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353

Damenzimmereinrichtung aus Adelsnachlass, Frankreich, MItte/ Ende 19. Jhd.

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Damenzimmereinrichtung aus Adelsnachlass, Frankreich, MItte/ Ende 19. Jhd. Schreibschränkchen im Stil Marie Antoinette aus der Gründerzeit aus Kirsch- und Rosenholz für Damen Samtauflage auf der Schreibfläche,2 große Fächer und 2 Schubladen und einer großen Schublade unter dem Tisch, der nur mit Geheimknopf geöffnet werden kann. Mit Messingbeschlägen und ovalen Kartuschen versehen. Auf den Kartuschen an den Türen sind Vögel dargestellt, auf der Schublade ein Liebespärchen. Gesamthöhe 130cm, Tischhöhe 73cm, Breite 80cm, Tiefe: ca. 48cm Der Tisch im gleichen Design hat einen aufklappbaren Deckel mit einem Spiegel auf der Innenseite und einer Kartusche mit einer Engelsdarstellung auf der Oberseite. Darunter befindet sich ein großes Fach mit einem verschiebbaren Einsatz. Unter dem Tisch befindet sich eine Schublade. Die Tischoberfläche weist einige Flecken auf. Höhe: 73cm Breite: 57cm Tiefe: 40cm Die Schmuckschatulle aus Messing ist ebenfalls mit einer kleinen Kartusche auf dem Deckel versehen, die einen Blumenstrauß darstellt, Die Schatulle ist mit Samt ausgeschlagen und abschließbar. Der Schlüssel ist vorhanden. Breite: 11,5cm Tiefe: 6cm Höhe: 8cm 5 Kerzenleuchter im gleichen Dekor mit Messingfüßen und Armen. Ein Kerzenleuchter ist zur Lampe für Glühbirnen mit Kabel umgebaut worden. 2 Stehleuchten für je 6 Kerzen, ca. 57cm hoch 2 Wandleuchten. für je 3 Kerzen, ca 20cm hoch Die umgebaute Lampe (E27) hat eine Höhe von 39cm. Kaminuhr aus Messing, emailliert, polychrom bemalt und mit Gold staffiert, Uhr mit Arkantus-Orrnament umrahmt, In den Kartuschen sind verschiedene Liebesbilder dargestellt. Tiefe: 33cm Breite: 40cm Höhe: 20cm Abholung oder Versand über Spedition.

Damenzimmereinrichtung aus Adelsnachlass, Frankreich, MItte/ Ende 19. Jhd. Schreibschränkchen im Stil Marie Antoinette aus der Gründerzeit aus Kirsch- und Rosenholz für Damen Samtauflage auf der Schreibfläche,2 große Fächer und 2 Schubladen und einer großen Schublade unter dem Tisch, der nur mit Geheimknopf geöffnet werden kann. Mit Messingbeschlägen und ovalen Kartuschen versehen. Auf den Kartuschen an den Türen sind Vögel dargestellt, auf der Schublade ein Liebespärchen. Gesamthöhe 130cm, Tischhöhe 73cm, Breite 80cm, Tiefe: ca. 48cm Der Tisch im gleichen Design hat einen aufklappbaren Deckel mit einem Spiegel auf der Innenseite und einer Kartusche mit einer Engelsdarstellung auf der Oberseite. Darunter befindet sich ein großes Fach mit einem verschiebbaren Einsatz. Unter dem Tisch befindet sich eine Schublade. Die Tischoberfläche weist einige Flecken auf. Höhe: 73cm Breite: 57cm Tiefe: 40cm Die Schmuckschatulle aus Messing ist ebenfalls mit einer kleinen Kartusche auf dem Deckel versehen, die einen Blumenstrauß darstellt, Die Schatulle ist mit Samt ausgeschlagen und abschließbar. Der Schlüssel ist vorhanden. Breite: 11,5cm Tiefe: 6cm Höhe: 8cm 5 Kerzenleuchter im gleichen Dekor mit Messingfüßen und Armen. Ein Kerzenleuchter ist zur Lampe für Glühbirnen mit Kabel umgebaut worden. 2 Stehleuchten für je 6 Kerzen, ca. 57cm hoch 2 Wandleuchten. für je 3 Kerzen, ca 20cm hoch Die umgebaute Lampe (E27) hat eine Höhe von 39cm. Kaminuhr aus Messing, emailliert, polychrom bemalt und mit Gold staffiert, Uhr mit Arkantus-Orrnament umrahmt, In den Kartuschen sind verschiedene Liebesbilder dargestellt. Tiefe: 33cm Breite: 40cm Höhe: 20cm Abholung oder Versand über Spedition.

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Endet ab
Ort der Versteigerung
Seyfferstraße 103
Stuttgart
70193
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor einer Live Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Bei einer Timed Auction erfolgt die Besichtigung rein online über Beschreibung und Fotos. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen, Fotos, sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.
6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22,8 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. elektronisch an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.
8. Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
10. Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.
11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.
12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limits. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.
14. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.
16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Stuttgart. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

17. Für Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der Käufer diese Abgabe zu übernehmen und dem Auktionshaus bzw. dem Einlieferer/Veräußerer zu erstatten. Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt gemäß § 26 UrhG: 4% für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro, 3%  für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000,00 Euro, 1% für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000,00 Euro, 0,5% für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000,00 Euro, 0,25% für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000,00 Euro. Der  Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 Euro. Liegt der Zuschlagpreis unter 400,00 € wird keine Abgabe fällig.

18. Beim Versand der ersteigerten Ware (z.B. DPD, Hermes; DHL,..) übernimmt das Auktionshaus keine Haftung für eventuelle Schäden oder Mängel, die auf dem Transportweg entstanden sind. Insbesondere dann, wenn auf Empfehlung des Auktionshauses, eine Spedition oder Selbstabhlung der Ware durch den Käufer abgelehnt wird.

19. Nach Erhalt der Ware aus einer Time-Auction, haben die Käufer zwei Wochen Zeit etwaige Mängel und/oder Rückfragen zu stellen, nach Ablauf dieser Frist, kann die Ware nicht mehr zurückgegeben werden. Für Mängel der Ware kann der Käufer nur eine Rückerstattung erhalten, wenn dieser den gesamt, ersteigerten Posten zurückschickt und nicht nur Teile davon.


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