Los

143

DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der

In 61. Auktion - Orden und militärhistorische Ant...

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)7021-484050 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 1 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 2 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 3 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 4 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 5 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 1 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 2 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 3 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 4 aus 5
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der - Bild 5 aus 5
Das Auktionshaus hat für dieses Los keine Ergebnisse veröffentlicht
Kirchheim Unter Teck
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der Luftwaffe für hervorragende Kampfleistungen im Erdkampf, verliehen an Major Hans Sandrock, Bataillonskommandeur der III. (Sturmgeschütz) Abteilung des Fallschirm-Panzer-Regiments „Hermann Göring", Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes (18. 10. 1944).Gehämmerte Alpakaausführung (Neusilber). Auf der Vorderseite oberhalb des Reichsmarschalladlers Bandeaus mit Verleihungsgravur: „MAJOR HANS SANDROCK AM 29.9.44".Auf der Rückseite Herstellerstempel „JOH. WAGNER & SOHN" sowie die Bezeichnung „ALPAKA" und „FEINSILBER AUFLAGE". Hans Sandrock wurde am 20. 4. 1913 in Saarbrücken als Sohn des späteren Ministerialrates im Reichsluftfahrtministerium Carl Sandrock, geboren. Nach dem Grundschulbesuch ging er in Berlin-Steglitz auf ein Gymnasium und begann nach Beendigung der Schule zunächst eine Lehre in einer Kranfabrik in Berlin. 1932 folgten vier Semester Studium des Maschinenbaus an der Technischen Hochschule Charlottenburg, der heutigen TU Berlin. Im selben Jahr wurde er im Corps Pomerania-Silesia, welches heute in Bayreuth beheimatet ist, aktiv. Er blieb Zeit seines Lebens Alter Herr dieses Corps.Am 1. September 1934 verpflichtete er sich freiwillig im Kraftfahrlehrkommando Zossen bei Berlin, wo er im April 1935 zum Gefreiten und gleichzeitig zum Offiziersanwärter befördert wurde. 1936 belegte er Lehrgänge an der Kriegsschule Hannover am Waterlooplatz und wurde danach als Leutnant zum Panzerregiment 5 gesandt.Sandrock war zunächst Zugführer in der 2. Kompanie und nahm mit dem Panzerregiment 5 am Anschluss des Sudetenlandes teil. Am 1. September 1939 wurde er zum Oberleutnant befördert und diente in der 1. Kompanie während des Polenfeldzuges, als sein Regiment als Teil von Heinz Guderians XIX. Armeekorps in die 3. Panzerdivision eingegliedert wurde. Beim Einsatz in Nordpolen wurde Sandrock am 22. 10. 1939 mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. Während des Westfeldzuges war das Panzerregiment 5 Teil des XVI. Armeekorps unter Führung von Erich Hoepner. Sandrock stieß mit diesem über Belgien nach Frankreich vor und war am Einschluss der Alliierten Truppen in Dünkirchen beteiligt. Hierfür erhielt er am 6. 6. 1940 das Panzerkampfabzeichen. Ende 1940 wurde Sandrocks Panzerregiment 5 Teil der 5. leichten Division, welche später als 21. Panzer-Division Teil des Afrikakorps werden sollte.Am 10. 3. 1941 erfolgte letztlich die Verlegung nach Nordafrika, fortan war Hans Sandrock Offizier im Deutschen Afrikakorps und erhielt im April 1941 das Eiserne Kreuz 1. Klasse. Er nahm zunächst an den Kämpfen um Tobruk teil, bevor im Sommer 1941 die Umgliederung in die 21. Panzer-Division abgeschlossen wurde. 1942 war das Panzerregiment 5 an der Einnahme von Bengasi, an der Schlacht um Gazala, der Einnahme von Tobruk und beim Stoß auf El Alamein beteiligt. Im Februar desselben Jahres erhielt Sandrock dann die italienische Tapferkeitsmedaille, wurde am 1. April zum Hauptmann befördert und erhielt wenig später am 1. 4. das Deutsche Kreuz in Gold. Im weiteren Verlauf des Jahres 1941 erlitt die 21. Panzer Division im November jedoch heftige Verluste um El Alamein. Hauptmann Sandrock wurde ernsthaft verletzt und in ein Lazarett nach Deutschland verlegt.Am 25. Juli 1943 war Sandrock wieder völlig genesen und wurde der Fallschirm-Panzer-Division 1 „Hermann Göring" zugeordnet, in welcher er in der III. Sturmgeschütz-Abteilung während des Rückzugs aus Sizilien über die Straße von Messina diente. Sandrocks neue Division kämpfte in der Folge in allen wichtigen Schlachten in Italien mit, wurde zunächst aber nach Livorno als Reserve gesandt.Im Dezember 1943 erhielt Sandrock zunächst das Panzerkampfabzeichen in Silber 2. Stufe für 25 Kampfeinsätze und später im Juni 1944 die 3. Stufe für 50 Kampfeinsätze. Während dieser Zeit war Sandrocks Division
DEUTSCHES REICH 1933 - 1945 - FALLSCHIRM-PANZER-REGIMENT HERMANN GÖRING : Ehrenschale der Luftwaffe für hervorragende Kampfleistungen im Erdkampf, verliehen an Major Hans Sandrock, Bataillonskommandeur der III. (Sturmgeschütz) Abteilung des Fallschirm-Panzer-Regiments „Hermann Göring", Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes (18. 10. 1944).Gehämmerte Alpakaausführung (Neusilber). Auf der Vorderseite oberhalb des Reichsmarschalladlers Bandeaus mit Verleihungsgravur: „MAJOR HANS SANDROCK AM 29.9.44".Auf der Rückseite Herstellerstempel „JOH. WAGNER & SOHN" sowie die Bezeichnung „ALPAKA" und „FEINSILBER AUFLAGE". Hans Sandrock wurde am 20. 4. 1913 in Saarbrücken als Sohn des späteren Ministerialrates im Reichsluftfahrtministerium Carl Sandrock, geboren. Nach dem Grundschulbesuch ging er in Berlin-Steglitz auf ein Gymnasium und begann nach Beendigung der Schule zunächst eine Lehre in einer Kranfabrik in Berlin. 1932 folgten vier Semester Studium des Maschinenbaus an der Technischen Hochschule Charlottenburg, der heutigen TU Berlin. Im selben Jahr wurde er im Corps Pomerania-Silesia, welches heute in Bayreuth beheimatet ist, aktiv. Er blieb Zeit seines Lebens Alter Herr dieses Corps.Am 1. September 1934 verpflichtete er sich freiwillig im Kraftfahrlehrkommando Zossen bei Berlin, wo er im April 1935 zum Gefreiten und gleichzeitig zum Offiziersanwärter befördert wurde. 1936 belegte er Lehrgänge an der Kriegsschule Hannover am Waterlooplatz und wurde danach als Leutnant zum Panzerregiment 5 gesandt.Sandrock war zunächst Zugführer in der 2. Kompanie und nahm mit dem Panzerregiment 5 am Anschluss des Sudetenlandes teil. Am 1. September 1939 wurde er zum Oberleutnant befördert und diente in der 1. Kompanie während des Polenfeldzuges, als sein Regiment als Teil von Heinz Guderians XIX. Armeekorps in die 3. Panzerdivision eingegliedert wurde. Beim Einsatz in Nordpolen wurde Sandrock am 22. 10. 1939 mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. Während des Westfeldzuges war das Panzerregiment 5 Teil des XVI. Armeekorps unter Führung von Erich Hoepner. Sandrock stieß mit diesem über Belgien nach Frankreich vor und war am Einschluss der Alliierten Truppen in Dünkirchen beteiligt. Hierfür erhielt er am 6. 6. 1940 das Panzerkampfabzeichen. Ende 1940 wurde Sandrocks Panzerregiment 5 Teil der 5. leichten Division, welche später als 21. Panzer-Division Teil des Afrikakorps werden sollte.Am 10. 3. 1941 erfolgte letztlich die Verlegung nach Nordafrika, fortan war Hans Sandrock Offizier im Deutschen Afrikakorps und erhielt im April 1941 das Eiserne Kreuz 1. Klasse. Er nahm zunächst an den Kämpfen um Tobruk teil, bevor im Sommer 1941 die Umgliederung in die 21. Panzer-Division abgeschlossen wurde. 1942 war das Panzerregiment 5 an der Einnahme von Bengasi, an der Schlacht um Gazala, der Einnahme von Tobruk und beim Stoß auf El Alamein beteiligt. Im Februar desselben Jahres erhielt Sandrock dann die italienische Tapferkeitsmedaille, wurde am 1. April zum Hauptmann befördert und erhielt wenig später am 1. 4. das Deutsche Kreuz in Gold. Im weiteren Verlauf des Jahres 1941 erlitt die 21. Panzer Division im November jedoch heftige Verluste um El Alamein. Hauptmann Sandrock wurde ernsthaft verletzt und in ein Lazarett nach Deutschland verlegt.Am 25. Juli 1943 war Sandrock wieder völlig genesen und wurde der Fallschirm-Panzer-Division 1 „Hermann Göring" zugeordnet, in welcher er in der III. Sturmgeschütz-Abteilung während des Rückzugs aus Sizilien über die Straße von Messina diente. Sandrocks neue Division kämpfte in der Folge in allen wichtigen Schlachten in Italien mit, wurde zunächst aber nach Livorno als Reserve gesandt.Im Dezember 1943 erhielt Sandrock zunächst das Panzerkampfabzeichen in Silber 2. Stufe für 25 Kampfeinsätze und später im Juni 1944 die 3. Stufe für 50 Kampfeinsätze. Während dieser Zeit war Sandrocks Division

61. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Für Auktionshaus Andreas Thies Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)7021-484050.

Wichtige Informationen

23.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated

3.00 % additional premium for LIVE bids on the net hammer price

AGB

Allgemeine Versteigerungs- und geschäftsbedingungen
1. allgemeines
die firma andreas thies e. K. (nachstehend versteigerer genannt), vertreten durch den
geschäftsführer und zugelassenen versteigerer andreas thies, verkauft die angebotenen
Lose im rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eigenen namen für rechnung der einlieferer. für die versteigerung gelten die allgemeinen
versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen auktionsnachverkäufen und freiverkäufen
in angebotslisten sowie der vermittlung von Kaufverträgen auf unserer internetseite
„online - auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – gewährleistung
die originalität der gegenstände wird garantiert. Berechtigte reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach rechnungsdatum vorgebracht werden. darüber hinaus ist jedwede
haftung ausgeschlossen. gegenstände, die als Kopien beschrieben sind, sind von jeglicher
gewährleistung ausgenommen. die Katalogbeschreibungen dienen als orientierungshilfe
für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der gegenstände, die wir empfehlen
möchten. saalbieter, die die gegenstände besichtigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich abgegebene erklärungen beinhalten außer der
gewährleistung für die originalität der gegenstände keine eigenschaftszusicherungen
oder garantieübernahmen. das Versteigerungsgut ist gebraucht. sämtliche
gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des
Zuschlages befinden. Jegliche garantie für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche reklamationen sind ausgeschlossen. nach erfolgter endgültiger abrechnung
mit den einlieferern, also 8 Wochen nach der auktion, sind keinerlei reklamationen wegen
offener oder versteckter Mängel oder aus gründen gleich welcher art mehr möglich.
reklamationen sind nur für bezahlte gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der gegenstände, nicht von dritterwerbern entgegengenommen. alle anderen ansprüche sind ausgeschlossen.
3. ausruf
die versteigerung erfolgt in der regel in der im Katalog genannten reihenfolge. der
versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen oder außerhalb der reihenfolge anzubieten. der versteigerer bestimmt die höhe des
ausrufs nach eigenem ermessen.
4. gebote
nach dem ausruf nimmt der versteigerer die gebote entgegen. die Festlegung der
jeweiligen steigerungsrate liegt im ermessen des Versteigerers; sie liegt in der regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen gebot.
der versteigerer ist berechtigt, ohne angabe von gründen Personen von der teilnahme an
der versteigerung auszuschließen, bzw. die annahme von geboten abzulehnen.
dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende sicherheiten
stellen oder referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer gebote zu ermöglichen.
nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die abgabe schriftlicher
gebote an der versteigerung teilnehmen. solche gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen höchstgebote enthalten. sie werden ebenso wie die gebote von saalbietern
behandelt, d. h. das höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung anderer gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen höchstpreises sind daher
möglich. die ausführung der schriftlichen aufträge durch den versteigerer erfolgt gewissenhaft und ohne extraberechnung, jedoch ohne gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im auftrag eines dritten gehandelt zu haben und die rechnung auf diesen ausgestellt wurde.
Bei der vermittlung von Kaufverträgen im rahmen unserer internet-auktionen müssen
die gebote nach erfolgter registrierung auf unserer internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem aufruf des höchstgebotes kein weiteres
gebot mehr abgegeben wird. Bei abgabe mehrerer gleich hoher gebote ist der versteigerer
berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. im falle irgendwelcher unklarheiten
oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige abgabe von geboten,
liegt es im ermessen des versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig zu erklären
oder das betreffende Los nochmals zum ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben alle abgegebenen gebote verbindlich. der auktionator hat das recht, bis zum erreichen eines mit dem
einlieferer vereinbarten Limits auch gebote für den einlieferer abzugeben und das Los
gegebenenfalls dem einlieferer unter nennung der einlieferungsnummer zuzuschlagen;
das Los bleibt dann unverkauft.
sollte ein Zuschlag unter dem vorbehalt der Zustimmung des einlieferers erfolgen, insbesondere bei nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein gebot gebunden.
Bei der vermittlung von Kaufverträgen im rahmen unserer internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
geschäftsräumen. der Bieter mit dem höchsten gebot erhält den Zuschlag.
6. rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem aufgeld von 23 %
sowie eventuellen nebenkosten, insbesondere für Lagerung und versand. dieser Betrag
beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (differenzbesteuerung § 25 a ustg), die nicht
gesondert ausgewiesen wird. Bei anwendung der regelbesteuerung wird der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den gesamtpreis (Zuschlag + 20 % aufgeld = gesamtpreis
+ 7 % Mwst. = endpreis) berechnet.
im falle einer eventuellen nichtanerkennung der einstufung zum ermäßigten
Mehrwertsteuersatz durch die finanzbehörden ist der versteigerer berechtigt – gegen entsprechenden nachweis – zu wenig erhobene Mehrwertsteuer nachzufordern.
ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
am versteigerungstag erstellte rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. k.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. die Firma
Andreas Thies e. k. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzuheben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. der ursprüngliche
käufer hat in diesem Fall eine gebühr in höhe des vollen Aufgeldes in höhe von 23 %
sowie der einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle rechnungen am versteigerungstag, bzw. bei online-auktionen,
am tag des ablaufs der jeweiligen Lose während der öffnungszeit zur Barzahlung in
euro fällig, vorausrechnungen schriftlicher auftraggeber eine Woche nach versand.
Zahlungen in fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung verbindlich;
Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben. Bei Zahlung
durch Überweisung oder erfüllungshalber durch scheck ist diese erst nach erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. der versteigerer ist in diesem falle berechtigt, verzugszinsen
in höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, sofern nicht
der schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger
entstanden ist.
8. Lieferung
die lieferung erfolgt erst nach Bezahlung. Wird ein gegenstand trotzdem vor Bezahlung
des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. der Käufer ist bis dahin nicht
zur Weiterveräußerung oder veränderung des versteigerungsgutes berechtigt. saalbieter
sind gehalten, die erworbenen objekte nach Bezahlung am auktionstag mitzunehmen. ein
Versand durch die Fa. Thies e. k. erfolgt erst nach entsprechender Versandanweisung
durch den käufer. sperrige gegenstände werden von uns generell nicht versandt,
bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem käufer.
Für gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
lagergebühr von 10 € pro Objekt und Tag berechnet.
9. gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle risiken, insbesondere des zufälligen untergangs und der
zufälligen verschlechterung, auf den Käufer über. die versteigerten gegenstände sind
gebraucht.
der versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
gewährleistung, für die originalität der gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
art. er verpflichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des erwerbers innerhalb
der gesetzlichen gewährleistungsfrist dem einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im verkehr zwischen
versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. der versteigerer oder seine erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten schaden.
10. erhaltungsangaben
1 = hervorragende erhaltung
2 = normale erhaltung
3 = stark getragen-/-gebraucht
4 = mäßige erhaltung
orden und historische sammlungsgegenstände sind objekte, die zum tragen bzw.
zum gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen exemplaren berücksichtigt die erhaltungseinstufung das alter.
Mängel, restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im text erwähnt. erhaltungsangaben als ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb ausdrücklich hingewiesen.
reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten objektes beziehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11. nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a stgB
Zum schutz der öffentlichkeit und mit rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher sorgfalt und umsicht im umgang mit zeitgeschichtlichen objekten
aus der Zeit des 3. reiches verpflichtet.
die gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. titel und Bezeichnungen einzelner Personen oder truppenteile wurden wie im sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die gegenstände aus der Zeit des 3. reiches vorbesichtigen möchten und der
firma andreas thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr sammelgebiet einzutragen.
gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a stgB und deren strikte einhaltung
zugesichert.
schriftliche Bieter, die unserem hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei abgabe
von geboten auf gegenstände aus der Zeit des 3. reiches gebeten, art und Zweck ihres
sammelgebietes anzugeben, z. B. aufbau einer nach wissenschaftlichen grundsätzen aufgebauten sammlung über vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die
Wehrmacht, etc.
die firma andreas thies e. K. nimmt gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten einhaltung der §§ 86, 86 a stgB verpflichten.
indem Kataloginhaber, auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten gegenstände aus der Zeit des
3. reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen aufklärung, der abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über vorgänge des Zeitgeschehens oder der geschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 stgB).
die firma andreas thies e. K. bietet diese gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen voraussetzungen an. Mit der abgabe eines gebotes werden diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen teil des Kataloges abgedruckten
versteigerungs- und geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. erfüllungsort und gerichtsstand
die geschäftsräume des versteigerers sind für beide teile erfüllungsort. das am
erfüllungsort geltende recht ist maßgebend für alle rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem versteigerer, und zwar auch dann, wenn der rechtsstreit im ausland geführt
wird. das einheitliche gesetz über den internationalen Kauf beweglicher sachen und das
einheitliche gesetz über den abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche sachen gelten nicht. für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen ansprüche aus der
geschäftsverbindung mit vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen rechts und
öffentlich-rechtlichen sondervermögen ist nürtingen ausschließlicher gerichtsstand. der
gleiche gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen gerichtsstand im inland
hat oder nach vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthaltsort aus dem
inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Vollständige AGBs