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Lina von Schauroth, Kolorierte Lithografie

In 117. Auktion Februar 2025 und Asiatika-Sammlun...

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Lina von Schauroth, Kolorierte Lithografiedie Künstlerin Lina von Schauroth war, was man heute gemeinhin als "schillernde Persönlichkeit" bezeichnen würde, im Verlaufe ihres Lebens widmete sie sich einer Vielzahl von Mal- und Kunststilen, in Frankfurt und darüber hinaus wohlbekannt, beschäftigte sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg besonders intensiv dem Tierschutz, in diesem Zuge schloss sie enge Freundschaft zum Nachkriegsdirektor des Frankfurter Zoos, den später durch seinen oscarprämierten Dokumentarfilm "Serengeti darf nicht sterben" weltbekannten Bernhard Grzimek, vorliegende von der Künstlerin handkolorierte Lithografie stellt auf der Rechten ausschlagende Pferde, zur Linken Antilopen aus dem Frankfurter Zoo dar, damit illustriert die Künstlerin durch die Gegenüberstellung von exotischen und europäischen Hufentieren den langsamen Wiederaufstieg und die zunehmende Reinternationalisierung des Zoos, ihr Freund Grzimek war stets darum bemüht, den Zoo nach dem Krieg zügig mit exotischen Tieren auszustatten, Tierzeichnungen waren zentral für das Œuvre der Künstlerin, und im Verlaufe ihres Schaffens ließ ihr Stil dabei einen zunehmender Fokus auf das Wesentliche, auf den Akt der tierischen Bewegung erkennen, wovon auch das vorliegende Werk eindrucksvoll Zeugnis gibt, Lithografie auf Papier und wohl von Künstlerhand auf Karton montiert, links unten im Stock signiert "L. von Schauroth" sowie datiert "[19]49", auf dem Karton außerhalb der Darstellung rechts unten mit unleserlicher handschriftlicher Widmung, Datierung "Januar" sowie mit nochmaliger Signatur "L. von Schauroth", Blatt etwas wellig und leichte Bleichstellen durch die Klebemontierung, rückseitig in Blei annotiert "Weihnachten 1951!", in schmaler Holzleiste hinter Glas gerahmt, Blattmaße ca. 17,5 x 40,5 cm. Künstlerinfo: geb. Holzmann, dt. Malerin, Glasmalerin und Mosaikkünstlerin (1875 Frankfurt/M. bis 1970 ebenda), bereits im Alter von 13 Jahren Zeichenunterricht bei Heinrich Hasselhorst am Städelschen Institut Frankfurt, Studium in München bei Wilhelm Trübner, Emil Orlik, Ludwig Hohlwein und Karl Janssen, nach dem Tod ihres Mannes Hans von Schauroth im Jahr 1909 widmete sie sich ganz und gar der Kunst, in den 1910er Jahren vor allem als Plakatkünstlerin tätig, mit Ausstellungen in Leipzig, Fokus auf deutschnationale Motive, in den 1920er Jahren Hinwendung zur Glaskunst in Treptow bei August Wagner, schuf die Fenstergestaltung in der Berliner Hohenzollerngruft, schuf u.a. Fresken im Gemeindesaal der Frankfurter Paulskirche, nach dem Ersten Weltkrieg Gründungsmitglied der Deutschnationalen Volkspartei in Frankfurt und dort Vorstandsmitglied, als Unterstützerin des Kapp-Putsches 1920 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, dann amnestiert, stattete in Frankfurt den Festsaal des Poelzig-Bau aus, mit dessen Erbauer Hans Poelzig sie befreundet war, Mitglied im Bund Königin Luise, dem Frauenverband des Stahlhelms, nach dessen Gleichschaltung 1934 Austritt aus dem Verband, trotz ihrer lebenslangen Kaisertreue Distanz zum nationalsozialistischen Antisemitismus, nach dem Zweiten Weltkrieg Engagement für den Tierschutz, Quelle: Dressler, Saur, Thieme-Becker, Helene von Schauroth: Lina von Schauroth.
Lina von Schauroth, coloured lithographThe artist Lina von Schauroth was what today would generally be described as a "dazzling personality", in the course of her life she devoted herself to a variety of painting and art styles, well known in Frankfurt and beyond, she was particularly intensively involved in animal welfare after the Second World War, In this context, she became close friends with the post-war director of Frankfurt Zoo, Bernhard Grzimek, who later became world-famous for his Oscar-winning documentary film "Serengeti must not die", on the right and antelopes from Frankfurt Zoo on the left. By juxtaposing exotic and European hoofed animals, the artist illustrates the zoo's slow recovery and increasing re-internationalisation; her friend Grzimek was always keen to equip the zoo with exotic animals quickly after the war, Animal drawings were central to the artist's oeuvre, and in the course of her work her style showed an increasing focus on the essentials, on the act of animal movement, to which the present work also bears impressive witness, lithograph on paper and probably mounted on cardboard by the artist's hand, signed in the lower left corner "L. von Schauroth" and dated "[19]49", illegible handwritten dedication, dated "Januar" and signed again "L. von Schauroth" on the cardboard outside the image lower right, sheet somewhat wavy and slight bleaching due to adhesive mounting, annotated "Weihnachten 1951!" in lead on the reverse, framed behind glass in narrow wooden moulding, sheet dimensions approx. 17.5 x 40.5 cm. Artist information: born Holzmann, German painter, glass painter and mosaic artist (1875 Frankfurt/M. to 1970 ibid.), began drawing lessons at the age of 13 with Heinrich Hasselhorst at the Städel Institute in Frankfurt, studied in Munich with Wilhelm Trübner, Emil Orlik, Ludwig Hohlwein and Karl Janssen, after the death of her husband Hans von Schauroth in 1909 she devoted herself entirely to art, in the 1910s she worked primarily as a poster artist, with exhibitions in Leipzig, focussing on German national motifs, in the 1920s she turned to glass art in Treptow with August Wagner, created the window design in the Hohenzollern crypt in Berlin, created, among other thingsa. Frescoes in the parish hall of St Paul's Church in Frankfurt, after the First World War founding member of the German National People's Party in Frankfurt and board member there, sentenced to prison as a supporter of the Kapp Putsch in 1920, then amnestied, decorated the ballroom of the Poelzig Building in Frankfurt, She was a friend of its builder Hans Poelzig, member of the Queen Luise League, the women's organisation of the Steel Helmet, left the organisation after it was brought into line in 1934, distanced herself from National Socialist anti-Semitism despite her lifelong loyalty to the Kaiser, committed to animal welfare after the Second World War, source: Dressler, Saur, Thieme-Becker, Helene von Schauroth: Lina von Schauroth.
Lina von Schauroth, Kolorierte Lithografiedie Künstlerin Lina von Schauroth war, was man heute gemeinhin als "schillernde Persönlichkeit" bezeichnen würde, im Verlaufe ihres Lebens widmete sie sich einer Vielzahl von Mal- und Kunststilen, in Frankfurt und darüber hinaus wohlbekannt, beschäftigte sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg besonders intensiv dem Tierschutz, in diesem Zuge schloss sie enge Freundschaft zum Nachkriegsdirektor des Frankfurter Zoos, den später durch seinen oscarprämierten Dokumentarfilm "Serengeti darf nicht sterben" weltbekannten Bernhard Grzimek, vorliegende von der Künstlerin handkolorierte Lithografie stellt auf der Rechten ausschlagende Pferde, zur Linken Antilopen aus dem Frankfurter Zoo dar, damit illustriert die Künstlerin durch die Gegenüberstellung von exotischen und europäischen Hufentieren den langsamen Wiederaufstieg und die zunehmende Reinternationalisierung des Zoos, ihr Freund Grzimek war stets darum bemüht, den Zoo nach dem Krieg zügig mit exotischen Tieren auszustatten, Tierzeichnungen waren zentral für das Œuvre der Künstlerin, und im Verlaufe ihres Schaffens ließ ihr Stil dabei einen zunehmender Fokus auf das Wesentliche, auf den Akt der tierischen Bewegung erkennen, wovon auch das vorliegende Werk eindrucksvoll Zeugnis gibt, Lithografie auf Papier und wohl von Künstlerhand auf Karton montiert, links unten im Stock signiert "L. von Schauroth" sowie datiert "[19]49", auf dem Karton außerhalb der Darstellung rechts unten mit unleserlicher handschriftlicher Widmung, Datierung "Januar" sowie mit nochmaliger Signatur "L. von Schauroth", Blatt etwas wellig und leichte Bleichstellen durch die Klebemontierung, rückseitig in Blei annotiert "Weihnachten 1951!", in schmaler Holzleiste hinter Glas gerahmt, Blattmaße ca. 17,5 x 40,5 cm. Künstlerinfo: geb. Holzmann, dt. Malerin, Glasmalerin und Mosaikkünstlerin (1875 Frankfurt/M. bis 1970 ebenda), bereits im Alter von 13 Jahren Zeichenunterricht bei Heinrich Hasselhorst am Städelschen Institut Frankfurt, Studium in München bei Wilhelm Trübner, Emil Orlik, Ludwig Hohlwein und Karl Janssen, nach dem Tod ihres Mannes Hans von Schauroth im Jahr 1909 widmete sie sich ganz und gar der Kunst, in den 1910er Jahren vor allem als Plakatkünstlerin tätig, mit Ausstellungen in Leipzig, Fokus auf deutschnationale Motive, in den 1920er Jahren Hinwendung zur Glaskunst in Treptow bei August Wagner, schuf die Fenstergestaltung in der Berliner Hohenzollerngruft, schuf u.a. Fresken im Gemeindesaal der Frankfurter Paulskirche, nach dem Ersten Weltkrieg Gründungsmitglied der Deutschnationalen Volkspartei in Frankfurt und dort Vorstandsmitglied, als Unterstützerin des Kapp-Putsches 1920 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, dann amnestiert, stattete in Frankfurt den Festsaal des Poelzig-Bau aus, mit dessen Erbauer Hans Poelzig sie befreundet war, Mitglied im Bund Königin Luise, dem Frauenverband des Stahlhelms, nach dessen Gleichschaltung 1934 Austritt aus dem Verband, trotz ihrer lebenslangen Kaisertreue Distanz zum nationalsozialistischen Antisemitismus, nach dem Zweiten Weltkrieg Engagement für den Tierschutz, Quelle: Dressler, Saur, Thieme-Becker, Helene von Schauroth: Lina von Schauroth.
Lina von Schauroth, coloured lithographThe artist Lina von Schauroth was what today would generally be described as a "dazzling personality", in the course of her life she devoted herself to a variety of painting and art styles, well known in Frankfurt and beyond, she was particularly intensively involved in animal welfare after the Second World War, In this context, she became close friends with the post-war director of Frankfurt Zoo, Bernhard Grzimek, who later became world-famous for his Oscar-winning documentary film "Serengeti must not die", on the right and antelopes from Frankfurt Zoo on the left. By juxtaposing exotic and European hoofed animals, the artist illustrates the zoo's slow recovery and increasing re-internationalisation; her friend Grzimek was always keen to equip the zoo with exotic animals quickly after the war, Animal drawings were central to the artist's oeuvre, and in the course of her work her style showed an increasing focus on the essentials, on the act of animal movement, to which the present work also bears impressive witness, lithograph on paper and probably mounted on cardboard by the artist's hand, signed in the lower left corner "L. von Schauroth" and dated "[19]49", illegible handwritten dedication, dated "Januar" and signed again "L. von Schauroth" on the cardboard outside the image lower right, sheet somewhat wavy and slight bleaching due to adhesive mounting, annotated "Weihnachten 1951!" in lead on the reverse, framed behind glass in narrow wooden moulding, sheet dimensions approx. 17.5 x 40.5 cm. Artist information: born Holzmann, German painter, glass painter and mosaic artist (1875 Frankfurt/M. to 1970 ibid.), began drawing lessons at the age of 13 with Heinrich Hasselhorst at the Städel Institute in Frankfurt, studied in Munich with Wilhelm Trübner, Emil Orlik, Ludwig Hohlwein and Karl Janssen, after the death of her husband Hans von Schauroth in 1909 she devoted herself entirely to art, in the 1910s she worked primarily as a poster artist, with exhibitions in Leipzig, focussing on German national motifs, in the 1920s she turned to glass art in Treptow with August Wagner, created the window design in the Hohenzollern crypt in Berlin, created, among other thingsa. Frescoes in the parish hall of St Paul's Church in Frankfurt, after the First World War founding member of the German National People's Party in Frankfurt and board member there, sentenced to prison as a supporter of the Kapp Putsch in 1920, then amnestied, decorated the ballroom of the Poelzig Building in Frankfurt, She was a friend of its builder Hans Poelzig, member of the Queen Luise League, the women's organisation of the Steel Helmet, left the organisation after it was brought into line in 1934, distanced herself from National Socialist anti-Semitism despite her lifelong loyalty to the Kaiser, committed to animal welfare after the Second World War, source: Dressler, Saur, Thieme-Becker, Helene von Schauroth: Lina von Schauroth.

117. Auktion Februar 2025 und Asiatika-Sammlung Günther H. Stelly

Auktionsdatum
Lose: 1-309
Lose: 400-1652
Lose: 1700-3144
Lose: 3200-4715

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Wichtige Informationen

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

AGB

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Vollständige AGBs