Los

1131

Sitzender buddhistischer Mönch China, Anfang 20. Jahrhundert. Speckstein. H. 8,3 cm. Geringe

In Kunst, Antiquitäten, Varia

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Sitzender buddhistischer Mönch China, Anfang 20. Jahrhundert. Speckstein. H. 8,3 cm. Geringe
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Hannover

Sitzender buddhistischer Mönch
China, Anfang 20. Jahrhundert. Speckstein. H. 8,3 cm. Geringe Alterungsspuren. - Provenienz: europäische Privatsammlung (nach mdl. Auskunft des Einlieferers). Vollplastisch ausgearbeitete Darstellung eines sitzenden Mönches, der wohl ein kleines Kästchen in seiner linken Hand hält. Fein geschnitzt, mit teils geschwärztem, floralem Ritzdekor als Gewandmuster des Mönchs.





Sitzender buddhistischer Mönch
China, Anfang 20. Jahrhundert. Speckstein. H. 8,3 cm. Geringe Alterungsspuren. - Provenienz: europäische Privatsammlung (nach mdl. Auskunft des Einlieferers). Vollplastisch ausgearbeitete Darstellung eines sitzenden Mönches, der wohl ein kleines Kästchen in seiner linken Hand hält. Fein geschnitzt, mit teils geschwärztem, floralem Ritzdekor als Gewandmuster des Mönchs.




Kunst, Antiquitäten, Varia

Auktionsdatum
Lose: 0001-0555
Lose: 0556-1489
Ort der Versteigerung
Baringstraße 8
Hannover
30159
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

A185



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

KASTERN GmbH & Co. KG

Das Kunst-und Auktionshaus

Baringstraße 8

30159 Hannover

Tel.: +49 (0) 5 11.85 10 85

Fax: +49 (0) 5 11.85 10 66

info@kastern.de

www.kastern.de

Handelsregister-Nr.: HRA 27068

Registergericht: Amtsgericht Hannover

USt-IdNr.: DE 234561898

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:

M. Kastern Verwaltungen GmbH

Baringstraße 8

30159 Hannover

Handelsregister-Nr.: HRB 61606

Registergericht: Amtsgericht Hannover

USt-IdNr.: DE 2345618

diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführerin

Christina Kastern-Benatzky

- nachfolgend „KASTERN“genannt –



Präambel

KASTERN ist ein Auktionshaus, das ausschließlich gebrauchte Objekte aus den Bereichen Kunst und Antiquitäten u.a. Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Ikonen sowie Skulpturen, Möbel, Teppiche, Uhren, Schmuck, Armbanduhren, Taschenuhren, Goldmünzen, Silber, Jugendstil, Art Déco, Porzellan, Fayence, Keramik, Glas, Asiatika, Varia, Militaria, Bücher sowie Dekorative Kunst und Design aus verschiedenen Jahrhunderten anbietet.





Allgemeine Geschäftsbedingungen –Versteigerung



1.
Allgemeines

1.1
Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienst-leistungen aufgrund und im Rahmen von Versteigerungen bzw. Auktionen, die von KASTERN – auch über die Website www.kastern.de – veranstaltet werden, unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2
KASTERN verkauft bei den Versteigerungen grundsätzlich fremde Ware auf fremde Rechnung im Namen seiner Einlieferer oder im behördlichen Auftrag. KASTERN verfügt über eine behördliche Erlaubnis für Versteigerungen gem. § 34b GewO.

1.3
Sofern ausnahmsweise Eigenware zur Versteigerung gelangt, welche im Namen und auf Rechnung von KASTERN versteigert wird, so ist diese Eigenware durch den Zusatz „EW“ hinter der Katalognummer kenntlich gemacht.

1.4
Bei der Versteigerung handelt es sich um eine öffentlich
zugängliche Versteigerung i. S. der §§ 474 Abs. 2 Satz 2, 312d Abs. 2 Nr. 4 BGB. Ein Widerrufsrecht hinsichtlich des bei der Versteigerung durch Zuschlag gem. § 156 BGB zustande kommenden Kaufvertrages besteht nicht.

1.5
KASTERN richtet sein Angebot an juristische Personen sowie an Verbraucher und Unternehmer, die uneingeschränkt geschäftsfähig sind (nachfolgend „Kunden“ oder „Bieter“ genannt).

1.6
Der Kunde bietet und kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er kann sich allerdings nach schriftlicher Bekanntgabe (unterschriebener Brief oder unterschriebenes Telefax) von einem namentlich zu benennenden Stellvertreter nach Zustimmung von KASTERN vertreten lassen.

1.7
KASTERN behält sich das Recht vor, Kunden von der Teilnahme an Versteigerungen auszuschließen, wenn sich deren Wohnsitz bzw. die Lieferadresse in einem Land befindet, in das die Objekte, die angeboten werden, nicht eingeführt werden dürfen.

1.8
Weiterhin behält sich KASTERN das Recht vor, Kunden von der Teilnahme an Versteigerungen auszuschließen, wenn Zweifel an der Bonität oder Identität des Kunden bestehen.

1.9
KASTERN behält sich außerdem das Recht vor, von Kunden Bonitätsnachweise zu verlangen, die Annahme eines Gebotes von der Leistung einer Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder die Anzahl oder den Wert der Objekte, die ein Kunde erwerben kann, zu beschränken. Die weitere Teilnahme an Versteigerungen kann KASTERN davon abhängig machen, dass bereits erworbene Objekte zunächst bezahlt werden.

1.10
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Einem gesonderten, ausdrücklichen Widerspruch von KASTERN gegen die Anwendbarkeit von Geschäftsbedingungen des Kunden bedarf es nicht.

1.11
KASTERN ist berechtigt, sich zum Zwecke der Vertrags-erfüllung Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erklärt der Kunde hierzu vorab seine Zustimmung.





2.
Auktionskatalog, Besichtigung, Prüfung

2.1
Die zur Versteigerung angebotenen Auktionsobjekte können vor der Versteigerung während der Öffnungszeiten sowie in der für die Versteigerung angesetzten Zeit besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für die von ihnen verursachten Schäden an den ausgestellten Objekten .

2.2
Die im Rahmen der Versteigerung angebotenen Objekte werden vorab in einem Auktionskatalog präsentiert. Dort werden für das Auktionsobjekt jeweils eine Katalognummer, der Startpreis und der Schätzpreis genannt. Das Auktionsobjekt wird in dem Versteigerungskatalog umfassend nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Diese Beschreibung enthält Angaben zur Urheberschaft bzw. zum Hersteller, zum Zeitpunkt der Herstellung oder Schaffung sowie zur Technik und ggf. zur Signatur des Auktionsobjektes. Einzelheiten zu verwendeten Abkürzungen sind dem Glossar zu entnehmen.

2.3
Vor dem Hintergrund, dass Einlieferer die in dem Auktionskatalog präsentierte Objekte wieder zurückziehen könnten, besteht kein Anspruch des Kunden, auf ein bestimmtes im Auktionskatalog präsentiertes Objekt bieten zu können.

2.4
KASTERN ist außerdem dazu berechtigt, Objekte vor Erteilung des Zuschlages ohne Angabe von Gründen aus der Versteigerung zu nehmen.

2.5
KASTERN behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Auktionskataloges zu vereinen, zu trennen, die Reihenfolge der Versteigerungen zu ändern oder einzelne Objekte zurückzuziehen.





3.
Versteigerung

3.1
Die von KASTERN durchgeführten Versteigerungen erfolgen nach dem Muster, dass der Preis der angebotenen Objekte durch Abgabe mindestens eines über dem Startpreis liegenden Gebots sukzessive erhöht wird.

3.2
Die Durchführung der Versteigerung liegt im eigenen Ermessen von KASTERN. Der die Versteigerung für KASTERN im Saal durchführende Auktionator ist Herr des Verfahrens. Er führt durch die Auktion, verliest zu Beginn der Auktion die Auktionsverlautbarungen und erteilt den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags durch den Auktionator erfolgt stets nach pflichtgemäßem Ermessen.

3.3
Die Gebote werden nach dem Prioritätsprinzip berücksichtigt. Bei gleich hohen Geboten wird durch den Auktionator das zeitlich frühere Gebot berücksichtigt. Bei zeitgleich abgegeben gleich hohen Geboten entscheidet das Los, welches Gebot Vorrang hat.

3.4
Hat der Auktionator sich dazu entschieden, die Versteigerung zu beenden, wird für alle anwesenden Kunden bzw. Bieter „Höchstgebot zum Ersten …, Höchstgebot zum Zweiten …, Höchstgebot zum Dritten …“ gezählt. Dabei wird das aktuelle Höchstgebot genannt. Der Auktionator erteilt den Zuschlag erst dann, wenn nach dem dreimaligen Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgegeben wird.

3.5
Der Auktionator ist berechtigt, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und die Versteigerung hinsichtlich dieses Objektes fortzusetzen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Kunden oder sonstige Zweifel am Zuschlag bestehen.

3.6
Ergibt sich nach dem Zuschlag, dass der Kaufvertrag mit dem höchst bietenden Kunden nicht abgewickelt werden kann, z. B. weil dieser nicht zur Kaufpreiszahlung in der Lage ist, so ist KASTERN im eigenen Ermessen berechtigt, das Objekt dem nächst höheren Bieter zu dem zuletzt gebotenen Preis in Textform anzubieten. Die Annahme des Angebotes muss durch den Kunden in Textform, d. h. per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen.





4.
Teilnahme an der Auktion

4.1
Das Ersteigern von angebotenen Objekten erfolgt grundsätzlich durch die persönliche Teilnahme an der Versteigerung im Auktionssaal von KASTERN in Hannover.

4.2
Die Teilnehmerzahl im Auktionssaal kann von KASTERN begrenzt werden, sofern dies aus Sicherheitsgründen bzw. zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Auktion notwendig ist.

4.3
Weiterhin kann der Kunde per Brief oder Telefax (schriftliches Gebot), fernmündlich (telefonisches Gebot), E-Mail (elektronisches Gebot) oder im Rahmen der Live-Auktion über das Benutzerkonto (vgl. „5.“) auf der Website von KASTERN an der Auktion teilnehmen.


Durch diese Art der Gebotsabgabe beauftragt der Kunde KASTERN dazu, für diesen Gebote abzugeben und bei Zuschlag einen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Einlieferer (Fremdware) bzw. KASTERN (Eigenware) für den Kunden abzuschließen.


KASTERN wird von dem Kunden insoweit bevollmächtigt, als Stellvertreter für ihn Gebote abzugeben und den durch den Zuschlag entstehenden Kaufvertrag abzuschließen. KASTERN wird durch den Kunden bei dieser Art der Gebotsabgabe von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.





5.
Benutzerkonto

5.1
Die Einrichtung eines persönlichen Benutzerkontos ist auf der Website www.kastern.de möglich. Die Einrichtung ist unentgeltlich. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer Auktion besteht nicht.

5.2
Für die Einrichtung des Benutzerkontos muss der Kunde wahrheitsgemäß folgende Angaben machen: Anrede; Vor- und Zunahme; ggf. Firma; ggf. USt-IdNr; Anschrift; Telefonnummer; E-Mail-Adresse.

5.3
Jedwede Änderung der Daten ist vom Kunden über sein Benutzerprofil gegenüber KASTERN anzuzeigen.

5.4
Das Benutzerkonto ist durch ein frei zu wählendes Passwort geschützt. Das Passwort ist geheim zu halten. Der Kunde hat zumutbare Maßnahmen gegen eine widerrechtliche Nutzung zu treffen.

5.5
Sollten KASTERN Anhaltspunkte bekannt werden, dass ein Kunde gegen Rechtsvorschriften verstößt oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Konto evtl. von einem Dritten widerrechtlich genutzt wird, so ist KASTERN dazu berechtigt, dass Benutzerkonto bis zu einer Klärung mit dem berechtigten Kontoinhaber vorübergehend zu sperren oder zu löschen. KASTERN wird dies dem Kunden über die hinterlegte E-Mail-Adresse oder postalisch mitteilen.

5.6
Das Benutzerkonto kann durch den Kunden jederzeit gelöscht werden.





6.
Zustandekommen des Kaufvertrages

6.1
Jedes Gebot – egal in welcher der unter „4“ beschriebenen Form – stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Kunden und dem Einlieferer (bei Fremdware) und KASTERN (bei Eigenware) dar. Das Gebot ist verbindlich und nicht widerrufbar.

6.2
Der Kaufvertrag über die angebotenen Objekte kommt mit dem erfolgten Zuschlag zustande.

6.3
Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Objekte.





7.
Beschaffenheit, Gewährleistung

7.1
Die zur Versteigerung angebotenen und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigen Objekte sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog dann erwähnt, wenn diese nach Auffassung von KASTERN den Gesamteindruck des Objektes beeinträchtigen. Bei den Katalogpreisen ist der individuelle Zustand der Auktionsobjekte berücksichtigt.

7.2
Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Eine besondere Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie i. S. v. § 443 BGB wird durch KASTERN ausdrücklich nicht übernommen.

7.3
KASTERN behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigungen erfolgen durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung, ausdrücklichen Hinweis im Online-Katalog und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des jeweiligen Objektes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.

7.4
Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Auktionsobjekt anfordern. Dieser Zustandsbericht enthält keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich einen subjektiven Eindruck von KASTERN zum Ausdruck. Der Zustandsbericht stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Er dient ausschließlich der unverbindlichen Information.

7.5
Da es sich um gebrauchte Objekte handelt, ist der tatsächliche Zustand zum Zeitpunkt des Zuschlags die vereinbarte Beschaffenheit i. S. v. § 434 BGB.







7.6
Abbildungen der zur Versteigerung gelangenden Objekte dienen dem Zweck, den Interessenten eine Vorstellung von dem Objekt zu geben. Farbabbildungen können vom Original abweichen.





8.
Preise

8.1
Der Kaufpreis wird durch den Zuschlag festgelegt.

8.2
Bei Fremdware wird auf den Kaufpreis das Aufgeld sowie auf das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer - aktuell
19 % - berechnet.

8.3
Bei Eigenware wird auf den Kaufpreis und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer - aktuell 19 % - berechnet.

8.4
Beauftrage der Kunde den Versand der ersteigerten Objekte auf seine Gefahr hin, so stellt KASTERN diesem die entsprechenen Versandkosten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer - aktuell 19 % - in Rechnung.

8.5
Die Höhe des Aufgeldes, sind dem aktuellen Preisaushang zu entnehmen und wird zu Beginn der Auktion von dem Auktionator in den Auktionsvereinbarungen mitgeteilt.

8.3
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union auf Wunsch des Kunden zusätzliche (Einfuhr) Umsatzsteuer und Zölle anfallen können. Die Gebühr für das Ausfuhrbegleitdokument außerhalb der EU wird dem Kunden in Rechnung gestellt.



9.
Eigentumsvorbehalt

9.1
Das Objekt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Einlieferers (bei Fremdware) bzw. von KASTERN (bei Eigenware).

9.2
Für den Fall, dass der Kunde das ersteigerte Auktionsobjekt weiterveräußert, bevor er sämtliche berechtigten Forderungen von KASTERN erfüllt hat, tritt der Kunde bereits heute sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber einem Dritten erwachsen, unwiderruflich an KASTERN ab. KASTERN nimmt diese Abtretung an.

9.3
Der Kunde kann gegenüber KASTERN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären.





10.
Zahlungsmodalitäten / Versand

10.1
Die Zahlung des Kaufpreises für die erworbenen Objekte erfolgt auf Basis Vorkasse.







10.2
Die erworbenen Waren sind grundsätzlich von dem Kunden in den Geschäftsräumen von KASTERN auf eigene Kosten abzuholen.

10.3
Auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden organisiert KASTERN auf Gefahr und auf Kosten des Kunden den Versand.

10.4
Der Versand der Objekte erfolgt zum Schutz des Einlieferers grundsätzlich erst nach vollständiger, vorbehaltloser Bezahlung.





11.
Datenschutz

11.1
Der Kunde erklärt, dass er mit einer elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten (insb. Vor- und Nachname, Firma, Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, USt-IdNr) sowie der von ihm erworbenen Auktionsobjekte für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses durch KASTERN einverstanden ist.





12.
Schlussbestimmungen

12.1
Für den Vertrag und die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art und worauf gerichtet, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (siehe auch Artikel 2b CISC zu Versteigerungen) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grenzüberschreitendem Rechtsverkehr.

























































12.2
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche von und gegenüber KASTERN ist Hannover, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.3
Sollten einzelne Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der gewollten Regelung unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt.

12.4
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individualvereinbarungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Der Schriftform bedarf es auch, um das Schriftformerfordernis abzubedingen.

12.5
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Website www.kastern.de einsehbar und abrufbar.













































































Ablauf der Auktion



1. Informieren Sie sich

• Besuchen Sie unsere Ausstellungen in den Geschäftsräumen

• Durchstöbern Sie den Online-Katalog

• Bestellen Sie den aktuellen Katalog in Druckform

Gesamtabonnement für 4 Kataloge

(Inland: 80 Euro / Europa: 100 Euro / Welt 120 Euro)

Einzelkatalog

(Inland: 25 Euro / Europa: 30 Euro / Welt: 40 Euro)



Treffen Sie in Ruhe eine Auswahl der Objekte, die Sie

interessieren. Notieren Sie die Losnummer des Objektes

bzw. der Objekte.

Zustandsberichte und zusätzliche Fotos zu den angebotenen Objekten senden wir Ihnen auf Wunsch per Email oder per Post zu.



2. Registrieren Sie sich

Um bei einer Versteigerung als Neukunde mitbieten zu können, müssen Sie sich vorher registrieren. Senden Sie uns dazu das Registrierungsformular, welches Sie online finden oder von uns per Brief, Telefax oder E-Mail zugeschickt bekommen,

ausgefüllt zu. Die Registrierung sollte bis spätestens 3 Tage vor dem Beginn der Auktion erfolgen.

Im Einzelfall und je nach Art der Teilnahme an einer Auktion kann es notwendig sein, eine Sicherheit per VISA/Kreditkarte zu leisten. Dies ist im Wesentlichen von der zu erwartenden Gebotshöhe des Objektes abhängig. Wir werden Sie in diesem Fall vor der Gebotsabgabe rechtzeitig informieren.



3. Geben Sie ein Angebot ab

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten ein Gebot abzugeben:

• Kommen Sie am Tag der Veranstaltung zu uns und bieten Sie

selbst im Saal

• Beauftragen Sie uns für diese Objekte Ihre Gebote in der

Auktion abzugeben:

• Geben Sie im Vorfeld ein schriftliches Gebot ab

• Melden Sie sich im Vorfeld für ein telefonisches Bieten an

• Bieten Sie vor der Auktion in unseren Onlinekatalog

• Bieten Sie in Echtzeit online über die „Live-Auktion“



Jedes Gebot stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen den Kunden und den Einlieferern (bei Fremdware) und KASTERN (bei Eigenware) dar. Das Gebot ist verbindlich und nicht widerrufbar. Der Kaufvertrag über die angebotenen Objekte kommt mit dem erfolgten Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises neben Aufgeld und 19% USt auf das Aufgeld und zur Abnahme der Objekte.

























4. Zuschlag

Nach einer für Sie erfolgreichen Auktion informieren wir Sie über den zu zahlenden Rechnungsbetrag. Dieser setzt sich aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 22 % sowie 19 % USt. auf das Aufgeld, insgesamt 26,18 %, zusammen.



Rechenbeispiel - Rechnungsbetrag (Fremdware):

Zuschlag 1000,- Euro + 22 % Aufgeld 220,- Euro

+ 19 % USt. auf das Aufgeld 41,80 Euro

ergibt eine Gesamtsumme von 1261,80 Euro.



Beauftragen Sie uns mit dem Versand und Transport Ihrer gekauften Objekte per DHL, so erhalten Sie darüber eine gesonderte Rechnung. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.



Beispiele für den Versand innerhalb Deutschlands:

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 500,- Euro für 25,59 Euro

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 2.500,- Euro für 33,32 Euro

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 25.000,- Euro für 51,17 Euro

Bitte beachten Sie, dass weitere Zuschläge anfallen können:

ggf. zzgl. Gemälde/Aquarell/Grafik-Zuschlag für 9,52 Euro

ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 9,52 Euro



Beispiele für den Versand innerhalb der EU

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 500,- Euro für 53,55 Euro

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 2.500,- Euro für 89,25 Euro

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 25.000,- Euro für 113,05 Euro

Bitte beachten Sie, dass weitere Zuschläge anfallen können:

ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 29,75 Euro



Beispiel für den Versand außerhalb der EU und Rest Welt

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 500,- Euro für 71,40 Euro

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 2.500,- Euro für 119,00 Euro

• 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung

bis 25.000,- Euro für 130,90 Euro

Bitte beachten Sie, dass weitere Zuschläge anfallen können:

ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 29,75 Euro



Für den Versand von Wertgegenständen (Schmuck, Goldmünzen) gelten besondere Bedingungen daher ist ein Versand durch die Deutsche Post nicht möglich.



























Wir können Ihnen jedoch die Wertgegenstände per Kurier

(versichert bis 2.500,- Euro) zusenden:

• innerhalb Deutschlands für 35,70 Euro

• innerhalb der EU zwischen 47,60 Euro und 101,15 Euro

(abhängig vom Land)

• außerhalb der EU und Rest Welt zwischen 89,25 Euro

und 128,52 Euro (abhängig vom Land)



Sollten Sie bereits über eine Kundennummer bei einem Versandunternehmen (UPS, TNT-Express, etc.) verfügen und den Transport mit dieser Firma bevorzugen, so organisieren wir dies gerne für Sie. Bitte beachten Sie, dass FedEx keine nationalen Transporte anbietet.



Alternativ empfehlen wir Ihnen auch gerne eine Kunstspedition, welche wir für Sie mit dem Transport beauftragen können.



Bei einem Rechnungsbetrag der ersteigerten Objekte über 1.000,- Euro und einer Ausfuhr an die Rechnungsadresse außerhalb der EU ist die Vorlage eines Ausfuhrbegleitdokuments beim Zoll zwingend erforderlich. Für die Erstellung dieser Papiere berechnen wir zwischen 41,65 Euro und 357,- Euro (je nach Umfang der gekauften Objekte). Es wird darauf hingewiesen, dass für den Käufer hierbei zusätzliche (Einfuhr) Umsatzsteuer und Zölle anfallen können. Bei der Ausfuhr aus der EU sind die Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens von 1970 sowie das Kulturgüterrückgabegesetz zu beachten. Ferner gelten die CITES-Bestimmungen.
































































Vollständige AGBs