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Los
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Shipping/Removals/Rigging information:
GERMAN VERSION
Die Kosten für den Paketversand bis 5 kg, die Verpackung und die Personalkosten werden pauschal in Rechnung gestellt. Innerhalb des Inlandes beträgt die Pauschale 20,00 Euro, im europäischen Ausland 35,00 Euro und nach Übersee 90,00 Euro pro Paket, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt pro Paket. Für den Versand von ersteigerten Exponaten mit einem Rechnungsbetrag über 1.000 Euro in Nicht-EU-Länder wird eine Zollgebühr von 50,00 Euro pro Paket berechnet. Für Pakete schwerer 5 kg erhöhen sich die Versandkosten.
Sollte die Anzahl der Pakete nicht auf der Rechnung ausgewiesen sein, werden die genannten Versandpauschalen für den Paketversand, die Verpackung und die Personalkosten nachträglich pro Paket in Rechnung gestellt (Inland - europäisches Ausland – Übersee). Sperrgutpakete werden gemäß unserer angegebenen Versandkostenpauschale zuzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Versanddienstleisters berechnet. In solchen Fällen wird eine separate Rechnung erstellt.
Die Porto- und Verpackungskosten gelten ausschließlich für Pakete, die durch die vertraglich gebundenen Versanddienste des Versteigerers versendet werden. Da die Menge und der Umfang der zu versteigernden Auktionsexponate je nach Auktion variieren, kann die Zustellung der einzelnen Auktionsexponate beim Ersteigerer mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen. Zusätzliche Versicherungen oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express oder Ähnliches sind vom Ersteigerer zu tragen.
ENGLISCH VERSION
The German version is binding. The English translation is for information purposes only.
The costs for parcel shipping up to 5 kg, packaging and personnel costs are charged at a flat rate. Within Germany, the flat rate is EUR 20.00, in other European countries 35.00 EUR and overseas 90.00 EUR per parcel, plus VAT in each case. This regulation applies per parcel. For the shipment of auctioned exhibits with an invoice amount of over 1,000 EUR to non-EU countries, a customs fee of 50.00 EUR per parcel will be charged. For parcels heavier than 5 kg the shipping costs are increasing accordingly.
If the number of parcels is not stated on the invoice, the stated shipping flat rates for parcel shipping, packaging and personnel costs will be charged retrospectively per parcel (domestic - European countries - overseas). Bulky goods parcels will be invoiced according to our stated shipping flat rate plus the actual costs incurred by the respective shipping service provider. In such cases, a separate invoice will be issued.
The postage and packaging costs apply exclusively to parcels sent by the auctioneer's contracted shipping services. As the quantity and scope of the auction items to be auctioned vary depending on the auction, delivery of the individual auction items to the successful bidder may take more than 14 days. Additional insurance or special shipping methods such as express courier, express or similar shall be borne by the successful bidder.
Kosten
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld zzgl. der gesetzlichen MwSt. (die MwSt. wird nur auf das Aufgeld berechnet und nicht auf den Zuschlagspreis).
21,7% zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% nur auf das Aufgeld. Die Gesamtkosten sind 25,8%. Live-Gebühr 5% zzgl. 19% USt.
Hinweise
Der Auktionszeitplan ist als PDF-Broschüre verfügbar.
Die Losnummern werden nicht in aufsteigender Reihenfolge versteigert.
Angegeben ist der Ausrufpreis. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Irrtum der Bildnummerierung vorbehalten.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Vorbesichtigung, eine Rückgabe der ersteigerten Ware ist nicht möglich.
Allgemeine Hinweise zur Beschreibung der Exponate
Z1: Sehr guter, neuwertiger Zustand mit minimalen Gebrauchsspuren
Z2: Guter Zustand mit kleinen Lackfehlern
Z3: Benutzter bis stark benutzter Zustand, mit erheblichen Gebrauchsspuren und Lackfehlern, eventuell verändert.
Z4: Ersatzteil für Bastler
LF: Lackfehler
NV: Nicht vollständig
RS: Rostschäden
HL: Handlackiert
CL: Lithographiert
ÜL: Überlackiert
rest.: Restauriert
D: Durchmesser
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
des Auktionshaus Häusele GmbH, Felix-Wankel-Straße 3, 74078 Heilbronn
1 | Geschäftsgegenstand
Die Auktionshaus Häusele GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Heilbronn unter Nr. HRB 794440, vertretungsberechtigt: Stephan Häusele, Sitz: Felix-Wankel-Straße 3, 74078 Heilbronn, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.
2 | Ablauf der Versteigerung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernde Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limit Preis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit ab 50,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
3 | Rechtsfolgen des Zuschlags
Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 21,7 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
4 | Haftung, Rückgaberecht
Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.
5 | Vertragsabwicklung
Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 4,20 EUR zzgl. MwSt. erheben. Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR zzgl. MwSt. pro Tag erhoben. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.
6 | Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Heilbronn Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.
7 | Salvatorische Klausel
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
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Shipping/Removals/Rigging information:
GERMAN VERSION
Die Kosten für den Paketversand bis 5 kg, die Verpackung und die Personalkosten werden pauschal in Rechnung gestellt. Innerhalb des Inlandes beträgt die Pauschale 20,00 Euro, im europäischen Ausland 35,00 Euro und nach Übersee 90,00 Euro pro Paket, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt pro Paket. Für den Versand von ersteigerten Exponaten mit einem Rechnungsbetrag über 1.000 Euro in Nicht-EU-Länder wird eine Zollgebühr von 50,00 Euro pro Paket berechnet. Für Pakete schwerer 5 kg erhöhen sich die Versandkosten.
Sollte die Anzahl der Pakete nicht auf der Rechnung ausgewiesen sein, werden die genannten Versandpauschalen für den Paketversand, die Verpackung und die Personalkosten nachträglich pro Paket in Rechnung gestellt (Inland - europäisches Ausland – Übersee). Sperrgutpakete werden gemäß unserer angegebenen Versandkostenpauschale zuzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten des jeweiligen Versanddienstleisters berechnet. In solchen Fällen wird eine separate Rechnung erstellt.
Die Porto- und Verpackungskosten gelten ausschließlich für Pakete, die durch die vertraglich gebundenen Versanddienste des Versteigerers versendet werden. Da die Menge und der Umfang der zu versteigernden Auktionsexponate je nach Auktion variieren, kann die Zustellung der einzelnen Auktionsexponate beim Ersteigerer mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen. Zusätzliche Versicherungen oder spezielle Versandarten wie Eilbote, Express oder Ähnliches sind vom Ersteigerer zu tragen.
ENGLISCH VERSION
The German version is binding. The English translation is for information purposes only.
The costs for parcel shipping up to 5 kg, packaging and personnel costs are charged at a flat rate. Within Germany, the flat rate is EUR 20.00, in other European countries 35.00 EUR and overseas 90.00 EUR per parcel, plus VAT in each case. This regulation applies per parcel. For the shipment of auctioned exhibits with an invoice amount of over 1,000 EUR to non-EU countries, a customs fee of 50.00 EUR per parcel will be charged. For parcels heavier than 5 kg the shipping costs are increasing accordingly.
If the number of parcels is not stated on the invoice, the stated shipping flat rates for parcel shipping, packaging and personnel costs will be charged retrospectively per parcel (domestic - European countries - overseas). Bulky goods parcels will be invoiced according to our stated shipping flat rate plus the actual costs incurred by the respective shipping service provider. In such cases, a separate invoice will be issued.
The postage and packaging costs apply exclusively to parcels sent by the auctioneer's contracted shipping services. As the quantity and scope of the auction items to be auctioned vary depending on the auction, delivery of the individual auction items to the successful bidder may take more than 14 days. Additional insurance or special shipping methods such as express courier, express or similar shall be borne by the successful bidder.
Kosten
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld zzgl. der gesetzlichen MwSt. (die MwSt. wird nur auf das Aufgeld berechnet und nicht auf den Zuschlagspreis).
21,7% zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% nur auf das Aufgeld. Die Gesamtkosten sind 25,8%. Live-Gebühr 5% zzgl. 19% USt.
Hinweise
Der Auktionszeitplan ist als PDF-Broschüre verfügbar.
Die Losnummern werden nicht in aufsteigender Reihenfolge versteigert.
Angegeben ist der Ausrufpreis. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Irrtum der Bildnummerierung vorbehalten.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Vorbesichtigung, eine Rückgabe der ersteigerten Ware ist nicht möglich.
Allgemeine Hinweise zur Beschreibung der Exponate
Z1: Sehr guter, neuwertiger Zustand mit minimalen Gebrauchsspuren
Z2: Guter Zustand mit kleinen Lackfehlern
Z3: Benutzter bis stark benutzter Zustand, mit erheblichen Gebrauchsspuren und Lackfehlern, eventuell verändert.
Z4: Ersatzteil für Bastler
LF: Lackfehler
NV: Nicht vollständig
RS: Rostschäden
HL: Handlackiert
CL: Lithographiert
ÜL: Überlackiert
rest.: Restauriert
D: Durchmesser
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
des Auktionshaus Häusele GmbH, Felix-Wankel-Straße 3, 74078 Heilbronn
1 | Geschäftsgegenstand
Die Auktionshaus Häusele GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Heilbronn unter Nr. HRB 794440, vertretungsberechtigt: Stephan Häusele, Sitz: Felix-Wankel-Straße 3, 74078 Heilbronn, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.
2 | Ablauf der Versteigerung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernde Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limit Preis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit ab 50,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
3 | Rechtsfolgen des Zuschlags
Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 21,7 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
4 | Haftung, Rückgaberecht
Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.
5 | Vertragsabwicklung
Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 4,20 EUR zzgl. MwSt. erheben. Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR zzgl. MwSt. pro Tag erhoben. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.
6 | Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Heilbronn Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.
7 | Salvatorische Klausel
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
Stichworte: Märklin