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Ferdinand Georg Waldmüller View of the Traun river's right waterfront in Bad Ischl, 1834

In Sommerauktion

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Ferdinand Georg Waldmüller View of the Traun river's right waterfront in Bad Ischl, 1834
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Wien

Ferdinand Georg Waldmüller
Das rechte Ufer der Traun in Bad Ischl mit der alten Holzbrücke, 1834

Öl auf Holz, 20,5 x 25,5 cm
Signiert und datiert am rechten Rand unten: Waldmüller 1834
Privatsammlung, Österreich
Rupert Feuchtmüller, Ferdinand Georg Waldmüller. 1793-1865. Leben, Schriften, Werke, Wien/München 1996, S. 460, WV-Nr. 426 (SW-Abb.)
„Die Natur ist die ewige Wahrheit; in ihren Erscheinungen, in ihren Formen ist nichts gemein.“ (F.G. Waldmüller)

In den 1830er Jahren entdeckte Waldmüller die Landschaft des Salzkammerguts. Seit 1831 bereiste er fast jährlich diese für ihn an Motiven so reiche Gegend, die er malerisch wunderbar festzuhalten verstand. Auch Anfang August 1834 begab er sich auf Urlaub nach Ischl. Skizzen in den Zeichenbüchern, die er auf Reisen mitnahm, geben uns eine Vorstellung von seiner Reiseroute. Sein Weg führte über Vöcklabruck und Ebensee nach Ischl, von dort weiter nach Hallstatt, an den Altauseer See, den Grundlsee und zum Loser. (Vgl. Feuchtmüller, Waldmüller, 1996, S. 85-88)

Waldmüller war nicht der erste Künstler der das Salzkammergut malerisch erkundete. Auch sein Freund Friedrich Gauermann hatte schon vor ihm diesen pittoresken Kulturraum, den sich Oberösterreich und die Steiermark teilen, für sich entdeckt. Es ist bekannt, dass Waldmüller im Besitz einiger Landschaftsskizzen Gauermanns war und in den 1830er Jahren, als er sich mit der Landschaftsmalerei zu beschäftigen begann, wohl unter dem Einfluss dieses großartigen Landschaftsmalers stand.

Vorliegendes Werk zeigt das rechte Ufer der Traun mit der alten Holzbrücke in Ischl. Den Hintergrund bilden, ganz wahrheitsgetreu, der Loser und das Tote Gebirge mit dem Schönberg. Naturtreue war Waldmüllers oberstes Bestreben. Im kleinen Format hielt er hier einen Landschaftsausschnitt fest, der durch subtile Farbgebung besticht. Die von der Sonne beleuchteten Fassaden der Bürgerhäuser am Flussufer heben sich in ihrem strahlenden Ocker reizvoll vom grünlich schimmernden Wasser der Traun im Vordergrund sowie der blau-grünen Gebirgskulisse im Hintergrund ab. Der wie zufällig gewählte Ausschnitt bietet somit ein Seherlebnis, welches auf größte Konkretheit Wert legt und als ein frühes Beispiel in Waldmüllers Oeuvre gilt, wo das direkte Naturerlebnis an erster Stelle steht. (MS)




Ferdinand Georg Waldmüller
View of the Traun river's right waterfront in Bad Ischl, 1834

oil on panel, 20.5 x 25.5 cmsigned and dated on the lower right edge: Waldmüller 1834
private collection, Austria
Rupert Feuchtmüller, Ferdinand Georg Waldmüller. 1793-1865. Leben, Schriften, Werke, Vienna/Munich 1996, p. 460, cat.-no. 426 (b/w-ill.)

Ferdinand Georg Waldmüller
Das rechte Ufer der Traun in Bad Ischl mit der alten Holzbrücke, 1834

Öl auf Holz, 20,5 x 25,5 cm
Signiert und datiert am rechten Rand unten: Waldmüller 1834
Privatsammlung, Österreich
Rupert Feuchtmüller, Ferdinand Georg Waldmüller. 1793-1865. Leben, Schriften, Werke, Wien/München 1996, S. 460, WV-Nr. 426 (SW-Abb.)
„Die Natur ist die ewige Wahrheit; in ihren Erscheinungen, in ihren Formen ist nichts gemein.“ (F.G. Waldmüller)

In den 1830er Jahren entdeckte Waldmüller die Landschaft des Salzkammerguts. Seit 1831 bereiste er fast jährlich diese für ihn an Motiven so reiche Gegend, die er malerisch wunderbar festzuhalten verstand. Auch Anfang August 1834 begab er sich auf Urlaub nach Ischl. Skizzen in den Zeichenbüchern, die er auf Reisen mitnahm, geben uns eine Vorstellung von seiner Reiseroute. Sein Weg führte über Vöcklabruck und Ebensee nach Ischl, von dort weiter nach Hallstatt, an den Altauseer See, den Grundlsee und zum Loser. (Vgl. Feuchtmüller, Waldmüller, 1996, S. 85-88)

Waldmüller war nicht der erste Künstler der das Salzkammergut malerisch erkundete. Auch sein Freund Friedrich Gauermann hatte schon vor ihm diesen pittoresken Kulturraum, den sich Oberösterreich und die Steiermark teilen, für sich entdeckt. Es ist bekannt, dass Waldmüller im Besitz einiger Landschaftsskizzen Gauermanns war und in den 1830er Jahren, als er sich mit der Landschaftsmalerei zu beschäftigen begann, wohl unter dem Einfluss dieses großartigen Landschaftsmalers stand.

Vorliegendes Werk zeigt das rechte Ufer der Traun mit der alten Holzbrücke in Ischl. Den Hintergrund bilden, ganz wahrheitsgetreu, der Loser und das Tote Gebirge mit dem Schönberg. Naturtreue war Waldmüllers oberstes Bestreben. Im kleinen Format hielt er hier einen Landschaftsausschnitt fest, der durch subtile Farbgebung besticht. Die von der Sonne beleuchteten Fassaden der Bürgerhäuser am Flussufer heben sich in ihrem strahlenden Ocker reizvoll vom grünlich schimmernden Wasser der Traun im Vordergrund sowie der blau-grünen Gebirgskulisse im Hintergrund ab. Der wie zufällig gewählte Ausschnitt bietet somit ein Seherlebnis, welches auf größte Konkretheit Wert legt und als ein frühes Beispiel in Waldmüllers Oeuvre gilt, wo das direkte Naturerlebnis an erster Stelle steht. (MS)




Ferdinand Georg Waldmüller
View of the Traun river's right waterfront in Bad Ischl, 1834

oil on panel, 20.5 x 25.5 cmsigned and dated on the lower right edge: Waldmüller 1834
private collection, Austria
Rupert Feuchtmüller, Ferdinand Georg Waldmüller. 1793-1865. Leben, Schriften, Werke, Vienna/Munich 1996, p. 460, cat.-no. 426 (b/w-ill.)

Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-141
Lose: 201-397
Lose: 501-854
Lose: 901-1119
Lose: 1200-1409
Lose: 1500-1763
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Wien
A-1010
Austria

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AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

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