Los

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Rubin Diamant Ring, Weißgold 585/000, Ringgröße 56, Gewicht 2,4 Gramm

In 5.-Varia Auktion, Schmuck,Uhren,Münzen

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Rubin Diamant Ring, Weißgold 585/000, Ringgröße 56, Gewicht 2,4 Gramm
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5.-Varia Auktion, Schmuck,Uhren,Münzen

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AGB

Wichtiger Hinweis! Bei unseren öffentlich zugänglichen Versteigerungen, besteht für Verbraucher auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes ein Widerrufsrecht; 312g Abs. 2 Nr. 10 8GB. Es gelten außerdem nicht die ergänzenden Vorschriften aber den Verbrauchsgüterkauf. Dies betrifft insbesondere die Mangelgewährleistung und den Versendungskauf sowie weitere Sonderregelungen (vgl. 89 474 tt. BGB). Mit der Teilnahme an der Auktion persönlich schriftlich, telefonisch, per Email oder Online werden folgende Bedingungen anerkannt: 1. Die Versteigerung erfolgt als Vermittlung im Namen und auf Rechnung des Einlieferers (Auftraggeber). Die Versteigerung findet nur online LIVE statt, (nicht öffentlich zugänglich, nur zur Vorbesichtigung) und freiwillig. Terminabsprache zur Besichtigung ist möglich. 2. Ein Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht bei unseren Versteigerungen auch bei Vertragsschluss im Wege des reinen Fernabsatzes ; § 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Dies gilt auch für reine Online-Auktionen. 3. Alle Gegenstande sind gebraucht oder antik. Bieter können die Artikel vor der Auktion besichtigen (nur mit Terminabsprache) und prüfen.(Auch bei reinen Online-Auktionen).Käufer bzw., Bieter haben die Möglichkeit, sich schriftlich, telefonisch oder per Mail zu den jeweiligen Artikeln zu melden, um Fragen zu stellen. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben im Rechtssinne dar. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Ausgenommen sind mangelbedingte Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird) und Schaden aufgrund Verzuges. 4. Die Haftung des Versteigerers als Vermittler ist ausgeschlossen, es sei denn, ihm, seinen Vertretern, Verrichtungs-oder Ertüllungsgehilfen fallt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschrănkung gilt nicht für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlassigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichtverletzungen, die dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes getfahrdet wird) und Schaden aufgrund Verzuges 5. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden erteilt (Nur bei Live-Auktionen). Wenn ein höheres abgegebenes Gebot irrtümlich übersehen wird kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausrufen. Bei gleichlautenden Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme des ersteigerten Artikels innerhalb von zehn Tagen. Zum Zuschlagsbetrag ist zusätzlich ein Aufgeld von 23,8% (inkl. 19% MwSt.) zu zahlen. lot-tissimo-Live-Gebuhren in Höhe von 3,57 % (inkt. MwSt.) werden vom Auktionshaus übernommen. 6. Schriftiche Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn im Auktionshaus vorliegen. Auf Gebote erteilte Zuschläge sind bindend, gleich auf welchem Wege das Gebot abgegeben wurde. Der Versteigerer kann Bieter aus vernünftigem Grund von der Teilnahme an der Versteigerung ausschließen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht in keinem Fall. Das Gebot bezieht sich auf die angegebene Katalognummer, der Text ist nicht entscheidend. 7. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zusammen zu legen, zu trennen oder zurück zu ziehen. Der Versteigerer kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen, wenn der Limitpreis nicht erreicht wird. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Gebote mit Vorbehaltszuschlag sind für die Bieter drei Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. 8. Der Ersteigerer hat die Gegenstände innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion unaufgefordert abholen oder eine vom Erwerber gewünschte Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. 9. Der Nachverkauf ist Bestandteil des Auktionsgeschäftes und dauert mindestens 4 Wochen. Während des Nachverkaufes kann das Versteigerungsgut durch das Auktionshaus zum Limit verkauft werden. Liegen Gebote unterhalb des Limits vor, so wird vom Auktionshaus beim Einlieferer zwecks Akzeptierung rückgefragt. Solange sich die nicht versteigerten Gegenstände im Hause befinden, können sie jederzeit im Nachverkauf veräußert werden. 10. Der Auftrag gilt für die umseitig aufgeführten Objekte und endet mit der Auszahlung und / oder Rückgabe für die versteigerten bzw. nicht versteigerten Artikel nach der Auktion. 11. Zieht der Einlieferer nach erfolgter Einlieferung den Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er dem Auktionshaus die entgangene Provision zu ersetzen. Die Entschädigungsprovision beträgt 20 % plus MwSt. vom vereinbarten Limit. Sind weitere Kosten entstanden (Gutachten o. ä.), sind diese ebenfalls zu erstatten. Aushändigung des zurückgezogenen Gegenstandes erfolgt erst nach Zahlung der dem Auktionshaus zustehenden Summe. Ein Zurückziehen nach Beginn des Katalogdruckes ist nicht mehr möglich. 12. Der dem Einlieferer zustehende Erlös wird von Auktionshaus Nord entgegengenommen und bis zu 6 Wochen nach Zahlungseingang dem Einlieferer nach Abzug aller Kosten ausgezahlt. 13. Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Bremerhaven. 15. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 16. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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