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In 1. Auktion
Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des*der Käufers*in.
Käufer*innen haben die Möglichkeit, die Objekte abzuholen in Leipzig, Frankfurt am Main oder Berlin. Sie können außerdem selbst eine Speditionsfirma beauftragen oder das Auktionshaus damit beauftragen, den Versand nach seiner Einschätzung und auf Kosten des*der Käufers*in zu veranlassen. Wir bitten Käufer*innen, nach der Auktion schnellstmöglich Bescheid zu geben, welche Abholung/Versandart sie bevorzugen.
Aufgeld 32 % inkl. USt., Live-Provision (online bieten) 3,57 % inkl. USt.
Buyer's premium 32 %, live fee 3.57 % (including VAT).
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im eigenen Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.
2. Die Kunstgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Kunstgegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern nicht anzubieten, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.
5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.
Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 32%, indem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden (Aufgeld in Höhe von 25 %, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben). Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Für Kunstwerke und Fotografien, die gem. §26 UrhG folgerechtspflichtig sind, wird zusätzlich eine Umlage in Höhe von 2,38% erhoben.
8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro.
9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Kunstgegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.
10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.
11. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen.
12. Im Katalog angegeben sind Limitpreise. Der Ausruf erfolgt in der Regel zum Limitpreis, in Ausnahmefällen auch darunter. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen in 10 %-Schritten.
13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig.
15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 500,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Bei Telefonbietern gilt der Katalogpreis als geboten, auch wenn keine Telefonverbindung zustande kommen sollte.
16. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.
17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.
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Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des*der Käufers*in.
Käufer*innen haben die Möglichkeit, die Objekte abzuholen in Leipzig, Frankfurt am Main oder Berlin. Sie können außerdem selbst eine Speditionsfirma beauftragen oder das Auktionshaus damit beauftragen, den Versand nach seiner Einschätzung und auf Kosten des*der Käufers*in zu veranlassen. Wir bitten Käufer*innen, nach der Auktion schnellstmöglich Bescheid zu geben, welche Abholung/Versandart sie bevorzugen.
Aufgeld 32 % inkl. USt., Live-Provision (online bieten) 3,57 % inkl. USt.
Buyer's premium 32 %, live fee 3.57 % (including VAT).
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im eigenen Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Der Bieter erwirbt im eigenen Namen und für eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Name und Anschrift seines Auftraggebers schriftlich angibt.
2. Die Kunstgegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf Gefahr des Interessenten geprüft werden. Die Kunstgegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen abgegebenen Erklärungen und Angaben des Auktionshauses sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. §§ 459 ff BGB. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden; jede Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern nicht anzubieten, zu vereinen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter an sein Gebot gebunden.
5. Schriftliche Gebote können nur dann verbindlich ausgeführt werden, wenn sie 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaliges Angebot der Sache behoben werden.
Bei der Abgabe schriftlicher Gebote ist die angegebene Katalognummer verbindlich. Gebote haben prinzipiell einen Bezug zur Beschreibung des Objektes und nicht zur Abbildung.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises (Gebot nebst Aufgeld) an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.
Lagerung, Verpackung und Versand erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagssumme) sowie einem Aufgeld von 32%, indem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden (Aufgeld in Höhe von 25 %, auf den Rechnungsendbetrag wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben). Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) und – bei Angabe ihrer Ust.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – auch Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, unter der Voraussetzung, dass sie für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Für Kunstwerke und Fotografien, die gem. §26 UrhG folgerechtspflichtig sind, wird zusätzlich eine Umlage in Höhe von 2,38% erhoben.
8. Der Kaufpreis ist fällig mit dem Zuschlag. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung des Kaufpreises in Euro.
9. Bleibt der Käufer mit der Annahme der ersteigerten Kunstgegenstände oder der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für daraus resultierende Verluste haftet der Käufer und geht seiner Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag verlustig. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.
10. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet das Auktionshaus Zinsen in Höhe von 2 % je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden werden vorbehalten. Dazu gehören auch Währungs- und Zinsverluste sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben.
11. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann das Auktionshaus in Vertretung des Einlieferers in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen.
12. Im Katalog angegeben sind Limitpreise. Der Ausruf erfolgt in der Regel zum Limitpreis, in Ausnahmefällen auch darunter. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers, im Allgemeinen in 10 %-Schritten.
13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf nach der Auktion oder den Freihandverkauf.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Leipzig.
15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Telefongebote werden erst ab einem Katalogpreis von 500,00 EUR angenommen. Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Bei Telefonbietern gilt der Katalogpreis als geboten, auch wenn keine Telefonverbindung zustande kommen sollte.
16. Die im Katalog befindlichen Abbildungen sind das Eigentum des Kunstauktionshauses Leipzig und von uns erstellt.
17. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.