Los

36

Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre. Tricolour-Ring mit 10 Brillanten,

In Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Varia

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)40 46069256 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/3
Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre. Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, - Bild 1 aus 3
Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre. Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, - Bild 2 aus 3
Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre. Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, - Bild 3 aus 3
Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre. Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, - Bild 1 aus 3
Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre. Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, - Bild 2 aus 3
Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre. Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, - Bild 3 aus 3
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Hamburg

Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre.

Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre.
585/- Gelb,- Weiß.- und Roségold. Gesamtgewicht ca. 6,2 g. Bandform mit 3 übereinanderliegenden Goldtönen. 10 zackenförmig gefasste Brillanten, zusammen ca. 0,40 ct (lt. Gravur). Farbe: G-H. Reinheit: SI-VSI. Breite der Ringmitte ca. 6,9 mm. Ringgröße ca. 57.





Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre.

Tricolour-Ring mit 10 Brillanten, zusammen ca. 0,4 ct, 90-Jahre.
585/- Gelb,- Weiß.- und Roségold. Gesamtgewicht ca. 6,2 g. Bandform mit 3 übereinanderliegenden Goldtönen. 10 zackenförmig gefasste Brillanten, zusammen ca. 0,40 ct (lt. Gravur). Farbe: G-H. Reinheit: SI-VSI. Breite der Ringmitte ca. 6,9 mm. Ringgröße ca. 57.




Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Varia

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Lehmweg 55
Hamburg
20251
Germany

Für Auktionshaus Mette Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)40 46069256.

Wichtige Informationen

Aufgeld 20 %, Live 3 %, jeweils zuzügl. 16 % USt.

AGB

standard | standard



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragsbedingungen
Die Versteigerung (Freiverkauf) erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Name und Anschrift des Käufers kann, wen es angeht, unter Angabe der Cavellingsnummer erfragt werden.Für die Ausführung der Versteigerung zahl(t)en der/die Auftraggeber dem Versteigerer vom Verkaufserlös 20 % Provision plusMehrwertsteuer bei freier Anlieferung. Behördliche, gesetzliche und Folgeabgaben an Künstler oder deren Erben oderBevollmächtigte gehen zu Lasten des/der Auftraggeber(s).Bei gänzlicher oder teilweiser Zurücknahme dieses Auftrageszahlt der Auftraggeber dem Versteigerer zur Abgeltung seiner daraus entstehenden Ansprüche eine Entschädigung von 30 %, berechnet nach dem Schätzwert der zurückgezogenen Sachen. Die Versteigerung bzw. der Freiverkauf findet statt auf der Grundlage der unten abgedruckten ortsüblichen Versteigerungs-und Verkaufsbedingungen.Der Versteigerer ist ermächtigt, gemäß § 20 der gesetzlichen Versteigerer –Vorschriften in der Versteigerung unverkauft gebliebene Gegenstände im Freiverkauf zu verkaufen, auch die Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zu bewirken. Der Versteigerer ist ermächtigt, Gold-und Silbersachen gemäß § 1 der Versteigerer –Vorschriften unter dem Gold –und Silberwert zu verkaufen. Auf Benachrichtigung des Versteigerungstermins wird verzichtet. Auskünfte bzw. Auszahlungen werden nur unter Vorlage des Versteigerungsauftrages des Auftraggebers an diesen oder eine legitimierte Person getätigt.Versteigerungs –und VerkaufsbedingungenDurch Abgabe eines Gebots unterwirft sich der Käufer den nachstehenden Versteigerungs –Verkaufsbedingungen:Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Name und Anschrift des Verkäufers kann unter Angabe der Cavellings –Nummer nach getätigtem Kauf erfragt werden.Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung bzw. des Freien Verkaufs befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Fehler und Mängel, Schäden, besondere Eigenschaften oder dgl. wird eine Haftung nicht übernommen, ausgenommen alle Edelmetalle und Edelsteine, für deren Echtheit bei eindeutiger Angabe Garantie geleistet wird.Alle vom Auktionator, einem Angestellten oder einer anderen im Auktionshaus tätigen Person und (oder) in schriftlicher oder anderer Form in Medien, im Auktionskatalog und im Internet gemachten Angaben zu Objekten in der Versteigerung oder im Verkauf sind KEINEzugesicherten Eigenschaften und unterliegen nicht der Garantie des Auktionators.Dies gilt insbesondere für Angaben zur Urheberschaft, des Alters, der Herkunft und der Beschaffenheit. Angaben wie: Echt, Schule, Umfeld, Original, Authentisch, Werkstatt, Sammlung, Von..., Signiert von..., Bezeichnet, Heil, Signatur, Unikat, Auflage, Nachlass, und ähnliches sind KEINEzugesicherten Eigenschaften, und unterliegen nicht der Haftung des Auktionators. Expertisen geben nur die Meinung der ausführenden Person wieder und sind als vom Auktionshaus unabhängig zu betrachten.Das vom Käufer an den Versteigerer außer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 20 % zuzüglich Mehrwertsteuer.Die Gebote sind laut und vernehmlich oder unzweifelhaft und eindeutig mit der Bieterkarte abzugeben. Zeichen, Nicken, Winke und dgl. Stellen keine Gebote dar.Die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder für einzelne Objekte. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Nach dem Zuschlag hat der Käufer seinen Namen bzw. seine Bieternummer anzugeben.Der Zuschlag kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab, und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen.Mit dem Zuschlag bzw. Freiverkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung der versteigerten bzw. gekauften Gegenstände auf den Käufer über. Der Versteigerer haftet nach dem Zuschlag bzw. Freiverkaufnicht für die Ware, es sei denn, daß vor Beginn der Auslieferungszeit die Ware durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versteigerers oder eines seiner Angestellten zerstört wird.Alle Gegenstände werden gegen Barzahlung/ec-Kartenzahlung oder durch Überweisung verkauft. Die Bezahlung hat innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen.Der Versteigerer ist berechtigt, sogleich nach dem Zuschlag die Zahlung des vollen Kaufpreises einschließlich Aufgeld oder eine angemessene, von ihm festzusetzende Anzahlung zu verlangen. Der restliche Kaufpreis ist einschließlich Aufgeld bei Empfangnahme innerhalb der von dem Versteigerer festzusetzenden Abholzeit zu bezahlen.Verweigert der Käufer die rechtzeitige Zahlung oder werden Gegenstände nicht innerhalb der festgesetzten Zeit abgeholt, so erlöschen alle Rechte des Käufers aus der Erteilung des Zuschlages. Der Versteigerer ist berechtigt, die Gegenstände ohne Fristsetzung erneut zu Versteigern bzw. gemäß § 20 der gesetzlichen Versteigerer –Vorschriften im Freiverkauf zuverkaufen und den ersten Käufer für den Mindererlös verantwortlich zu machen. Auf den Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen. Als vereinbarter Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg mit deutschem Gesetz. Für den Kaufpreis und die Größe der Cavellinge ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Diese Bedingungen gelten auch für die nach § 20 der Versteigerer –Vorschriften vom Versteigerer auftragsgemäß getätigten Freiverkäufe.

Vollständige AGBs