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Los
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Breviarium Romanum. Lateinische Handschrift auf Pergament. Frankreich (?), 2. Hälfte d. 14. Jhdts. 198:135 mm. 418 Bll. Gefleckt Kalbsldr. d. 18. Jhdts. mit reicher Rverg., goldgepr. dreif. Deckelfil. mit kl. Blütenstempeln in den Ecken, goldgepr. dp. Stehkantenfil., rotem Rsch., Marmorpapiervors. u. Goldschn.
30 Z., 2 Spp., (Kalendarium 34 Z., 1 Sp.), schwarze Textura mit roten Hervorhebungen, rot regliert, einzeilige Lombarden in Rot oder Blau, zweizeilige Lombarden ebenso mit Federwerk in der Gegenfarbe, Kalendarium mit zweizeiligen KL-Initialen in beiden Farben und ebensolchem Federwerk, Text mit vielen drei- bis sechszeiligen Initialen ebenso. – Am Schluss 1 unbeschriebenes Bl. und 5 Bll. Zusätze (Heiligenfeste) von einer Hand d. 15. Jhdts., 2 Spp., schwarze Bastarda mit roten Hervorhebungen, beginnend mit dem Fest der Heimsuchung (Visitatio) Mariae, das am 2.VII.1389 eingeführt wurde (vgl. Kat.-Nr. 7). Entweder ist vorliegendes Brevier vor diesem Datum entstanden, oder es diente ein entsprechendes Exemplar als Vorlage, nachträglich ergänzt mit dem liturgischen Text dieses Festes. Einige Kalendereinträge lassen vermuten, dass unsere Handschrift ursprünglich für den Gebrauch des Benediktinerordens bestimmt war, z. B. Translatio S. Benedicti (11.VII., teilweise getilgt).
Alte hs. Foliierung am oberen Rand beschn., sonst breitrandig. Bll. 53v, 54r und 382r mit größeren Wachs- oder Ölflecken, 42v und 43v mit Farbwischer über einer Initiale, sonst (meist im unt. w. Rand) nur gering fleckig u. abgegriffen, 10 Bll. mit geklebtem Einriss, im unt. Rand v. Bl. 1r alter getilgter Besitzvermerk. – Einband berieben u. bestoßen, vord. Gelenk geplatzt, Rücken wurmstichig.
A fine 14th-century Breviary copied in France presumably for Benedictine use, decorative red and/or blue lombard initials in various sizes throughout, later additions at end including feast of the Visitation (introduced in 1389), somewhat trimmed at top, affecting original foliation, otherwise ample margins, a few ll. with large stains, some lighter staining mostly to lower margin throughout, a few repaired tears, cancelled owner’s entry to foot of first page, 18th-century mottled calf binding gilt somewhat worn and bumped, upper hinge cracked.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Dabei drei lateinische Handschriften auf Pergament. Alle 14. Jhdt. Reich illuminiert mit dreifarbigem Buchschmuck: Breviarium Romanum. Frankreich (?). – Legendarium. Bayern (?). – Psalterium. Nordfrankreich. – Ein eigenhändiges Gedicht mit Datum und Unterschrift von Goethe, Weimar 1827, im Stammbuch der Familie Küstner. Magdeburg, Leipzig etc. Ca. 1792-1840. – Das arabische Wörterbuch von Fîrûzâbâdi. Um 1650. Arabische Handschrift auf Papier, ein Glanzstück orientalischer Buchkunst, prachtvoll zeitgenössisch gebunden. – Die Zimelie des Katalogs: Cicero. De officiis … Mainz 1466. Gedruckt in der von Gutenberg gegründeten Presse von dessen Nachfolgern Johann Fust und Peter Schöffer. Druck auf Pergament in Rot und Schwarz, mit 4 illuminierten Initialen in Gold, Rot und Blau. – Ars moriendi. Landshut 1514. Weyssenburgers dritter Druck seiner »Sterbekunst«. Mit 14 fast blattgroßen Holzschnitten.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.
Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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Breviarium Romanum. Lateinische Handschrift auf Pergament. Frankreich (?), 2. Hälfte d. 14. Jhdts. 198:135 mm. 418 Bll. Gefleckt Kalbsldr. d. 18. Jhdts. mit reicher Rverg., goldgepr. dreif. Deckelfil. mit kl. Blütenstempeln in den Ecken, goldgepr. dp. Stehkantenfil., rotem Rsch., Marmorpapiervors. u. Goldschn.
30 Z., 2 Spp., (Kalendarium 34 Z., 1 Sp.), schwarze Textura mit roten Hervorhebungen, rot regliert, einzeilige Lombarden in Rot oder Blau, zweizeilige Lombarden ebenso mit Federwerk in der Gegenfarbe, Kalendarium mit zweizeiligen KL-Initialen in beiden Farben und ebensolchem Federwerk, Text mit vielen drei- bis sechszeiligen Initialen ebenso. – Am Schluss 1 unbeschriebenes Bl. und 5 Bll. Zusätze (Heiligenfeste) von einer Hand d. 15. Jhdts., 2 Spp., schwarze Bastarda mit roten Hervorhebungen, beginnend mit dem Fest der Heimsuchung (Visitatio) Mariae, das am 2.VII.1389 eingeführt wurde (vgl. Kat.-Nr. 7). Entweder ist vorliegendes Brevier vor diesem Datum entstanden, oder es diente ein entsprechendes Exemplar als Vorlage, nachträglich ergänzt mit dem liturgischen Text dieses Festes. Einige Kalendereinträge lassen vermuten, dass unsere Handschrift ursprünglich für den Gebrauch des Benediktinerordens bestimmt war, z. B. Translatio S. Benedicti (11.VII., teilweise getilgt).
Alte hs. Foliierung am oberen Rand beschn., sonst breitrandig. Bll. 53v, 54r und 382r mit größeren Wachs- oder Ölflecken, 42v und 43v mit Farbwischer über einer Initiale, sonst (meist im unt. w. Rand) nur gering fleckig u. abgegriffen, 10 Bll. mit geklebtem Einriss, im unt. Rand v. Bl. 1r alter getilgter Besitzvermerk. – Einband berieben u. bestoßen, vord. Gelenk geplatzt, Rücken wurmstichig.
A fine 14th-century Breviary copied in France presumably for Benedictine use, decorative red and/or blue lombard initials in various sizes throughout, later additions at end including feast of the Visitation (introduced in 1389), somewhat trimmed at top, affecting original foliation, otherwise ample margins, a few ll. with large stains, some lighter staining mostly to lower margin throughout, a few repaired tears, cancelled owner’s entry to foot of first page, 18th-century mottled calf binding gilt somewhat worn and bumped, upper hinge cracked.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Dabei drei lateinische Handschriften auf Pergament. Alle 14. Jhdt. Reich illuminiert mit dreifarbigem Buchschmuck: Breviarium Romanum. Frankreich (?). – Legendarium. Bayern (?). – Psalterium. Nordfrankreich. – Ein eigenhändiges Gedicht mit Datum und Unterschrift von Goethe, Weimar 1827, im Stammbuch der Familie Küstner. Magdeburg, Leipzig etc. Ca. 1792-1840. – Das arabische Wörterbuch von Fîrûzâbâdi. Um 1650. Arabische Handschrift auf Papier, ein Glanzstück orientalischer Buchkunst, prachtvoll zeitgenössisch gebunden. – Die Zimelie des Katalogs: Cicero. De officiis … Mainz 1466. Gedruckt in der von Gutenberg gegründeten Presse von dessen Nachfolgern Johann Fust und Peter Schöffer. Druck auf Pergament in Rot und Schwarz, mit 4 illuminierten Initialen in Gold, Rot und Blau. – Ars moriendi. Landshut 1514. Weyssenburgers dritter Druck seiner »Sterbekunst«. Mit 14 fast blattgroßen Holzschnitten.
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Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €, von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückziehen.
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung nochmals ausgeboten.
Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung). Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die Käufe ihrer Auftraggeber.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt. Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt oder sonst Deckung nachgewiesen wird.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten, ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.