endangered species may not be imported in some countries. Buyers confirm by submitting their bid that they have informed themselves about the legislation and customs regulations of the relevant country.
5. The auctioneer reserves the right, for important reasons, to recall any object from the auction or to change descriptions and prices until a bid is placed. The auctioneer is entitled, to exceptionally separate lots, to unite them, to offer them out in a two-step bidding process, to recall them or to carry out the auction differently from the intended order. In the case of a two-step bidding process, the relevant objects are expressly named. The highest bids, or rather the respective highest bidders can be noted down first, but there is not yet a bid award. Then they are put together under one lot and offered as a collection, taking into account the highest bids and limits of possibly underbid items already obtained. The award will then be made at the highest bid given to the collection or the single items, depending on which is resulting in a higher price, taking into account the limits for any underbid objects.
6. The bid is awarded if, after three calls, no higher bid is made. If there are several bidders for the same price level, the lot decides. If a due bid has been overlooked, the call can be made again. The award of the bid requires acceptance and payment. The prices indicated in the catalog are limit prices, which are increased in fixed steps. Underbids will be accepted only with reservation and above a limit of 100,-€. With the award of a bid the risk for any loss, damage, confusion etc. devolves to the buyer, the property indeed only after full payment. Written bids are treated equally. Since a highest bid is not considered to be an asked price in principle, but is proclaimed in accordance with the bidding rates, it may happen that a written highest bid is the same as a room bid. In this case, the highest bid will be knocked down.
Bidding rates
up to 100 EUR - in 5 EUR increments
100 to 200 EUR - in 10 EUR increments
200 to 500 EUR - in 20 EUR increments
500 to 1,000 EUR - in 50 EUR increments
1,000 to 2,000 EUR - in 100 EUR increments
2,000 to 5,000 EUR - in 200 EUR increments
5,000 to 10,000 EUR - in 500 EUR increments
7. The hammer price becomes due after the hammer has been knocked down. The result awarded is a net price. It shall be understood plus 18% auction fee plus 19% VAT on the fees, i.e. 21.42% in total. Bidders who place their bids via lot-tissimo and theSaleroom pay a 5% online commission in addition to the auction fees; live bidding via bid4it incurs a 2.6% commission.In the case of personal bidding, payment of the total amount must be made immediately on the auction day to the Bieberle Auction House; in the case of written bids, payment must be made 10 days after invoicing. The items remain the property of the seller until full payment has been made. The Auctioneer may collect or sue for purchase arrears and any ancillary costs incurred thereby on behalf of the Client. In the case of online bidders, the auction protocol and the auction conditions of our company are also authoritative, not the details of the online service provider.
The hammer price in the event of the abandonment of a business is due after the hammer has been knocked down. It is plus 15% auction fee plus 19% VAT on the hammer price and the auction fee 36.85%. In the case of personal bidding, payment of the total amount must be made immediately on the auction day to the Bieberle Auction House; in the case of written bids, payment must be made 10 days after invoicing. The items remain the property of the seller until full payment has been made. The Auctioneer may collect or sue for purchase arrears and any ancillary costs incurred thereby on behalf of the Client.
8. Payment: Bills can be paid in cash, by debit card or by bank transfer. If the purchase price is not paid within the stipulated period, the Auctioneer is entitled to charge the Purchaser interest on arrears on a daily basis, 6% / 365 per day, over the open period. In the case of reminders, the payment period shall be reduced to 7 days. For the 2nd reminder a processing fee of 3,- € will be charged additionally. The buyer is liable for the complete and timely payment of the purchase price after the bid has been accepted, even in the case of notification after the bid has been accepted that he has also bid for a third party. If the Auction House issues an invoice to the named third party at the request of the Buyer, the Auction House hereby exclusively declares the acceptance of a simple (additional) obligation of performance by the named third party, without granting it further rights such as, in particular, set-off or retention claims etc., as well as maintaining the full liability of the Buyer.
9. The auctioned items shall be issued immediately or within 5 working days after payment in cash. The buyer is obliged to comply with this period. The Auction House accepts no liability for any damage or loss. If the specified period is exceeded, the object can be stored at the expense of the buyer at a charge.
10. Written bids will be accepted at the latest one day before the auction. They will be carried out conscientiously and with due regard for the interests of the buyer. The catalogue number is always binding. The price quoted is the highest bid, excluding fees and sales tax. The knockdown can therefore also be made for a lower price. Unknown bidders are requested to provide sufficient security until the start of the auction, otherwise the bid may not be executed; this also applies to written bidders.
11. Telephone bids must be confirmed in writing by the customer prior to the auction. The maximum purchase price must be deposited or otherwise secured, e.g. by cheque. The Auction House accepts no liability for the operation of a telephone connection during the auction. Telephone bidders must indicate their bid request at the latest one day before the auction, stating their name, address and telephone number on which they can be reached safely on the day of the auction. Telephone bids will only be accepted at estimated prices above 150,- EUR. Telephone participation in the auction automatically means bidding the limit price of the object. This also applies if the bidder cannot be reached by telephone during the auction by the employees of the auction house.
12. The post-auction sale shall generally take place under auction conditions.
13. The dispatch takes place with written bids on desire of the buyer, on its costs and on its danger (§447 BGB), whereby the Auction House Bieberle determines dispatch type and means after own discretion. All goods are dispatched as DHL package and are insured up to a value of 500, - €. Should a higher insurance sum be desired, we ask you to inform us in advance. The shipping costs vary depending on the number, size and weight of the packages as well as the packaging effort and are shown on the invoice. The shipment of particularly large, bulky (packaging dimensions over 120*60*60cm and/or total weight over 31kg) or fragile objects must be organized by the buyer. Export deliveries to countries outside the EU and to similar companies within the EU that have a valid VAT identification number can be exempted from VAT. The fee in this case is 19 %. The costs for the preparation of export documents and transport shall be borne by the buyer. Buyers who personally export the auctioned goods to a non-EU country will receive a refund of the VAT paid upon presentation of the stamped export documents.
Place of performance and jurisdiction is Magdeburg.
Magdeburg, 22.11.2020
Andreas Bieberle, Auctioneer
Katalog