2028
Los
2028
Anton Faistauer
Landschaft mit Steinernem Meer
1910
Öl auf Leinwand auf Karton
40,5 x 60 cm
Monogrammiert und schlecht leserlich datiert rechts oben: A. F. 1910
Privatbesitz, Salzburg
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, WV-Nr. 22, s/w-Abb. (dort 1910 datiert);
Anton Faistauer 1887-1930, Katalog zur Sonderausstellung des Salzburger Museums Carolino Augusteum, 11. Februar bis 22. Mai 2005, Kat.-Nr. 38, Abb. S. 267 (dort 1916 datiert)
Anton Faistauer gehört zu jenen Künstlern, die früh ihren künstlerischen Weg finden und schon während der Studienjahre auf beachtliche Erfolge verweisen können. Gemeinsam mit Egon Schiele, Anton Peschka, Robin Christian Andersen, Franz Wiegele, Hans Böhler und anderen gründet er 1909 die "Neukunst-Gruppe", die aus Protest gegen den konservativen Kunstbetrieb die Akademie verlässt. Im Dezember 1909 ist die erste Ausstellung der von Faistauer und Schiele angeführten Gruppe der jungen Avantgarde in der Galerie Pisko am Schwarzenbergplatz zu sehen. Weitere Ausstellungen der Neukunst-Gruppe folgen 1910 in Prag und 1911 in Wien im Rahmen der für die Moderne bahnbrechenden Frühjahrsausstellung des Hagenbundes. Noch vor dem Ersten Weltkrieg wird sich Faistauer ein gutes Netzwerk mit wichtigen Sammlern und Kunstfreunden aufbauen.
Nach der Abkehr von der Flächenkunst des Jugendstils findet Anton Faistauer in Auseinandersetzung mit Paul Cézanne, der für viele Maler impulsgebenden künstlerischen Vaterfigur der französischen Moderne, seine eigene künstlerische Sprache. Ähnlich wie Cézanne geht es Faistauer um die der Natur zugrunde liegende Struktur und ein malerisches Ordnungsprinzip, das jenem der Natur entspricht. Die Rezeption Cézannes legitimiert eine von der reinen Funktion der Abbildung befreite Bildtektonik, bei der die Farbe zum elementaren Gestaltungsmittel und zum Stimmungsträger avanciert. Dieses künstlerische Streben spiegelt sich bereits im vorliegenden frühen Landschaftsbild wider, in dem der Gebirgszug des Steinernen Meeres in eine von links nach rechts durchlaufende und über die Bildgrenze imaginär weiterführende blaue Farbbahn transformiert erscheint. Die subtil aufeinander abgestimmten Farbtöne des dargestellten Landschaftsausschnitts stellen eine bildautonome Harmonie dar, die über die bloße Wiedergabe der Realität hinausgeht. Ausgangspunkt dieser von der Farbe getragenen Bildauffassung ist die Vorstellung, dass es nicht Aufgabe des Malers sein könne, die Natur "abzumalen", vielmehr soll diese malerisch verwandelt werden und ganz im Sinne Cézannes eine "Natur neben der Natur" erfahrbar machen.
(Claudia Mörth-Gasser)
Anton Faistauer
Landscape with "Steinernes Meer"
1910
oil on canvas on cardboard
40.5 x 60 cm
monogrammed and illegibly dated on the upper right: A. F. 1910
private property, Salzburg
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, cat.-no. 22, b/w-ill. (dated there: 1910);
Anton Faistauer 1887-1930, Katalog zur Sonderausstellung des Salzburger Museums Carolino Augusteum, 11 February to 22 May 2005, cat.-no. 38, ill. p. 267 (dated there: 1916)
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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Anton Faistauer
Landschaft mit Steinernem Meer
1910
Öl auf Leinwand auf Karton
40,5 x 60 cm
Monogrammiert und schlecht leserlich datiert rechts oben: A. F. 1910
Privatbesitz, Salzburg
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, WV-Nr. 22, s/w-Abb. (dort 1910 datiert);
Anton Faistauer 1887-1930, Katalog zur Sonderausstellung des Salzburger Museums Carolino Augusteum, 11. Februar bis 22. Mai 2005, Kat.-Nr. 38, Abb. S. 267 (dort 1916 datiert)
Anton Faistauer gehört zu jenen Künstlern, die früh ihren künstlerischen Weg finden und schon während der Studienjahre auf beachtliche Erfolge verweisen können. Gemeinsam mit Egon Schiele, Anton Peschka, Robin Christian Andersen, Franz Wiegele, Hans Böhler und anderen gründet er 1909 die "Neukunst-Gruppe", die aus Protest gegen den konservativen Kunstbetrieb die Akademie verlässt. Im Dezember 1909 ist die erste Ausstellung der von Faistauer und Schiele angeführten Gruppe der jungen Avantgarde in der Galerie Pisko am Schwarzenbergplatz zu sehen. Weitere Ausstellungen der Neukunst-Gruppe folgen 1910 in Prag und 1911 in Wien im Rahmen der für die Moderne bahnbrechenden Frühjahrsausstellung des Hagenbundes. Noch vor dem Ersten Weltkrieg wird sich Faistauer ein gutes Netzwerk mit wichtigen Sammlern und Kunstfreunden aufbauen.
Nach der Abkehr von der Flächenkunst des Jugendstils findet Anton Faistauer in Auseinandersetzung mit Paul Cézanne, der für viele Maler impulsgebenden künstlerischen Vaterfigur der französischen Moderne, seine eigene künstlerische Sprache. Ähnlich wie Cézanne geht es Faistauer um die der Natur zugrunde liegende Struktur und ein malerisches Ordnungsprinzip, das jenem der Natur entspricht. Die Rezeption Cézannes legitimiert eine von der reinen Funktion der Abbildung befreite Bildtektonik, bei der die Farbe zum elementaren Gestaltungsmittel und zum Stimmungsträger avanciert. Dieses künstlerische Streben spiegelt sich bereits im vorliegenden frühen Landschaftsbild wider, in dem der Gebirgszug des Steinernen Meeres in eine von links nach rechts durchlaufende und über die Bildgrenze imaginär weiterführende blaue Farbbahn transformiert erscheint. Die subtil aufeinander abgestimmten Farbtöne des dargestellten Landschaftsausschnitts stellen eine bildautonome Harmonie dar, die über die bloße Wiedergabe der Realität hinausgeht. Ausgangspunkt dieser von der Farbe getragenen Bildauffassung ist die Vorstellung, dass es nicht Aufgabe des Malers sein könne, die Natur "abzumalen", vielmehr soll diese malerisch verwandelt werden und ganz im Sinne Cézannes eine "Natur neben der Natur" erfahrbar machen.
(Claudia Mörth-Gasser)
Anton Faistauer
Landscape with "Steinernes Meer"
1910
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40.5 x 60 cm
monogrammed and illegibly dated on the upper right: A. F. 1910
private property, Salzburg
Franz Fuhrmann, Anton Faistauer 1887-1930, mit einem Werkverzeichnis der Gemälde, Salzburg 1972, cat.-no. 22, b/w-ill. (dated there: 1910);
Anton Faistauer 1887-1930, Katalog zur Sonderausstellung des Salzburger Museums Carolino Augusteum, 11 February to 22 May 2005, cat.-no. 38, ill. p. 267 (dated there: 1916)
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Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart