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. Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.

In Orden und militärhistorische Antiquitäten | De...

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Kirchheim Unter Teck

. Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.

. Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.

Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.
Schulterstücke wie ein Generalmajor mit dunkelblauer Unterlage und goldfarbenen Hoheitsadlern. Sämtliche Knöpfe mit Hoheitsadlern in der Ausführung für Diplomaten. Auf der linken Brust Schlaufen für 4 Orden und eine große Ordensspange.Frack aus blau-schwarzem Tuch, komplett mit allen Effekten und Knöpfen. Große und breite silberne Eichenlaubhandstickerei auf dem kompletten Kragen und Revers. Auf dem linken Ärmel Rangabzeichen für einen Gesandten (Hoheitsadler mit breitem Eichenlaubkranz ohne Stern). In Silberfäden handgestickt.

In der Innentasche Träger/Schneideretikett der Firma Holters/Berlin aus dem Jahre 1938.

Otto Meissner (* 13. März 1880 in Bischweiler, Elsaß-Lothringen; † 27. Mai 1953 in München) war ein deutscher Staatsbeamter. Meissner wurde vor allem bekannt als engster Mitarbeiter der deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg als Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten in der Zeit der Weimarer Republik (1919–1933/1934) und unterbrechungslos als Chef der „Präsidialkanzlei des Führers“ unter Adolf Hitler in den Jahren 1934 bis 1945.

Als Leiter des Büros des Reichspräsidenten diente Meissner nacheinander Ebert (1919–1925), Hindenburg (1925–1934) sowie von 1934 bis 1945 Adolf Hitler, der nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person im August 1934 Meissners Dienststelle in Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers umbenannte. Dazwischen war er außerdem 1925 für den Präsidenten des Reichsgerichts, Walter Simons, tätig, der zwischen dem Tod Eberts und der Wahl Hindenburgs die Amtsgeschäfte des Reichspräsidenten geschäftsführend ausführte. Im Mai 1945 war Meissner – nachdem Hitler die Ämter des Kanzlers und des Präsidenten in seinem politischen Testament erneut voneinander getrennt und auf verschiedene Personen verteilt hatte – noch einmal kurzzeitig unter seiner alten Amtsbezeichnung für den neuen deutschen Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz, tätig. Hitler traf Meissner zum letzten Mal am 13. März 1945, als Hitler ihm zu seinem 65. Geburtstag gratulierte und ihm einen Barscheck mit einer Dotation über 100.000 Reichsmark übergab.

Meissners Einfluss auf den zweiten Reichspräsidenten Hindenburg wurde schon von den Zeitgenossen als beträchtlich veranschlagt. Das Zwölf Uhr Blatt erwog 1932 sogar die Ernennung Meissners zum Reichskanzler, ergänzte jedoch, dass er diese im Grunde gar nicht nötig habe, da er „auf dem Posten des Staatssekretärs einen kaum geringeren Einfluss auf die politischen Geschäfte“ habe.

 

Meissners Rolle bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Dezember 1932 und Januar 1933 wird von Historikern in der Literatur kontrovers diskutiert. Als Mitglied der Kamarilla ist Meissners Einfluss als Staatssekretär durch die große Nähe zu Hindenburg sicher nicht gering gewesen: Gemeinsam mit Oskar von Hindenburg und Franz von Papen organisierte er die Verhandlungen mit Hitler zur Absetzung Kurt von Schleichers und zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Auf der Seite der NSDAP wurden die Gespräche durch den Bankier Kurt Freiherr von Schröder (ein ehemaliger Offizier, Leiter des Herrenklubs, in dem auch Papen verkehrte), Wilhelm Keppler und Ribbentrop in die Wege geleitet. Weder Hitler noch Hindenburg wären Ende 1932 direkt aufeinander zugegangen – zu groß seien die persönlichen Abneigungen gewesen.

 

Im Ersten Weltkrieg erhielt Meissner u. a. das Eiserne Kreuz II. und I. Klasse. Der abessinische Kronprinz Ras Tafari – später Haile Selassie – verlieh Meissner 1921 den Titel eines Ras von Abessinien, nachdem Ebert diese feudale Auszeichnung mit Verweis auf seine Funktion als Vorsitzender einer Arbeiterpartei abgelehnt hatte. Hitler verlieh Meissner anlässlich einer Gedenksitzung des Kabinetts am 30. Januar 1937 das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP und Meissner war ab diesem Zeitpunkt automatisch Parteimitglied. Meissner selbst behauptete dagegen in seinem mit Mai 1950 datierten Vorworts seiner über 600-seitigen Autobiografie Staatssekretär unter Ebert, Hindenburg, Hitler, dass er trotz seiner Zugehörigkeit zur Entourage Hitlers „immer parteipolitisch ungebunden“ gewesen sei und „auch nie der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen angehört habe.

Prachtexemplar in feinster Qualität und hervorragender Erhaltung. Mit Sicherheit die dekorativste Uniform des 3. Reiches. Von größter Seltenheit.





. Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.

Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Formal Dress Uniform (Gala Frock Coat) from the Estate of Minister of State, Otto Meissner.
Formal dress coat features blue-black fabric and comes complete with all insignia and buttons. The collar and lapel feature wide silver oak leaf bullion embroidery. The left sleeve features the hand embroidered bullion rank insignia of an envoy (national eagle with wide oak leaf wreath without star). 

Shoulder boards compare to that of a major general with a dark blue background and gold-colored national eagles. All buttons feature national eagles and are of the design for a diplomat. 

Interior pocket features tailor label for the company of Holters / Berlin from 1938.

Left breast area features four sets of loops and one set of loops for a large medal bar.  

Otto Meissner (March 13, 1880 in Bischweiler, Alsace-Lorraine-May 27, 1953 in Munich) was a German civil servant.  Meissner was primarily known as the closest collaborator for the German Reich President Friedrich Ebert and Paul von Hindenburg as Secretary of state in the office of the Reich President in the Weimar Republic (1919-1933/1934). He also served continuously as the head of the "Presidential Chancellery of the führer" Adolf Hitler in the years 1934 to 1945.

As head of the Office of the Reich president, Meissner successively served Ebert (1919-1925), Hindenburg (1925-1934) and from 1934 to 1945 Adolf Hitler.  In August 1934, Hitler renamed Meissner's office after consolidating the offices of the Reich Chancellor and the Reich president. It became known as the presidential office of the Führer and Reich Chancellor. In 1925 he also worked for the president of the Reichsgericht, Walter Simons, who between the death of Ebert and the election of Hindenburg performed the duties in the Office of President of the Reich. In May 1945, Hitler in his will again separated the offices of Chancellor and president from each other. Meissner briefly served under his old title for the new German head of State, Grand Admiral Karl Dönitz. Hitler met Meissner for the last time on March 13, 1945, when Hitler congratulated him on his 65th birthday and handed him a check in the amount of 100,000 Reichsmarks. 




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. Großer Gesellschafts

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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.
Schulterstücke wie ein Generalmajor mit dunkelblauer Unterlage und goldfarbenen Hoheitsadlern. Sämtliche Knöpfe mit Hoheitsadlern in der Ausführung für Diplomaten. Auf der linken Brust Schlaufen für 4 Orden und eine große Ordensspange.Frack aus blau-schwarzem Tuch, komplett mit allen Effekten und Knöpfen. Große und breite silberne Eichenlaubhandstickerei auf dem kompletten Kragen und Revers. Auf dem linken Ärmel Rangabzeichen für einen Gesandten (Hoheitsadler mit breitem Eichenlaubkranz ohne Stern). In Silberfäden handgestickt.

In der Innentasche Träger/Schneideretikett der Firma Holters/Berlin aus dem Jahre 1938.

Otto Meissner (* 13. März 1880 in Bischweiler, Elsaß-Lothringen; † 27. Mai 1953 in München) war ein deutscher Staatsbeamter. Meissner wurde vor allem bekannt als engster Mitarbeiter der deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg als Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten in der Zeit der Weimarer Republik (1919–1933/1934) und unterbrechungslos als Chef der „Präsidialkanzlei des Führers“ unter Adolf Hitler in den Jahren 1934 bis 1945.

Als Leiter des Büros des Reichspräsidenten diente Meissner nacheinander Ebert (1919–1925), Hindenburg (1925–1934) sowie von 1934 bis 1945 Adolf Hitler, der nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person im August 1934 Meissners Dienststelle in Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers umbenannte. Dazwischen war er außerdem 1925 für den Präsidenten des Reichsgerichts, Walter Simons, tätig, der zwischen dem Tod Eberts und der Wahl Hindenburgs die Amtsgeschäfte des Reichspräsidenten geschäftsführend ausführte. Im Mai 1945 war Meissner – nachdem Hitler die Ämter des Kanzlers und des Präsidenten in seinem politischen Testament erneut voneinander getrennt und auf verschiedene Personen verteilt hatte – noch einmal kurzzeitig unter seiner alten Amtsbezeichnung für den neuen deutschen Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz, tätig. Hitler traf Meissner zum letzten Mal am 13. März 1945, als Hitler ihm zu seinem 65. Geburtstag gratulierte und ihm einen Barscheck mit einer Dotation über 100.000 Reichsmark übergab.

Meissners Einfluss auf den zweiten Reichspräsidenten Hindenburg wurde schon von den Zeitgenossen als beträchtlich veranschlagt. Das Zwölf Uhr Blatt erwog 1932 sogar die Ernennung Meissners zum Reichskanzler, ergänzte jedoch, dass er diese im Grunde gar nicht nötig habe, da er „auf dem Posten des Staatssekretärs einen kaum geringeren Einfluss auf die politischen Geschäfte“ habe.

 

Meissners Rolle bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Dezember 1932 und Januar 1933 wird von Historikern in der Literatur kontrovers diskutiert. Als Mitglied der Kamarilla ist Meissners Einfluss als Staatssekretär durch die große Nähe zu Hindenburg sicher nicht gering gewesen: Gemeinsam mit Oskar von Hindenburg und Franz von Papen organisierte er die Verhandlungen mit Hitler zur Absetzung Kurt von Schleichers und zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Auf der Seite der NSDAP wurden die Gespräche durch den Bankier Kurt Freiherr von Schröder (ein ehemaliger Offizier, Leiter des Herrenklubs, in dem auch Papen verkehrte), Wilhelm Keppler und Ribbentrop in die Wege geleitet. Weder Hitler noch Hindenburg wären Ende 1932 direkt aufeinander zugegangen – zu groß seien die persönlichen Abneigungen gewesen.

 

Im Ersten Weltkrieg erhielt Meissner u. a. das Eiserne Kreuz II. und I. Klasse. Der abessinische Kronprinz Ras Tafari – später Haile Selassie – verlieh Meissner 1921 den Titel eines Ras von Abessinien, nachdem Ebert diese feudale Auszeichnung mit Verweis auf seine Funktion als Vorsitzender einer Arbeiterpartei abgelehnt hatte. Hitler verlieh Meissner anlässlich einer Gedenksitzung des Kabinetts am 30. Januar 1937 das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP und Meissner war ab diesem Zeitpunkt automatisch Parteimitglied. Meissner selbst behauptete dagegen in seinem mit Mai 1950 datierten Vorworts seiner über 600-seitigen Autobiografie Staatssekretär unter Ebert, Hindenburg, Hitler, dass er trotz seiner Zugehörigkeit zur Entourage Hitlers „immer parteipolitisch ungebunden“ gewesen sei und „auch nie der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen angehört habe.

Prachtexemplar in feinster Qualität und hervorragender Erhaltung. Mit Sicherheit die dekorativste Uniform des 3. Reiches. Von größter Seltenheit.





. Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.

Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Formal Dress Uniform (Gala Frock Coat) from the Estate of Minister of State, Otto Meissner.
Formal dress coat features blue-black fabric and comes complete with all insignia and buttons. The collar and lapel feature wide silver oak leaf bullion embroidery. The left sleeve features the hand embroidered bullion rank insignia of an envoy (national eagle with wide oak leaf wreath without star). 

Shoulder boards compare to that of a major general with a dark blue background and gold-colored national eagles. All buttons feature national eagles and are of the design for a diplomat. 

Interior pocket features tailor label for the company of Holters / Berlin from 1938.

Left breast area features four sets of loops and one set of loops for a large medal bar.  

Otto Meissner (March 13, 1880 in Bischweiler, Alsace-Lorraine-May 27, 1953 in Munich) was a German civil servant.  Meissner was primarily known as the closest collaborator for the German Reich President Friedrich Ebert and Paul von Hindenburg as Secretary of state in the office of the Reich President in the Weimar Republic (1919-1933/1934). He also served continuously as the head of the "Presidential Chancellery of the führer" Adolf Hitler in the years 1934 to 1945.

As head of the Office of the Reich president, Meissner successively served Ebert (1919-1925), Hindenburg (1925-1934) and from 1934 to 1945 Adolf Hitler.  In August 1934, Hitler renamed Meissner's office after consolidating the offices of the Reich Chancellor and the Reich president. It became known as the presidential office of the Führer and Reich Chancellor. In 1925 he also worked for the president of the Reichsgericht, Walter Simons, who between the death of Ebert and the election of Hindenburg performed the duties in the Office of President of the Reich. In May 1945, Hitler in his will again separated the offices of Chancellor and president from each other. Meissner briefly served under his old title for the new German head of State, Grand Admiral Karl Dönitz. Hitler met Meissner for the last time on March 13, 1945, when Hitler congratulated him on his 65th birthday and handed him a check in the amount of 100,000 Reichsmarks. 




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Orden und militärhistorische Antiquitäten | Decorations & Military Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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AGB

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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