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Heinrich Ulrich (1944) Vom Alltäglichen, dem insonders vorm Einschlafen unser Kleiner Harm beschiede

In Kunst-Auktion 7.9.2024

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Heinrich Ulrich (1944) Vom Alltäglichen, dem insonders vorm Einschlafen unser Kleiner Harm beschiede
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Startpreis
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Leipzig
Heinrich Ulrich (1944) Vom Alltäglichen, dem insonders vorm Einschlafen unser Kleiner Harm beschieden sein möge,, 1983, Aquatinta, 21,4 x 28,3 cm, 14,2 x 19,6 cm. Auf der Platte monogrammiert, betitelt und datiert. Auf Blatt signiert und datiert. Auflage 5/6. Blatt in sehr gutem Zustand.
Heinrich Ulrich (1944) Vom Alltäglichen, dem insonders vorm Einschlafen unser Kleiner Harm beschieden sein möge,, 1983, Aquatinta, 21,4 x 28,3 cm, 14,2 x 19,6 cm. Auf der Platte monogrammiert, betitelt und datiert. Auf Blatt signiert und datiert. Auflage 5/6. Blatt in sehr gutem Zustand.

Kunst-Auktion 7.9.2024

Auktionsdatum
Lose: 324
Ort der Versteigerung
Karl-Heine-Straße 89
Leipzig
04229
Germany

Ihre ersteigerte Ware kann ab 10. bis 21. September abgeholt und bei Abholung in Bar bezahlt werden - oder vorab per Überweisung - wir senden Ihnen dazu die Rechnung zu. Wünschen Sie Versand, erfolgt dieser schnellstmöglich nach Zahlungseingang.

 

Wichtige Informationen

Vorbesichtigung von 01.08 bis 06.09.2024 zu den Öffnungszeiten der Galerie.

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For premiums and taxes please refer to the particular lot.

 

AGB

Informationen für Bieter

Die Auktion findet im Saal sowie online mit Live-bieten über die Plattform "lot-tissimo.com" statt; dort bitte rechtzeitig registrieren!

Bei persönlichem Bieten im Saal erhalten Sie vor Beginn am Auktionstag eine Bieternummer - wir bitten - soweit Sie nicht schon Kunde sind, Ihren Personalausweis bereit zu halten für die Aufnahme Ihrer Rechnungsanschrift.

 

Ihre schriftlichen Ferngebote - per Brief oder Email, sind mit Gebotsformular im Vorhinein bis 19.00 Uhr des Vortages mit Ihrem Höchstpreis für das Objekt einzureichen. Wir bieten, soweit erforderlich, bis maximal zur Höhe Ihres Gebotes.

Telefonisches Bieten ist während der Auktion möglich, ab einem Gebotspreis von 200,00 Euro. Wir rufen Sie ein paar Minuten vor Aufruf an; wir benötigen dazu Ihre Telefonnummer; bitte seien Sie erreichbar - zur Sicherheit senden Sie Ihr Höchstgebot schriftlich an uns.

 

Objektbeschaffenheit und Gewährleistung

Alle Werke/Objekte werden so versteigert, wie ihr Zustand zur Zeit der Auktion ist. Unsere Beschreibungen fertigen wir mit Sorgfalt und bestem Wissen an, stellen aber keine Garantie ihrer Beschaffenheit dar. Wir empfehlen die Vorbesichtigung zu den Öffnungszeiten der Galerie.

Änderungen, Eingabefehler und Irrtümer vorbehalten.

 

Fällt Aufgeld an, berechnen wir dieses in einer Höhe von 20% zzgl. MwSt., auf den Zuschlag. Die aufgeführten Lose sind Regel- wie auch differenzbesteuert. Der Endpreis gestaltet sich bei Aufgeld wie folgt:

 

Preis = Zuschlag + Aufgeld, zzgl. MwSt. (+ ggf. Versandkosten der DHL)

 

Lose ohne Aufgeld enthalten ggf. 7% MwSt, diese ist bereits im Zuschlag enthalten.

 

Preis = Zuschlag, inkl. MwSt

 

Lose ohne Aufgeld können auch MwSt frei sein, wenn der Künstler unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

 

Preis = Zuschlag

 

Zahlung / Erhalt der Ware

Ihre ersteigerte Ware kann ab 10. bis 21. September abgeholt und bei Abholung in Bar bezahlt werden - oder vorab per Überweisung - wir senden Ihnen dazu die Rechnung zu. Wünschen Sie Versand, erfolgt dieser schnellstmöglich nach Zahlungseingang.

 

Auktions-Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im fremden Namen und auf fremde Rechnung. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sofern er nicht vor Beginn Anderes angibt.
2. Die Objekte können vor Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Bieters geprüft werden. Die Objekte werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Unsere, nach bestem Wissen genannten Erklärungen und Angaben, sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB. Ist der Zuschlag erfolgt, werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt; Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Die Galerie, der Versteigerer hat das Recht, Objekte nicht anzubieten, Lose zu vereinen und außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden.
5. Schriftliche Gebote werden nur dann verbindlich ausgeführt, wenn sie am Vortage bis 19.00 Uhr vorliegen. Liegen von mehreren Bietern gleichlautende Gebote vor, wird nach Ermessen des Versteigerers entschieden oder das Objekt wird noch einmal aufgerufen. Mit Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die angegebene Losnummer verbindlich.
6. Ein Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises an die Galerie. Mit Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr auf den Käufer unmittelbar über; die Eigentumsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. Verpackung und Versand und dessen Risiko gehen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.
7. Der Kaufpreis bildet sich aus dem Zuschlagsbetrag und ggf. dem Aufgeld von 20%, zzgl. der MwSt auf das Aufgeld. Genaue Erklärung zum Kaufpreis finden Sie unter den Informationen für Bieter (siehe oben).
8. Der Kaufpreis ist in Euro zu zahlen und ist mit Zuschlag fällig.
9. Befindet sich der Käufer mit Annahme der ersteigerten Objekte und oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Verzug, ist die Galerie/das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme und Schadenersatz wegen Nichterfüllens zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste wird der Käufer haftbar gemacht und verliert seine Rechte aus dem erfolgten Zuschlag. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch, zu weiteren Geboten wird er nicht zugelassen.
10. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 3,5 % je angebrochenem Monat; weitere Ansprüche durch Folgeschäden sind vorbehalten, dies bezieht sich auch auf Kosten evtl. Rechtsverfolgung. Bei evtl. nötiger zweiter Mahnung erheben wir einen Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung.
11. Kaufsumme, -rückstände u. a. in Verbindung stehende Kosten ziehen wir in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen ein., bzw. erklagen sie.
12. Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß weiter für Nach- oder Freihandverkauf nach der Auktion.

13. Mit Abgabe eines Gebotes oder des schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote berücksichtigen wir ab einem Lospreis von 200,00 Euro. Für das Zustandekommen, Halten oder Qualität der Telefonverbindung übernehmen wir keine Haftung. Bei Telefongebot bleibt der Lospreis auch bei nicht erfolgter Telefonverbindung bestehen.

14. Alle Abbildungen im Katalog sind urheberrechtlich geschützt und gehören dem Inhaber der Galerie.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig

16. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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