Los

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Marwan, Ohne Titel
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Schätzpreis
4.000 EUR - 5.000 EUR
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bis
Köln
Passed EUR
Köln
Marwan, Ohne Titel
Aquarell auf Karton Ca. 78 x 56 cm. Unter Glas gerahmt. Rückseitig signiert und datiert 'marwan 6.7.1991' sowie mit Werknummer.

Provenienz
Privatsammlung, Berlin
Marwan, Untitled
Watercolour on card Approx. 78 x 56 cm. Framed under glass. Signed, dated 'marwan 6.7.1991' verso and with work number.

Provenance
Private collection, Berlin
Marwan, Ohne Titel
Aquarell auf Karton Ca. 78 x 56 cm. Unter Glas gerahmt. Rückseitig signiert und datiert 'marwan 6.7.1991' sowie mit Werknummer.

Provenienz
Privatsammlung, Berlin
Marwan, Untitled
Watercolour on card Approx. 78 x 56 cm. Framed under glass. Signed, dated 'marwan 6.7.1991' verso and with work number.

Provenance
Private collection, Berlin

Day Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 100-257
Lose: 300-473
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Versand

Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezüglich

Versand und Versicherung.

Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.
Bei Rückfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com

Wichtige Informationen

VorbesichtigungKÖLN

Samstag, 23. November
10 Uhr - 16 Uhr
Sonntag 24. November
11 Uhr - 16 Uhr
Montag 25. November - Donnerstag 28. November
10 Uhr - 17.30 Uhr


MATINÉE

Samstag 23. November
11 Uhr

Isabel Apiarius-Hanstein trifft Kuratorin und Kulturberaterin
Chantal Blatzheim (Fondation Beyeler) zum Gespräch über ein Leben mit und für die Kunst und die Highlights der Herbstauktionen.

AGB

Conditions of sale

1. The art auction house, Kunsthaus Lempertz KG (henceforth referred to as

Lempertz), conducts public auctions in terms of § 383 para. 3 sentence 1 of the

Handelsgesetzbuch (the Commercial Code). as commissioning agent on behalf of

the accounts of submitters, who remain anonymous. With regard to its auctioneering

terms and conditions drawn up in other languages, the German version

remains the official one.

2. The auctioneer reserves the right to divide or combine any catalogue lots or,

if it has special reason to do so, to offer any lot for sale in an order different from

that given in the catalogue or to withdraw any lot from the sale.

3. All lots put up for sale may be viewed and inspected prior to the auction. The

catalogue specifications and related specifications appearing on the internet,

which have both been compiled in good conscience, do not form part of the contractually

agreed to conditions. These specifications have been derived from the

status of the information available at the time of compiling the catalogue. They

do not serve as a guarantee in legal terms and their purpose is purely in the information

they provide. The same applies to any reports on an item’s condition

or any other information, either in oral or written form. Certificates or certifications

from artists, their estates or experts relevant to each case only form a contractual

part of the agreement if they are specifically mentioned in the catalogue

text. The state of the item is generally not mentioned in the catalogue. Likewise

missing specifications do not constitute an agreement on quality. All items are

used goods and are sold as seen.

4. Warranty claims are excluded. In the event of variances from the catalogue

descriptions, which result in negation or substantial diminution of value or

suitability, and which are reported with due justification within one year after

handover, Lempertz nevertheless undertakes to pursue its rights against the

seller through the courts; in the event of a successful claim against the seller,

Lempertz will reimburse the buyer only the total purchase price paid. Over and

above this, Lempertz undertakes to reimburse its commission within a given period

of three years after the date of the sale if the object in question proves not

to be authentic.

The used items are sold in public auction in which the bidder/buyer can participate

in Person. The legal stipulations concerning the sale of consumer goods

are not to be applied according to § 474 para. 1 sentence 2 of the Bürgerliches

Gesetzbuch (the Civil Code, „BGB“).

5. Claims for compensation as the result of a fault or defect in the object auctioned

or damage to it or its loss, regardless of the legal grounds, or as the result

of variances from the catalogue description or statements made elsewhere due

to violation of due dilligence according to §§ 41 ff. of the Kulturgutschutzgesetz

(the Cultural Property Protection Act) are excluded unless Lempertz acted with

wilful intent or gross negligence; the liability for bodily injury or damages caused

to health or life remains unaffected. In other regards, point 4 applies.

6. Submission of bids. Lempertz reserves the right to approve bidders for the

auction and especially the right to make this approval dependent upon successful

identification in terms of § 1 para. 3 of the Geldwäschegesetz (the Money

Laundering Act, “GWG”). Bids in attendance: The floor bidder receives a bidding

number on presentation of a photo ID. If the bidder is not known to Lempertz,

registration must take place 24 hours before the auction is due to begin in writing

on presentation of a current bank reference. Bids in absentia: Bids can also

be submitted either in writing, telephonically or via the internet. The placing

of bids in absentia must reach Lempertz 24 hours before the auction to ensure

the proper processing thereof. The item must be mentioned in the bid placed,

together with the lot number and item description. In the event of ambiguities,

the listed lot number becomes applicable. The placement of a bid must be signed

by the applicant. The regulations regarding revocations and the right to return

the goods in the case of long distance agreements (§ 312b-d BGB) do not apply.

Telephone bids: Establishing and maintaining a connection cannot be vouched

for. In submitting a bid placement, the bidder declares that he agrees to the recording

of the bidding process. Bids via the internet: They will only be accepted

by Lempertz if the bidder registered himself on the internet website beforehand.

Lempertz will treat such bids in the same way as bids in writing.

7. Carrying out the auction: The hammer will come down when no higher

bids are submitted after three calls for a bid. In extenuating circumstances,

the auctioneer reserves the right to bring down the hammer or he can refuse

to accept a bid, especially when the bidder cannot be successfully identified

in terms of § 1 para. 3 GWG. If several individuals make the same bid at the

same time, and after the third call, no higher bid ensues, then the ticket becomes

the deciding factor. The auctioneer can retract his acceptance of the

bid and auction the item once more if a higher bid that was submitted on time,

was erroneously overlooked and immediately queried by the bidder, or if any

doubts regarding its acceptance arise. Written bids are only played to an absolute

maximum by Lempertz if this is deemed necessary to outbid another bid.

The auctioneer can bid on behalf of the submitter up to the agreed limit, without
revealing this and irrespective of whether other bids are submitted. Even

if bids have been placed and the hammer has not come down, the auctioneer

is only liable to the bidder in the event of premeditation or gross negligence.

Further information can be found in our privacy policy at www.lempertz.com/

datenschutzerklärung.html

8. Once a lot has been knocked down, the successful bidder is obliged to buy

it. If a bid is accepted conditionally, the bidder is bound by his bid until four

weeks after the auction unless he immediately withdraws from the conditionally

accepted bid. From the fall of the hammer, possession and risk pass directly to

the buyer, while ownership passes to the buyer only after full payment has been

received.

9. Up to a hammer price of € 600,000 a premium of 26 % calculated on the

hammer price plus 19 % value added tax (VAT) calculated on the premium

only is levied. The premium will be reduced to 20 % (plus VAT) on any amount

surpassing € 600,000 (margin scheme).

On lots which are characterized by N, an additional 7 % for import tax will be

charged.

On lots which are characterised by an R, the buyer shall pay the statutory VAT

of 19% on the hammer price and the buyer’s premium, from 1 January 2025 the

statutory VAT of 7% on works of art and collector's items and 19% on all other

objects (regular scheme).

To lots characterized by an R which are sold and send to a private person in

another EU member state, the VAT legislation of this member state is applied,

§ 3c of the Umsatzsteuergesetz (VAT-Act).

Exports to third (i.e. non-EU) countries will be exempt from VAT, and so will be

exports made by companies from other EU member states if they state their

VAT identification number. For original works of art, whose authors are either

still alive or deceased for less than 70 years (§ 64 of the Urheberrechtsgesetz

(Act on Copyright and Related Rights), a charge of 1.8 % on the hammer price

will be levied for the droit de suite. For payments which amount to € 10,000.00

or more, Lempertz is obliged to make a copy of the photo ID of the buyer according

to §3 GWG. This applies also to cases in which payments of € 10,000.00 or

more are being made for more than one invoice. If a buyer exports an object to a

third country personally, the VAT will be refunded, as soon as Lempertz receives

the export and import papers. All invoices issued on the day of auction or soon

after remain under provision.

10. Successful bidders shall forthwith upon the purchase pay to Lempertz the

final price (hammer price plus premium and VAT) in Euro. Bank transfers are

to be exclusively in Euros. We accept payment by cryptocurrencies. The invoice

will be send by email unless the buyer asks Lempertz to send them by

mail. The request for an alteration of an auction invoice, e.g. to a person other

than the bidder has to be made immediately after the auction. Additional fees

may apply for the alteration. The transfer is subject to successful identification

(§ 1 para. 3 GWG) of the bidder and of the person to whom the invoice is transferred.

Invoices will only be issued to those persons actually responsible for settling

the invoices.

11. In the case of payment default, Lempertz will charge 1% interest on the outstanding

amount of the gross price per month. If the buyer defaults in payment,

Lempertz may at its discretion insist on performance of the purchase contract

or, after allowing a period of grace, claim damages instead of performance. In the

latter case, Lempertz may determine the amount of the damages by putting the

lot or lots up for auction again, in which case the defaulting buyer will bear the

amount of any reduction in the proceeds compared with the earlier auction, plus

the cost of resale, including the premium.

12. Buyers must take charge of their purchases immediately after the auction.

Once a lot has been sold, the auctioneer is liable only for wilful intent or gross

negligence. Lots will not, however, be surrendered to buyers until full payment

has been received. Without exception, shipment will be at the expense and risk

of the buyer. Purchases which are not collected within four weeks after the auction

may be stored and insured by Lempertz on behalf of the buyer and at its

expense in the premises of a freight agent. If Lempertz stores such items itself, it

will charge 1 % of the hammer price for insurance and storage costs.

13. As far as this can be agreed, the place of performance and jurisdiction is Cologne.

German law applies; the German law for the protection of cultural goods

applies; the provisions of the United Nations Convention on Contracts for the International

Sale of Goods (CISG) are not applicable. Should any provision herein

be wholly or partially ineffective, this will not affect the validity of the remaining

provisions. Regarding the treatment of personal data, we would like to point out

the data protection notice on our website.

Henrik Hanstein, sworn public auctioneer

Isabel Apiarius-Hanstein, auctioneer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich

im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der

Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen

in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu

trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge

anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der

Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende

Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und

Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten

Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung

herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne

und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte

und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder

Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten

sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich

erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,

so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung

begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand

veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet

sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert

oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb

eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,

seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich

ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme

des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich

den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer

von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,

wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,

an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den

Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder

einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,

oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten

Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.

KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und

kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1

Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält

gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz

nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion

schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in

Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet

abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz

zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das

Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung

zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist

vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und

Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.

Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der

Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt

sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden

kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,

wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote

werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem

Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann

sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund

vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich

identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe

Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet

das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen

und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes

höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist

oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von

Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten

Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote

abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt

worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande

(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter

Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der

Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages

von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen

Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/

Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden

Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich

die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche

Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem

1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und

Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat

der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen

Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.

außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren

Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,

wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine

Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über

einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,

die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn

eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.

Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird

ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis

vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)

im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen

sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die

Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den

Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung

einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar

im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können

zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt

der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen

Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden

nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.

Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages

oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der

Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache

nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten

Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in

Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem

Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten

und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier

Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei

einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung

durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und

Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das

UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet

keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf

die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

Vollständige AGBs