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Los
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Europäische Union: 24,99 € zzgl. 6,00 € für jedes weitere Los
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CNC Trading GmbH
Danckelmannstr. 21
14059 Berlin
Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr
Aufgeld: 19 % inkl. Umsatzsteuer
1. Der Zuschlag erfolgt in Euro.
2. Die CNC Trading GmbH hat das Recht, in Ausnahmefällen Losnummern zurückzuziehen.
3. Der Zuschlag wird per Timed Auktion durch die Auction Technology Group Germany GmbH auf www.lot-tissimo.com erteilt.
4. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, welcher zur Abnahme verpflichtet. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
5. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Auf den Zuschlagspreis entfällt 19 % Aufgeld an die CNC Trading GmbH inkl. 19 % Umsatzsteuer auf das Aufgeld. Die Umsatzsteuer wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben und ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig. Die zugeschlagenen Lose unterliegen umsatzsteuerlich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Es gilt die Sonderregelung für Sammlungsstücke und Antiquitäten. Es erfolgt somit für die zugeschlagenen Lose, kein Ausweis der Umsatzsteuer.
6. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Käufer haftet auch ohne Mahnung bei verspäteter Zahlung oder der Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden.
7. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Alle Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
8. Der Erwerber ist verpflichtet, seine ersteigerten Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust der Gegenstände wird nicht übernommen. Jede Verwahrung oder jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers.
9. Der Erfüllungsort ist Berlin. Der Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
10. Der Bieter versichert, dass er den Katalog und die darin angebotenen Gegenstände, die die Zeit von 1933 bis 1945 betreffen und unter §§ 86, 86a StGB fallen oder fallen können, nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB bestimmten Zwecken erwerben. Diese sind: staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, die wissenschaftliche und kunsthistorische Forschung, Aufklärung und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens sowie die militärhistorische und uniformkundliche Forschung. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
11. Durch Abgabe eines Gebots erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Auktionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
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5. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Auf den Zuschlagspreis entfällt 19 % Aufgeld an die CNC Trading GmbH inkl. 19 % Umsatzsteuer auf das Aufgeld. Die Umsatzsteuer wird nur auf das Aufgeld und damit auf die Inlandsleistung erhoben und ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig. Die zugeschlagenen Lose unterliegen umsatzsteuerlich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Es gilt die Sonderregelung für Sammlungsstücke und Antiquitäten. Es erfolgt somit für die zugeschlagenen Lose, kein Ausweis der Umsatzsteuer.
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