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Los
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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Corum Romvlvs
Romulus 18 K Gold
Ref 50.101.56
Versandkosten werden je nach Größe und Versandart berechnet.
Teppiche kosten im Schnitt zwischen 19,95 € bis zu 149,95 € mit UPS oder DHL
Schmuck & Uhren versicherter Versand je nach Absprache bis zu 49,95 € mit DHL
Lieferung durchs Auktionshaus persönlich nach Absprache möglich
Persönliche Abholung im Auktionshaus Agrippina nach Absprache durch den Ersteigerer möglich
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Zu dieser Auktion gelten generell 18% Aufgeld
Vorbesichtigungen nur nach vorheriger telefonischer Absprache
Versteigerungsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber statt. Anspruch auf Benennung der Kommittenten besteht erst nach dem Zuschlag. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, sie können vor der Versteigerung, in der dafür angesetzten Ausstellung, besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Versteigerer nicht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff. BGB. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 5 % gesteigert. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum wird erst nach voller Zahlung des Kaufpreises übertragen.
4. Die Zuschlagsumme, zuzüglich 18 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzögerung haftet der Ersteigerer für alle dem Auktionator entstehenden Schäden.
5. Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt. Der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten in der nächsten Auktion erneut versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
6. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Bei späterer Abholung bitten wir um kurze Nachricht, um Wartezeiten zu vermeiden. Objekte, die nicht spätestens vier Wochen nach Rechnungslegung abgeholt wurden, können auf Kosten des Käufers eingelagert werden. Die Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers.
7. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
8. Schriftliche Aufträge können nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden.
9. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.
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1. Die Versteigerung findet für Rechnung und im Namen der Auftraggeber statt. Anspruch auf Benennung der Kommittenten besteht erst nach dem Zuschlag. Die Versteigerungsgegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, sie können vor der Versteigerung, in der dafür angesetzten Ausstellung, besichtigt und geprüft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließender Reklamation. Eine Haftung für Mängel übernimmt der Versteigerer nicht. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie mündliche oder schriftliche Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff. BGB. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 5 % gesteigert. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort geklärt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
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5. Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt. Der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten in der nächsten Auktion erneut versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
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