Los

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Große Knickwandschüssel mit Wellenfuss<b

In Art and Antiques

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Große Knickwandschüssel mit Wellenfuss<b
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Köln
Große Knickwandschüssel mit Wellenfuss

Faststeinzeug, Rheinland 12./13. Jahrhundert, Höhe 11,5 cm, Durchmesser 19 cm
Große Knickwandschüssel mit Wellenfuss

Faststeinzeug, Rheinland 12./13. Jahrhundert, Höhe 11,5 cm, Durchmesser 19 cm

Art and Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Lindenthalgürtel 66
Köln
50935
Germany

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Das Auktionshaus Dr. Eder ist Vermittler. 2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen im Rechtssinne dar. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. 3. Der Versteigerer haftet bei Leistungsstörungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers. 4. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe Beschädigungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis berücksichtigt. 5. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen. 6. Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot übersehen worden ist. Es wird gewöhnlich um 10 % gesteigert. 7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für Schaden und Verlust auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst mit vollständiger Bezahlung an den Erwerber über. 8. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbehaltsbieter unterrichtet. Gebote mit Vorbehaltszuschlägen sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. 9. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 25% an den Versteigerer zu entrichten. Die anfallende gesetzl. Mehrwertsteuer ist darin enthalten. Bei Live-Bieten über lot-tissimo beträgt das Aufgeld 29 %. Darin ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Rechnungen an auswärtige Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, werden mit Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers. 10. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten



Kaufpreises. Der Versteigerer kann im Namen des Einlieferers wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Für einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Daneben kann der Versteigerer seinen eigenen Schaden in Form von Provisionsverlusten und Aufwendungen geltend machen. Kompensationsgeschäfte mit den nicht abgenommenen Objekten bleiben unberücksichtigt. 11. Ersteigerte Gegenstände werden erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenständen und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere während oder gleich nach der Auktion, geschehen unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist. 12. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen, es sei denn es fällt ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen kann. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind. 13. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie deutlich ausgefüllt und unterschrieben sind und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts. 14. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann eine Gewähr nicht übernommen werden. 15. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf der Auktion oder für den Freiverkauf.
16. Erfüllungsort ist Köln. Soweit vereinbar ist der Gerichtsstand Köln. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Käufer und Verkäufer können nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren. 17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.



Dr. Christian Eder, Versteigerer

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