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1348

Augsburg - Ornamentstiche nach französischen Vorbildern

In März-Auktion und Ducal Treasures - Noble Sale....

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München
Passed EUR
München
Augsburg
18. Jh.

Ornamentstiche nach französischen Vorbildern

25 Radierungen, herausgegeben bei Johann Georg Hertel, Johann Georg Merz und Jeremias Wolff. Jew. auf Platte signiert, teilweise bezeichnet und nummeriert. Radierungen auf Bütten. Verschiedene Maße cm. 23 Blätter hinter Passepartout auf oberer Kante montiert (Passepartout jew. 46,5 x 33,5 cm). Tlw. beschnitten, fleckig, gebräunt.

Augsburg war als Stadt der Verlage schon die gesamte Frühe Neuzeit eine der wichtigsten Metropolen, wenn es um Druckgraphik ging. Warum ausgerechnet Augsburg für das Rokoko und den Ornamentstich rund um die Rocaille so eine große Rolle einnimmt, lässt sich nicht abschließend klären, aber es gibt einige nachvollziehbare Möglichkeiten: Zum einen ist den Druckern in Augsburg als Freie Reichsstadt mehr Freiheiten erlaubt als es in anderen Städten wie München der Fall wäre. Zum anderen, zum Beispiel im Vergleich zur ebenfalls Freien Reichsstadt Nürnberg, wurde den Augsburgern Privilegien im Handel mit Frankreich genehmigt. Gleichzeitig hatten einige Verleger wie Wolff, Engelbrecht oder Nilson gute Verbindungen zu französischen Künstlern und Verlegern, die rege Motive nach Augsburg lieferten.

Und die Notwendigkeit war da: Viele Herrscher des Absolutismus im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen wollten sich gegenseitig mit pompösen und prunkvollen Bauten sowie extravaganten Interieurs gegenseitig übertreffen. Dafür benötigten ihre Baumeister auch regelmäßig neue Entwürfe oder auch "inspirative" Vorlagen der französischen Vorbilder. Diese wurden eben durch Kopien französischer Kunst, die aus Augsburger Hand wesentlich günstiger als die französischen Originale waren, den Entwerfern geliefert. Dazu kam es, dass die Augsburger Verleger auch die französischen Titel übersetzten.

Die Vorlagen der hier vorhandenen Drucke stammen allesamt aus Frankreich. Ob diese Nachstiche der Augsburger Verleger als Kopien oder als "Fälschungen" zu bewerten sind, ist eine schwierige Frage. Vor allem im deutschsprachigen Raum sind die meisten Blätter der französischen Ornamentvorlagen jedoch nur durch eben jene Augsburger Nachdrucke in den Ornamentstichsammlungen bekannt, wodurch vor allem den Augsburger Drucken die Rolle der Verbreitung des Rokoko-Ornamentes zufällt und wovon dieses Konvolut auch Zeuge ist.

Das Konvolut besteht aus folgenden Blättern (genannt werden, wenn vorhanden, die deutschen Titel der Blätter): 4 Blätter "Neu inventierte Schilde - Fünfter Theil - Cinquieme Livre de Cartouches", Darstellung der vier Jahreszeiten als Kartuschenumrahmung, Entwurf Jacques de Lajoue (1686-1761), Stecher Benedikt Winkler (1727-1797), Verleger Johann Georg Merz (1694-1762), Serie Nr. 6, Blatt 1-4. 3 Blätter "Neu inventierte Schilde - Dritter Theil - Troisieme Livre de Cartouches", Ornamentstiche mit Tieren, Entwurf Jacques de Lajoue (1686-1761), Stecher Benedikt Winkler (1727-1797), Verleger Johann Georg Merz (1694-1762), Serie 3, Blatt 1, 5 und 6. 2 Blätter "Cartouches à la moderne", Kartuschenentwürfe, Entwurf und Stich "C. F. Masson", Verleger Johann Georg Hertel, Serie 64, ohne weitere Nummerierung. 5 Blätter "Neu inventierte Vorstellungen von Stein und Muschel Wrk mit modernen Figuren verziert - Anderer Theil", verschiedene Rocailles-Entwürfe mit benannten Szenerien (in französisch und deutsch): "Der getreiie Liebhaber", "Die beglickte Zeit", "Der verliebte Soldat", "Der gekrönte Cupido", "Die willfoertige Bedienung", nach Vorlage von Jean Mondon (französicher Künstler um 1740), Verleger Johann Georg Merz (1694-1762), Blatt 4, 5, 6 (doppelt vergeben) und 7 (ohne Deckblatt). 4 Blatt "Fontaines en forme de Cartouche" bzw. "Fontaine décorée", Entwürfe für Brunnenanlagen bzw. Kartusche in einer Brunnenanlage, Entwerfer und Stecher "Babel" (unbekannter Künstler), Verleger Johann Georg Hertel, Serie 32, Blatt 1 und Serie 34, Blatt 1, 3 und 4. 2 Blätter, Kartuschenentwürfe mit mythologischen Figuren, Entwerfer François Boucher (1703-1770), Verleger Johann Georg Hertel, Serie 128, Blatt 1 und 2. 2 Blätter, Ornamentstiche mit mythologischen Szenen, Entwerfer Daniel Marot (1661-1752, ein Blatt nicht bezeichnet), Verleger Jeremias Wolff, ein Blatt gestochen von Jacob Wilhelm Heckenauer (1675-1738). 1 Blatt Ornamentstich mit figürlicher Szene, Entwerfer Antoine Watteau (1684-1721), Verleger Johann Georg Merz. 1 Blatt "Hyems", Ornamentstich mit Kaminentwurf, Entwurf Abraham Drentwett, Stecher Georg Heinrich Schifflin, Verleger Jeremias Wolff (Blatt nicht in Passepartout). 1 Blatt, Titelblatt "Buch Von Unterschiedlichen Zierrathen Herrlich Bemahlet In dem Cabinet und Bädern Der Regierenden Königen in Frankreich In dem Königlichen Pallast Durch Simon Vouet, Königl. Hoffmahler Zu Paris", verlegt durch Johann Ulrich Kraus, Augsburg, und datiert 1698.

Provenienz: Nachlass von Dr. Alexander Eugen Herzog von Württemberg (1933-2024).

Vgl. Poindront, Philippe, Augsbourg, centre de reproduction de gravures dornement parisiennes au XVIIIe siècle, in: Histoire de lart, No. 61, 2007. Les Arts décoratifs aujourdhui. S. 27-
Augsburg
18. Jh.

Ornamental engravings based on French models

Each signed on the plate, some inscribed and numbered. Etchings on handmade paper. 23 sheets mounted behind a passe-partout on the upper edge (passe-partout each 46.5 x 33.5 cm). Some trimmed, stained, browned.

Augsburg war als Stadt der Verlage schon die gesamte Frühe Neuzeit eine der wichtigsten Metropolen, wenn es um Druckgraphik ging. Warum ausgerechnet Augsburg für das Rokoko und den Ornamentstich rund um die Rocaille so eine große Rolle einnimmt, lässt sich nicht abschließend klären, aber es gibt einige nachvollziehbare Möglichkeiten: Zum einen ist den Druckern in Augsburg als Freie Reichsstadt mehr Freiheiten erlaubt als es in anderen Städten wie München der Fall wäre. Zum anderen, zum Beispiel im Vergleich zur ebenfalls Freien Reichsstadt Nürnberg, wurde den Augsburgern Privilegien im Handel mit Frankreich genehmigt. Gleichzeitig hatten einige Verleger wie Wolff, Engelbrecht oder Nilson gute Verbindungen zu französischen Künstlern und Verlegern, die rege Motive nach Augsburg lieferten.

Und die Notwendigkeit war da: Viele Herrscher des Absolutismus im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen wollten sich gegenseitig mit pompösen und prunkvollen Bauten sowie extravaganten Interieurs gegenseitig übertreffen. Dafür benötigten ihre Baumeister auch regelmäßig neue Entwürfe oder auch "inspirative" Vorlagen der französischen Vorbilder. Diese wurden eben durch Kopien französischer Kunst, die aus Augsburger Hand wesentlich günstiger als die französischen Originale waren, den Entwerfern geliefert. Dazu kam es, dass die Augsburger Verleger auch die französischen Titel übersetzten.

Die Vorlagen der hier vorhandenen Drucke stammen allesamt aus Frankreich. Ob diese Nachstiche der Augsburger Verleger als Kopien oder als "Fälschungen" zu bewerten sind, ist eine schwierige Frage. Vor allem im deutschsprachigen Raum sind die meisten Blätter der französischen Ornamentvorlagen jedoch nur durch eben jene Augsburger Nachdrucke in den Ornamentstichsammlungen bekannt, wodurch vor allem den Augsburger Drucken die Rolle der Verbreitung des Rokoko-Ornamentes zufällt und wovon dieses Konvolut auch Zeuge ist.

The mixed lot consists of the following sheets (the German titles of the sheets are given, if available):4 sheets "Neu inventierte Schilde - Fünfter Theil - Cinquieme Livre de Cartouches", depiction of the four seasons as a cartouche frame, design by Jacques de Lajoue (1686-1761), engraver Benedikt Winkler (1727-1797), publisher Johann Georg Merz (1694-1762), series no. 6, sheets 1-4.3 sheets "Neu inventierte Schilde - Dritter Theil - Troisieme Livre de Cartouches", ornamental engravings with animals, design by Jacques de Lajoue (1686-1761), engraver Benedikt Winkler (1727-1797), publisher Johann Georg Merz (1694-1762), series 3, sheets 1, 5 and 6.2 sheets "Cartouches à la moderne", cartouche designs, design and engraving "C. F. Masson", publisher Johann Georg Hertel, series 64, without further numbering.5 sheets "Neu inventierte Vorstellungen von Stein und Muschel Wrk mit modernen Figuren verziert - Anderer Theil", various rocailles designs with named scenes (in French and German): "Der getreiie Liebhaber", "Die beglickte Zeit", "Der verliebte Soldat", "Der gekrönte Cupido", "Die willfoertige Bedienung", based on a model by Jean Mondon (French artist circa 1740), publisher Johann Georg Merz (1694-1762), sheets 4, 5, 6 (doubled) and 7 (without cover sheet).4 sheets "Fontaines en forme de Cartouche" or "Fontaine décorée", designs for fountains or cartouches in a fountain, designer and engraver "Babel" (unknown artist), publisher Johann Georg Hertel, series 32, sheet 1 and series 34, sheets 1, 3 and 4.2 sheets, cartouche designs with mythological figures, designer François Boucher (1703-1770), publisher Johann Georg Hertel, series 128, sheets 1 and 2.2 sheets, ornamental engravings with mythological scenes, designer Daniel Marot (1661-1752, one sheet not inscribed), publisher Jeremias Wolff, one sheet engraved by Jacob Wilhelm Heckenauer (1675-1738).1 sheet of ornamental engraving with figurative scene, designer Antoine Watteau (1684-1721), publisher Johann Georg Merz.1 sheet of "Hyems", ornamental engraving with fireplace design, design Abraham Drentwett, engraver Georg Heinrich Schifflin, publisher Jeremias Wolff (sheet not in passe-partout).1 sheet, title page "Buch Von Unterschiedlichen Zierrathen Herrlich Bemahlet In dem Cabinet und Bädern Der Regierenden Königen in Frankreich In dem Königlichen Pallast Durch Simon Vouet, Königl. Hoffmahler Zu Paris", published by Johann Ulrich Kraus, Augsburg, and dated 1698.

Provenienz: estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).

Cf. Poindront, Philippe, Augsbourg, centre de reproduction de gravures dornement parisiennes au XVIIIe siècle, in: Histoire de lart, No. 61, 2007. Les Arts décoratifs aujourdhui. p. 27 ff.
Augsburg
18. Jh.

Ornamentstiche nach französischen Vorbildern

25 Radierungen, herausgegeben bei Johann Georg Hertel, Johann Georg Merz und Jeremias Wolff. Jew. auf Platte signiert, teilweise bezeichnet und nummeriert. Radierungen auf Bütten. Verschiedene Maße cm. 23 Blätter hinter Passepartout auf oberer Kante montiert (Passepartout jew. 46,5 x 33,5 cm). Tlw. beschnitten, fleckig, gebräunt.

Augsburg war als Stadt der Verlage schon die gesamte Frühe Neuzeit eine der wichtigsten Metropolen, wenn es um Druckgraphik ging. Warum ausgerechnet Augsburg für das Rokoko und den Ornamentstich rund um die Rocaille so eine große Rolle einnimmt, lässt sich nicht abschließend klären, aber es gibt einige nachvollziehbare Möglichkeiten: Zum einen ist den Druckern in Augsburg als Freie Reichsstadt mehr Freiheiten erlaubt als es in anderen Städten wie München der Fall wäre. Zum anderen, zum Beispiel im Vergleich zur ebenfalls Freien Reichsstadt Nürnberg, wurde den Augsburgern Privilegien im Handel mit Frankreich genehmigt. Gleichzeitig hatten einige Verleger wie Wolff, Engelbrecht oder Nilson gute Verbindungen zu französischen Künstlern und Verlegern, die rege Motive nach Augsburg lieferten.

Und die Notwendigkeit war da: Viele Herrscher des Absolutismus im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen wollten sich gegenseitig mit pompösen und prunkvollen Bauten sowie extravaganten Interieurs gegenseitig übertreffen. Dafür benötigten ihre Baumeister auch regelmäßig neue Entwürfe oder auch "inspirative" Vorlagen der französischen Vorbilder. Diese wurden eben durch Kopien französischer Kunst, die aus Augsburger Hand wesentlich günstiger als die französischen Originale waren, den Entwerfern geliefert. Dazu kam es, dass die Augsburger Verleger auch die französischen Titel übersetzten.

Die Vorlagen der hier vorhandenen Drucke stammen allesamt aus Frankreich. Ob diese Nachstiche der Augsburger Verleger als Kopien oder als "Fälschungen" zu bewerten sind, ist eine schwierige Frage. Vor allem im deutschsprachigen Raum sind die meisten Blätter der französischen Ornamentvorlagen jedoch nur durch eben jene Augsburger Nachdrucke in den Ornamentstichsammlungen bekannt, wodurch vor allem den Augsburger Drucken die Rolle der Verbreitung des Rokoko-Ornamentes zufällt und wovon dieses Konvolut auch Zeuge ist.

Das Konvolut besteht aus folgenden Blättern (genannt werden, wenn vorhanden, die deutschen Titel der Blätter): 4 Blätter "Neu inventierte Schilde - Fünfter Theil - Cinquieme Livre de Cartouches", Darstellung der vier Jahreszeiten als Kartuschenumrahmung, Entwurf Jacques de Lajoue (1686-1761), Stecher Benedikt Winkler (1727-1797), Verleger Johann Georg Merz (1694-1762), Serie Nr. 6, Blatt 1-4. 3 Blätter "Neu inventierte Schilde - Dritter Theil - Troisieme Livre de Cartouches", Ornamentstiche mit Tieren, Entwurf Jacques de Lajoue (1686-1761), Stecher Benedikt Winkler (1727-1797), Verleger Johann Georg Merz (1694-1762), Serie 3, Blatt 1, 5 und 6. 2 Blätter "Cartouches à la moderne", Kartuschenentwürfe, Entwurf und Stich "C. F. Masson", Verleger Johann Georg Hertel, Serie 64, ohne weitere Nummerierung. 5 Blätter "Neu inventierte Vorstellungen von Stein und Muschel Wrk mit modernen Figuren verziert - Anderer Theil", verschiedene Rocailles-Entwürfe mit benannten Szenerien (in französisch und deutsch): "Der getreiie Liebhaber", "Die beglickte Zeit", "Der verliebte Soldat", "Der gekrönte Cupido", "Die willfoertige Bedienung", nach Vorlage von Jean Mondon (französicher Künstler um 1740), Verleger Johann Georg Merz (1694-1762), Blatt 4, 5, 6 (doppelt vergeben) und 7 (ohne Deckblatt). 4 Blatt "Fontaines en forme de Cartouche" bzw. "Fontaine décorée", Entwürfe für Brunnenanlagen bzw. Kartusche in einer Brunnenanlage, Entwerfer und Stecher "Babel" (unbekannter Künstler), Verleger Johann Georg Hertel, Serie 32, Blatt 1 und Serie 34, Blatt 1, 3 und 4. 2 Blätter, Kartuschenentwürfe mit mythologischen Figuren, Entwerfer François Boucher (1703-1770), Verleger Johann Georg Hertel, Serie 128, Blatt 1 und 2. 2 Blätter, Ornamentstiche mit mythologischen Szenen, Entwerfer Daniel Marot (1661-1752, ein Blatt nicht bezeichnet), Verleger Jeremias Wolff, ein Blatt gestochen von Jacob Wilhelm Heckenauer (1675-1738). 1 Blatt Ornamentstich mit figürlicher Szene, Entwerfer Antoine Watteau (1684-1721), Verleger Johann Georg Merz. 1 Blatt "Hyems", Ornamentstich mit Kaminentwurf, Entwurf Abraham Drentwett, Stecher Georg Heinrich Schifflin, Verleger Jeremias Wolff (Blatt nicht in Passepartout). 1 Blatt, Titelblatt "Buch Von Unterschiedlichen Zierrathen Herrlich Bemahlet In dem Cabinet und Bädern Der Regierenden Königen in Frankreich In dem Königlichen Pallast Durch Simon Vouet, Königl. Hoffmahler Zu Paris", verlegt durch Johann Ulrich Kraus, Augsburg, und datiert 1698.

Provenienz: Nachlass von Dr. Alexander Eugen Herzog von Württemberg (1933-2024).

Vgl. Poindront, Philippe, Augsbourg, centre de reproduction de gravures dornement parisiennes au XVIIIe siècle, in: Histoire de lart, No. 61, 2007. Les Arts décoratifs aujourdhui. S. 27-
Augsburg
18. Jh.

Ornamental engravings based on French models

Each signed on the plate, some inscribed and numbered. Etchings on handmade paper. 23 sheets mounted behind a passe-partout on the upper edge (passe-partout each 46.5 x 33.5 cm). Some trimmed, stained, browned.

Augsburg war als Stadt der Verlage schon die gesamte Frühe Neuzeit eine der wichtigsten Metropolen, wenn es um Druckgraphik ging. Warum ausgerechnet Augsburg für das Rokoko und den Ornamentstich rund um die Rocaille so eine große Rolle einnimmt, lässt sich nicht abschließend klären, aber es gibt einige nachvollziehbare Möglichkeiten: Zum einen ist den Druckern in Augsburg als Freie Reichsstadt mehr Freiheiten erlaubt als es in anderen Städten wie München der Fall wäre. Zum anderen, zum Beispiel im Vergleich zur ebenfalls Freien Reichsstadt Nürnberg, wurde den Augsburgern Privilegien im Handel mit Frankreich genehmigt. Gleichzeitig hatten einige Verleger wie Wolff, Engelbrecht oder Nilson gute Verbindungen zu französischen Künstlern und Verlegern, die rege Motive nach Augsburg lieferten.

Und die Notwendigkeit war da: Viele Herrscher des Absolutismus im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen wollten sich gegenseitig mit pompösen und prunkvollen Bauten sowie extravaganten Interieurs gegenseitig übertreffen. Dafür benötigten ihre Baumeister auch regelmäßig neue Entwürfe oder auch "inspirative" Vorlagen der französischen Vorbilder. Diese wurden eben durch Kopien französischer Kunst, die aus Augsburger Hand wesentlich günstiger als die französischen Originale waren, den Entwerfern geliefert. Dazu kam es, dass die Augsburger Verleger auch die französischen Titel übersetzten.

Die Vorlagen der hier vorhandenen Drucke stammen allesamt aus Frankreich. Ob diese Nachstiche der Augsburger Verleger als Kopien oder als "Fälschungen" zu bewerten sind, ist eine schwierige Frage. Vor allem im deutschsprachigen Raum sind die meisten Blätter der französischen Ornamentvorlagen jedoch nur durch eben jene Augsburger Nachdrucke in den Ornamentstichsammlungen bekannt, wodurch vor allem den Augsburger Drucken die Rolle der Verbreitung des Rokoko-Ornamentes zufällt und wovon dieses Konvolut auch Zeuge ist.

The mixed lot consists of the following sheets (the German titles of the sheets are given, if available):4 sheets "Neu inventierte Schilde - Fünfter Theil - Cinquieme Livre de Cartouches", depiction of the four seasons as a cartouche frame, design by Jacques de Lajoue (1686-1761), engraver Benedikt Winkler (1727-1797), publisher Johann Georg Merz (1694-1762), series no. 6, sheets 1-4.3 sheets "Neu inventierte Schilde - Dritter Theil - Troisieme Livre de Cartouches", ornamental engravings with animals, design by Jacques de Lajoue (1686-1761), engraver Benedikt Winkler (1727-1797), publisher Johann Georg Merz (1694-1762), series 3, sheets 1, 5 and 6.2 sheets "Cartouches à la moderne", cartouche designs, design and engraving "C. F. Masson", publisher Johann Georg Hertel, series 64, without further numbering.5 sheets "Neu inventierte Vorstellungen von Stein und Muschel Wrk mit modernen Figuren verziert - Anderer Theil", various rocailles designs with named scenes (in French and German): "Der getreiie Liebhaber", "Die beglickte Zeit", "Der verliebte Soldat", "Der gekrönte Cupido", "Die willfoertige Bedienung", based on a model by Jean Mondon (French artist circa 1740), publisher Johann Georg Merz (1694-1762), sheets 4, 5, 6 (doubled) and 7 (without cover sheet).4 sheets "Fontaines en forme de Cartouche" or "Fontaine décorée", designs for fountains or cartouches in a fountain, designer and engraver "Babel" (unknown artist), publisher Johann Georg Hertel, series 32, sheet 1 and series 34, sheets 1, 3 and 4.2 sheets, cartouche designs with mythological figures, designer François Boucher (1703-1770), publisher Johann Georg Hertel, series 128, sheets 1 and 2.2 sheets, ornamental engravings with mythological scenes, designer Daniel Marot (1661-1752, one sheet not inscribed), publisher Jeremias Wolff, one sheet engraved by Jacob Wilhelm Heckenauer (1675-1738).1 sheet of ornamental engraving with figurative scene, designer Antoine Watteau (1684-1721), publisher Johann Georg Merz.1 sheet of "Hyems", ornamental engraving with fireplace design, design Abraham Drentwett, engraver Georg Heinrich Schifflin, publisher Jeremias Wolff (sheet not in passe-partout).1 sheet, title page "Buch Von Unterschiedlichen Zierrathen Herrlich Bemahlet In dem Cabinet und Bädern Der Regierenden Königen in Frankreich In dem Königlichen Pallast Durch Simon Vouet, Königl. Hoffmahler Zu Paris", published by Johann Ulrich Kraus, Augsburg, and dated 1698.

Provenienz: estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).

Cf. Poindront, Philippe, Augsbourg, centre de reproduction de gravures dornement parisiennes au XVIIIe siècle, in: Histoire de lart, No. 61, 2007. Les Arts décoratifs aujourdhui. p. 27 ff.

März-Auktion und Ducal Treasures - Noble Sale. Aus dem Hause Württemberg (LOT 1000-1420)

Auktionsdatum
Lose: 1 - 475
Lose: 1000 - 1420
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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Beispiele für Kunsttrasporteure und Speditionen / Examples of art transports and shipping companies.

https://www.m2logistik.de (International)

skynetworldwide.de (International)

https://kunstsped.de (National)

https://moviiu.com/de (Paintings International)

 

 

Wichtige Informationen

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AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 30% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 25% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen.
    b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c)Für das Live-Bieten über Drittanbieterplattformen fallen zusätzliche Gebühren an. Über diese wird der Bieter auf den Seiten dieser Internetportale u.a.. in den Zusatzinformationen zur Auktion und dem Los informiert. Mit der Abgabe eines Live-Bieten Gebots über die jeweilige Plattform akzeptiert der Bieter die anfallenden Gebühren, die NEUMEISTER bei einem erfolgreichen Gebot mit in Rechnung stellt.
    d) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

Vollständige AGBs