Los

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Louis Feraud - Schultertuch, Seide, ca. 84 x 87 cm, schöner getragener Erhalt, gelblicher Fond.

In Kunst, Antiquitäten, Varia

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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For premiums and taxes please refer to the particular lot.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

  1. 1.1  Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) sowie aus den Beschreibungen im (Online-) Auktionskatalog und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. 1.2  Das AUKTIONSHAUS (Versteigerer: Neumanns Auktionen) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Die Auktion erfolgt freiwillig.

 

 

2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung

  1. 2.1  Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung von Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder in Ausnahmefällen beim Einlieferer am Artikelstandort besichtigt und geprüft werden. Der Artikelstandort wird Interessenten auf Anfrage bekannt gegeben.
  2. 2.2  Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  3. 2.3  Zusatzinformationen zu den Versteigerungsgegenständen, sowie Detailfotos können bis drei Tage vor Auktion kostenfrei beim AUKTIONSHAUS angefragt werden.
  4. 2.4  Aus rechtlichen Gründen kann das AUKTIONSHAUS bei Versteigerungsobjekten des 3. Reiches (Symbol des Nationalsozialismus) nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen offerieren.
  5. 2.5  Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter, dass er den Gegenstand der Auktion besichtigt hat oder hätte besichtigen können. Die Gefahren des zufälligen Verlusts oder Beschädigung gehen mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.

 

 

3. Auktions-Teilnahme

  1. 3.1  Zur Teilnahme an der Auktion hat sich der Auktionsteilnehmer vor Beginn der Auktion mit seinen Namen und seine Anschrift beim Aktionshaus anzumelden. Daraufhin erhält der Bieter eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; er kann sich allerdings nach schriftlicher Bekanntgabe (E-Mail, Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt.
  2. 3.2  Das AUKTIONSHAUS haftet nicht für die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Kaufaufträgen und übernimmt keine Haftung für die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie für eine funktionierende Faxübertragung.

 

 

4. Aufruf und Gebote

  1. 4.1  Das AUKTIONSHAUS führt echte Versteigerungen durch. Das heißt, der Kaufvertrag über eine angebotene Ware kommt mit erfolgtem Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der Ware.
  2. 4.2  Gebote können live im Saal, im Internet oder per Telefon abgegeben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bereits vor Auktionsbeginn per Brief, per E-Mail oder per Fax Gebote abzugeben.
  3. 4.3  Sollte ein abgegebenes Gebot einen Zuschlag erhalten, wird dieses als / mit „Zuschlagspreis“  benannt.
  4. 4.4  Die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird, wird als Lot (-Nummer) bezeichnet.
  1. 4.5  Der Auktionator leitet die Versteigerung und ist Herr des Verfahrens und erteilt den Zuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Auktionator ist berechtigt, Posten zurückzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Auktionsposten gemeinsam anzubieten bzw. Auktionsposten, die mehrere Gegenstände beinhalten, aufzuteilen.
  2. 4.6  Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Auktionator abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
  3. 4.7  Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein Anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht grundsätzlich nur für Lots mit einem Limit ab € 200,-. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muss. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.
  4. 4.8  Der Auktionator behält sich das Recht vor, Gebote, die unseriös erscheinen, abzulehnen oder Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten.
  5. 4.9  Die Rücknahme eines Gebots ist ab 24 Stunden vor Auktionsbeginn oder während der Auktion grundsätzlich nicht möglich. Bei erfolgreicher Rücknahme eines Gebotes ab 48 Stunden vor Auktionsbeginn ist eine Aufwandspauschale pro Objekt in Höhe von 10% des Angebots, mindestens jedoch 20,- Euro fällig.

 

5. Zuschlag

  1. 5.1  Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. Kommt aufgrund bieterseitiger Gebotsabgabe und dessen Annahme durch AUKTIONSHAUS ein Zuschlag zustande, kommt ein unwiderruflicher rechtswirksamer Kaufvertrag nach gültigem deutschen Recht zustande, der zur Abnahme des Versteigerungsobjektes und Zahlung des sich daraus ergebenden Kaufpreises verpflichtet.

5.2  Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.

 

6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt

  1. 6.1  Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Der Kaufpreis (in der Regel: Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer) wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar, per Banküberweisung oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.
  2. 6.2  Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld (Courtage) in Höhe von 21,01% erhoben. Auf dieses Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) in der jeweils aktuellen Höhe (derzeit 19%) zu entrichten; bei Eigenware entfällt grundsätzlich die Mehrwertsteuer (MwSt). Bei, über www.lot-tissimo.com abgegebenen, in der Versteigerung erfolgreichen Geboten werden dem Ersteigerer 5% Live-Provision (brutto 5,95%) in Rechnung gestellt.
  3. 6.3  Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. Bei Überweisungen aus dem Ausland sind eventuell anfallende Bankspesen, seitens und zu Lasten des Käufers zu entrichten.

6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.

 

 

7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand 

7.1  Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.

7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.

7.3  Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.

7.4  Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.

7.5  Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.

7.6  Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde -  verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.

7.7  Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.

 

8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers

  1. 8.1  Jeder Einlieferer kann vor Auktionsbeginn und gegen Gebühr seine Waren wieder zurückziehen. Deshalb besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf einen bestimmten Gegenstand bieten zu können.
  2. 8.2  Der Einlieferer versichert bei der Einlieferung der Ware rechtmäßiger Eigentümer zu sein und das der Gegenstand nicht mit Rechten Dritter (Eigentumsvorbehalt, Pfändung etc.) belastet ist.
  3. 8.3  Der Einlieferer ist insbesondere verpflichtet zur wahrheitsgemäßen Angabe aller Informationen zur Herkunft und Schäden des Gegenstandes.
  4. 8.4  Das AUKTIONSHAUS hat vor erfolgreicher Veräußerung der Einlieferungsware keine Zahlungspflichten an den Einlieferer.
  5. 8.5  Die Haftung für die Auktionsgegenstände bemisst sich nach § 11 dieser AGB und beschränken sich maximal auf den Zuschlagspreis des Objektes.
  6. 8.6  Sind für die Bewerbung des Gegenstandes Honorare an Dritte zu entrichten, z.B. Bildrechte, so sind die Kosten jeweils hälftig vom Einlieferer und vom AUKTIONSHAUS zu leisten.
  7. 8.7  Wird vom Einlieferer der Artikel nach Aufnahme in den (Online-)Katalog des AUKTIONSHAUSES zurückgezogen, so ist ein Stornierungsgebühr i.H.v. 80% des im Verkaufsfall zu entrichtenden Aufgeldes zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig; im Zweifel gilt der Katalogpreis als Bemessungsgrundlage.

 

9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

  1. 9.1.  Der Käufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt hat (Kontoeingang). Einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Verbrauchern während des Verzuges in Höhe von 4 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Deutschen Bundesbank) zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt dem Auktionshaus vorbehalten.
  2. 9.2.  Befindet sich der Käufer in Verzug mit der Bezahlung der Ware, kann das AUKTIONSHAUS nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann das AUKTIONSHAUS vom Käufer Schadenersatz für alle bis dahin angefallenen Unkosten (unter anderem: Transport/Versicherungs- und Lagerkosten), sowie das Aufgeld verlangen. Eine Stornierung des Zuschlages an den Käufer wird diesem nicht gesondert mitgeteilt.

9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.

9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.

 

 

10. Nachverkauf

  1. 10.1.  Das AUKTIONSHAUS bietet (außer bei zeitgesteuerten, ausschliesslich im Internet stattfindenden Versteigerungen) einen zweiwöchigen Nachverkauf der Auktionsgegenstände.
  2. 10.2.  Das Aufgeld im Nachverkauf beträgt ebenfalls 21,01% zzgl. gesetzlicher MwSt.

 

11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse

  1. 11.1  Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgt nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen.
  2. 11.2  Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch das AUKTIONSHAUS und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  3. 11.3  Gegenüber Unternehmern haftet das AUKTIONSHAUS für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit AUKTIONSHAUS ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  4. 11.4  Gegenüber Verbrauchern haftet das AUKTIONSHAUS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom AUKTIONSHAUS zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet das AUKTIONSHAUS jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, verjähren die Käuferrechte bezüglich möglicher weiterer Mängel des Objektes (§ 476 Abs.2/2 BGB).

11.5  Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

  1. 11.6  Die Haftung vom AUKTIONSHAUS ist der Höhe nach, auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.
  1. 11.7  Ansprüche des Käufers sind an das Auktionshaus zu richten und dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

 

 

12.  Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:

AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

 

Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.

Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.

AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.

Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.

AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.

Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.

Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.

13. Hinweise zur Datenverarbeitung

  1. 12.1  Das AUKTIONSHAUS erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Nutzers. Ohne Einwilligung des Nutzers wird das AUKTIONSHAUS Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist.
  2. 12.2  Ohne Einwilligung des Nutzers werden die Daten nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung an Dritte weitergegeben.

14. Schlussbestimmungen

  1. 13.1  Das AUKTIONSHAUS kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als sogenannter Erfüllungsgehilfen bedienen.
  2. 13.2  Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AUKTIONSHAUS und den Vertragspartnern unterliegen ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, CISG – Recht wird nicht angewandt. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von AUKTIONSHAUS. Es bleibt dem AUKTIONSHAUS jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Nutzers zu klagen.
  3. 13.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos.
  4. 13.4  Das AUKTIONSHAUS behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar.

 

 

Stand: August 2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.  Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:

AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

 

Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.

Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.

AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.

Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.

AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.

Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.

Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.

13. Hinweise zur Datenverarbeitung

  1. 12.1  Das AUKTIONSHAUS erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Nutzers. Ohne Einwilligung des Nutzers wird das AUKTIONSHAUS Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist.
  2. 12.2  Ohne Einwilligung des Nutzers werden die Daten nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung an Dritte weitergegeben.

14. Schlussbestimmungen

  1. 13.1  Das AUKTIONSHAUS kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als sogenannter Erfüllungsgehilfen bedienen.
  2. 13.2  Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AUKTIONSHAUS und den Vertragspartnern unterliegen ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, CISG – Recht wird nicht angewandt. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von AUKTIONSHAUS. Es bleibt dem AUKTIONSHAUS jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Nutzers zu klagen.
  3. 13.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos.
  4. 13.4  Das AUKTIONSHAUS behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar.

 

 

Stand: August 2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

  1. 1.1  Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) sowie aus den Beschreibungen im (Online-) Auktionskatalog und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. 1.2  Das AUKTIONSHAUS (Versteigerer: Neumanns Auktionen) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Die Auktion erfolgt freiwillig.

 

 

2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung

  1. 2.1  Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung von Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder in Ausnahmefällen beim Einlieferer am Artikelstandort besichtigt und geprüft werden. Der Artikelstandort wird Interessenten auf Anfrage bekannt gegeben.
  2. 2.2  Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  3. 2.3  Zusatzinformationen zu den Versteigerungsgegenständen, sowie Detailfotos können bis drei Tage vor Auktion kostenfrei beim AUKTIONSHAUS angefragt werden.
  4. 2.4  Aus rechtlichen Gründen kann das AUKTIONSHAUS bei Versteigerungsobjekten des 3. Reiches (Symbol des Nationalsozialismus) nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen offerieren.
  5. 2.5  Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter, dass er den Gegenstand der Auktion besichtigt hat oder hätte besichtigen können. Die Gefahren des zufälligen Verlusts oder Beschädigung gehen mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.

 

 

3. Auktions-Teilnahme

  1. 3.1  Zur Teilnahme an der Auktion hat sich der Auktionsteilnehmer vor Beginn der Auktion mit seinen Namen und seine Anschrift beim Aktionshaus anzumelden. Daraufhin erhält der Bieter eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; er kann sich allerdings nach schriftlicher Bekanntgabe (E-Mail, Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt.
  2. 3.2  Das AUKTIONSHAUS haftet nicht für die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Kaufaufträgen und übernimmt keine Haftung für die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie für eine funktionierende Faxübertragung.

 

 

4. Aufruf und Gebote

  1. 4.1  Das AUKTIONSHAUS führt echte Versteigerungen durch. Das heißt, der Kaufvertrag über eine angebotene Ware kommt mit erfolgtem Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der Ware.
  2. 4.2  Gebote können live im Saal, im Internet oder per Telefon abgegeben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bereits vor Auktionsbeginn per Brief, per E-Mail oder per Fax Gebote abzugeben.
  3. 4.3  Sollte ein abgegebenes Gebot einen Zuschlag erhalten, wird dieses als / mit „Zuschlagspreis“  benannt.
  4. 4.4  Die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird, wird als Lot (-Nummer) bezeichnet.
  1. 4.5  Der Auktionator leitet die Versteigerung und ist Herr des Verfahrens und erteilt den Zuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Auktionator ist berechtigt, Posten zurückzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Auktionsposten gemeinsam anzubieten bzw. Auktionsposten, die mehrere Gegenstände beinhalten, aufzuteilen.
  2. 4.6  Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Auktionator abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
  3. 4.7  Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein Anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht grundsätzlich nur für Lots mit einem Limit ab € 200,-. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muss. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.
  4. 4.8  Der Auktionator behält sich das Recht vor, Gebote, die unseriös erscheinen, abzulehnen oder Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten.
  5. 4.9  Die Rücknahme eines Gebots ist ab 24 Stunden vor Auktionsbeginn oder während der Auktion grundsätzlich nicht möglich. Bei erfolgreicher Rücknahme eines Gebotes ab 48 Stunden vor Auktionsbeginn ist eine Aufwandspauschale pro Objekt in Höhe von 10% des Angebots, mindestens jedoch 20,- Euro fällig.

 

5. Zuschlag

  1. 5.1  Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. Kommt aufgrund bieterseitiger Gebotsabgabe und dessen Annahme durch AUKTIONSHAUS ein Zuschlag zustande, kommt ein unwiderruflicher rechtswirksamer Kaufvertrag nach gültigem deutschen Recht zustande, der zur Abnahme des Versteigerungsobjektes und Zahlung des sich daraus ergebenden Kaufpreises verpflichtet.

5.2  Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.

 

6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt

  1. 6.1  Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Der Kaufpreis (in der Regel: Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer) wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar, per Banküberweisung oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.
  2. 6.2  Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld (Courtage) in Höhe von 21,01% erhoben. Auf dieses Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) in der jeweils aktuellen Höhe (derzeit 19%) zu entrichten; bei Eigenware entfällt grundsätzlich die Mehrwertsteuer (MwSt). Bei, über www.lot-tissimo.com abgegebenen, in der Versteigerung erfolgreichen Geboten werden dem Ersteigerer 5% Live-Provision (brutto 5,95%) in Rechnung gestellt.
  3. 6.3  Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. Bei Überweisungen aus dem Ausland sind eventuell anfallende Bankspesen, seitens und zu Lasten des Käufers zu entrichten.

6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.

 

 

7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand 

7.1  Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.

7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.

7.3  Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.

7.4  Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.

7.5  Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.

7.6  Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde -  verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.

7.7  Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.

 

8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers

  1. 8.1  Jeder Einlieferer kann vor Auktionsbeginn und gegen Gebühr seine Waren wieder zurückziehen. Deshalb besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf einen bestimmten Gegenstand bieten zu können.
  2. 8.2  Der Einlieferer versichert bei der Einlieferung der Ware rechtmäßiger Eigentümer zu sein und das der Gegenstand nicht mit Rechten Dritter (Eigentumsvorbehalt, Pfändung etc.) belastet ist.
  3. 8.3  Der Einlieferer ist insbesondere verpflichtet zur wahrheitsgemäßen Angabe aller Informationen zur Herkunft und Schäden des Gegenstandes.
  4. 8.4  Das AUKTIONSHAUS hat vor erfolgreicher Veräußerung der Einlieferungsware keine Zahlungspflichten an den Einlieferer.
  5. 8.5  Die Haftung für die Auktionsgegenstände bemisst sich nach § 11 dieser AGB und beschränken sich maximal auf den Zuschlagspreis des Objektes.
  6. 8.6  Sind für die Bewerbung des Gegenstandes Honorare an Dritte zu entrichten, z.B. Bildrechte, so sind die Kosten jeweils hälftig vom Einlieferer und vom AUKTIONSHAUS zu leisten.
  7. 8.7  Wird vom Einlieferer der Artikel nach Aufnahme in den (Online-)Katalog des AUKTIONSHAUSES zurückgezogen, so ist ein Stornierungsgebühr i.H.v. 80% des im Verkaufsfall zu entrichtenden Aufgeldes zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig; im Zweifel gilt der Katalogpreis als Bemessungsgrundlage.

 

9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

  1. 9.1.  Der Käufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt hat (Kontoeingang). Einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Verbrauchern während des Verzuges in Höhe von 4 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Deutschen Bundesbank) zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt dem Auktionshaus vorbehalten.
  2. 9.2.  Befindet sich der Käufer in Verzug mit der Bezahlung der Ware, kann das AUKTIONSHAUS nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann das AUKTIONSHAUS vom Käufer Schadenersatz für alle bis dahin angefallenen Unkosten (unter anderem: Transport/Versicherungs- und Lagerkosten), sowie das Aufgeld verlangen. Eine Stornierung des Zuschlages an den Käufer wird diesem nicht gesondert mitgeteilt.

9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.

9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.

 

 

10. Nachverkauf

  1. 10.1.  Das AUKTIONSHAUS bietet (außer bei zeitgesteuerten, ausschliesslich im Internet stattfindenden Versteigerungen) einen zweiwöchigen Nachverkauf der Auktionsgegenstände.
  2. 10.2.  Das Aufgeld im Nachverkauf beträgt ebenfalls 21,01% zzgl. gesetzlicher MwSt.

 

11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse

  1. 11.1  Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgt nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen.
  2. 11.2  Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch das AUKTIONSHAUS und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  3. 11.3  Gegenüber Unternehmern haftet das AUKTIONSHAUS für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit AUKTIONSHAUS ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  4. 11.4  Gegenüber Verbrauchern haftet das AUKTIONSHAUS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom AUKTIONSHAUS zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet das AUKTIONSHAUS jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, verjähren die Käuferrechte bezüglich möglicher weiterer Mängel des Objektes (§ 476 Abs.2/2 BGB).

11.5  Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

  1. 11.6  Die Haftung vom AUKTIONSHAUS ist der Höhe nach, auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.
  1. 11.7  Ansprüche des Käufers sind an das Auktionshaus zu richten und dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.  Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:

AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

 

Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.

Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.

AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.

Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.

AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.

Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.

Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.

13. Hinweise zur Datenverarbeitung

  1. 12.1  Das AUKTIONSHAUS erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Nutzers. Ohne Einwilligung des Nutzers wird das AUKTIONSHAUS Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist.
  2. 12.2  Ohne Einwilligung des Nutzers werden die Daten nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung an Dritte weitergegeben.

14. Schlussbestimmungen

  1. 13.1  Das AUKTIONSHAUS kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als sogenannter Erfüllungsgehilfen bedienen.
  2. 13.2  Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AUKTIONSHAUS und den Vertragspartnern unterliegen ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, CISG – Recht wird nicht angewandt. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von AUKTIONSHAUS. Es bleibt dem AUKTIONSHAUS jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Nutzers zu klagen.
  3. 13.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos.
  4. 13.4  Das AUKTIONSHAUS behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar.

 

 

Stand: August 2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

  1. 1.1  Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Versteigerungsbedingungen (AGB) sowie aus den Beschreibungen im (Online-) Auktionskatalog und den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. 1.2  Das AUKTIONSHAUS (Versteigerer: Neumanns Auktionen) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Die Auktion erfolgt freiwillig.

 

 

2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung

  1. 2.1  Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung von Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder in Ausnahmefällen beim Einlieferer am Artikelstandort besichtigt und geprüft werden. Der Artikelstandort wird Interessenten auf Anfrage bekannt gegeben.
  2. 2.2  Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  3. 2.3  Zusatzinformationen zu den Versteigerungsgegenständen, sowie Detailfotos können bis drei Tage vor Auktion kostenfrei beim AUKTIONSHAUS angefragt werden.
  4. 2.4  Aus rechtlichen Gründen kann das AUKTIONSHAUS bei Versteigerungsobjekten des 3. Reiches (Symbol des Nationalsozialismus) nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen offerieren.
  5. 2.5  Die Waren werden in dem Zustand angeboten und versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt der Bieter, dass er den Gegenstand der Auktion besichtigt hat oder hätte besichtigen können. Die Gefahren des zufälligen Verlusts oder Beschädigung gehen mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.

 

 

3. Auktions-Teilnahme

  1. 3.1  Zur Teilnahme an der Auktion hat sich der Auktionsteilnehmer vor Beginn der Auktion mit seinen Namen und seine Anschrift beim Aktionshaus anzumelden. Daraufhin erhält der Bieter eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung; er kann sich allerdings nach schriftlicher Bekanntgabe (E-Mail, Fax oder Brief) von einem Stellvertreter vertreten lassen. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt.
  2. 3.2  Das AUKTIONSHAUS haftet nicht für die rechtzeitige und richtige Übermittlung von Kaufaufträgen und übernimmt keine Haftung für die Bereitstellung einer freien Telefonleitung sowie für eine funktionierende Faxübertragung.

 

 

4. Aufruf und Gebote

  1. 4.1  Das AUKTIONSHAUS führt echte Versteigerungen durch. Das heißt, der Kaufvertrag über eine angebotene Ware kommt mit erfolgtem Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der Ware.
  2. 4.2  Gebote können live im Saal, im Internet oder per Telefon abgegeben werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, bereits vor Auktionsbeginn per Brief, per E-Mail oder per Fax Gebote abzugeben.
  3. 4.3  Sollte ein abgegebenes Gebot einen Zuschlag erhalten, wird dieses als / mit „Zuschlagspreis“  benannt.
  4. 4.4  Die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird, wird als Lot (-Nummer) bezeichnet.
  1. 4.5  Der Auktionator leitet die Versteigerung und ist Herr des Verfahrens und erteilt den Zuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Auktionator ist berechtigt, Posten zurückzuziehen, die Versteigerung abweichend von der Reihenfolge der Katalognummern vorzunehmen und Auktionsposten gemeinsam anzubieten bzw. Auktionsposten, die mehrere Gegenstände beinhalten, aufzuteilen.
  2. 4.6  Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Auktionator abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
  3. 4.7  Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein Anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht grundsätzlich nur für Lots mit einem Limit ab € 200,-. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muss. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.
  4. 4.8  Der Auktionator behält sich das Recht vor, Gebote, die unseriös erscheinen, abzulehnen oder Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten.
  5. 4.9  Die Rücknahme eines Gebots ist ab 24 Stunden vor Auktionsbeginn oder während der Auktion grundsätzlich nicht möglich. Bei erfolgreicher Rücknahme eines Gebotes ab 48 Stunden vor Auktionsbeginn ist eine Aufwandspauschale pro Objekt in Höhe von 10% des Angebots, mindestens jedoch 20,- Euro fällig.

 

5. Zuschlag

  1. 5.1  Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. Kommt aufgrund bieterseitiger Gebotsabgabe und dessen Annahme durch AUKTIONSHAUS ein Zuschlag zustande, kommt ein unwiderruflicher rechtswirksamer Kaufvertrag nach gültigem deutschen Recht zustande, der zur Abnahme des Versteigerungsobjektes und Zahlung des sich daraus ergebenden Kaufpreises verpflichtet.

5.2  Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.

 

6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt

  1. 6.1  Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Der Kaufpreis (in der Regel: Zuschlagspreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer) wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar, per Banküberweisung oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.
  2. 6.2  Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld (Courtage) in Höhe von 21,01% erhoben. Auf dieses Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) in der jeweils aktuellen Höhe (derzeit 19%) zu entrichten; bei Eigenware entfällt grundsätzlich die Mehrwertsteuer (MwSt). Bei, über www.lot-tissimo.com abgegebenen, in der Versteigerung erfolgreichen Geboten werden dem Ersteigerer 5% Live-Provision (brutto 5,95%) in Rechnung gestellt.
  3. 6.3  Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. Bei Überweisungen aus dem Ausland sind eventuell anfallende Bankspesen, seitens und zu Lasten des Käufers zu entrichten.

6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.

 

 

7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand 

7.1  Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.

7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.

7.3  Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.

7.4  Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.

7.5  Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.

7.6  Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde -  verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.

7.7  Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.

 

8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers

  1. 8.1  Jeder Einlieferer kann vor Auktionsbeginn und gegen Gebühr seine Waren wieder zurückziehen. Deshalb besteht kein Anspruch unserer Kunden, auf einen bestimmten Gegenstand bieten zu können.
  2. 8.2  Der Einlieferer versichert bei der Einlieferung der Ware rechtmäßiger Eigentümer zu sein und das der Gegenstand nicht mit Rechten Dritter (Eigentumsvorbehalt, Pfändung etc.) belastet ist.
  3. 8.3  Der Einlieferer ist insbesondere verpflichtet zur wahrheitsgemäßen Angabe aller Informationen zur Herkunft und Schäden des Gegenstandes.
  4. 8.4  Das AUKTIONSHAUS hat vor erfolgreicher Veräußerung der Einlieferungsware keine Zahlungspflichten an den Einlieferer.
  5. 8.5  Die Haftung für die Auktionsgegenstände bemisst sich nach § 11 dieser AGB und beschränken sich maximal auf den Zuschlagspreis des Objektes.
  6. 8.6  Sind für die Bewerbung des Gegenstandes Honorare an Dritte zu entrichten, z.B. Bildrechte, so sind die Kosten jeweils hälftig vom Einlieferer und vom AUKTIONSHAUS zu leisten.
  7. 8.7  Wird vom Einlieferer der Artikel nach Aufnahme in den (Online-)Katalog des AUKTIONSHAUSES zurückgezogen, so ist ein Stornierungsgebühr i.H.v. 80% des im Verkaufsfall zu entrichtenden Aufgeldes zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig; im Zweifel gilt der Katalogpreis als Bemessungsgrundlage.

 

9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung

  1. 9.1.  Der Käufer ist mit der Zahlung in Verzug, wenn er 10 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt hat (Kontoeingang). Einer Mahnung bedarf es nicht. Liegt ein Zahlungsverzug vor, so ist der Kaufpreis von Verbrauchern während des Verzuges in Höhe von 4 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (festgesetzt von der Deutschen Bundesbank) zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt dem Auktionshaus vorbehalten.
  2. 9.2.  Befindet sich der Käufer in Verzug mit der Bezahlung der Ware, kann das AUKTIONSHAUS nach Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann das AUKTIONSHAUS vom Käufer Schadenersatz für alle bis dahin angefallenen Unkosten (unter anderem: Transport/Versicherungs- und Lagerkosten), sowie das Aufgeld verlangen. Eine Stornierung des Zuschlages an den Käufer wird diesem nicht gesondert mitgeteilt.

9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.

9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.

 

 

10. Nachverkauf

  1. 10.1.  Das AUKTIONSHAUS bietet (außer bei zeitgesteuerten, ausschliesslich im Internet stattfindenden Versteigerungen) einen zweiwöchigen Nachverkauf der Auktionsgegenstände.
  2. 10.2.  Das Aufgeld im Nachverkauf beträgt ebenfalls 21,01% zzgl. gesetzlicher MwSt.

 

11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse

  1. 11.1  Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgt nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen.
  2. 11.2  Die hier vereinbarten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch das AUKTIONSHAUS und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  3. 11.3  Gegenüber Unternehmern haftet das AUKTIONSHAUS für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit AUKTIONSHAUS ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  4. 11.4  Gegenüber Verbrauchern haftet das AUKTIONSHAUS nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom AUKTIONSHAUS zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet das AUKTIONSHAUS jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, verjähren die Käuferrechte bezüglich möglicher weiterer Mängel des Objektes (§ 476 Abs.2/2 BGB).

11.5  Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.

  1. 11.6  Die Haftung vom AUKTIONSHAUS ist der Höhe nach, auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vom AUKTIONSHAUS.
  1. 11.7  Ansprüche des Käufers sind an das Auktionshaus zu richten und dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.  Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:

AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.

 

Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.

Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.

AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.

Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.

AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.

Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.

Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.

13. Hinweise zur Datenverarbeitung

  1. 12.1  Das AUKTIONSHAUS erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Nutzers. Ohne Einwilligung des Nutzers wird das AUKTIONSHAUS Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung erforderlich ist.
  2. 12.2  Ohne Einwilligung des Nutzers werden die Daten nicht zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung an Dritte weitergegeben.

14. Schlussbestimmungen

  1. 13.1  Das AUKTIONSHAUS kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung Dritter als sogenannter Erfüllungsgehilfen bedienen.
  2. 13.2  Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AUKTIONSHAUS und den Vertragspartnern unterliegen ausschliesslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, CISG – Recht wird nicht angewandt. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz von AUKTIONSHAUS. Es bleibt dem AUKTIONSHAUS jedoch unbelassen, auch am jeweiligen Sitz des Nutzers zu klagen.
  3. 13.3  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos.
  4. 13.4  Das AUKTIONSHAUS behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist unseren Kunden nicht zumutbar.

 

 

Stand: August 2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollständige AGBs

Stichworte: Louis Feraud