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24. + 25. April -- 10.00Uhr - 18.00Uhr
26. April -- 10.00Uhr - 20.00Uhr
AGB , Versteigerungsbedingungen
der Göttinger Auktionshaus KG
SchlagemĂŒhlenweg 4, D-37081 Göttingen
1. Die Göttinger Auktionshaus KG, nachfolgend âVersteigererâ genannt, versteigert als KommissionĂ€rin im eigenen Namen und fĂŒr Rechnung ihrer unbenannt bleibenden Auftraggeber nachfolgend âEinliefererâ genannt, Objekte wie im Katalog benannt. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB.
2. Die Versteigerungsware ist i.d.R. nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĂen und Gebote zurĂŒckzuweisen.
3. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind, soweit nicht anders angegeben, in gebrauchtem Zustand und nicht auf ihre Funktion ĂŒberprĂŒft. Elektrische GerĂ€te entsprechen nicht zwingend den heute geltenden VDE oder anderen Vorschriften. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde werden somit ausnahmslos unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Zur Versteigerung gelangende GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung in ausreichendem Umfang besichtigt und geprĂŒft werden. Die Besichtigungstermine werden gesondert bekannt gegeben. Beschreibungen der GegenstĂ€nde erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch ĂŒbernimmt der Versteigerer keinerlei GewĂ€hr fĂŒr seine Angaben, dieses gilt insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit, der VollstĂ€ndigkeit, der Echtheit, des KĂŒnstlernamens, der Orts- Zeit- und Altersbestimmung sowie fĂŒr bei der Besichtigung nicht erkennbare MĂ€ngel. Die Gegenstands- und Objektbeschreibungen sind somit keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff BGB. Macht ein Höchstbieter von der angebotenen Besichtigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so gilt ein ungesehener Kauf als gekauft wie besichtigt. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz fĂŒr VermögensschĂ€den - gleich aus welchem Grund - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Versteigerer handelt aus Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberĂŒhrt.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fĂ€llig. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in bankĂŒblicher Höhe - mindestens jedoch 1 % auf den Bruttopreis je angebrochenen Monat - zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen NichterfĂŒllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der sĂ€umige KĂ€ufer fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung, einschlieĂlich der GebĂŒhren des Auktionshauses, aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
6. Im Falle eines schriftlichen Gebots beauftragt der Interessent den Versteigerer fĂŒr ihn wĂ€hrend der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen AuftrĂ€gen ist dabei die Nennung der entsprechenden Katalognummer maĂgebend.
7. Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote ĂŒber das Internet bedĂŒrfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. FĂŒr die Bearbeitung ĂŒbernimmt der Versteigerer jedoch keine GewĂ€hr. Telefonische und Online-Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass fĂŒr den Auktionator dieses Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. FĂŒr das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung ĂŒbernimmt der Versteigerer keine GewĂ€hr. Das Widerrufs- und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).
8. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fĂŒr nicht zu vertretende Verluste und BeschĂ€digung auf den Ersteigerer ĂŒber. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollstĂ€ndigem Zahlungseingang an den Ersteigerer ĂŒber.
9. Auf den Zuschlagspreis ist vom Ersteigerer ein Aufgeld von 15 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), somit von insgesamt 17,85% zu zahlen. Von der Umsatzsteuer befreit, sind Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (auĂerhalb der EU) und - bei Angabe der USt.-Identifikationsnummer. des Ersteigerers bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie fĂŒr gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich. Alle anderen KĂ€ufer aus EU-LĂ€ndern unterliegen der Umsatzsteuer. AuslĂ€ndischen KĂ€ufern auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Bei Online-Live-Geboten ĂŒber externe Internetplattformen werden die dort anfallende TransaktionsgebĂŒhren nicht an den Bieter weitergegeben. Die Kosten hierfĂŒr trĂ€gt die Göttinger Auktionshaus KG. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen wegen möglicher Ăberlastung der Buchhaltung einer besonderen NachprĂŒfung und eventueller Berichtigung. IrrtĂŒmer vorbehalten.
10. Die Auslieferung der ersteigerten StĂŒcke erfolgt i.d.R. in unseren GeschĂ€ftsrĂ€umen gegen Barzahlung oder nach Ăberweisung. Kreditkarten (VISA, Mastercard), Schecks sowie andere unbare Zahlungen werden nur erfĂŒllungshalber angenommen. Bankspesen/TransaktionsgebĂŒhren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgefĂŒhrt. Die Versandspesen sowie die Kosten fĂŒr Versicherung gegen Verlust und BeschĂ€digung gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Ăbersteigen die tatsĂ€chlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem KĂ€ufer nachtrĂ€glich in Rechnung gestellt.
11. Alle in diesem Katalog ggf. angebotenen Objekte aus den unter Artenschutz gestellten oder diese enthaltenden Materialien wie u. a. Elfenbein, Nashorn oder Schildpatt sind ausnahmslos vor dem 01.06.1947 entstanden und verarbeitet worden. Ein Versand in DrittlĂ€nder ist in der Regel nicht möglich. FĂŒr alle von uns ggf. angebotenen Objekte aus oder mit Elfenbein, liegt eine Vermarktungsgenehmigung vor. Bei der Ausfuhr von KulturgĂŒtern aus dem Gemeinschaftsgebiet der EG ist gem. der EG-Verordnung Nr. 116/2009, abhĂ€ngig von Kategorie und Wert des Objekts, ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus GrĂŒnden des Artenschutzes können Objekte aus bestimmten, geschĂŒtzten Materialien (u.a. Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt und einige Korallenarten) besonderen Im- und ExportbeschrĂ€nkungen unterliegen. Zum Zwecke des Exports (insbesondere auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union) kann hierfĂŒr eine spezielle Ausfuhrgenehmigung gemÀà der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich sein. Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen können nur unter strengen Bedingungen erteilt oder ggf. auch gar nicht erlangt werden. Auch kann der Import dieser GegenstĂ€nde in manche Staaten eingeschrĂ€nkt oder untersagt sein. Der KĂ€ufer ist selbst dafĂŒr verantwortlich, sich ĂŒber etwaige Im- und ExportbeschrĂ€nkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers.
12. Alle an einer Auktion teilnehmenden Bieter versichern, dass sie den Katalog und die ggf. darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militĂ€rischen GegenstĂ€nde aus der Zeit von 1933 â 1945 nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklĂ€rung oder der Berichterstattung ĂŒber die VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der militĂ€rhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben (§ 86a StGB). Die Göttinger Auktionshaus KG als Versteigerer, sowie seine Auftraggeber, bieten diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten fĂŒr GegenstĂ€nde, welche mit Emblemen oder Hoheitszeichen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Höchstbieter dazu, diese GegenstĂ€nde nur fĂŒr historisch-wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten GrĂŒnden, zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
13. Die im Katalog, Internet oder ExposĂ© aufgefĂŒhrten Preise sind Startpreise bei der Auktion. Gesteigert wird i.d.R. in ca. 10% Schritten ĂŒber dem letzten Gebot. Der Versteigerer ist berechtigt andere Steigerungsraten zuzulassen oder festzusetzen. Untergebote können i.d.R. nicht berĂŒcksichtigt werden. Bei âOhne-Limitâ-Positionen (O.L.) erfolgt der Zuschlag zum höchst eingegangenen schriftlichen Gebot oder einem mĂŒndlichen Ăbergebot.
14. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 6 und 7) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt.
15. Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend ZuschlĂ€ge. Bieter haften fĂŒr die KĂ€ufe ihrer Auftraggeber.
16. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand im kaufmĂ€nnischen Verkehr ist Göttingen. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt.
Göttinger Auktionshaus KG
Göttingen, im April 2024
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1. Die Göttinger Auktionshaus KG, nachfolgend âVersteigererâ genannt, versteigert als KommissionĂ€rin im eigenen Namen und fĂŒr Rechnung ihrer unbenannt bleibenden Auftraggeber nachfolgend âEinliefererâ genannt, Objekte wie im Katalog benannt. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich im Sinne des § 383 III BGB.
2. Die Versteigerungsware ist i.d.R. nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurĂŒckzuziehen sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschlieĂen und Gebote zurĂŒckzuweisen.
3. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind, soweit nicht anders angegeben, in gebrauchtem Zustand und nicht auf ihre Funktion ĂŒberprĂŒft. Elektrische GerĂ€te entsprechen nicht zwingend den heute geltenden VDE oder anderen Vorschriften. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde werden somit ausnahmslos unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Zur Versteigerung gelangende GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung in ausreichendem Umfang besichtigt und geprĂŒft werden. Die Besichtigungstermine werden gesondert bekannt gegeben. Beschreibungen der GegenstĂ€nde erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch ĂŒbernimmt der Versteigerer keinerlei GewĂ€hr fĂŒr seine Angaben, dieses gilt insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit, der VollstĂ€ndigkeit, der Echtheit, des KĂŒnstlernamens, der Orts- Zeit- und Altersbestimmung sowie fĂŒr bei der Besichtigung nicht erkennbare MĂ€ngel. Die Gegenstands- und Objektbeschreibungen sind somit keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff BGB. Macht ein Höchstbieter von der angebotenen Besichtigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so gilt ein ungesehener Kauf als gekauft wie besichtigt. Konvolute sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Die Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz fĂŒr VermögensschĂ€den - gleich aus welchem Grund - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Versteigerer handelt aus Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberĂŒhrt.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sachen erneut ausbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot ĂŒbersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fĂ€llig. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren, Verzugszinsen in bankĂŒblicher Höhe - mindestens jedoch 1 % auf den Bruttopreis je angebrochenen Monat - zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen NichterfĂŒllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der sĂ€umige KĂ€ufer fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung, einschlieĂlich der GebĂŒhren des Auktionshauses, aufzukommen hat. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen, auf einen etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
6. Im Falle eines schriftlichen Gebots beauftragt der Interessent den Versteigerer fĂŒr ihn wĂ€hrend der Versteigerung Gebote abzugeben. In schriftlichen AuftrĂ€gen ist dabei die Nennung der entsprechenden Katalognummer maĂgebend.
7. Telefonische Gebote und Online-Direkt-Gebote ĂŒber das Internet bedĂŒrfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. FĂŒr die Bearbeitung ĂŒbernimmt der Versteigerer jedoch keine GewĂ€hr. Telefonische und Online-Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch bei Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass fĂŒr den Auktionator dieses Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. FĂŒr das Zustandekommen einer entsprechenden Telefon- oder Onlineverbindung ĂŒbernimmt der Versteigerer keine GewĂ€hr. Das Widerrufs- und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen findet auf solche Gebote keine Anwendung (§ 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB).
8. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fĂŒr nicht zu vertretende Verluste und BeschĂ€digung auf den Ersteigerer ĂŒber. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollstĂ€ndigem Zahlungseingang an den Ersteigerer ĂŒber.
9. Auf den Zuschlagspreis ist vom Ersteigerer ein Aufgeld von 15 % auf den Zuschlag zzgl. der Umsatzsteuer von z.Zt. 19% (Regelbesteuerung), somit von insgesamt 17,85% zu zahlen. Von der Umsatzsteuer befreit, sind Ausfuhrlieferungen in DrittlĂ€nder (auĂerhalb der EU) und - bei Angabe der USt.-Identifikationsnummer. des Ersteigerers bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie fĂŒr gewerblichen Gebrauch einkaufen. Eine Korrektur nach Rechnungsstellung ist nicht möglich. Alle anderen KĂ€ufer aus EU-LĂ€ndern unterliegen der Umsatzsteuer. AuslĂ€ndischen KĂ€ufern auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union wird die Umsatzsteuer erstattet, wenn binnen 4 Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis und der zollamtliche Einfuhrnachweis des entsprechenden Importlandes erbracht werden. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Bei Online-Live-Geboten ĂŒber externe Internetplattformen werden die dort anfallende TransaktionsgebĂŒhren nicht an den Bieter weitergegeben. Die Kosten hierfĂŒr trĂ€gt die Göttinger Auktionshaus KG. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen wegen möglicher Ăberlastung der Buchhaltung einer besonderen NachprĂŒfung und eventueller Berichtigung. IrrtĂŒmer vorbehalten.
10. Die Auslieferung der ersteigerten StĂŒcke erfolgt i.d.R. in unseren GeschĂ€ftsrĂ€umen gegen Barzahlung oder nach Ăberweisung. Kreditkarten (VISA, Mastercard), Schecks sowie andere unbare Zahlungen werden nur erfĂŒllungshalber angenommen. Bankspesen/TransaktionsgebĂŒhren bzw. Kursverluste gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung des Rechnungsbetrages ausgefĂŒhrt. Die Versandspesen sowie die Kosten fĂŒr Versicherung gegen Verlust und BeschĂ€digung gehen zu Lasten des KĂ€ufers. Ăbersteigen die tatsĂ€chlichen Versandkosten die vorab berechnete Pauschale, so wird die Differenz dem KĂ€ufer nachtrĂ€glich in Rechnung gestellt.
11. Alle in diesem Katalog ggf. angebotenen Objekte aus den unter Artenschutz gestellten oder diese enthaltenden Materialien wie u. a. Elfenbein, Nashorn oder Schildpatt sind ausnahmslos vor dem 01.06.1947 entstanden und verarbeitet worden. Ein Versand in DrittlĂ€nder ist in der Regel nicht möglich. FĂŒr alle von uns ggf. angebotenen Objekte aus oder mit Elfenbein, liegt eine Vermarktungsgenehmigung vor. Bei der Ausfuhr von KulturgĂŒtern aus dem Gemeinschaftsgebiet der EG ist gem. der EG-Verordnung Nr. 116/2009, abhĂ€ngig von Kategorie und Wert des Objekts, ggf. eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Aus GrĂŒnden des Artenschutzes können Objekte aus bestimmten, geschĂŒtzten Materialien (u.a. Elfenbein, Schildpatt, Perlmutt und einige Korallenarten) besonderen Im- und ExportbeschrĂ€nkungen unterliegen. Zum Zwecke des Exports (insbesondere auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union) kann hierfĂŒr eine spezielle Ausfuhrgenehmigung gemÀà der Verordnung (EG) Nr. 338/97 erforderlich sein. Entsprechende Ausfuhrgenehmigungen können nur unter strengen Bedingungen erteilt oder ggf. auch gar nicht erlangt werden. Auch kann der Import dieser GegenstĂ€nde in manche Staaten eingeschrĂ€nkt oder untersagt sein. Der KĂ€ufer ist selbst dafĂŒr verantwortlich, sich ĂŒber etwaige Im- und ExportbeschrĂ€nkungen zu informieren. Export und Import entsprechender Objekte erfolgen allein auf Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers.
12. Alle an einer Auktion teilnehmenden Bieter versichern, dass sie den Katalog und die ggf. darin enthaltenen zeitgeschichtlichen und militĂ€rischen GegenstĂ€nde aus der Zeit von 1933 â 1945 nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklĂ€rung oder der Berichterstattung ĂŒber die VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der militĂ€rhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben (§ 86a StGB). Die Göttinger Auktionshaus KG als Versteigerer, sowie seine Auftraggeber, bieten diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten fĂŒr GegenstĂ€nde, welche mit Emblemen oder Hoheitszeichen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Höchstbieter dazu, diese GegenstĂ€nde nur fĂŒr historisch-wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten GrĂŒnden, zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
13. Die im Katalog, Internet oder ExposĂ© aufgefĂŒhrten Preise sind Startpreise bei der Auktion. Gesteigert wird i.d.R. in ca. 10% Schritten ĂŒber dem letzten Gebot. Der Versteigerer ist berechtigt andere Steigerungsraten zuzulassen oder festzusetzen. Untergebote können i.d.R. nicht berĂŒcksichtigt werden. Bei âOhne-Limitâ-Positionen (O.L.) erfolgt der Zuschlag zum höchst eingegangenen schriftlichen Gebot oder einem mĂŒndlichen Ăbergebot.
14. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich (im Sinne der Ziffern 6 und 7) den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt.
15. Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Der Versteigerer nimmt Gebote nur aufgrund der vorstehenden Versteigerungsbedingungen entgegen und erteilt dementsprechend ZuschlĂ€ge. Bieter haften fĂŒr die KĂ€ufe ihrer Auftraggeber.
16. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand im kaufmĂ€nnischen Verkehr ist Göttingen. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt.
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Göttingen, im April 2024
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