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Los
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For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
1. Die Nosbüsch & Stucke GmbH (nachstehend auch “der Versteigerer” genannt) versteigert freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB. Eine Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen des Versteigerers veröffentlicht.
2. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot angeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Der Versteigerer behält sich zudem das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Der Kaufpreis für den ersteigerten Gegenstand setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 30% des Zuschlagspreises, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Ersteigert ein Käufer einen Gegenstand über die Aktionsplattform im Rahmen des Live-Bietens, werden diesem zusätzlich zu dem Kaufpreis 3-5% Fremdgebühren in Rechnung gestellt. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis anteilig mit 1 % des Zuschlagspreises in Rechnung gestellt.
Der Kaufpreis für Katalogpositionen, die mit einem „*“ oder „#“ gekennzeichnet sind, setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld in Höhe von 23 % des Zuschlagspreises. Ersteigert ein Käufer einen Gegenstand über die Aktionsplattform im Rahmen des Live-Bietens, werden diesem zusätzlich zu dem Kaufpreis 3-5% Fremdgebühren in Rechnung gestellt. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis anteilig mit 1 % des Zuschlagspreises in Rechnung gestellt. Auf den so errechneten Rechnungsendbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten (Regelbesteuerung). Diese beträgt zurzeit in Deutschland 7 % für Bücher (diese Katalogpositionen sind mit einem „*“ gekennzeichnet) und 19 % für andere Katalogpositionen (Autographen, Manuskripte, Graphik, Kunst etc. – diese Katalogpositionen sind mit einem „#“ gekennzeichnet).
Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU und – bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – Käufer aus EU-Mitgliedsstaaten sind von der Entrichtung der Umsatzsteuer in Deutschland befreit, wenn der Versand der Kaufsache durch das Auktionshaus erfolgt. Auf diese innergemeinschaftliche Lieferungen (d. h. den innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 1 a UStG bzw. der entsprechenden Regelung in dem Bestimmungsland) hat der Käufer die im Bestimmungsland geltende gesetzliche Umsatz- bzw. Erwerbssteuer zu entrichten.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Erteilung des Zuschlags. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, der unmittelbare Besitz und die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes, jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
6. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne.
8. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis. Im Übrigen werden die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel ist arglistig verschwiegen worden.
9. Schriftliche und telefonische Aufträge sowie Aufträge per E-Mail übernimmt die Firma Nosbüsch & Stucke GmbH spesenfrei für den Auftraggeber, sie bedürfen aber der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Für die Nutzung des Live Bietens über Auktionsplattformen ist die Registrierung des Bieters auf der Webseite und anschließende Freischaltung durch den Versteigerer erforderlich. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für die Bearbeitung von Geboten in Abwesenheit einschließlich der Live-Gebote über das Internet übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen und/oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie für Verständigungs- oder Übermittlungsfehler. Das gilt nicht, soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
10. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann, Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung).
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
12. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Ver-steigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
13. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische Version. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
14. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: Online-Streitbeilegung
Stand Oktober 2023
Die Versteigerer Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl
1. Nosbüsch & Stucke GmbH (hereinafter also referred to as “the Auctioneer”) auctions voluntarily on the basis of the Consignors’ orders. It is carried out in its own name for the account of the consignors and is an auction within the meaning of §§ 383 III, 474 I 2 BGB. A list of the consignors can be found at the end of the aucatalogue. The auction shall take place on the basis of these Terms and Conditions of Auction. The terms and conditions of auction are published in the auction catalogue, on the internet and by clearly visible notice in the auctioneer’s premises.
2. Terms of payment: the purchaser shall make immediate cash payment in EURO or payment by bank transfer in EURO. All costs and fees related to a bank transfer shall be payable by the purchaser. Public institutions and libraries are granted four weeks credit.
3. Bidding commences at approximately two thirds of the estimate, when a higher reserve price has not been set by the vendor. Bidding will not start below 2/3rds of the estimate. Bids are raised by 5-10 % in each instance. Lots are knocked down to the highest bidder if no higher bid is received after three calls. In the case of two equal bids, the buyer is determined by drawing lots. If a difference of opinion regarding a hammer price cannot be resolved at once, the lot in question will be resubmitted for auction immediately . The auctioneer reserves the right to auction lots out of sequence, to split lots, to combine separate lots, to withdraw lots, and to knock down with reservation. He shall be entitled to reject written and oral bids without giving reasons. The auctioneer may withdraw the knockdown and offer the item again if a bid made in time has been overlooked by mistake or if the highest bidder does not wish to have his bid accepted or if there is any other doubt about the knockdown.
4. The purchase price for the auctioned item consists of the hammer price and a premium of 30% of the hammer price, which includes the statutory VAT without separate disclosure (differential taxation). If a buyer purchases an item via the auction platform within the framework of live bidding, he will be charged 3-5% third-party fees in addition to the purchase price. As far as objects of fine arts (since the year of origin 1900) are concerned, costs resulting from the resale right of § 26 UrhG (German Copyright Act) shall be charged to the Buyer in addition to the purchase price on a pro rata basis of 1% of the hammer price.
The purchase price for catalogue items marked with an “*” or “#” is composed of the hammer price and a buyer’s premium of 23% of the hammer price. If a buyer purchases an item via the auction platform within the framework of live bidding, he will be charged 3-5% third-party fees in addition to the purchase price. As far as objects of fine arts (since the year of origin 1900) are concerned, costs resulting from the resale right of § 26 UrhG (German Copyright Act) shall be invoiced to the Buyer in addition to the purchase price on a pro rata basis of 1% of the hammer price. The statutory value added tax shall be paid on the final invoice amount calculated in this way (standard taxation). This is currently 7% in Germany for books (these catalogue items are marked with an “*”) and 19% for other catalogue items (autographs, manuscripts, graphics, art, etc.). – these catalogue items are marked with a “#”).
For German companies entitled to input tax deduction for books and works of art, the total invoice can be carried out in standard taxation upon request. Foreign buyers outside the EU and – if their VAT identification number is stated as proof of their entitlement to purchase tax-free intra-Community deliveries – buyers from EU member states are exempt from paying VAT in Germany if the dispatch of the object of sale is effected by the auction house. On these intra-Community deliveries (i.e. the intra-Community acquisition §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 1 a UStG or the corresponding regulation in the country of destination), the Buyer shall pay the statutory value added tax or purchase tax applicable in the country of destination.
5. The fall of the hammer obliges the buyer to accept and pay the purchase price within 14 days from the day of the fall of the hammer. Commission agents are liable for their clients in this respect. Ownership of the auctioned goods shall not pass to the buyer until payment has been made in full, but direct possession and risk, in particular the risk of accidental loss and accidental deterioration of the auctioned goods, shall already pass to the buyer upon fall of the hammer.
6. Goods purchased at auction shall only be handed over after payment has been made. Storage and shipping are at the expense of the buyer; the costs for shipping, packaging and insurance will be charged with the total invoice. Framed art-work will only be shipped with glass and frame at the express request and risk of the buyer. In the event of late payment, interest on arrears of at least 5% ( companies 8%) will be charged. In the event of default in payment, the auctioneer shall be entitled to demand either fulfilment of the purchase contract or, after setting a deadline, damages for non-fulfilment.
7. All items to be auctioned may be inspected and examined prior to the auction at the times indicated. The items to be auctioned are without exception used and will be sold in the condition in which they are at the time of the knock-down. Claims of the buyer against the auctioneer due to material defects and deficiencies in title are excluded. The catalogue descriptions are based on the knowledge published or otherwise generally accessible up to the time of the auction as well as on the information provided by the Vendor. The catalogue descriptions have been made with the necessary care, but do not constitute a guarantee in the legal sense.
8. After the knockdown has taken place, no complaints can be made about the attribution and the state of preservation; complaints regarding completeness must be made in writing to the auctioneer within 5 days after receipt of the shipment. Complaints lodged within 5 weeks after the close of the auction will be settled as far as possible as a gesture of goodwill. In the case of justified complaints regarding completeness submitted later, the auctioneer agrees to assert warranty claims against the consignor within the limitation period of 12 months after the knockdown. In the event of a successful claim against the Vendor, the Auctioneer shall refund the purchase price to the Purchaser. In all other respects, the buyer’s rights to subsequent performance, to compensation for damages or to reimbursement of futile expenses shall be excluded, unless a defect has been fraudulently concealed.
9. Nosbüsch & Stucke GmbH shall accept written and telephone orders as well as orders by e-mail free of charge for the principal, but they shall require written confirmation. In the case of written bids, the interested party instructs the auctioneer to place bids on his behalf. In the case of telephone bids, a telephone operator present in the room will place bids as instructed by the telephone bidder. The use of live bidding via auction platforms requires the registration of the bidder on the website and subsequent activation by the auctioneer. The post-auction sale is part of the auction where the interested party either by telephone or in writing gives the order to place a bid with a certain amount. In the aforementioned cases, the provisions on distance contracts (§§ 312b-312d BGB) shall not apply. The Auctioneer shall not assume any liability for the processing of absentee bids, including live bids via the Internet. In particular, he shall not be liable for establishing and/or maintaining telecommunication connections or for errors in communication or transmission. This does not apply if he is guilty of intent or gross negligence.
10. The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin-Charlottenburg. German law applies exclusively. The provisions of international business law are expressly excluded.
11. Should one or the other of the above conditions become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder remains unaffected.
12. By making a bid, either verbally or written, the bidder confirms that he has taken note of the terms of sale by auction and accepts these.
13. The Terms and Conditions of Auction have a German and an English version. In all cases of dispute or doubt, the German version shall prevail; this applies in particular to the interpretation of legal terms and catalogue information.
14. Mandatory information according to the Regulation (EU) No 524/2013 of the European Parliament and of the Council: online dispute resolution
October 2021
The Auctioneers Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl
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1. Die Nosbüsch & Stucke GmbH (nachstehend auch “der Versteigerer” genannt) versteigert freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird in eigenem Namen für Rechnung der Einlieferer durchgeführt und ist eine Versteigerung im Sinne der §§ 383 III, 474 I 2 BGB. Eine Aufstellung der Einlieferer befindet sich am Ende des Buchkataloges. Die Versteigerung erfolgt auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen des Versteigerers veröffentlicht.
2. Die Aushändigung der ersteigerten Güter erfolgt gegen Zahlung in Euro. Öffentlichen Institutionen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
3. Der Ausruf erfolgt in der Regel mit zwei Dritteln des Schätzpreises, wenn dem kein vom Einlieferer gesetztes Limit entgegensteht. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot angeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit eines Zuschlages behält sich der Versteigerer das Recht vor, das Objekt noch einmal auszubieten. Der Versteigerer behält sich zudem das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und den Gegenstand erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
4. Der Kaufpreis für den ersteigerten Gegenstand setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 30% des Zuschlagspreises, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Ersteigert ein Käufer einen Gegenstand über die Aktionsplattform im Rahmen des Live-Bietens, werden diesem zusätzlich zu dem Kaufpreis 3-5% Fremdgebühren in Rechnung gestellt. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis anteilig mit 1 % des Zuschlagspreises in Rechnung gestellt.
Der Kaufpreis für Katalogpositionen, die mit einem „*“ oder „#“ gekennzeichnet sind, setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld in Höhe von 23 % des Zuschlagspreises. Ersteigert ein Käufer einen Gegenstand über die Aktionsplattform im Rahmen des Live-Bietens, werden diesem zusätzlich zu dem Kaufpreis 3-5% Fremdgebühren in Rechnung gestellt. Soweit es sich um Gegenstände der Bildenden Kunst (seit Entstehungsjahr 1900) handelt, werden aus dem Folgerecht des § 26 UrhG resultierende Kosten dem Käufer zusätzlich zum Kaufpreis anteilig mit 1 % des Zuschlagspreises in Rechnung gestellt. Auf den so errechneten Rechnungsendbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten (Regelbesteuerung). Diese beträgt zurzeit in Deutschland 7 % für Bücher (diese Katalogpositionen sind mit einem „*“ gekennzeichnet) und 19 % für andere Katalogpositionen (Autographen, Manuskripte, Graphik, Kunst etc. – diese Katalogpositionen sind mit einem „#“ gekennzeichnet).
Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU und – bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen – Käufer aus EU-Mitgliedsstaaten sind von der Entrichtung der Umsatzsteuer in Deutschland befreit, wenn der Versand der Kaufsache durch das Auktionshaus erfolgt. Auf diese innergemeinschaftliche Lieferungen (d. h. den innergemeinschaftlichen Erwerb i. S. d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 1 a UStG bzw. der entsprechenden Regelung in dem Bestimmungsland) hat der Käufer die im Bestimmungsland geltende gesetzliche Umsatz- bzw. Erwerbssteuer zu entrichten.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Erteilung des Zuschlags. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung, der unmittelbare Besitz und die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes, jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
6. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Gerahmte Graphiken werden nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% (Unternehmen 8%) berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Ansprüche des Käufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Die Katalogbeschreibungen beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Versteigerung veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen Erkenntnissen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne.
8. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den Kaufpreis. Im Übrigen werden die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, ein Mangel ist arglistig verschwiegen worden.
9. Schriftliche und telefonische Aufträge sowie Aufträge per E-Mail übernimmt die Firma Nosbüsch & Stucke GmbH spesenfrei für den Auftraggeber, sie bedürfen aber der schriftlichen Bestätigung. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Bei telefonischen Geboten wird ein im Saal anwesender Telefonist nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abgeben. Für die Nutzung des Live Bietens über Auktionsplattformen ist die Registrierung des Bieters auf der Webseite und anschließende Freischaltung durch den Versteigerer erforderlich. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b-312d BGB) keine Anwendung. Für die Bearbeitung von Geboten in Abwesenheit einschließlich der Live-Gebote über das Internet übernimmt der Versteigerer keine Gewähr. Insbesondere haftet er nicht für das Zustandekommen und/oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie für Verständigungs- oder Übermittlungsfehler. Das gilt nicht, soweit ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
10. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann, Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung).
11. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
12. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Ver-steigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.
13. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische Version. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesondere für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben.
14. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: Online-Streitbeilegung
Stand Oktober 2023
Die Versteigerer Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl
1. Nosbüsch & Stucke GmbH (hereinafter also referred to as “the Auctioneer”) auctions voluntarily on the basis of the Consignors’ orders. It is carried out in its own name for the account of the consignors and is an auction within the meaning of §§ 383 III, 474 I 2 BGB. A list of the consignors can be found at the end of the aucatalogue. The auction shall take place on the basis of these Terms and Conditions of Auction. The terms and conditions of auction are published in the auction catalogue, on the internet and by clearly visible notice in the auctioneer’s premises.
2. Terms of payment: the purchaser shall make immediate cash payment in EURO or payment by bank transfer in EURO. All costs and fees related to a bank transfer shall be payable by the purchaser. Public institutions and libraries are granted four weeks credit.
3. Bidding commences at approximately two thirds of the estimate, when a higher reserve price has not been set by the vendor. Bidding will not start below 2/3rds of the estimate. Bids are raised by 5-10 % in each instance. Lots are knocked down to the highest bidder if no higher bid is received after three calls. In the case of two equal bids, the buyer is determined by drawing lots. If a difference of opinion regarding a hammer price cannot be resolved at once, the lot in question will be resubmitted for auction immediately . The auctioneer reserves the right to auction lots out of sequence, to split lots, to combine separate lots, to withdraw lots, and to knock down with reservation. He shall be entitled to reject written and oral bids without giving reasons. The auctioneer may withdraw the knockdown and offer the item again if a bid made in time has been overlooked by mistake or if the highest bidder does not wish to have his bid accepted or if there is any other doubt about the knockdown.
4. The purchase price for the auctioned item consists of the hammer price and a premium of 30% of the hammer price, which includes the statutory VAT without separate disclosure (differential taxation). If a buyer purchases an item via the auction platform within the framework of live bidding, he will be charged 3-5% third-party fees in addition to the purchase price. As far as objects of fine arts (since the year of origin 1900) are concerned, costs resulting from the resale right of § 26 UrhG (German Copyright Act) shall be charged to the Buyer in addition to the purchase price on a pro rata basis of 1% of the hammer price.
The purchase price for catalogue items marked with an “*” or “#” is composed of the hammer price and a buyer’s premium of 23% of the hammer price. If a buyer purchases an item via the auction platform within the framework of live bidding, he will be charged 3-5% third-party fees in addition to the purchase price. As far as objects of fine arts (since the year of origin 1900) are concerned, costs resulting from the resale right of § 26 UrhG (German Copyright Act) shall be invoiced to the Buyer in addition to the purchase price on a pro rata basis of 1% of the hammer price. The statutory value added tax shall be paid on the final invoice amount calculated in this way (standard taxation). This is currently 7% in Germany for books (these catalogue items are marked with an “*”) and 19% for other catalogue items (autographs, manuscripts, graphics, art, etc.). – these catalogue items are marked with a “#”).
For German companies entitled to input tax deduction for books and works of art, the total invoice can be carried out in standard taxation upon request. Foreign buyers outside the EU and – if their VAT identification number is stated as proof of their entitlement to purchase tax-free intra-Community deliveries – buyers from EU member states are exempt from paying VAT in Germany if the dispatch of the object of sale is effected by the auction house. On these intra-Community deliveries (i.e. the intra-Community acquisition §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 1 a UStG or the corresponding regulation in the country of destination), the Buyer shall pay the statutory value added tax or purchase tax applicable in the country of destination.
5. The fall of the hammer obliges the buyer to accept and pay the purchase price within 14 days from the day of the fall of the hammer. Commission agents are liable for their clients in this respect. Ownership of the auctioned goods shall not pass to the buyer until payment has been made in full, but direct possession and risk, in particular the risk of accidental loss and accidental deterioration of the auctioned goods, shall already pass to the buyer upon fall of the hammer.
6. Goods purchased at auction shall only be handed over after payment has been made. Storage and shipping are at the expense of the buyer; the costs for shipping, packaging and insurance will be charged with the total invoice. Framed art-work will only be shipped with glass and frame at the express request and risk of the buyer. In the event of late payment, interest on arrears of at least 5% ( companies 8%) will be charged. In the event of default in payment, the auctioneer shall be entitled to demand either fulfilment of the purchase contract or, after setting a deadline, damages for non-fulfilment.
7. All items to be auctioned may be inspected and examined prior to the auction at the times indicated. The items to be auctioned are without exception used and will be sold in the condition in which they are at the time of the knock-down. Claims of the buyer against the auctioneer due to material defects and deficiencies in title are excluded. The catalogue descriptions are based on the knowledge published or otherwise generally accessible up to the time of the auction as well as on the information provided by the Vendor. The catalogue descriptions have been made with the necessary care, but do not constitute a guarantee in the legal sense.
8. After the knockdown has taken place, no complaints can be made about the attribution and the state of preservation; complaints regarding completeness must be made in writing to the auctioneer within 5 days after receipt of the shipment. Complaints lodged within 5 weeks after the close of the auction will be settled as far as possible as a gesture of goodwill. In the case of justified complaints regarding completeness submitted later, the auctioneer agrees to assert warranty claims against the consignor within the limitation period of 12 months after the knockdown. In the event of a successful claim against the Vendor, the Auctioneer shall refund the purchase price to the Purchaser. In all other respects, the buyer’s rights to subsequent performance, to compensation for damages or to reimbursement of futile expenses shall be excluded, unless a defect has been fraudulently concealed.
9. Nosbüsch & Stucke GmbH shall accept written and telephone orders as well as orders by e-mail free of charge for the principal, but they shall require written confirmation. In the case of written bids, the interested party instructs the auctioneer to place bids on his behalf. In the case of telephone bids, a telephone operator present in the room will place bids as instructed by the telephone bidder. The use of live bidding via auction platforms requires the registration of the bidder on the website and subsequent activation by the auctioneer. The post-auction sale is part of the auction where the interested party either by telephone or in writing gives the order to place a bid with a certain amount. In the aforementioned cases, the provisions on distance contracts (§§ 312b-312d BGB) shall not apply. The Auctioneer shall not assume any liability for the processing of absentee bids, including live bids via the Internet. In particular, he shall not be liable for establishing and/or maintaining telecommunication connections or for errors in communication or transmission. This does not apply if he is guilty of intent or gross negligence.
10. The place of fulfillment and jurisdiction is Berlin-Charlottenburg. German law applies exclusively. The provisions of international business law are expressly excluded.
11. Should one or the other of the above conditions become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder remains unaffected.
12. By making a bid, either verbally or written, the bidder confirms that he has taken note of the terms of sale by auction and accepts these.
13. The Terms and Conditions of Auction have a German and an English version. In all cases of dispute or doubt, the German version shall prevail; this applies in particular to the interpretation of legal terms and catalogue information.
14. Mandatory information according to the Regulation (EU) No 524/2013 of the European Parliament and of the Council: online dispute resolution
October 2021
The Auctioneers Manfred Nosbüsch, Harald Stucke, Dieter van Reimersdahl