Los

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W. Rosskopf & Cie., Patent Anti-Magnetique

In 194. Auktion - Antike Uhren und Armbanduhren

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W. Rosskopf & Cie., Patent Anti-Magnetique
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Grafenau
W. Rosskopf & Cie., Patent Anti-Magnetique, glattes Nickelgehäuse mit Rosskopf-Signatur, Emailzifferblatt mit römischen Zahlen und blauer Skala von 13-24, kleine Sekunde, vergoldete Zeiger, vergoldetes Werk mit Stiftankerhemmung, um 1900, intakt (9684), D = 52 mm
W. Rosskopf & Cie., Patent Anti-Magnetique, glattes Nickelgehäuse mit Rosskopf-Signatur, Emailzifferblatt mit römischen Zahlen und blauer Skala von 13-24, kleine Sekunde, vergoldete Zeiger, vergoldetes Werk mit Stiftankerhemmung, um 1900, intakt (9684), D = 52 mm

194. Auktion - Antike Uhren und Armbanduhren

Auktionsdatum
Lose: 1 - 831
Ort der Versteigerung
Schlossstraße 1 - Schloss Dätzingen
Grafenau
71120
Germany

 

 

 

Shipping Terms:

Germany:                   Parcel till   5 kg and EUR 500,00                                  = EUR          8,00

                                   Parcel over  5 till 10 kg and EUR 500,00                      = EUR        10,00

                                   Parcel over 10 kg till 31,5 kg and EUR 500,00             = EUR        20,00 

                                   If you wish a higher insurance, plus                            = EUR        30,00

                              

In EU:      Parcel till      5 kg and EUR 500,00                                               = EUR      17,00

                Parcel over   5 kg till 10 kg and EUR 500,00                                = EUR      22,00

                Parcel over 10 kg till 20 kg and EUR 500,00                                = EUR      30,00

                Parcel over 20 kg till 31,5 kg and EUR 500,00                             = EUR      45,00                                         

                If you wish a higher insurance, plus                                              = EUR     30,00

 

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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

1. Die Fa. Galerie + Auktionshaus Peter Klöter (im nachfolgenden Versteigerer) versteigert die zur Versteigerung kommenden Gegenstände im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (Kommitten), die unbenannt bleiben.

2. Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung besichtigt und - auf Gefahr des Interessenten - geprüft werden. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfange haftet. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich beim Zuschlag befinden. Die nach bestem Wissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften i.S.d. § 459 ff. BGB. Das gilt insbesondere für jegliche Angaben über Ursprung, Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung, die grundsätzlich als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen anzusehen sind. Nach erfolgtem Zuschlag können Beanstandungen, gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Der Bieter erwirbt auf eigene Rechnung, wenn er nicht vor Beginn der Versteigerung Namen und Anschrift eines Auftraggebers angibt.

4. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.

5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Der Versteigerer hat das Recht, ein Gebot abzulehnen oder unter Vorbehalt zuzuschlagen. Wird ein Gebot abgelehnt, bleibt das vorangegangene Gebot verbindlich. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter an sein Gebot für vier Wochen vom Tage des Aufrufs ab gebunden. Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebots zum Limit auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen oder im Freihandverkauf veräußert werden. Der vorbehaltlose Zuschlag wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung (Rechnung) an die vom Bieter genannte Anschrift wirksam.

6. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Los. Uneinigkeit über das letzte Gebot oder einem Zuschlag wird durch nochmaliges Angebot der Sache behoben. Dies gilt auch dann, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises an den Versteigerer. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr unmittelbar an den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.

8. Gem. § 25 a UStG. unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung für Sammlerstücke und Antiquitäten/Sonderregelung: auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23 % erhoben. In diesem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf die Gesamtdifferenz enthalten. Die Mehrwertsteuer wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Bei Einlieferungen aus Drittländern, die mit Einfuhrumsatzsteuer belastet sind (Kennzeichnung durch * bei der Lot-Nr.) erfolgt die Fakturierung mit der Regelbesteuerung: auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 17 % erhoben. Auf die Zuschlagssumme zzgl. Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

9. Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt z.Zt. 19 % (Stand: 01.01.2022).

10. Für innergemeinschaftliche Ausfuhrlieferung ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen. Bei Auslieferung in Drittländer wird dem Erwerber die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Versteigerer der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegt.

11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit Bank bestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Erwerbern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Nach Zahlungseingang bzw. Gutschrift auf dem Konto der Fa. Galerie + Auktionshaus Peter Klöter können die ersteigerten Gegenstände abgeholt werden. Wünschen Sie die Zusendung erfolgt der Versand des Ersteigerungsgutes auf Kosten und Gefahr des Käufers entweder als Paket, unversichert - oder entsprechend der mit bezahlten Versandkosten als Wertpaket.

12. Bei Zahlungsverzug wird mit Zugang der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der der Deutschen Bundesbank berechnet.

13. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

14. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht im neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust nach Maßgabe der Ziffer 12 sowie der Kostenaufwand für eine eventuelle Rechtsverfolgung.

15. Verlangt der Versteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Für die Wiederversteigerung gilt er als Einlieferer und hat wie dieser eine Kommissionsprovision von 18 % zu entrichten. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen. Verlangt er Schadensersatz wegen Nichterfüllung, ist der Erfüllungsanspruch erloschen.

16. Kaufaufträge auswärtiger Interessenten können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erteilt werden, konkrete Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn beim Versteigerer eingehen. Die darin genannten Preise gelten als Limite für den Zuschlag, das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der auf dem schriftlichen Auftrag vermerkte Preis gilt als Höchstgebot. Der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bei der Übermittlung schriftlicher Aufträge, per Post oder über Telefax, wird um deutliche Schrift gebeten. Aufträge unbekannter Kunden können nur ausgeführt werden, wenn ausreichende Deckung nachgewiesen ist.

17. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Lot-Nummer angerufen, wenn hierfür 1 Stunde vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.

18. Jede Lagerung erfolgt grundsätzlich für Rechnung und auf Gefahr des Käufers.

19. Hinweis zur Bezeichnung Wasserdichtheit von Uhren: Bei den Angaben zur Wasserdichtheit von Uhren handelt es sich um Herstellerangaben. Da es sich bei den hier angebotenen Uhren um gebrauchte Uhren handelt, empfehlen wir, die Uhren vor Gebrauch auf Wasserdichtheit von einem Uhrmacher prüfen zu lassen und ggf. die Dichtungen ernauern zu lassen. Das Auktionshaus übernimmt keine Garantie für Wasserdichtheit.

20.
Bitte beachten Sie, dass wir bei Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union Armbanduhren grundsätzlich ohne Lederband versenden.

21. Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf.

22. Erfüllungsort ist Böblingen. Ist der Einlieferer Vollkaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand Böblingen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Der Auktionator

 

1.Galerie + Auktionshaus Peter Klöter (hereinafter: Auctioneer) auctions the objects to be auctioned in its own name and for the account of the consignors, who will remain unnamed.

2.The auctioned objects may be viewed and - at the potential buyer's risk - inspected before the auction. We recommend the greatest care when viewing, since every visitor is liable in full for any damage caused by him. The objects are usually used and sold in the condition at sale. The catalogue descriptions are drawn up according to our best knowledge but are not warranted properties in the sense of § 459 et seqq. German Civil Code. This specifically applies to any information on the origin, condition, age, authenticity and attribution, which are usually to be seen as opinions, rather than claimed as facts. Complaints of any kind can no longer be considered after the sale.

3. The bidder purchases for his own account unless he indicates the name and address of a client before the auction starts.

4. The Auctioneer has the right to combine or split up catalogue numbers, to offer them out of order or to withdraw them.

5. The objects are sold to the highest bidder after three calls. The Auctioneer has the right to reject a bid or to sell under reservation. If a bid is rejected, the previous bid remains binding. Sale under reservation binds the bidder to his bid for a period of four weeks from the day of the call. The offer at the limit price to the general public is retained. If a post-auction offer at the limit price is made, the object may be sold to other bidders or also sold on the free market without coordination. Sale without reservation enters into effect upon dispatch of the written information (invoice) to the address indicated by the bidder.

6. If several persons place the same bid, lots are cast. Disagreement over the last bid or a sale is dealt with by repeating the object's offer. This also applies if a higher bid made in time has been missed by accident.

7. The sale commits to acceptance of the object and payment of the purchasing price to the Auctioneer. Possession and risk pass to the purchaser directly upon sale; title is only transferred upon complete payment of the purchasing price.

8. Purs. to § 25 a UStG, all deliveries are subject to the margin scheme for collectors' items and antiques/special rules: a surcharge of 23% to the sales total is charged. This surcharge includes the statutory VAT for the total margin. The VAT is not indicated in invoicing. In case of consignments from third countries that are subjected to import VAT (marked * in the lot no.), the invoice includes the regular tax: a surcharge of 17 % is applied to the selling total. The selling total plus surcharge is subject to statutory VAT.

9.The statutory VAT currently is 19 % (as of: 01 January 2021).

10. Tax exemption for intra-community export deliveries is excluded. When making deliveries to third countries, the VAT will be reimbursed to the purchaser once the Auctioneer receives proof of export and acceptance.

11. The purchasing price falls due upon sale and must be paid to the Auctioneer in cash or with a cheque confirmed by the bank. For purchasers who have submitted their bid in writing or on the phone, the claim will fall due at receipt of the invoice. The bought objects may be collected upon receipt of the payment or crediting to the account of Galerie + Auktionshaus Peter Klöter. If shipping is desired, the purchased goods are shipped at the cost and risk of the purchaser, either as a parcel, uninsured - or as a value parcel according to the shipping costs paid.

12. In case of default of payment, a default surcharge of 3 % of the total claim is charged. At payment default, default interest of 4 % above the respective discounted rate of the Deutsche Bundesbank is charged.

13. If the purchaser refuses acceptance or payment or if he enters default of payment, the Auctioneer may either demand performance of the purchasing contract or claim damages for non-performance. The purchaser will enter default if the grace period stated in the dunning notice has passed without result.

14. If the Auctioneer demands payment, he is due default damages in addition to the purchasing price. This also includes any currency loss, interest loss according to the proviso of item 12 and the costs for prosecution.

15. If the Auctioneer claims damages for non-performance, he has the right to auction the object of the auction again at another time. Upon the sale, the rights of the purchaser from an earlier sale to him will lapse. The purchaser is liable for any loss, has no claim to possible additional revenue and is not admitted to the re-auction. For the re-auction, he is deemed the consignor and, as such, has to pay a commission fee of 18 %. The Auctioneer is entitled to decide to claim damages instead of payment at any time. If he claims damages due to non-performance, the payment claim lapses.

16. Purchasing orders of external potential buyers can only be considered if placed in writing, containing specific information and received by the Auctioneer no later than one day before the auction starts. The prices named in them are the limits for sale; the surcharge is invoiced separately. The price named in the written order is deemed the maximum bid. The object may also be sold at a lower price. Please write clearly when submitting written orders by mail or telefax. Orders by unfamiliar customers can only be executed if sufficient coverage is proven.

17. Bidders by the phone are called before the desired lot number is auctioned if a written request for this has been placed no later than 1 hour before the start of the auction. The Auctioneer does not assume any liability for the establishing or maintenance of the phone connection.

18. Storage generally takes place at the expense and the risk of the purchaser.

19. Informations to waterproof and water resistant watches: The informations are from the manufacturers. The watches in auction are used and we don't give warranty for waterproof or water resistant. Please let check it from a watchmaker before using.

20.
Please note that we always ship watches without leather straps to countries outside the European Union.

21.
These auction conditions also apply to post-auction sale and sale on the open market accordingly.

22. The place of performance is Böblingen. If the consignor is a full merchant or does not have any general place of jurisdiction in the country, the place of jurisdiction is Böblingen. German law is applied under exclusion of UN purchasing law.

23. If one or several provisions of these auction conditions are wholly or partially invalid, the validity of the remaining provisions remains unaffected.

The Auctioneer

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