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Bedeutende Schraubflasche als Hochzeitsgabe

In Kunstgewerbe

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Bedeutende Schraubflasche als Hochzeitsgabe
Entfärbtes Glas mit leichtem Grünstich, farbiger Emaildekor mit Vergoldung, Lippenrand, Einsatz- und Schraubdeckel aus Zinn. Vierkantig, mit gerundeter Schulter. Auf der Front das große Wappen, umschrieben "JOHANN HEINRICH JACOBAEER ANNA CHRISTINA JACOBAEERIN 1677". Hinten Kartusche mit Monogramm GKF, seitlich stilisierte Blumen, Tulpe und Akelei. Zinn mit Marken und Gravuren 1 und 2. Sprung in der linken vorderen Kante mittig, Riss im Schraubgewinde. H 26 cm.
Sachsen, zugeschrieben, 1677, die Zinnmontierung Pirna, Meister Christoph Felber (Hintze, Nr. 1061).

Provenienz
Rheinische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Rückert, Die Glassammlung des Bayerischen Nationalmuseums München, Bd. II, München 1982, Kat. Nr. 184.
Vgl. Haase, Sächsisches Glas. Geschichte Zentren Dekorationen, Leipzig-München 1988, Kat. Nr. 44, ebenfalls datiert 1677 und Obersachsen zugeschrieben.
Zum Zinn s. Hintze, Sächsische Zinngießer, Aalen 1964, Nr. 1061.
An important German glass flask given as a wedding gift
Slightly green-tinted clear glass, polychrome enamel decor and gilding, pewter inset and cover. Of square section with rounded shoulders. With a large coat-of-arms on the front inscribed "JOHANN HEINRICH JACOBAEER ANNA CHRISTINA JACOBAEERIN 1677". Revers a cartouche monogrammed GKF surrounded by stylised flowers. The pewter marked and engraved 1 and 2. A crack in the front left edge, another in the screw fixture. H 26 cm.
Attributed to Saxony, 1677, the pewter mountings Pirna, Master Christoph Felber (Hintze, no. 1061).

Provenance
Rhenish private collection.

Literature
Cf. Rückert, Die Glassammlung des Bayerischen Nationalmuseums München, vol. II, Munich 1982, cat. no. 184.
Cf. Haase, Sächsisches Glas. Geschichte Zentren Dekorationen, Leipzig-Munich 1988, cat. no. 44, also dated 1677 and attributed to Upper Saxony.
For more on the pewter mount, see Hintze, Sächsische Zinngießer, Aalen 1964, no. 1061.
Bedeutende Schraubflasche als Hochzeitsgabe
Entfärbtes Glas mit leichtem Grünstich, farbiger Emaildekor mit Vergoldung, Lippenrand, Einsatz- und Schraubdeckel aus Zinn. Vierkantig, mit gerundeter Schulter. Auf der Front das große Wappen, umschrieben "JOHANN HEINRICH JACOBAEER ANNA CHRISTINA JACOBAEERIN 1677". Hinten Kartusche mit Monogramm GKF, seitlich stilisierte Blumen, Tulpe und Akelei. Zinn mit Marken und Gravuren 1 und 2. Sprung in der linken vorderen Kante mittig, Riss im Schraubgewinde. H 26 cm.
Sachsen, zugeschrieben, 1677, die Zinnmontierung Pirna, Meister Christoph Felber (Hintze, Nr. 1061).

Provenienz
Rheinische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. Rückert, Die Glassammlung des Bayerischen Nationalmuseums München, Bd. II, München 1982, Kat. Nr. 184.
Vgl. Haase, Sächsisches Glas. Geschichte Zentren Dekorationen, Leipzig-München 1988, Kat. Nr. 44, ebenfalls datiert 1677 und Obersachsen zugeschrieben.
Zum Zinn s. Hintze, Sächsische Zinngießer, Aalen 1964, Nr. 1061.
An important German glass flask given as a wedding gift
Slightly green-tinted clear glass, polychrome enamel decor and gilding, pewter inset and cover. Of square section with rounded shoulders. With a large coat-of-arms on the front inscribed "JOHANN HEINRICH JACOBAEER ANNA CHRISTINA JACOBAEERIN 1677". Revers a cartouche monogrammed GKF surrounded by stylised flowers. The pewter marked and engraved 1 and 2. A crack in the front left edge, another in the screw fixture. H 26 cm.
Attributed to Saxony, 1677, the pewter mountings Pirna, Master Christoph Felber (Hintze, no. 1061).

Provenance
Rhenish private collection.

Literature
Cf. Rückert, Die Glassammlung des Bayerischen Nationalmuseums München, vol. II, Munich 1982, cat. no. 184.
Cf. Haase, Sächsisches Glas. Geschichte Zentren Dekorationen, Leipzig-Munich 1988, cat. no. 44, also dated 1677 and attributed to Upper Saxony.
For more on the pewter mount, see Hintze, Sächsische Zinngießer, Aalen 1964, no. 1061.

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 184
Lose: 172
Lose: 176
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

AuktionKöln
Freitag 16. Mai 2025

10 Uhr | LOT 300 – 483 Silber
14 Uhr | LOT 484 – 655 Kunstkammer Die Sammlung L. Teil IIVorbesichtigungKÖLN

Samstag 10. Mai |
Vernissage 11 - 16 Uhr

Sonntag 11. Mai | 11 – 16 Uhr
Montag 12. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Dienstag 13. Mai | 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch 14. Mai | 10 – 17.30 Uhr

MÜNCHEN (in Auswahl)

Dienstag 6. Mai | 10 – 17 Uhr
Mittwoch 7. Mai | 10 – 17 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffent- lich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteige- rungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und ent- sprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbar- ten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Ex- perten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig er- wähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungs- zustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflich- tet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche in- nerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeb- lich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inan- spruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dau- er von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechts- grund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig er- teilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrläs- sig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lem- pertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Inter- net abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwen- dung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG er- folgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, ent- scheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum verein- barten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Ge-

bote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag un- ter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages ge- hen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/ Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatz- steuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätz- lich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem 1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitglieds- staat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die um- satzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmer- nachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschrei- bung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmit- telbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung kön- nen zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat be- rechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufver- trages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wieder- holten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) fin- det keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise un- wirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

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