Los

186

Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß...

In 77. Auktion

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49(0)1712662781 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 1 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 2 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 3 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 4 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 5 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 6 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 7 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 8 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 9 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 10 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 11 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 12 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 13 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 14 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 15 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 16 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 17 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 18 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 19 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 1 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 2 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 3 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 4 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 5 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 6 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 7 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 8 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 9 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 10 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 11 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 12 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 13 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 14 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 15 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 16 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 17 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 18 aus 19
Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Groß... - Bild 19 aus 19
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Kirchheim Unter Teck

Militaria Ausland - Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Großen (1762 - 1796) für Sergej Lasarewitsch Laschkariow (23. Februar 1739 - 6. Oktober 1814).

Bedeutendes Imperiales Dekret Zarin Katharina II. des Geschenks umfangreicher Ländereien mit 400 Leibeigenen an ihren bedeutenden Diplomaten und persönlichen Ratgeber Sergej Lasarewitsch Laschkariow für seine Verdienste bei den Verhandlungen über den Anschluß der Halbinsel Krim an Rußland.

Datiert 7.12.1787. Mit Originalunterschrift Zarin Katharinas der Großen.

Auf großen Pergamentbögen handgeschriebener kalligraphischer Text. Die Frontseite mit handgemaltem russischen Doppeladler bekrönt von einem Portraitmedaillon der Kaiserin umgeben von Rocailles und von der Zarenkrone überhöht.

Der Text vollständig in Gold geschrieben und von goldrehaussierten Blütengirlanden mit zahlreichen farbig illuminierten Wappen der russischen Provinzen eingefaßt.

Die zweite Seite in schwarzer Tinte handgeschrieben und ebenfalls mit prächtigen handgemalten vergoldeten Rahmen mit Blumengirlanden und reich vergoldeten Wappen von St. Petersburg, der kaiserlichen Chiffre sowie den russischen Kroninsignien umgeben.

Die letzte Seite mit ähnlichem Rahmendekor und der Originalunterschrift der Zarin Katharina II. in schwarzer Tinte.

Auf dem Rückblatt Sekretärsvermerke 1789.

Einband aus mit vergoldeten Metallfäden durchwirkter grüner Seide. Altersgemäße Gebrauchspuren.

Das Kaiserliche Wachssiegel völlig unversehrt in Prächtiger Siegelkapsel aus vergoldetem Silber mit handgetriebenem kaiserlich - russischen Doppeladler in feinster Qualität. Im Boden Meistermarke ""NB" (wohl Nils Bergqvist Zunftmeister in St. Petersburg, 1712-1792), bzw. H.M" (wohl Beschaumeister Moschtschalkin, Nikifor, St. Petersburg 1772 - 1800) sowie die Stadtmarke von St. Petersburg und Jahresmarke 1789.

An Kordel aus vergoldeter Metallfadenstickerei mit großen silbergestickten Quasten.

Bedeutendes Dokument von allerhöchster Qualität. Die Pergamentseiten in prächtiger, frischer Erhaltung.

Nur ganz wenige vergleichbare vollständige Dokumente sind heute noch in Privatbesitz bekannt.

Gramota in exquisiter Qualität und von größter Seltenheit.

Sergej Lasarewitsch Laschkariow (23. Februar 1739 - 6. Oktober 1814) war ein russischer Generalmajor und Geheimberater georgischer Herkunft. Er wurde als geschickter Diplomat beschrieben. Einer Einschätzung zufolge gehörte er zu den "bemerkenswerten Phänomenen des Jahrhunderts von Katharina der Großen".

Er wurde in Moskau in die Familie des georgischen Prinzen Lazar Grigoriovich Lashkarashvili geboren, der mit Zar Vakhtang VI. aus Georgien nach Russland gekommen war.

Er beherrschte zehn Sprachen fließend: Türkisch, Persisch, Arabisch, Tatarisch, Georgisch, Armenisch, Alt- und Neugriechisch, Französisch und Italienisch.

1770 wurde er nach Konstantinopel geschickt und führte geheime Verhandlungen mit der Pforte, in deren Folge er der russischen Flotte das Recht auf Einfahrt in die Dardanellenstraße verschaffte. Als zu Beginn des Ersten Türkenkriegs (1768-1774) der russische Botschafter Obreskow unter Arrest gestellt wurde, blieb Lashkaryov bei der Botschaft, um das Gefolge zu überwachen und die Handelsinteressen der russischen Untertanen zu schützen. Er kümmerte sich um alle Beziehungen zwischen Russland und der türkischen Regierung und führte trotz der strengen Überwachung aller Personen, die der Botschaft angehörten, Korrespondenz, nicht nur mit dem Residenten in Haft, sondern auch mit Graf A.G. Orlow, der sich mit der russischen Flotte im Archipel aufhielt, und mit Graf P.A. Rumjanzew. Laschkarew gelang es, die Geschäfte aller russischen Kaufleute erfolgreich abzuschließen und sie von den türkischen Grenzen aus mit verschiedenen ausländischen Schiffen unter verschiedenen falschen Namen über Holland nach Russland zu schicken; gleichzeitig lieferte er wichtige geheime Informationen nach St. Petersburg und in Wien an Fürst D. M. Golitsyn.

Als Leiter der Mission unterstützte Lashkarev die damaligen Unruhen in Epirus und Griechenland; mehr als einmal geriet er durch den türkischen Mob in große Gefahr, wurde aber immer durch seinen Einfallsreichtum, seine Kenntnisse der türkischen Sprache und sein Geschick im Umgang mit den Türken gerettet. Als die türkische Regierung einen weiteren Aufenthalt Lashkarevs in der Hauptstadt für unnötig hielt, reiste er 1771 mit Obreskovs Familie nach Russland aus und kam 1772 in Petersburg an, wo er zum "Übersetzer der drei Kollegien" ernannt wurde.

Laschkarew gehörte zu denjenigen, die zum Foqshan-Kongress geschickt wurden, und von dort wurde er mit wichtigen Geheimaufträgen des Oberbefehlshabers der Armee, Rumjanzew, in den Archipel, auf die Insel Negropont, geschickt.

Nach dem Abschluss des Friedens von Küçük-Kaynarji wurde Lashkarov mit seinem Geschäftsträger, Oberst Peterson, nach Konstantinopel geschickt, um nicht nur russische Gefangene, sondern auch andere Christen auszutauschen. Bevor er die christlichen Gefangenen nach Hause schickte, hielt Lashkarov ihre Kinder in seiner Obhut, da die Türken versuchten, ihre Notlage auszunutzen, um sie zum Mohammedanismus zu bekehren. Danach begab er sich zu den Dardanellen, um in 30 Handelsschiffen die Bewohner der verschiedenen Inseln des Archipels zu eskortieren. Fürst N. V. Repnin beauftragte Lashkarev, zusammen mit den Offizieren Sikstel und S. N. Pleshcheyev, die notwendigen Informationen zu sammeln und Pläne mit den Festungen an der Küste des Schwarzen und Asowschen Meeres zu machen.

Dann erhielt er den Auftrag, fünf russische Handelsschiffe durch die Dardanellen zu leiten, die auf Tenedos unter der Aufsicht der Militärfregatte "Northern Eagle" standen. Dank der guten Beziehungen Lashkariovs zur Pfortenregierung und seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Kommandanten der Dardanellen wurden nicht nur die Handelsschiffe, sondern auch eine Militärfregatte durchgelassen, obwohl dies damals ein Verstoß gegen die Konventionen war; am 14. November 1776 wurde die russische Fregatte zum Ankerplatz der englischen und französischen Kreuzer eskortiert - von da an hatten russische Schiffe bis Mitte des 19.Jahrhunderts Durchfahrtsrecht durch die Dardanellen.

Für diesen bedeutenden Erfolg erhielt Laschkarew den Rang eines kollegialen Assessors und Land im Bezirk Slawjansk der Provinz Jekaterinoslaw.

1779 wurde er zum Generalkonsul in Sinop ernannt, und von 1780 bis 1782 war er Generalkonsul in Moldawien, der Walachei und Bessarabien und beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen mit der Türkei über den Handel und die Aufnahme von Migranten. Auf seine Bitte hin wies die Türkei die Herrscher Moldawiens an, die russischen Untertanen nicht an der freien Rückkehr in ihre Heimat zu hindern. Er war maßgeblich daran beteiligt, dass russische Handelsschiffe freien Zugang zur Donau und zu den Häfen Bessarabiens erhielten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen wurde Lashkarev am 12. Oktober 1782 mit der höchsten Auszeichnung geehrt und in den Rang eines Hofrates erhoben.

Am 25. Oktober 1782 wurde Lashkarev zum Residenten unter dem letzten Krim-Khan Shagin-Girey ernannt. In St. Petersburg erhielt er den Auftrag, sich mit der Frage des Anschlusses der Krim an Russland zu befassen. Am 31. Januar 1783 reiste er auf die Krim. Die Aufgabe, die Laschkarew zugewiesen wurde, bestand hauptsächlich darin, Schagin-Girey dazu zu bewegen, die Schirmherrschaft der Türkei aufzugeben und zuzustimmen, die Krim zu verlassen und nach Russland überzusiedeln - und damit die endgültige Eingliederung der Krim zu erreichen. Innerhalb von drei Monaten gelang es Laschka

Militaria Ausland - Rußland : Bedeutende Gramota mit anhängender Siegelkapsel aus der Zeit Zarin Katharinas der Großen (1762 - 1796) für Sergej Lasarewitsch Laschkariow (23. Februar 1739 - 6. Oktober 1814).

Bedeutendes Imperiales Dekret Zarin Katharina II. des Geschenks umfangreicher Ländereien mit 400 Leibeigenen an ihren bedeutenden Diplomaten und persönlichen Ratgeber Sergej Lasarewitsch Laschkariow für seine Verdienste bei den Verhandlungen über den Anschluß der Halbinsel Krim an Rußland.

Datiert 7.12.1787. Mit Originalunterschrift Zarin Katharinas der Großen.

Auf großen Pergamentbögen handgeschriebener kalligraphischer Text. Die Frontseite mit handgemaltem russischen Doppeladler bekrönt von einem Portraitmedaillon der Kaiserin umgeben von Rocailles und von der Zarenkrone überhöht.

Der Text vollständig in Gold geschrieben und von goldrehaussierten Blütengirlanden mit zahlreichen farbig illuminierten Wappen der russischen Provinzen eingefaßt.

Die zweite Seite in schwarzer Tinte handgeschrieben und ebenfalls mit prächtigen handgemalten vergoldeten Rahmen mit Blumengirlanden und reich vergoldeten Wappen von St. Petersburg, der kaiserlichen Chiffre sowie den russischen Kroninsignien umgeben.

Die letzte Seite mit ähnlichem Rahmendekor und der Originalunterschrift der Zarin Katharina II. in schwarzer Tinte.

Auf dem Rückblatt Sekretärsvermerke 1789.

Einband aus mit vergoldeten Metallfäden durchwirkter grüner Seide. Altersgemäße Gebrauchspuren.

Das Kaiserliche Wachssiegel völlig unversehrt in Prächtiger Siegelkapsel aus vergoldetem Silber mit handgetriebenem kaiserlich - russischen Doppeladler in feinster Qualität. Im Boden Meistermarke ""NB" (wohl Nils Bergqvist Zunftmeister in St. Petersburg, 1712-1792), bzw. H.M" (wohl Beschaumeister Moschtschalkin, Nikifor, St. Petersburg 1772 - 1800) sowie die Stadtmarke von St. Petersburg und Jahresmarke 1789.

An Kordel aus vergoldeter Metallfadenstickerei mit großen silbergestickten Quasten.

Bedeutendes Dokument von allerhöchster Qualität. Die Pergamentseiten in prächtiger, frischer Erhaltung.

Nur ganz wenige vergleichbare vollständige Dokumente sind heute noch in Privatbesitz bekannt.

Gramota in exquisiter Qualität und von größter Seltenheit.

Sergej Lasarewitsch Laschkariow (23. Februar 1739 - 6. Oktober 1814) war ein russischer Generalmajor und Geheimberater georgischer Herkunft. Er wurde als geschickter Diplomat beschrieben. Einer Einschätzung zufolge gehörte er zu den "bemerkenswerten Phänomenen des Jahrhunderts von Katharina der Großen".

Er wurde in Moskau in die Familie des georgischen Prinzen Lazar Grigoriovich Lashkarashvili geboren, der mit Zar Vakhtang VI. aus Georgien nach Russland gekommen war.

Er beherrschte zehn Sprachen fließend: Türkisch, Persisch, Arabisch, Tatarisch, Georgisch, Armenisch, Alt- und Neugriechisch, Französisch und Italienisch.

1770 wurde er nach Konstantinopel geschickt und führte geheime Verhandlungen mit der Pforte, in deren Folge er der russischen Flotte das Recht auf Einfahrt in die Dardanellenstraße verschaffte. Als zu Beginn des Ersten Türkenkriegs (1768-1774) der russische Botschafter Obreskow unter Arrest gestellt wurde, blieb Lashkaryov bei der Botschaft, um das Gefolge zu überwachen und die Handelsinteressen der russischen Untertanen zu schützen. Er kümmerte sich um alle Beziehungen zwischen Russland und der türkischen Regierung und führte trotz der strengen Überwachung aller Personen, die der Botschaft angehörten, Korrespondenz, nicht nur mit dem Residenten in Haft, sondern auch mit Graf A.G. Orlow, der sich mit der russischen Flotte im Archipel aufhielt, und mit Graf P.A. Rumjanzew. Laschkarew gelang es, die Geschäfte aller russischen Kaufleute erfolgreich abzuschließen und sie von den türkischen Grenzen aus mit verschiedenen ausländischen Schiffen unter verschiedenen falschen Namen über Holland nach Russland zu schicken; gleichzeitig lieferte er wichtige geheime Informationen nach St. Petersburg und in Wien an Fürst D. M. Golitsyn.

Als Leiter der Mission unterstützte Lashkarev die damaligen Unruhen in Epirus und Griechenland; mehr als einmal geriet er durch den türkischen Mob in große Gefahr, wurde aber immer durch seinen Einfallsreichtum, seine Kenntnisse der türkischen Sprache und sein Geschick im Umgang mit den Türken gerettet. Als die türkische Regierung einen weiteren Aufenthalt Lashkarevs in der Hauptstadt für unnötig hielt, reiste er 1771 mit Obreskovs Familie nach Russland aus und kam 1772 in Petersburg an, wo er zum "Übersetzer der drei Kollegien" ernannt wurde.

Laschkarew gehörte zu denjenigen, die zum Foqshan-Kongress geschickt wurden, und von dort wurde er mit wichtigen Geheimaufträgen des Oberbefehlshabers der Armee, Rumjanzew, in den Archipel, auf die Insel Negropont, geschickt.

Nach dem Abschluss des Friedens von Küçük-Kaynarji wurde Lashkarov mit seinem Geschäftsträger, Oberst Peterson, nach Konstantinopel geschickt, um nicht nur russische Gefangene, sondern auch andere Christen auszutauschen. Bevor er die christlichen Gefangenen nach Hause schickte, hielt Lashkarov ihre Kinder in seiner Obhut, da die Türken versuchten, ihre Notlage auszunutzen, um sie zum Mohammedanismus zu bekehren. Danach begab er sich zu den Dardanellen, um in 30 Handelsschiffen die Bewohner der verschiedenen Inseln des Archipels zu eskortieren. Fürst N. V. Repnin beauftragte Lashkarev, zusammen mit den Offizieren Sikstel und S. N. Pleshcheyev, die notwendigen Informationen zu sammeln und Pläne mit den Festungen an der Küste des Schwarzen und Asowschen Meeres zu machen.

Dann erhielt er den Auftrag, fünf russische Handelsschiffe durch die Dardanellen zu leiten, die auf Tenedos unter der Aufsicht der Militärfregatte "Northern Eagle" standen. Dank der guten Beziehungen Lashkariovs zur Pfortenregierung und seiner persönlichen Bekanntschaft mit dem Kommandanten der Dardanellen wurden nicht nur die Handelsschiffe, sondern auch eine Militärfregatte durchgelassen, obwohl dies damals ein Verstoß gegen die Konventionen war; am 14. November 1776 wurde die russische Fregatte zum Ankerplatz der englischen und französischen Kreuzer eskortiert - von da an hatten russische Schiffe bis Mitte des 19.Jahrhunderts Durchfahrtsrecht durch die Dardanellen.

Für diesen bedeutenden Erfolg erhielt Laschkarew den Rang eines kollegialen Assessors und Land im Bezirk Slawjansk der Provinz Jekaterinoslaw.

1779 wurde er zum Generalkonsul in Sinop ernannt, und von 1780 bis 1782 war er Generalkonsul in Moldawien, der Walachei und Bessarabien und beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen mit der Türkei über den Handel und die Aufnahme von Migranten. Auf seine Bitte hin wies die Türkei die Herrscher Moldawiens an, die russischen Untertanen nicht an der freien Rückkehr in ihre Heimat zu hindern. Er war maßgeblich daran beteiligt, dass russische Handelsschiffe freien Zugang zur Donau und zu den Häfen Bessarabiens erhielten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen wurde Lashkarev am 12. Oktober 1782 mit der höchsten Auszeichnung geehrt und in den Rang eines Hofrates erhoben.

Am 25. Oktober 1782 wurde Lashkarev zum Residenten unter dem letzten Krim-Khan Shagin-Girey ernannt. In St. Petersburg erhielt er den Auftrag, sich mit der Frage des Anschlusses der Krim an Russland zu befassen. Am 31. Januar 1783 reiste er auf die Krim. Die Aufgabe, die Laschkarew zugewiesen wurde, bestand hauptsächlich darin, Schagin-Girey dazu zu bewegen, die Schirmherrschaft der Türkei aufzugeben und zuzustimmen, die Krim zu verlassen und nach Russland überzusiedeln - und damit die endgültige Eingliederung der Krim zu erreichen. Innerhalb von drei Monaten gelang es Laschka

77. Auktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Versand gemäß Instruktionen des Kunden

Shipment according to buyer's instructions.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs