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Los
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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Gebote unter Mein Account, vor der Auktion bearbeiten können. Ihr Maximal Gebot kennen nur Sie.
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For premiums and taxes please refer to the particular lot.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung
3. Auktions-Teilnahme
4. Aufruf und Gebote
5. Zuschlag
5.2 Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt
6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.
7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand
7.1 Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.
7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.
7.3 Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.
7.4 Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.
7.5 Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.
7.6 Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde - verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.
7.7 Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.
8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers
9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung
9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.
9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
10. Nachverkauf
11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse
11.5 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung
3. Auktions-Teilnahme
4. Aufruf und Gebote
5. Zuschlag
5.2 Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt
6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.
7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand
7.1 Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.
7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.
7.3 Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.
7.4 Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.
7.5 Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.
7.6 Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde - verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.
7.7 Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.
8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers
9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung
9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.
9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
10. Nachverkauf
11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse
11.5 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung
3. Auktions-Teilnahme
4. Aufruf und Gebote
5. Zuschlag
5.2 Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt
6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.
7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand
7.1 Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.
7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.
7.3 Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.
7.4 Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.
7.5 Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.
7.6 Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde - verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.
7.7 Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.
8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers
9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung
9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.
9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
10. Nachverkauf
11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse
11.5 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung
3. Auktions-Teilnahme
4. Aufruf und Gebote
5. Zuschlag
5.2 Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt
6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.
7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand
7.1 Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.
7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.
7.3 Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.
7.4 Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.
7.5 Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.
7.6 Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde - verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.
7.7 Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.
8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers
9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung
9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.
9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
10. Nachverkauf
11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse
11.5 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung
3. Auktions-Teilnahme
4. Aufruf und Gebote
5. Zuschlag
5.2 Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt
6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.
7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand
7.1 Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.
7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.
7.3 Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.
7.4 Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.
7.5 Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.
7.6 Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde - verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.
7.7 Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.
8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers
9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung
9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.
9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
10. Nachverkauf
11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse
11.5 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auktionsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgegenstand
2. Versteigerungsgegenstände und Besichtigung
3. Auktions-Teilnahme
4. Aufruf und Gebote
5. Zuschlag
5.2 Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
6. Kaufpreiszahlung, Aufgeld und Eigentumsvorbehalt
6.4. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mitvollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über (Eigentumsvorbehalt). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
6.5 Eine Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Nutzer steht die Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
6.6 Alle Preise sind – soweit nicht anders erwähnt – in € (Euro). Es gilt die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer als vereinbart.
7. Lieferung oder Abholung, Lieferfristen, Beschädigung bei Versand
7.1 Nach Maßgabe der Ziffer 6.4 liegt der Leistungs- und Erfolgsort beim AUKTIONSHAUS; d.h. es liegt eine Holschuld vor.
7.2 In der Regel versendet das AUKTIONSHAUS im Auftrag des Käufers die ersteigerten oder gekauften Waren an den Käufer. Grundsätzlich kann der Käufer die Ware auch auf Anfrage und nach Terminvereinbarung beim AUKTIONSHAUS oder beim Einlieferer abholen.
7.3 Eine Abholung ist nur möglich, wenn die Ware vorab bezahlt wurde. Es gilt der Tag des Kontoeingangs beim AUKTIONSHAUS. Eine Barzahlung bei Abholung ist nicht möglich. Bei der Abholung muss sich der Käufer mit seinem Ausweis, der abgelichtet wird, legitimieren. Schickt der Käufer einen Stellvertreter, um die Ware abzuholen, muss er dies per Brief, Fax oder E-Mail ankündigen. In diesem Fall hat sich der Stellvertreter vor Ort ebenfalls auszuweisen.
7.4 Die Abholung der Ware muss zum vereinbarten Termin erfolgen. Wird der Termin nicht eingehalten, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, liegt Verzug vor. In diesem Fall erhebt das AUKTIONSHAUS Gebühren für die Lagerung und die Versicherung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 1,- € pro Tag und bei Möbeln und sperrigen Objekten 3,- € pro Tag.
7.5 Für den Versand der Ware gilt, dass das AUKTIONSHAUS immer erst versendet, wenn die Ware vollständig bezahlt wurde (Kontoeingang). Die Lieferfrist beträgt nach Kontoeingang regelmäßig 14 Tage bei Zustellungen innerhalb der EU, bei Zustellungen in Länder außerhalb der EU beträgt die Lieferfrist 21 Tage.
7.6 Für den Versand der Ware sowie die Verpackung und - sofern eine gesonderte Versicherung verlangt wurde - verbundener Transportversicherung gilt der Gebührentarif für Käufer in der jeweils aktuellen Fassung.
7.7 Wenn sich sofort nach Erhalt der Ware offenbart, dass ein schwerwiegender Schaden am Gegenstand durch den Versand eingetreten ist, muss der Kunde zu Beweiszwecken die Verpackung aufbewahren. Eine Beseitigung des Verpackungsmaterials stellt in einem solchen Fall eine Erschwerung der Beweissicherung dar und kann dazu führen, dass die Transportversicherung nicht für den Schaden eintritt. Da das Risiko des Versandes beim Käufer liegt, obliegt ihm die Regulierung mit dem Versandunternehmen.
8. Zurückziehung von Ware, Pflichten und Obliegenheiten des Einlieferers
9. Verzug, Rücktritt vom Vertrag, erneute Versteigerung
9.3. Der Käufer ist mit der Annahme der Ware in Verzug, wenn er die Ware nach zwei Zustellungsversuchen nicht annimmt oder nicht beim Zusteller nach Hinterlegung innerhalb der vom Zusteller gesetzten Frist abholt oder die Ware zweimal in Folge nicht zum vereinbarten Termin beim AUKTIONSHAUS oder dem Einlieferer abholt.
9.4 Bei Zahlungsverzug kann das AUKTIONSHAUS den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
10. Nachverkauf
11. Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüsse
11.5 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
12. Bedingungen für ZEITGESTEUERTE ONLINE AUKTIONEN (Timed Auction) von Neumanns-Auktionen (AUKTIONSHAUS) über die Auktionsplattform www.lot-tissimo.com im Internet:
AUKTIONSHAUS versteigert online, im Auftrag und im Namen der Einlieferer und auf deren Rechnung, auf der Internet Plattform www.lot-tissimo.com (Lotti) Im Regelfall wird in 10% Schritten, innerhalb eines zuvor von AUKTIONSHAUS festgelegten Zeitraumes, auf die im Onlinekatalog veröffentlichten Objekte gesteigert. Die Auktion der Objekte erfolgt freiwillig. Der jeweilige Startpreis entspricht dem Limitpreis des Artikels. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Bieter, der bei Beendigung der zeitlich begrenzten Versteigerung des Lots, das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer dessen. Hierdurch kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag mit AUKTIONSHAUS zustande. Bei dieser Versteigerungsform gibt es keine Zuschläge unterhalb des Limits oder unter Vorbehalt und keinen Nachverkauf. Jeder Bieter steigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es wird keinerlei Haftung für die fristgerechte Übermittlung von Geboten an Lotti oder von Lotti an AUKTIONSHAUS, von AUKTIONSHAUS übernommen. Für die uneingeschränkte Nutzung von Lotti ist AUKTIONSHAUS nicht verantwortlich. Mit dem Zuschlag gehen sämtliche Gefahren (auch Verlust oder, Beschädigung) an den Käufer / Ersteigerer über. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar, ab dem nächsten Werktag per E-Mail. Auf den Zuschlagspreis / Netto Kaufpreis wird seitens AUKTIONSHAUS eine Courtage von netto 21,01% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer (MwSt) von 19% (brutto 25%) und die seitens Lottissimo erhobene Provision von derzeit netto 3% zuzüglich gültiger deutscher Mehrwertsteuer von 19% (brutto 3,57%) dem Käufer in Rechnung gestellt.
Der Zuschlag verpflichtet zu Zahlung uns Abnahme.
AUKTIONSHAUS versendet paketversandfähige Objekte, auf alleiniges Risiko und zu Lasten des Käufers, als versichertes Paket, bestmöglich verpackt, meist per DHL. Nicht paketversandfähige Objekte sind durch den Käufer organisiert und zu dessen Lasten, unverzüglich nach Rechnungserhalt abzuholen. AUKTIONSHAUS lagert, ab erfolgtem Zuschlag auf Kosten und Gefahr des Käufers, das ersteigerte Objekt bis zu dessen unverzüglich zu erfolgenden Abholung und vollständigen Bezahlung, zwischen.
Sollte ein Objekt länger als 28 Tage in AUKTIONSHAUS zwischengelagert werden (müssen), kann AUKTIONSHAUS Lagergebühren und damit verbundene Folgekosten, Käufer in Rechnung stellen. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer erlischt das Widerrufsrecht. Sollte dem Käufer ein nicht der Katalogbeschreibung des ersteigerten Artikels entsprechendes Objekt zugesandt oder ausgehändigt worden sein, ein Transportschaden vorliegen oder die erhaltene Ware unvollständig sein, ist AUKTIONSHAUS unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In einem solchen Falle, sind AUKTIONSHAUS unaufgefordert Fotos zuzusenden und die Verpackung bis zur vollständigen Klärung aufzubewahren. Mit dem Erhalt der Ware (bei Kauf mehrerer Artikel in ein und derselben Auktion, mit dem als Letztes erhaltenen Objekt) beginnt für den Käufer das 14tägige Verbraucher-Widerrufsrecht (Kauf zu Eigengebrauch). Im Falle eines Widerrufs sind AUKTIONSHAUS die Auktions- bzw. Rechnungsnummer und die Artikelnummer des Objektes zu mitzuteilen. Um Widerrufsrecht auszuüben, muss Käufer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder Brief) AUKTIONSHAUS vor Ablauf der Widerrufsfrist über Widerruf informieren und den Artikel unverzüglich, auf eigene Kosten und Gefahr an AUKTIONSHAUS zurücksenden, jedoch nicht später als 14 Tage nach erfolgtem Widerruf.
AUKTIONSHAUS behält sich das Recht vor, den zu erstattenden Betrag in angemessenem Maße zu reduzieren oder zu die Rückerstattung zu verweigern, sollte das retournierte vom Widerruf betroffene Objekt AUKTIONSHAUS nicht in dem zugesandten, in Empfang genommenen Zustand erreichen oder sich der Objektzustand aufgrund unsachgemäßen Umgangs oder unsachgemäßer Verpackung der Ware bei Rücksendung der Sache (Transportschaden, Unvollständigkeit) , erheblich verschlechtert haben, so haftet Käufer für jede Form der Wertminderung gegenüber AUKTIONSHAUS. Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Tagen nach ordnungsgemäßem Rückerhalt der Ware und wird z.B. per Brief oder Email, Käufer mitgeteilt.
Die vom AUKTIONSHAUS ermittelnden Angaben über Herstellungstechnik, Herkunft, Erhaltungszustand, Material, Ausführung und Alter eines Gegenstandes erfolgen nach veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und nach bestem Wissen und Gewissen. Alle angebotenen Objekte sind gebraucht, alt, älter oder antik und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Diese Angaben fließen in die Katalogbeschreibungen ein. Es werden in den Katalogbeschreibungen nur solche Fehler, Makel und Beschädigungen angeführt, die den Wert des Gegenstandes wesentlich beeinträchtigen. Weder die Katalogbeschreibungen, noch mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Objekt erheben den Anspruch auf Vollständigkeit, diese stellen weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne (§§ 434 BGB) dar.
Zu Haftung für Katalogbeschreibungen, Echtheitsgarantie und Haftungsausschlüssen beachten Sie bitte Ziffer 11, für alles weitere die restlichen Bestimmungen.
13. Hinweise zur Datenverarbeitung
14. Schlussbestimmungen
Stand: August 2024.
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