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Los
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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
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Im deutschen Inland werden pauschal 15,– €, im europäischen Ausland
30,– €, für Nicht-EU-Länder nach Aufwand pro Paket berechnet. Bei mehreren
Paketen (speziell Fundgruben oder Schwergut) wird jedes weitere
Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert über 500,– € berechnen wir
zusätzlich 10,– € für Versicherung als Wertpaket. Das Risiko für den Versand trägt der Käufer.
Sperrgut wird nach anfallenden Kosten berechnet.
Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand
für den Versand. Zusätzliche Versicherung oder spezielle
Versandarten wie Eilbote, Express o. Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
Diese Beträge enthalten noch nicht die aktuell gültige Umsatzsteuer.
Die Auktion findet nur am Samstag mit Saalpublikum statt. Vorbesichtigung auf Anfrage! Bitte beachten Sie die Versteigerungsbedingungen und die Versteigerungsgebühren.
An den drei Auktionstagen kommen folgende Kategorien zum Aufruf: Donnerstag 1000, 2000 und 3000, Freitag 4000, Samstag 5000, 6000, 7000, 8000 und 9000.
Aufgeld: 19 %, Live: 5 %, jeweils zzgl. 19 % USt.
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Einlieferers.
Die Versteigerung wird nach der im Katalog angegebenen Reihenfolge
vorgenommen, der Versteigerer ist jedoch berechtigt, Positionen verschiedener
Katalognummern zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen
oder sonst außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, wenn ihm das
zweckmäßig erscheint.
2. Die Kennzeichnung des Versteigerungsgutes erfolgt nach dem Nummernverfahren.
Nach Abschluss der Versteigerung ist die Möglichkeit
gegeben, dass
a) der Ersteigerer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des
Einlieferers und
b) der Einlieferer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des Ersteigerers
erfährt.
3. Die Besichtigung und Prüfung des Versteigerungsgutes erfolgt vor der
Versteigerung, Ort und Zeit werden im Katalog bekannt gegeben. Das Versteigerungsgut
wird mit allen Mängeln und Fehlern einschließlich aller
Beschreibungsmängel in Katalogen und Angeboten ausgeboten. Die Katalogbeschreibung
ist keine zugesicherte Eigenschaft nach § 459 ff BGB.
Die Katalogangaben stellen eine unverbindliche Meinungsäußerung des
Versteigerers dar. Eine Haftung des Versteigerers und seiner Auftraggeber,
gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, ist ausgeschlossen.
Die Ware ist soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion
geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen teilweise nicht
den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen
Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute
sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Positionen, die mit Mängeln beschrieben sind, können nicht wegen eines anderen Mangels reklamiert werden. Gebrochene und vergilbte Blister(insbesondere Kategorie 1000) sind eine häufig auftretende Alterungserscheinung des Kunststoffes und stellen keinen Mangel dar, auch nicht ggf. daraus resultierende Versandschäden. Diese lassen sich manchmal trotz sorgfältigster Verpackung nicht vermeiden.
4. Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro abzugeben (keine Cent).
Gesteigert wird um mindestens 1,– €, von 10,– € an in der Regel um 10 %,
von 5.000,– € aufwärts um 500,– €. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt,
andere Steigerungsraten zuzulassen oder festzusetzen. Die im Katalog
genannten Preise sind unverbindliche Taxpreise. Der Ausruf kann auch
darunter erfolgen.
5. Schriftliche Gebote müssen dem Versteigerer bis spätestens einen Tag
vor der Versteigerung vorliegen. Der Versteigerer verpflichtet sich, Gebote
über Katalogpreis nur insoweit auszunützen, wie dies notwendig ist,
um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe zu übertreffen; er
verpflichtet sich ferner, über vorliegende schriftliche Gebote bis zum Zuschlag
Stillschweigen zu bewahren. Gebote unter Katalogpreis und unbestimmte
Gebote werden nicht berücksichtigt. Gebote ihm unbekannter
Bieter kann der Versteigerer zurückweisen, wenn keine entsprechende
Sicherheit geboten wird. Bei schriftlichen Geboten ist die angegebene Katalognummer
verbindlich, bei Irrtum des Bieters gilt Ziffer 10 sinngemäß.
6. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot angegeben
wird. Bleibt das letzte abgegebene Gebot unter dem im Katalog
genannten Preis, so kann der Versteigerer den Zuschlag ablehnen oder
unter Vorbehalt erteilen. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter drei
Wochen an sein Gebot gebunden. Bei mehreren gleich hohen Höchstgeboten
entscheidet das Los. Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag
sind sofort geltend zu machen. In diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf.
7. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 19 % zu entrichten. Dieser Betrag
enthält noch nicht die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Gefahr geht mit der Erteilung
des Zuschlags unmittelbar auf den Höchstbieter über. Der Eigentumsübergang
erfolgt nach Zahlung des Zuschlagpreises und des Aufgeldes.
9. Anwesende Ersteher haben den Zuschlagpreis und das Aufgeld am Ort
und Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einer von diesem bevollmächtigten
Person in bar zu bezahlen. Schecks werden nur mit Bankbestätigung
akzeptiert. Die Zahlung mit EC-Karte ist ebenfalls bis zum
zulässigen Höchstbetrag möglich. Die Aushändigung des ersteigerten
Gutes erfolgt sofort nach der Bezahlung. Nichtanwesende Ersteher erhalten
nach der Versteigerung eine Vorausrechnung, deren Begleichung
innerhalb 14 Tagen spesenfrei zu erfolgen hat. Der Versand erfolgt sofort
nach Zahlungseingang.
Der Versand erfolgt in der Regel als Paket, die Porto- und Verpackungskosten
trägt der Ersteher. Die Versandkosten werden in Form einer Pauschale
in Rechnung gestellt.
Im deutschen Inland werden pauschal 15,– €, im europäischen Ausland
30,– €, für Nicht-EU-Länder nach Aufwand pro Paket berechnet. Bei mehreren
Paketen (speziell Fundgruben oder Schwergut) wird jedes weitere
Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert über 500,– € berechnen wir
zusätzlich 10,– € für Versicherung als Wertpaket. Das Risiko für den Versand trägt der Käufer.
Sperrgut wird nach anfallenden Kosten berechnet.
Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand
für den Versand. Zusätzliche Versicherung oder spezielle
Versandarten wie Eilbote, Express o. Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
Diese Beträge enthalten noch nicht die aktuell gültige Umsatzsteuer.
10. Gerät der Ersteher des ersteigerten Gutes in Abnahme- oder Zahlungsverzug,
wird der Versteigerer von der Verpflichtung der Übergabe frei.
Der Erwerber verliert seine Rechte aus dem Zuschlag und wird zu weiteren
Geboten – auch für andere Gegenstände – nicht zugelassen. Dem
Erwerber obliegt der Beweis dafür, dass er im Zeitpunkt des Zuschlages
nicht in Verzug war.
Der Versteigerer kann im Falle des Verzuges des Erwerbers sowohl seine
Unkosten, als auch als Schadensersatz wegen Nichterfüllung einen Betrag
in Höhe von 30 % des Zuschlagpreises geltend machen. Der Versteigerer
kann auch, nach seiner Wahl, den Gegenstand auf Kosten des nicht
abnehmenden Erwerbers nochmals versteigern. Der Erwerber haftet für
den Ausfall, der dann entsteht, wenn der Versteigerer das Gut zu einem
niedrigeren Preis als dem ursprünglich erzielten, versteigert. Einen Anspruch
auf einen eventuell zu erzielenden Mehrerlös hat er nicht.
Ansprüche auf Kaufgeld, Kaufgeldrückstände, Nebenleistungen und
andere Kosten kann der Versteigerer im eigenen Namen, auch im Falle
eines gerichtlichen Verfahrens, geltend machen.
11. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen
bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung der Nachprüfung
und eventuellen Berichtigung, Irrtum ist vorbehalten.
12. Nach Beendigung der Versteigerung kann der Versteigerer die nicht veräußerten
Gegenstände zu diesen Bedingungen innerhalb von zwei Monaten
freihändig verkaufen.
13. Im Versteigerungslokal und in den Besichtigungsräumen haftet jeder Besucher
für von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in jedem
Versteigerungsraum das Hausrecht aus und hat das Recht, Personen
ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung oder Besichtigung auszuschließen,
insbesondere Personen, die den Ablauf stören oder sich in
Abnahme- oder Zahlungsverzug befinden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Mahnverfahren ist Erlangen.
15. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes
oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages ausdrücklich anerkannt.
16. Sollte ein Teil dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt
das nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
Auktionshaus Wrede Münchner Spielzeugauktion | Inh. Christian Wrede | Grabenäckerstr. 1 b | 91325 Adelsdorf | Tel. 09195-99 89 91 | Fax 09195-99 89 92 | wrede@muenchner-spielzeugauktion.de
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Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert über 500,– € berechnen wir
zusätzlich 10,– € für Versicherung als Wertpaket. Das Risiko für den Versand trägt der Käufer.
Sperrgut wird nach anfallenden Kosten berechnet.
Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand
für den Versand. Zusätzliche Versicherung oder spezielle
Versandarten wie Eilbote, Express o. Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
Diese Beträge enthalten noch nicht die aktuell gültige Umsatzsteuer.
Die Auktion findet nur am Samstag mit Saalpublikum statt. Vorbesichtigung auf Anfrage! Bitte beachten Sie die Versteigerungsbedingungen und die Versteigerungsgebühren.
An den drei Auktionstagen kommen folgende Kategorien zum Aufruf: Donnerstag 1000, 2000 und 3000, Freitag 4000, Samstag 5000, 6000, 7000, 8000 und 9000.
Aufgeld: 19 %, Live: 5 %, jeweils zzgl. 19 % USt.
Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Einlieferers.
Die Versteigerung wird nach der im Katalog angegebenen Reihenfolge
vorgenommen, der Versteigerer ist jedoch berechtigt, Positionen verschiedener
Katalognummern zusammenzufassen, zu trennen, auszulassen
oder sonst außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, wenn ihm das
zweckmäßig erscheint.
2. Die Kennzeichnung des Versteigerungsgutes erfolgt nach dem Nummernverfahren.
Nach Abschluss der Versteigerung ist die Möglichkeit
gegeben, dass
a) der Ersteigerer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des
Einlieferers und
b) der Einlieferer vom Versteigerer den Namen und die Anschrift des Ersteigerers
erfährt.
3. Die Besichtigung und Prüfung des Versteigerungsgutes erfolgt vor der
Versteigerung, Ort und Zeit werden im Katalog bekannt gegeben. Das Versteigerungsgut
wird mit allen Mängeln und Fehlern einschließlich aller
Beschreibungsmängel in Katalogen und Angeboten ausgeboten. Die Katalogbeschreibung
ist keine zugesicherte Eigenschaft nach § 459 ff BGB.
Die Katalogangaben stellen eine unverbindliche Meinungsäußerung des
Versteigerers dar. Eine Haftung des Versteigerers und seiner Auftraggeber,
gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, ist ausgeschlossen.
Die Ware ist soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht auf Funktion
geprüft. Transformatoren und Schaltgeräte entsprechen teilweise nicht
den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen
Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Konvolute
sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Positionen, die mit Mängeln beschrieben sind, können nicht wegen eines anderen Mangels reklamiert werden. Gebrochene und vergilbte Blister(insbesondere Kategorie 1000) sind eine häufig auftretende Alterungserscheinung des Kunststoffes und stellen keinen Mangel dar, auch nicht ggf. daraus resultierende Versandschäden. Diese lassen sich manchmal trotz sorgfältigster Verpackung nicht vermeiden.
4. Gebote sind schriftlich oder mündlich in Euro abzugeben (keine Cent).
Gesteigert wird um mindestens 1,– €, von 10,– € an in der Regel um 10 %,
von 5.000,– € aufwärts um 500,– €. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt,
andere Steigerungsraten zuzulassen oder festzusetzen. Die im Katalog
genannten Preise sind unverbindliche Taxpreise. Der Ausruf kann auch
darunter erfolgen.
5. Schriftliche Gebote müssen dem Versteigerer bis spätestens einen Tag
vor der Versteigerung vorliegen. Der Versteigerer verpflichtet sich, Gebote
über Katalogpreis nur insoweit auszunützen, wie dies notwendig ist,
um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe zu übertreffen; er
verpflichtet sich ferner, über vorliegende schriftliche Gebote bis zum Zuschlag
Stillschweigen zu bewahren. Gebote unter Katalogpreis und unbestimmte
Gebote werden nicht berücksichtigt. Gebote ihm unbekannter
Bieter kann der Versteigerer zurückweisen, wenn keine entsprechende
Sicherheit geboten wird. Bei schriftlichen Geboten ist die angegebene Katalognummer
verbindlich, bei Irrtum des Bieters gilt Ziffer 10 sinngemäß.
6. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot angegeben
wird. Bleibt das letzte abgegebene Gebot unter dem im Katalog
genannten Preis, so kann der Versteigerer den Zuschlag ablehnen oder
unter Vorbehalt erteilen. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter drei
Wochen an sein Gebot gebunden. Bei mehreren gleich hohen Höchstgeboten
entscheidet das Los. Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag
sind sofort geltend zu machen. In diesem Fall erfolgt ein erneuter Ausruf.
7. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 19 % zu entrichten. Dieser Betrag
enthält noch nicht die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Gefahr geht mit der Erteilung
des Zuschlags unmittelbar auf den Höchstbieter über. Der Eigentumsübergang
erfolgt nach Zahlung des Zuschlagpreises und des Aufgeldes.
9. Anwesende Ersteher haben den Zuschlagpreis und das Aufgeld am Ort
und Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einer von diesem bevollmächtigten
Person in bar zu bezahlen. Schecks werden nur mit Bankbestätigung
akzeptiert. Die Zahlung mit EC-Karte ist ebenfalls bis zum
zulässigen Höchstbetrag möglich. Die Aushändigung des ersteigerten
Gutes erfolgt sofort nach der Bezahlung. Nichtanwesende Ersteher erhalten
nach der Versteigerung eine Vorausrechnung, deren Begleichung
innerhalb 14 Tagen spesenfrei zu erfolgen hat. Der Versand erfolgt sofort
nach Zahlungseingang.
Der Versand erfolgt in der Regel als Paket, die Porto- und Verpackungskosten
trägt der Ersteher. Die Versandkosten werden in Form einer Pauschale
in Rechnung gestellt.
Im deutschen Inland werden pauschal 15,– €, im europäischen Ausland
30,– €, für Nicht-EU-Länder nach Aufwand pro Paket berechnet. Bei mehreren
Paketen (speziell Fundgruben oder Schwergut) wird jedes weitere
Paket zusätzlich berechnet. Bei einem Wert über 500,– € berechnen wir
zusätzlich 10,– € für Versicherung als Wertpaket. Das Risiko für den Versand trägt der Käufer.
Sperrgut wird nach anfallenden Kosten berechnet.
Die Versandkosten beinhalten Porto, Verpackungsmaterial und den Arbeitsaufwand
für den Versand. Zusätzliche Versicherung oder spezielle
Versandarten wie Eilbote, Express o. Ä. gehen zu Lasten des Empfängers.
Diese Beträge enthalten noch nicht die aktuell gültige Umsatzsteuer.
10. Gerät der Ersteher des ersteigerten Gutes in Abnahme- oder Zahlungsverzug,
wird der Versteigerer von der Verpflichtung der Übergabe frei.
Der Erwerber verliert seine Rechte aus dem Zuschlag und wird zu weiteren
Geboten – auch für andere Gegenstände – nicht zugelassen. Dem
Erwerber obliegt der Beweis dafür, dass er im Zeitpunkt des Zuschlages
nicht in Verzug war.
Der Versteigerer kann im Falle des Verzuges des Erwerbers sowohl seine
Unkosten, als auch als Schadensersatz wegen Nichterfüllung einen Betrag
in Höhe von 30 % des Zuschlagpreises geltend machen. Der Versteigerer
kann auch, nach seiner Wahl, den Gegenstand auf Kosten des nicht
abnehmenden Erwerbers nochmals versteigern. Der Erwerber haftet für
den Ausfall, der dann entsteht, wenn der Versteigerer das Gut zu einem
niedrigeren Preis als dem ursprünglich erzielten, versteigert. Einen Anspruch
auf einen eventuell zu erzielenden Mehrerlös hat er nicht.
Ansprüche auf Kaufgeld, Kaufgeldrückstände, Nebenleistungen und
andere Kosten kann der Versteigerer im eigenen Namen, auch im Falle
eines gerichtlichen Verfahrens, geltend machen.
11. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen
bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung der Nachprüfung
und eventuellen Berichtigung, Irrtum ist vorbehalten.
12. Nach Beendigung der Versteigerung kann der Versteigerer die nicht veräußerten
Gegenstände zu diesen Bedingungen innerhalb von zwei Monaten
freihändig verkaufen.
13. Im Versteigerungslokal und in den Besichtigungsräumen haftet jeder Besucher
für von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in jedem
Versteigerungsraum das Hausrecht aus und hat das Recht, Personen
ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung oder Besichtigung auszuschließen,
insbesondere Personen, die den Ablauf stören oder sich in
Abnahme- oder Zahlungsverzug befinden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Mahnverfahren ist Erlangen.
15. Diese Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes
oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages ausdrücklich anerkannt.
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das nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
Auktionshaus Wrede Münchner Spielzeugauktion | Inh. Christian Wrede | Grabenäckerstr. 1 b | 91325 Adelsdorf | Tel. 09195-99 89 91 | Fax 09195-99 89 92 | wrede@muenchner-spielzeugauktion.de
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