Los

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Quarz Uhr in Holz Schatulle ohne Batterie | Quartz Clock in Wooden Box, without Battery

In Varia Summer Sale Part I

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Wien, Österreich
Quarz Uhr in Holz Schatulle ohne Batterie, 8 cm x 8 cm x 4,8 cm| Quartz clock in wooden box, without battery, 8 cm x 8 cm x 4,8 cm
Quarz Uhr in Holz Schatulle ohne Batterie, 8 cm x 8 cm x 4,8 cm| Quartz clock in wooden box, without battery, 8 cm x 8 cm x 4,8 cm

Varia Summer Sale Part I

Endet ab
Ort der Versteigerung
Dorotheergasse 12
Top2
Wien
Österreich
1010
Austria


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Wichtige Informationen

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AGB

 

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

 

§ 1) Die Versteigerung erfolgt nach dieser Geschäftsordnung der AMADEUS AUKTIONSHAUS GmbH, Dorotheergasse 12, 1010 Wien, (im folgenden kurz AMADEUS genannt), sowie nach den §§244-246 der Gewerbeordnung von 1994. Die Versteigerung erfolgt kommissionsweise. Der Auktionator ist berechtigt, ausnahmsweise Posten zurückzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Posten gemeinsam auszubieten. Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelgebot oder falls der Auktionator ein Gebot übersehen hat, ist er berechtigt, einen schon erteilten Zuschlag aufzuheben und den Gegenstand weiterzuversteigern. Die von

 

AMADEUS angegebenen Schätzwerte stellen die Meistbot-Erwartung des jeweiligen Experten dar. Gesteigert wird in der Regel um 10% des letzten Gebotes (siehe Auflistung der Bieterschritte im Aushang oder Online).

 

 

 

§ 2) Der Zuschlag erfolgt an den Meistbietenden, es sei denn, dass mit dem Einlieferer ein Verkäufervorbehalt vereinbart wurde. Ein solcher Verkäufervorbehalt (Limit) stellt eine Preisuntergrenze dar, unter der bestimmte Lose während der Auktion nicht verkauft werden. Wird ein Limit nicht erreicht, erfolgt der Zuschlag an den Meistbieter lediglich unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Meistbieter für die Dauer von 8 Tagen an sein Höchstgebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeitspanne nicht den endgültigen Zuschlag zu seinem höchsten Gebot, erlischt seine verpflichtende Bindung an dieses Gebot. Für das Wirksamwerden des endgültigen Zuschlags genügt die Versendung einer entsprechenden Verständigung an die vom Meistbieter genannte Adresse innerhalb von 8 Tagen.

 

 

 

§ 3) Alle Gegenstände werden differenzbesteuert. Zum erzielten Höchstgebot (Meistbot) wird ein einheitliches Aufgeld von 20% zuzüglich der auf dieses Aufgeld entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer von 20% aufgeschlagen. Das Aufgeld beträgt somit insgesamt 24,0% vom Meistbot.

 

 

 

§ 4) Die Gebühr für den Einlieferer beträgt 15% zuzüglich Umsatzsteuer auf das Meistbot (Hammerpreis). AMADEUS überweist den erzielten Hammerpreis abzüglich dieser 15% nach Eingang des gesamten Verkaufspreises durch den Käufer bei AMADEUS und Ablauf der von AMADEUS gewährten Rückgabefrist auf das Konto des Einbringers. Zieht der Einlieferer seinen bereits eingebrachten Gegenstand vor der Auktion zurück, wird eine Rückziehungsgebühr von 5% vom vereinbarten Limit fällig. Der Einlieferer bezahlt die ergebnisunabhängigen Abbildungsgebühren unmittelbar nach Erscheinen des Kataloges (ganzseitige Abbildung: EUR 100,- halbseitige Abbildung oder kleiner: EUR 50,-). Bei einer Präsentation des Gegenstandes auf externen Partner-Websiten wie LOT-TISSIMO oder INVALUABLE werden dem Einlieferer pauschal 3% inklusive Umsatzsteuer vom Hammerpreis abgezogen.

 

 

 

§ 5) Der Käufer hat den Kaufpreis sofort nach dem Zuschlag zu bezahlen (Meistbot zuzüglich 20% Aufgeld zuzüglich der auf dieses Aufgeld entfallenden Umsatzsteuer von 20%). AMADEUS kann jedoch dem Käufer den Kaufpreis im Einzelfall ganz oder teilweise stunden. Wird eine Stundung abgelehnt, kann der Zuschlag aufgehoben und der Gegenstand neuerlich ausgeboten werden. Bei Aufhebung des Zuschlags ist AMADEUS auch berechtigt, dem Unterbieter den Zuschlag zu dessen letztem Gebot zu erteilen.

 

 

 

§ 6) Im Falle einer ganzen oder teilweisen Stundung ist AMADEUS berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen nach Erteilung des Zuschlages Verzugszinsen von 12% p.a. sowie Lagergebühren von EUR 5,- pro Tag zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen.

 

 

 

§ 7) Erstandene Gegenstände können vom Käufer je nach Möglichkeit sofort oder nach Schluss der Auktion übernommen werden. Die Ausfolgung der vollständig bezahlten Gegenstände erfolgt in den Räumlichkeiten von AMADEUS, Dorotheergasse 12, 1010 Wien. In Absprache mit dem Käufer werden die oder der Gegenstand auf Kosten des Käufers versichert und zugesandt. Das Risiko von etwaigen Transportschäden trägt der Käufer und ist Gegenstand einer einschlägigen Transportversicherung durch den Käufer. Wird ein gestundeter Kaufpreis nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, ist AMADEUS berechtigt, zur Hereinbringung der Forderung gegen den säumigen Käufer die Wiederversteigerung des Gegenstandes vorzunehmen. In diesem Fall haftet der säumige Käufer AMADEUS für den gesamten, durch die Wiederversteigerung entstandenen Entgang an Provision sowie für sämtliche Verzugszinsen und Lagergebühren.

 

 

 

§ 8) Die zur Auktion kommenden Gegenstände werden vor den Auktionen zur Besichtigung in den Räumlichkeiten von AMADEUS ausgestellt. Dabei bietet AMADEUS jedermann Gelegenheit, die Beschaffenheit und den Zustand der ausgestellten Gegenstände zu überprüfen, soweit dies im Rahmen der Ausstellung möglich ist. AMADEUS kann Gebote ablehnen; dies gilt insbesondere, wenn ein Bieter, der AMADEUS nicht bekannt ist, oder mit dem noch keine Geschäftsverbindung besteht, nicht spätestens bis zum Beginn der Auktion Sicherheit leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht grundsätzlich nicht. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot wirksam.

 

 

 

§ 9) Die Experten von AMADEUS bewerten und beschreiben die zur Versteigerung übernommenen Gegenstände und bestimmen die Rufpreise. Angaben über Herstellungstechnik bzw. Material, Erhaltungszustand, Herkunft, Ausführung und Alter eines Gegenstandes beruhen auf den veröffentlichten, allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die von den Experten mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit ermittelt wurden. Für alle Angaben in Katalog und Expertise besteht keine Haftung. Das gilt auch für alle Abbildungen im Printkatalog oder Online. Reklamationen sind nach dem Zuschlag ausgeschlossen. AMADEUS behält sich vor, Katalogangaben vor der Auktion zu berichtigen. Diese Berichtigungen erfolgen entweder durch schriftlichen Aushang am Ort der Auktion oder mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor Ausbietung des betreffenden Gegenstandes. Gehaftet wird in diesem Fall nur für die Berichtigung. Sämtliche zur Auktion gelangenden Gegenstände können vor der Auktion geprüft werden. Diese Gegenstände sind grundsätzlich gebraucht. Schadenersatzansprüche, die über die vorgenannte Haftung hinausgehen und aus anderen Sach- oder sonstigen Mängeln des Gegenstandes resultieren, sind ausgeschlossen. Mit der Abgabe seines Gebotes bestätigt der Bieter, daß er den Gegenstand vor der Auktion besichtigt und sich der Übereinstimmung mit der Beschreibung vergewissert hat.

 

 

 

§ 10) Ist es einem Kunden nicht möglich, an einer Versteigerung persönlich teilzunehmen, übernimmt AMADEUS Kaufaufträge. Diese können schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erteilt werden. Bei telefonisch oder mündlich erteilten Kaufaufträgen behält sich AMADEUS vor, die Durchführung von einer schriftlichen, per E-Mail oder per Telefax übermittelten Bestätigung durch den Auftraggeber abhängig zu machen. Weiters übernimmt AMADEUS für die Durchführung von Kaufaufträgen keine Haftung. Kaufaufträge mit gleich hohen Ankaufslimiten werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Gebote, die nur eine Steigerungsstufe über dem Rufpreis liegen, werden gänzlich ausgeschöpft. Gebote, die nicht den von AMADEUS tabellarisch fest bestimmten Steigerungsstufen entsprechen (siehe Bieterschritte), werden zur nächst höheren Steigerungsstufe aufgerundet. Die tabellarische Aufstellung dieser Steigerungsstufen kann auf Wunsch übermittelt werden. Bei Losen, die ohne Limit versteigert werden, werden Gebote unterhalb des Schätzwertes gänzlich ausgeschöpft. Das schriftliche Gebot (Kaufauftrag) muss den Gegenstand, unter Anführung der Katalognummer und des gebotenen Ankaufslimits, das sich als Zuschlagsbetrag ohne Käuferprovision und ohne Umsatzsteuer versteht, beinhalten. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Ein bereits erteilter Kaufauftrag kann nur storniert werden, wenn der Rücktritt schriftlich mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei AMADEUS einlangt.

 

 

 

§ 11) AMADEUS kann die Durchführung von Kaufaufträgen bis zur Ausbietung ohne Angabe von Gründen ablehnen, bzw. von der Leistung einer Anzahlung abhängig machen. Eine solche Anzahlung wird bei einem erfolglosen Auftrag von AMADEUS binnen 5 Tagen zurückerstattet. Die Durchführung von Kaufaufträgen ist kostenlos.

 

 

 

§ 12) Jeder Einbringer ist grundsätzlich berechtigt, die zur Versteigerung übergebenen Gegenstände bis zum Beginn der Auktion zurückzuziehen. Für die tatsächliche Ausbietung kann daher keine Haftung oder Gewähr übernommen werden.

 

 

 

§ 13) Bezahlte Gegenstände müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung abgeholt werden. Gegenstände, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, lagern auf Gefahr des Käufers; zudem werden Lagergebühren von EUR 5,- pro Tag in Rechnung gestellt. AMADEUS ist außerdem berechtigt, ersteigerte und bezahlte, aber nicht abgeholte Gegenstände, auf Gefahr und Kosten des Käufers, einschließlich der Kosten für eine Versicherung, bei einer Spedition einzulagern. Es gilt als vereinbart, dass die Bestimmungen über die Wiederversteigerung unbezahlter und bezahlter, aber nicht abgeholter Gegenstände, auch auf jene Gegenstände anzuwenden sind, die nicht in den Räumlichkeiten der Gesellschaft ausgestellt oder gelagert werden. Die Ausfolgung eines ersteigerten Gegenstandes erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller seit dem Zuschlag angefallenen Kosten und Gebühren. Der Eigentumsübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Übergabe des Ausfolgescheines an den Käufer.

 

 

 

§ 14) Bei Konvoluten leistet AMADEUS keine Gewähr auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Zählung der einzelnen Gegenstände innerhalb eines Konvolutes.

 

 

 

§ 15) Eine Anmeldung für ein telefonisches Gebot für einen oder mehrere Gegenstände stellt automatisch ein Gebot zum Rufpreis für diese Gegenstände dar. Wenn AMADEUS den Bieter telefonisch nicht erreichen sollte, wird AMADEUS bei Aufruf des jeweiligen Loses im Auftrag des telefonischen Bieters bis zum Rufpreis mitsteigern.

 

 

 

§ 16) Bei einzelnen Losen kann es vorkommen, dass diese mehrfach eingeliefert wurden. In einem solchen Fall kann der Auktionator einen zweiten bzw. einen dritten usw. Zuschlag an den/die Unterbieter erteilen.

 

 

 

§ 17) Erfüllungsort des zwischen AMADEUS, dem Einbringer sowie dem Käufer zustande kommenden Vertrages ist der Geschäftssitz von AMADEUS. Die zwischen AMADEUS, Einbringern und Käufern bestehenden Rechtsbeziehungen und Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht. AMADEUS, Einbringer und Käufer vereinbaren, sämtliche Streitigkeiten aus, über und im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor dem für den ersten Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständigen Gericht auszutragen.

 

 

 

§ 18) Den Folgerechtszuschlag von grundsätzlich 4% auf den Hammerpreis (gestaffelt bis 0,25% je nach Höhe des Zuschlags) verrechnet AMADEUS in Vertretung der berechtigten Künstler (lebend oder verstorben innerhalb der letzten 70 Jahre im europäischen Raum) dem Meistbietenden zuzüglich zum Hammerpreis. Er beträgt höchstens EUR 12.500,- und entfällt bei Zuschlägen unter EUR 2.500,-

 

 

 

§ 19) Aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Union zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie 2015/849/EU und BGBL I Nr. 95/2017) besteht eine gesetzliche Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 10.000,-. AMADEUS muss den Käufer daher um die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen.

 

 

 

§ 20) Mit der Einbringung eines Gegenstandes oder der Abgabe eines Gebotes, ob persönlich, schriftlich oder telefonisch, erkennt der Einbringer oder Bieter diese Versteigerungsbedingungen und die Gebührentarife von AMADEUS an.

 

 

 

TERMS OF AUCTION

 

§ 1) The auction shall be carried out in accordance with the provisions of the rules of procedure of AMADEUS AUKTIONSHAUS GmbH, Dorotheergasse 12, 1010  Vienna (hereinafter referred to as AMADEUS) as well as in accordance with sections 244-246 of the Gewerbeordnung [Industrial Code] of 1994. The auction shall be carried out on commission. The auctioneer shall be entitled to withdraw lots exceptionally, to conduct out the auction deviating from the order of the catalogue numbers and to offer lots jointly. In the event of any dispute concerning a double bid or if the auctioneer has missed a bid, the auctioneer shall be entitled to revoke acceptance of a bid and to continue auctioning off the item. The amounts given by AMADEUS in the catalogue shall be the expected highest bid in EUR from the respective expert. As a rule, the bid shall be increased by 10% of the last bid. (See list of the bidding increments on location or online).

 

 

 

§ 2) The acceptance of a bid shall be granted to the highest bidder unless a consignor’s reserve price has been agreed with the consignor. Such a consignor’s reservation (limit) shall be the minimum price limit below which particular lots shall not be sold during the auction. This limit shall be disclosed upon request and may not exceed the lower estimated price. If a limit is not achieved, the bid of the highest bidder shall be accepted subject to reservations only. In this case, the highest bidder shall be bound to its highest bid for a period of 8 days. If the highest bid from the highest bidder is not finally accepted within this period of time, its binding commitment to this bid shall expire. In order for the final acceptance of the bid to become effective, it is sufficient to send a corresponding notification to the address named by the highest bidder within the stated period of 8 days.

 

 

 

§ 3) All items shall be subject to differential taxation. A uniform surcharge of 20% plus the value added tax of 20% shall be added to the achieved highest bid. Thus the surcharge shall be 24% of the highest bid in total, including the Austrian tax.

 

 

 

§ 4) At AMADEUS the fee for the consignor are 15% on the highest bid (hammer price) plus the value added tax of 20%. AMADEUS transfers this hammer price minus this fee of 15%, after the complete receipt of the buyer‘s payment and the expiration of the return period AMADEUS grants, to the consignor’s bank account. In case the consignor withdraws his consignment before the auction, a withdrawal fee of 5% plus the value added tax of 20% to the limit agreed upon is charged. The consignor pays the result-independent illustration fees immediately after publication of the catalog (full-page illustration: EUR 100,- half-page illustration or smaller: EUR 50,-). If the item is presented on external partner websites such as LOT-TISSIMO or INVALUABLE, a flat rate of 3% including the value added tax will be deducted from the hammer price.

 

 

 

§ 5) The buyer must pay the purchase price immediately upon acceptance of the bid (highest bid plus 20% surcharge, plus the value added tax of 20%). However, AMADEUS may grant the buyer a respite for the payment of the purchase price in whole or in part in individual cases. If a respite is refused, the acceptance of the bid may be revoked and the item may be reoffered. In the event of revocation of the acceptance of the bid, AMADEUS shall be entitled to accept the last bid from the underbidder.

 

 

 

§ 6) In the event of respite in whole or in part, AMADEUS shall be entitled to charge default interest of 12% p.a. as well as storage charges of EUR 5.00 plus the value added tax of 20% per day after 14 days upon acceptance of the bid.

 

 

 

§ 7) The buyer can take acquired items in possession, as far as possible, immediately or after the end of the auction. Items which have been fully paid for, shall be handed over at AMADEUS, Dorotheergasse 12, 1010 Vienna, or shall be sent upon request at the buyer’s expense covering insurance and delivery. The risk of damage during transport is with the buyer and is subject to a transport insurance the buyer is responsible for. If a deferred purchase price is not paid within the set period, the company shall be entitled to auction the item again in order to recoup its claim from the defaulting auction buyer In this case, the defaulting auction buyer shall be liable to AMADEUS due to the re-auction as well as for any default interest and storage charges.

 

 

 

§ 8) The items received for auction will be exhibited and may be viewed prior to the auction. In doing so, AMADEUS shall give everyone the opportunity to check the nature and the condition of the exhibited items to the extent deemed possible within the scope of the exhibition. AMADEUS may refuse bids; this shall particularly apply if a bidder, who is unknown to AMADEUS or with whom AMADEUS has no business connections yet does not provide security by the beginning of the auction at the latest. However, in principle there shall be no claim to accept a bid. If a bid has been refused, the previous bid shall remain effective.

 

 

 

§ 9) AMADEUS’ experts evaluate and describe the items received for auction and determine the starting prices. The information concerning production technique or material, state of preservation, origin, design and age of an item is based on published or otherwise generally accessible findings concluded by AMADEUS‘ experts with the necessary care and accuracy. There is no guarantee on the expertise or the catalogue descriptions. This applies also for images in the catalogue printed or online. Subsequent complaints shall be excluded in principle. AMADEUS reserves the right to amend catalogue information prior to the auction. These amendments shall be made either by a written notice at the place of auction or orally by the auctioneer immediately prior to offering the respective item. In this case,

 

AMADEUS shall be liable for the amendment only. All items offered may be checked prior to the auction. All of these items are generally used. Any claims for damages exceeding the liability named above and resulting from other material defects or other defects of the item shall be excluded. When making the bid, the bidder confirms having seen the item prior to the auction and having made sure that the item corresponds to the description.

 

 

 

§ 10) If a customer is not able to participate in an auction personally, AMADEUS shall accept purchase orders. These orders may be placed in writing, via email or fax. In the case of a purchase order placed by phone or orally, AMADEUS shall reserve the right to make the performance dependent on a confirmation from the principal communicated in writing, via email or fax. Furthermore, AMADEUS shall not be liable for the performance of purchase orders. Purchase orders with equal top bid limits will be considered in the order of their receipt. Bids which are only one increment above the starting price shall be exhausted totally. Bids which do not correspond to the increments determined by AMADEUS (see bidding increments) in tabular form will be rounded up to the next higher increment. The table of these increments can be sent upon request. In the case of lots auctioned "without any limits“, bids below the estimated price shall be exhausted totally. The written bid (purchase order) must include the item stating the catalogue number and the offered top bid limit which is quoted as the amount of the acceptance of the bid without buyer’s commission and without value added tax. Ambiguities shall be carried by the bidder. A purchase order which has already been placed may only be cancelled if the written withdrawal is received by AMADEUS at least 24 hours prior to the beginning of the auction.

 

 

 

§ 11) AMADEUS may refuse to process a purchase order without explanation until offering or make this dependent on payment of a deposit. In the event of an unsuccessful order, such a deposit will be reimbursed by AMADEUS within 5 days. Processing of purchase orders is free of charge.

 

 

 

§ 12) Every consignor shall in principle be entitled to withdraw the items offered for auction until the start of the auction. Therefore, it is impossible to assume liability or to give warranty for the actual offering.

 

 

 

§ 13) Items paid must be collected within 14 days after payment. Items which have not been collected within 14 days after the auction shall be stored at the buyer’s risk with a fee of EUR 5.00 per day. Furthermore, AMADEUS shall be entitled to store items which have been purchased at auction and paid but not collected at the buyer’s risk and expense, including the costs for an insurance, with a forwarding agency. It shall be understood that the provisions concerning the re-auctioning of unpaid and paid but not collected items must also apply to items not exhibited or stored on the premises of AMADEUS. The transfer of an item to the buyer takes place only after full payment of the purchase price including all costs and fees incurred since the knockdown. The ownership shall be transferred to the buyer at the time of handing over the delivery note.

 

 

 

§ 14) In the case of mixed lots, AMADEUS shall not warrant for the completeness or correctness of the exact quantity of individual items within a mixed lot.

 

 

 

§ 15) A registration for a bid by telephone for one or several items shall automatically represent a bid at the starting price for these items. If AMADEUS cannot reach the bidder by telephone, AMADEUS will bid on behalf of the bidder by phone up to the starting price when the respective auction lot is called.

 

 

 

§ 16) In case of individual lots, it may happen that they were consigned more than once. In such a case, the auctioneer may accept a second or third etc. bid from the underbidder(s).

 

 

 

§ 17) The place of performance of the contract brought about between

 

AMADEUS on the one hand and the consignor as well as the buyer on the other hand shall be the place of business of AMADEUS. The legal relationships and contracts existing between AMADEUS, the consignors and the buyers shall be subject to the Austrian substantive law. AMADEUS, the consignors and the buyers shall agree to settle all disputes resulting from, concerning and in connection with this contract before the territorially competent court for the first district of Vienna.

 

 

 

§ 18) AMADEUS charges a resale royalty of generally 4% on the hammer price (staggered until 0.25% depending on the amount of the winning bid) on behalf of the European artists (if living) or their beneficiaries or heirs (if deceased within 70 years prior to the date of the sale) to the highest bidder. It is a maximum of EUR 12,500.00 and does not apply to win prices of less than EUR 2,500.00

 

 

 

§ 19) Pursuant to EU rules for the prevention of and the fight against money laundering (Directive 2015/849/EU and BGBL I Nr. 95/2017) there is a statutory obligation to ask the buyer for an official identity document when purchase prices of EUR 10,000.00 and above are paid in cash.

 

 

 

§ 20) With the consignment of an item or when making a bid, whether personally, in writing or by telephone, the consignor or bidder shall acknowledge these terms of auction as well as the rules of procedure and the schedule of fees of AMADEUS.

 

Vollständige AGBs