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Los
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For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
General Conditions of Sale
For the auction are subject to our following general terms and conditions. They will come into existence as part of the contracts. By participating in the auction and bidding, you agree to the following conditions. All conditions shall apply mutatis mutandis to the after sale.
First The company leads the index by auction as a mediator. The contract comes into existence with the seller. The offices of the company are Show performance for both parties.
Second The auctioneer is entitled to assert the rights of clients in their own name.
Third The descriptions are made in good faith and conscience. They, as well as oral statements made are or include any form of guarantee as defined in § 459ff. Civil Code (BGB). All items to be auctioned are second hand, so we refer here specifically to the possibility of preview. The auction for the auction lots are in the state in which they reside, without responsibility or liability for open or concealed defects. After winning the bid to complaints of any kind will not be considered. Anyone who asserts a claim, this has to be sent to the seller as a contractor.
Consignments are not possible.
4th Written purchase orders are scrupulously by the auctioneer, but executed without warranty. Bids have? to take place. Lower price will not be accepted. The maximum price you specify will be used only by the auctioneer to outdoing the other commandments in the context of increments.
Telephone bidders will be called before calling the desired position, if this very time there is a written order. Liability for transmission errors or for the conclusion of the telephone connection can not be assumed.
5th The auctioneer has the right to disconnect, to combine lots, to omit withdraw. The call begins with the ausgdruckten the catalog price. The surcharge will be issued when it is released after three-time call no higher bid. The auctioneer may reserve the bid. If a surcharge subject to change, so the bidders two weeks is bound to his bid. He does not receive within that period the unreserved auction, the bid lapses. For the effective date of the surcharge invoice meets the Additional written to the Bidder. The Auctioneer may reject the bid without giving any reasons, such as in written or oral bids from bidders unknown to him, if not paid before the auction, or similar guarantees have made adequate references. For multiple identical bids the lot shall decide on the contract. The auctioneer is entitled to the award which has withdrawn. This is especially true when one mistake right times higher bid has been overlooked.
6th Having agreed that the buyer is obligated to pay the purchase price to the company index. The purchase price consists of the bid amount and a premium of 25% (including VAT). The buyer will bear any costs for insurance, packing and shipping. The purchase price is payable on the hammer to pay in Euro. He is always in cash to be paid or by bank transfer. Of the service fees charged for this, we give the buyer a further 5.95% cost share to be added to final invoice amount will be.
7th If the buyer's payment obligations despite a reminder, so he has to compensate the damages. The auctioneer has the right to auction the goods again, on more than anticipated, the buyer has no claim.
8th Items are awarded on the day to collect the surcharge. Having agreed that the risk in respect of the lot to the buyer. The delivery of the awarded items will only take payment of the purchase price. In the case of sending this is also done at the risk and expense of the purchaser. The auctioneer insured at the buyer the items to be sent against normal transport risks.
9th Should any of the foregoing provisions entirely or partially invalid, the remaining provisions shall nevertheless remain valid.
As long as catalog owner, auction participants and bidders will not express views contrary, they assert that they catalog and draw on the different objects from the period of the Third Reich only for purposes of civic education, protection against illegal endeavors, the arts or science, research, or of teaching, reporting on events of current affairs or history or similar purposes (§ § 86 a, 86 Penal Code). Show the company and its consignors, these items only under these conditions.
Information about breach of contract behavior - such as late or missed payment for partial or complete - we may make available other auction houses.
Für die Versteigerung gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Sie werden Bestandteil der zustande kommenden Verträge. Durch Ihre Teilnahme an der Versteigerung und die Abgabe von Geboten erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Sämtliche Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf.
1. Die Firma Zeige führt die Versteigerung als Vermittler durch. Der Vertrag kommt daher mit dem Einlieferer zustande. Die Geschäftsräume der Firma Zeige sind für beide Teile Erfüllungsort.
2. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte der Auftraggeber im eigenen Namen geltend zu machen.
3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie, wie auch mündlich abgegebene Erklärungen sind bzw. beinhalten keine Eigenschaftszusicherung im Sinne § 459ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht, daher verweisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vorbesichtigung. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden. Wer Ansprüche geltend macht, hat diese gegen den Einlieferer als Vertragspartner zu richten.
Ansichtssendungen sind nicht möglich.
4. Schriftliche Kaufaufträge werden vom Versteigerer gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Gebote haben in ? zu erfolgen. Untergebote werden nicht entgegengenommen. Der von Ihnen angegebene Höchstpreis wird vom Versteigerer nur zur Überbietung anderer Gebote im Rahmen der Steigerungsstufen genutzt.
Telefonische Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierzu rechtszeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Haftung für Übertragungsfehler oder für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog ausgdruckten Preis. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, wird das Gebot hinfällig. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die schrifliche Rechnungsstellung an den Bieter. Der Versteigerer kann den Zuschlag ohne Angabe von Gründen verweigern, so z.B. bei schriftlichen oder mündlichen Geboten von ihm unbekannten Bietern, wenn diese nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen abgegeben haben. Bei mehreren gleichlautenden Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen. Dies insbesondere dann, wenn irrtümlich ein rechtszeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.
6. Mit dem Zuschlag ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis an die Firma Zeige zu entrichten. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und einem Aufgeld von 25% (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Der Käufer trägt etwaige Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand. Der Kaufpreis ist fällig nach erfolgtem Zuschlag zur Zahlung in Euro. Er ist grundsätzlich in bar zu entrichten odr per Überweisung auf unser Bankkonto. Von den hierfür berechneten Servicegebühren geben wir an den Käufer einen Kostenanteil von 5,95% weiter, der zum Rechnungsendbetrag addiert wird.
7. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, so hat er den Verzugsschaden zu ersetzen. Der Versteigerer ist berechtigt die Ware erneut zu versteigern, auf einen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
8. Zugeschlagene Gegenstände sind am Tage des Zuschlags abzuholen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr bezüglich des Loses auf den Käufer über. Die Auslieferung der zugeschlagenen Gegenstände erfolgt grundsätzlich nur gegen Bezahlung des Kaufpreises. Im Falle des Versands erfolgt dieser ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Versteigerer versichert auf Kosten des Käufers die zu versendenden Gegenstände gegen die normalen Transportrisiken.
9. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 Strafgesetzbuch). Die Firma Zeige und ihre Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.
Angaben über vertragswidriges Verhalten - z. B. verspätete oder teilweise oder gänzliche versäumte Zahlung - machen wir ggf. anderen Auktionshäusern zugänglich.
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First The company leads the index by auction as a mediator. The contract comes into existence with the seller. The offices of the company are Show performance for both parties.
Second The auctioneer is entitled to assert the rights of clients in their own name.
Third The descriptions are made in good faith and conscience. They, as well as oral statements made are or include any form of guarantee as defined in § 459ff. Civil Code (BGB). All items to be auctioned are second hand, so we refer here specifically to the possibility of preview. The auction for the auction lots are in the state in which they reside, without responsibility or liability for open or concealed defects. After winning the bid to complaints of any kind will not be considered. Anyone who asserts a claim, this has to be sent to the seller as a contractor.
Consignments are not possible.
4th Written purchase orders are scrupulously by the auctioneer, but executed without warranty. Bids have? to take place. Lower price will not be accepted. The maximum price you specify will be used only by the auctioneer to outdoing the other commandments in the context of increments.
Telephone bidders will be called before calling the desired position, if this very time there is a written order. Liability for transmission errors or for the conclusion of the telephone connection can not be assumed.
5th The auctioneer has the right to disconnect, to combine lots, to omit withdraw. The call begins with the ausgdruckten the catalog price. The surcharge will be issued when it is released after three-time call no higher bid. The auctioneer may reserve the bid. If a surcharge subject to change, so the bidders two weeks is bound to his bid. He does not receive within that period the unreserved auction, the bid lapses. For the effective date of the surcharge invoice meets the Additional written to the Bidder. The Auctioneer may reject the bid without giving any reasons, such as in written or oral bids from bidders unknown to him, if not paid before the auction, or similar guarantees have made adequate references. For multiple identical bids the lot shall decide on the contract. The auctioneer is entitled to the award which has withdrawn. This is especially true when one mistake right times higher bid has been overlooked.
6th Having agreed that the buyer is obligated to pay the purchase price to the company index. The purchase price consists of the bid amount and a premium of 25% (including VAT). The buyer will bear any costs for insurance, packing and shipping. The purchase price is payable on the hammer to pay in Euro. He is always in cash to be paid or by bank transfer. Of the service fees charged for this, we give the buyer a further 5.95% cost share to be added to final invoice amount will be.
7th If the buyer's payment obligations despite a reminder, so he has to compensate the damages. The auctioneer has the right to auction the goods again, on more than anticipated, the buyer has no claim.
8th Items are awarded on the day to collect the surcharge. Having agreed that the risk in respect of the lot to the buyer. The delivery of the awarded items will only take payment of the purchase price. In the case of sending this is also done at the risk and expense of the purchaser. The auctioneer insured at the buyer the items to be sent against normal transport risks.
9th Should any of the foregoing provisions entirely or partially invalid, the remaining provisions shall nevertheless remain valid.
As long as catalog owner, auction participants and bidders will not express views contrary, they assert that they catalog and draw on the different objects from the period of the Third Reich only for purposes of civic education, protection against illegal endeavors, the arts or science, research, or of teaching, reporting on events of current affairs or history or similar purposes (§ § 86 a, 86 Penal Code). Show the company and its consignors, these items only under these conditions.
Information about breach of contract behavior - such as late or missed payment for partial or complete - we may make available other auction houses.
Für die Versteigerung gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Sie werden Bestandteil der zustande kommenden Verträge. Durch Ihre Teilnahme an der Versteigerung und die Abgabe von Geboten erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Sämtliche Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf.
1. Die Firma Zeige führt die Versteigerung als Vermittler durch. Der Vertrag kommt daher mit dem Einlieferer zustande. Die Geschäftsräume der Firma Zeige sind für beide Teile Erfüllungsort.
2. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte der Auftraggeber im eigenen Namen geltend zu machen.
3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie, wie auch mündlich abgegebene Erklärungen sind bzw. beinhalten keine Eigenschaftszusicherung im Sinne § 459ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht, daher verweisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vorbesichtigung. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden. Wer Ansprüche geltend macht, hat diese gegen den Einlieferer als Vertragspartner zu richten.
Ansichtssendungen sind nicht möglich.
4. Schriftliche Kaufaufträge werden vom Versteigerer gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Gebote haben in ? zu erfolgen. Untergebote werden nicht entgegengenommen. Der von Ihnen angegebene Höchstpreis wird vom Versteigerer nur zur Überbietung anderer Gebote im Rahmen der Steigerungsstufen genutzt.
Telefonische Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierzu rechtszeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Haftung für Übertragungsfehler oder für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden.
5. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog ausgdruckten Preis. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, wird das Gebot hinfällig. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die schrifliche Rechnungsstellung an den Bieter. Der Versteigerer kann den Zuschlag ohne Angabe von Gründen verweigern, so z.B. bei schriftlichen oder mündlichen Geboten von ihm unbekannten Bietern, wenn diese nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen abgegeben haben. Bei mehreren gleichlautenden Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen. Dies insbesondere dann, wenn irrtümlich ein rechtszeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.
6. Mit dem Zuschlag ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis an die Firma Zeige zu entrichten. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und einem Aufgeld von 25% (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Der Käufer trägt etwaige Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand. Der Kaufpreis ist fällig nach erfolgtem Zuschlag zur Zahlung in Euro. Er ist grundsätzlich in bar zu entrichten odr per Überweisung auf unser Bankkonto. Von den hierfür berechneten Servicegebühren geben wir an den Käufer einen Kostenanteil von 5,95% weiter, der zum Rechnungsendbetrag addiert wird.
7. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, so hat er den Verzugsschaden zu ersetzen. Der Versteigerer ist berechtigt die Ware erneut zu versteigern, auf einen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.
8. Zugeschlagene Gegenstände sind am Tage des Zuschlags abzuholen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr bezüglich des Loses auf den Käufer über. Die Auslieferung der zugeschlagenen Gegenstände erfolgt grundsätzlich nur gegen Bezahlung des Kaufpreises. Im Falle des Versands erfolgt dieser ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Versteigerer versichert auf Kosten des Käufers die zu versendenden Gegenstände gegen die normalen Transportrisiken.
9. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.
Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 Strafgesetzbuch). Die Firma Zeige und ihre Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.
Angaben über vertragswidriges Verhalten - z. B. verspätete oder teilweise oder gänzliche versäumte Zahlung - machen wir ggf. anderen Auktionshäusern zugänglich.