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Allach - Bär, bittend (Nr.5) - farbig

In 60. Zeitgeschichtliche Auktion

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Windorf
Allach - Bär, bittend (Nr.5) - farbig.

Maker: SS Porzellanmanufaktur Allach
Artist: Theodor Kärner
Model: Bear, begging (No.5) 
Height: 10 cm

This colored porcelain bear figurine captures the whimsical essence of a bear in a begging pose. Designed by Theodor Kärner for SS Porzellanmanufaktur Allach. Underglaze markings on the base. No repairs or chipping.

Mint!

 

 

 


Wir sind ein in Deutschland ansässiges Auktionshaus. Trotzdem ist für diesen Artikel leider keine deutsche Beschreibung verfügbar. Klicken Sie hier, um die Beschreibung übersetzen zu lassen.
Allach - Bear, begging (No.5) - colored.

Maker: SS Porzellanmanufaktur Allach
Artist: Theodor Kärner
Model: Bear, begging (No.5) 
Height: 10 cm

This colored porcelain bear figurine captures the whimsical essence of a bear in a begging pose. Designed by Theodor Kärner for SS Porzellanmanufaktur Allach. Underglaze markings on the base. No repairs or chipping.

Mint!

 

 

 

Allach - Bär, bittend (Nr.5) - farbig.

Maker: SS Porzellanmanufaktur Allach
Artist: Theodor Kärner
Model: Bear, begging (No.5) 
Height: 10 cm

This colored porcelain bear figurine captures the whimsical essence of a bear in a begging pose. Designed by Theodor Kärner for SS Porzellanmanufaktur Allach. Underglaze markings on the base. No repairs or chipping.

Mint!

 

 

 


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Allach - Bear, begging (No.5) - colored.

Maker: SS Porzellanmanufaktur Allach
Artist: Theodor Kärner
Model: Bear, begging (No.5) 
Height: 10 cm

This colored porcelain bear figurine captures the whimsical essence of a bear in a begging pose. Designed by Theodor Kärner for SS Porzellanmanufaktur Allach. Underglaze markings on the base. No repairs or chipping.

Mint!

 

 

 

60. Zeitgeschichtliche Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1038-1248
Ort der Versteigerung
Frauenberg 1
Windorf
94575
Germany

Die Versandkosten werden Ihnen am Montag nach der Auktion mitgeteilt. 

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Wichtige Informationen

Auflösung einer bedeutenden Sammlung zur Geschichte der "Porzellanmanufaktur Allach".

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma History Trader AG, Frauenberg 1, 94575 Windorf

(im Text entweder als Unternehmen oder als History Trader AG bezeichnet)

 

§ 1 Produktauswahl

1. Der Kunde kann auf der Webseite des Unternehmens Produkte bestellen oder durch Gebote auf Artikel in einer Online-Auktion erwerben. Die Bestellbestätigung wird automatisch generiert, enthält keine Portokosten und stellt keine Auftragsbestätigung dar.

2. Die detaillierte Produktbeschreibung ist auf einer eigenen Produktseite dargestellt.

3. Durch Anklicken des Warenkorbzeichens kann das Produkt per Mausklick ausgewählt und damit zum virtuellen Warenkorb hinzugefügt werden. Am Ende des Einkaufes erhält der Kunde eine Zusammenstellung der gewählten Produkte mit Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, wobei aufgrund der geltenden Differenzbesteuerung die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist, aber nicht gesondert ausgewiesen wird.

Bei einer Auktion ist das nicht der Fall. Hier erhält der Kunde Bestätigungsemails seiner Gebote und sieht auf der Webseite, bei welchen Artikeln er gerade Höchstbietender ist.

4. Dem Kunden wird vor Absenden der Bestellung Gelegenheit gegeben, die Bestellung auf inhaltliche Richtigkeit – insbesondere hinsichtlich des Preises und der Menge – zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Hierzu werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinhalte wie Produktbeschreibung, ggf. Mindestlaufzeit, Gesamtpreis und Versand-/Zusatzkosten unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Bestellsituation im Onlineshop so gestaltet, dass der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die entsprechende Schaltfläche wurde hierzu gut lesbar mit dem Wort „JETZT KAUFEN“ beschriftet.

5. Die History Trader AG gestattet der History Trader Inc., ihre Produkte auf der Webseite zu listen und zu verkaufen. Dies wird bei dem betreffenden Produkt dadurch gekennzeichnet, dass das von dem Drittanbieter eingestellte Produkt mit eine US-Flagge versehen ist.

a. Auch wenn die History Trader AG Transaktionen auf ihrer Plattform ermöglicht, ist die History Trader AG weder der Käufer noch der Verkäufer dieser Drittanbieter-Artikel. Die History Trader AG bietet lediglich Käufern und Verkäufern die Möglichkeit, Verhandlungen durchzuführen und Transaktionen abzuschließen.

b. Somit wird der Vertrag, der bei Verkaufsabschluss dieser Drittanbieter-Artikel zustande kommt, ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, der History Trader Inc., geschlossen. Die History Trader AG ist nicht Vertragspartner und übernimmt daher keine Verantwortung für jenen Vertrag.

c. Die History Trader AG ist auch nicht der Vertreter des Verkäufers History Trader Inc.

d. Der Verkäufer ist verantwortlich für den Verkauf der Produkte, jegliche Reklamation von Seiten des Käufers und alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer entstehen.

e. Es gelten für diese Vertragsabschlüsse die AGB der History Trader Inc., welche bei den jeweiligen Produkten direkt abrufbar sind.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Vertragsbestimmungen werden nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

2. Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches das Unternehmen innerhalb von 5 Tagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden in Textform annehmen kann. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

a. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Auswahl des Kästchens „Ich erkläre mich mit den AGB einverstanden.“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

b. Die unverzüglich nach Bestellungseingang elektronisch versandte Bestätigung des Zugangs der Kundenbestellung gilt noch nicht als Annahme.

c. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch das Unternehmen zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Zahlungsanweisung) versandt wird.

3. Der Vertragstext sowie die Bestelldaten werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und können vom Kunden ausgedruckt und abgespeichert werden. Nach Abschluss des Bestellvorgangs wird der Vertragstext nicht weiter gespeichert.

4. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail, dies zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der History Trader AG hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

6. Bestellungen von Lieferungen ins Ausland kann die History Trader AG nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen, welcher im Online-Shop den dort bereitgestellten Preisinformationen zu entnehmen ist.

 

§ 3 Preise, Versandkosten

1. Es gelten stets die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Produktseiten dargestellt werden.

2. Alle Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Unternehmens inklusive Mehrwertsteuer, wobei aufgrund der geltenden Differenzbesteuerung die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist, aber nicht gesondert ausgewiesen wird. Hinzu kommen die Kosten für Verpackung und Versand. Diese Kosten werden auf einer gesonderten Seite beziffert, welche mit der Produktseite per Hyperlink verknüpft ist.

3. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

 

§ 4 Kundendaten

Sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, werden vom Unternehmen beachtet. Personenbezogene Daten des Kunden werden grundsätzlich nur für die Abwicklung und Bearbeitung der Bestellung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die mit Abschluss des Kaufvertrages erteilte Einwilligung zur Speicherung seiner personenbezogenen Daten schriftlich oder in Textform zu widerrufen.

 

§ 5 Widerrufsrecht

1. Verbraucher haben nach § 312g BGB bei Abschluss von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nachfolgend belehrt wird. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma History Trader AG, Frauenberg 1, 94575 Windorf) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

(Ende der Widerrufsbelehrung)

2. Das Widerrufsrecht besteht nicht in den in § 312g Abs. 2 BGB geregelten Fällen, u.a. bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

3. Sie können zur Ausübung Ihres Widerrufsrechtes das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden:

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

– Bestellt am (*) /erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

§ 6 Lieferung, Zahlung

1. Soweit die bestellten Produkte verfügbar sind, wird das Unternehmen diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bezahlung ausliefern. Andernfalls teilt das Unternehmen die voraussichtliche Lieferzeit dem Kunden mit.

2. Das Unternehmen stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die dem Kunden bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Im Falle der Lieferung gegen Rechnung ist diese spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

3. Es bestehen nachfolgende Lieferbeschränkungen: Blankwaffen werden grundsätzlich nur an Kunden ab dem vollendetem 18. Lebensjahr verkauft.

4. Geliefert wird ausschließlich gegen Vorkasse.

5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch das Unternehmen nicht aus.
 

§ 7 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung des Unternehmens richtet sich nach §§ 434 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und das Unternehmen ist berechtigt, das Produkt nach seiner Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.

2. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Unternehmen gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
 

§ 8 Haftung

1. a. Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung – aus Verzug oder Unmöglichkeit, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund – insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen – gegen das Unternehmen sind ausgeschlossen, wenn nicht die nachstehenden Regeln etwas anderes bestimmen.

b. Haftungsansprüche bei einer behördlichen Sicherstellung der Gegenstände sind grundsätzlich ausgeschlossen, wobei dem Kunden kein Anspruch auf die Mitteilung des Rechtsgrundes der behördlichen Sicherstellung zusteht und der Rechtsgrund der Sicherstellung keine Auswirkungen auf die Haftungsfreistellung des Unternehmens hat.

2. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

3. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung des Unternehmens auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden beschränkt.

4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, oder bei Fehlern des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird, sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie.

5. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Organen und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

7. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die History Trader AG haftet insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihres Online-Handelssystems.
 

§ 9 Höhere Gewalt

1. Für den Fall, dass das Unternehmen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist es für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit; gleiches gilt auch für den Ausfall des Servers, soweit der Ausfall des Servers nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma History Trader AG und /oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Eine Haftung aufgrund leichter Fahrlässigkeit der History Trader AG und/oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Für die Abgrenzung der leichten von der groben Fahrlässigkeit ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allein maßgeblich, ein Rückgriff auf die Rechtsprechung des EuGH ist ausgeschlossen.

2. Ist der History Trader AG die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 10 Besondere Bedingungen im Falle der Internet-Auktion – Durchführung von Vorratsversteigerungen

a. Der Kunde kann im Rahmen des Handelssystems der History Trader AG unter der Rubrik „AUCTION/AUKTION“ auch Waren ersteigern. Es handelt sich hierbei nicht um eine Versteigerung im Sinne der deutschen Gewerbeordnung. Die Präsentation von Waren im Rahmen des hiesigen Versteigerungssystems stellt ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB an denjenigen dar, der mit Zeitablauf der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat. Die History Trader AG setzt zu Beginn der Versteigerung für jede zu ersteigernde Ware einen Mindestpreis fest. Die History Trader AG kann während des Laufs der Versteigerung ihre Ware jederzeit zurückziehen, auch, wenn schon ein Kaufangebot zum oder über dem Mindestpreis abgegeben wurde. Die History Trader AG behält sich das Recht vor, die Auktion zu jedem Zeitpunkt vor dem Zuschlag ohne Angabe von Gründen zu beenden oder zu unterbrechen, insbesondere wenn technische Probleme die ordnungsgemäße Durchführung der Auktion beeinträchtigen.

b. Es gibt zwei Arten der Versteigerung wobei jeder Auktion mit einem entsprechenden Hinweis zur Art der Versteigerung gekennzeichnet ist.
aa. Die zeitgesteuerte Auktion:
Jede Versteigerung hat eine vor Versteigerungsbeginn festgelegte Laufzeit, die für jeden Kunden als verbindlichen Countdown dargestellt wird. Das Ende der Versteigerung erfolgt durch Zeitablauf.

bb. Die Live-Auktion:
Bei einer Live-Auktion ahmt das Onlinesystem eine Saalauktion im herkömmlichen Sinne nach bei der die Ware dem Höchstbietenden zugeschlagen wird, sobald nach der visuellen Warnung "Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten", kein höheres Gebot mehr eingeht. Der Bieter ist dadurch bei seiner Gebotsabgabe nicht durch einen Countdown begrenzt.

Zur Bestimmung der Beendigung der Laufzeit ist bei beiden Versteigerungsarten allein die Systemzeituhr der History Trader AG maßgebend. Die Anwendung der Vorschrift des § 156 BGB, wonach eine Versteigerung mit Zuschlag endet, ist ausgeschlossen. Die Abgabe eines Gebots kann nur innerhalb der Laufzeit der jeweiligen Versteigerung und ausschließlich im Rahmen des dem Kunden durch das Handelssystem der History Trader AG zur Verfügung gestellten Verfahrens erfolgen.

1. Die Abgabe eines Gebots in einer anderen Form, z.B. schriftlich oder per Telefax, wird nicht berücksichtigt.

2. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Kunde das bedingte Angebot der History Trader AG an.

3. Ein abgegebenes Gebot ist nur wirksam, wenn es in seiner Höhe auf oder über dem für die jeweilige Ware festgelegten Mindestpreisniveau bzw. über dem vorherigen Gebot eines anderen Bieters liegt.

4. Gibt ein anderer Bieter innerhalb der gemäß § 10 Abs. 1 beschriebenen Laufzeit nach Ihrem Gebot ein höheres Gebot ab, so erlischt das Gebot des Kunden.

5. Mit Ende der Laufzeit der Versteigerung kommt zwischen der History Trader AG und dem Bieter, der ein zu dieser Zeit wirksames Höchstgebot abgegeben hat, ein Vertrag zustande. Die History Trader AG bestätigt dem Bieter umgehend nach Versteigerungsende schriftlich oder per E-Mail das Zustandekommen und die wesentlichen Inhalte (Ware, Preis) des Vertrages (E-Mail mit Titel „Auktionsbestätigung“ bzw. „Confirmation")

6. Abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Shop/Online-Verkauf gelten die nachfolgenden Bedingungen:

a. Lieferzeit

Der Verkäufer versendet den Kaufgegenstand spätestens 14 Werktage nach Eingang des Kaufpreises.

b. Fälligkeit der Geldzahlung

aa. Der Kaufpreis und die sonstigen vom Käufer zu zahlenden Beträge (Versicherung, gegebenenfalls Versandkosten) sind fällig, sobald der Käufer darüber benachrichtigt worden ist, dass der Vertrag mit ihm zustande gekommen ist.

bb. Der Käufer hat alle nach Abs. aa) geschuldeten Beträge spätestens innerhalb von sieben Werktagen zu bezahlen, und zwar auf das vom Verkäufer angegebene Konto.

c. Rücktritt des Verkäufers

aa. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht erfüllt und der Verkäufer ihm hierfür erfolglos eine Frist von 10 Tagen zur Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt hat.

bb. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Verkäufers aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
 

§ 11 Registrierung als Nutzer

1. Die Registrierung zum Handelssystem der History Trader AG erfolgt kostenlos.

2. Ein Anspruch auf Zulassung zum Handelssystem der History Trader AG besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen.

3. Auf Verlangen der History Trader AG hat der Kunde der History Trader AG eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden. Zur Zulassung füllt der Kunde elektronisch das auf der Website der History Trader AG vorhandene Anmeldeformular aus und schickt dieses dann der History Trader AG zu.

4. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählt der Kunde einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.

5. Abgesehen von der Erklärung seines Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Registrierung des Kunden mit keinerlei Verpflichtungen für die History Trader AG verbunden. Der Kunde kann seinen Eintrag jederzeit wieder in seinem Kundenkonto löschen. Das Kundenkonto findet der Kunde unter www.ratisbons.com. Allein mit der Eintragung bei der History Trader AG besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von der History Trader AG angebotenen Waren.

6. Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst und alleinverantwortlich für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung im Kundenkonto gelöscht werden. Das Kundenkonto findet sich unter https://www.ratisbons.com.
 

§ 12 Urheberrechte

Die History Trader AG besitzt an allen Bildern, Filme und Texten, welche in ihrem Online-Shop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung der History Trader AG nicht gestattet.
 

§ 13 Datenschutz

Die History Trader AG erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere dessen Kontaktdaten zur Abwicklung dessen Bestellung, so auch dessen E-Mail-Adresse, wenn der Kunde diese der History Trader AG angibt. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen der History Trader AG. Diese kann der Kunde hier einsehen:

https://www.ratisbons.com/de/datenschutzerklaerung

 

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung der Ware verbleibt diese im Eigentum des Unternehmens.
 

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

3. Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

 

§ 16 Die Regelungen der §§ 86, 86a StGB

Das Unternehmen legt größten Wert auf die Einhaltung der vorstehenden Regelungen, gibt daher untenstehend deren Wortlaut unter (A) sowie (B) wieder und fasst das Rechtsgut des § 86a StGB unter (C) zusammen, da dessen Komplexität dies aus der Sicht der History Trader AG erfordert.

(A) § 86 StGB - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(I) Wer Propagandamittel

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(II) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(III) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(IV) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

(B) § 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(I) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(II) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(III) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

(C) Das Rechtsgut des § 86a StGB

Das Rechtsgut des § 86a StGB und dessen kriminalpolitische Bedeutung rekrutiert sich im Rahmen der geschützten Rechtsgüter nach herrschender Meinung auf den demokratischen Rechtsstaat und den öffentlichen Frieden. Die allgemeine Zielbeschreibung einer vorbeugenden Abwehr organisierter verfassungswidriger Bestrebungen überdeckt die Gegenläufigkeit der Zielbestimmungen im Einzelnen:

Dient der Tatbestand der formalen Ausgrenzung bestimmter Symbole aus den zulässigen Kommunikationsformen (Tabuisierung), um „einem Gewöhnungseffekt vorzubeugen“, so kann es auf inhaltliche Identifikation des Handelnden oder Dritten nicht ankommen; daher könnte z. B. eine polemische, Gegnerschaft zu den symbolisierten Inhalten ausdrückende Verwendung nicht als „sozialadäquat“ angesehen werden. Dient der Tatbestand dagegen der inhaltlichen Ausgrenzung verfassungswidriger Bestrebungen im Vorfeld organisierter Propagierung (Propagandaverbot), so müsste jede, auch eine inhaltlich indifferente oder neutrale Verwendung vom Tatbestand ausgenommen werden. Beide Zielrichtungen sind im Grunde unvereinbar:

Was aus Sicht des Propagandaverbots-Konzepts wünschenswert und zulässig ist, ist aus Sicht des Tabuisierungs-Konzepts besonders gefährlich, siehe Verharmlosung bzw. Gewöhnungseffekt. Umgekehrt ließe die Durchsetzung eines sinnfreien Tabus inhaltlich begründete Ausnahmen nicht zu. Der Schutzweck könnte nicht erreicht werden, wenn die Strafbarkeit vom Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens abhinge. Der BGH folgt daher grundsätzlich und ohne Ausnahme dem Tabuisierungs-Konzept (siehe BGH 25, 30, 33; 28, 394, 396 ff.). Aufgrund der besonderen Anforderungen des Grundrechts der Meinungsfreiheit sind aber Ausnahmen geboten, wenn das Verhalten trotz äußerer Verwendung der Kennzeichen dem Schutzzweck erkennbar nicht zuwiderläuft. Auch nach seinem Wortlaut folgt § 86 a StGB dem Tabuisierungs-Konzept, wenn man nicht die Begriffe „verwenden“ und „verbreiten“ in internationalem Sinn deutet. Hieraus folgen besondere Schwierigkeiten der Anwendung. Eine vom Äußerungs- und Handlungskontext abstrahierende Tabuisierung von Zeichen und Worten kann unter den Bedingungen einer Gesellschaft kaum als legitim gelten, die Legitimität gerade auch aus der formalen Offenheit der Kommunikation gewinnt. Sie begründet die Gefahr, dass eine Dämonisierung von Symbolen des Totalitarismus dessen absurde Überbewertung solcher Zeichen gleichsam spiegelt, ohne eine inhaltliche Auseinandersetzung anders als in vorgegebenen Formen des Abscheus zuzulassen. Dadurch wird eine inhaltliche Auseinandersetzung eher verhindert als erleichtert, da sich tabuisierte Symbole nicht kommunikativ abnutzen; ihre Provokationskraft wird dauerhaft erhalten, indem sie in einen irrationalen Bereich geheimer Rituale abgedrängt wird. In der Praxis bedeutsam ist diese Problematik allein im Hinblick auf NS-Kennzeichen; sie kann, jedenfalls vorerst, auch nicht ohne weiteres aufgelöst werden. Schon Absatz 3 der Norm zeigt andererseits, dass eine vollständige Tabuisierung weder möglich noch angestrebt ist, sprich, der legitime Zweck des Umgangs mit den „unheilvollen Zeichen“ ist eben nicht das Bannen ihrer Kraft durch Auserwählte, sondern die rationale Auseinandersetzung mit den symbolisierten Inhalten (siehe BGH 25, 30, 33; 28, 394, 396 ff.). Der Prozess inhaltlicher Kritik und Verarbeitung als Verwirklichung der Verfassungsordnung bedeutet zugleich Unsicherheit der Grenzbestimmung; der Streit um die Grenzen der Sozialadäquanz kann schlicht nicht gelöst werden, da er Teil dieses Prozesses ist. Das Programm der Rationalisierung ist aus dem Tabu nicht abzuleiten, es ergibt sich aus Art. 5 GG, ... (siehe BGH 25, 30, 33; 28, 394, 396 ff.).
 

§ 17 Prävention von Geldwäche

1. Der Kunde verpflichtet sich auf Anfrage von History Trader AG alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Identifikation im Sinne des Geldwäschegesetzes bereitzustellen. Dies umfasst - aber ist nicht beschränkt auf - gültige Personalausweise, Reisepässe oder andere amtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person erforderlich sind. History Trader AG behält sich das Recht vor Transaktionen bis zur erfolgreichen Identifikation des Kunden auszusetzen.

2. Falls der Kunde im Auftrag eines Dritten oder für eine juristische Person handelt, ist er verpflichtet, History Trader AG unverzüglich über den wirtschaftlich Berechtigten zu informieren und entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß und aktuell sind.

3. Der Kunde ist einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes verarbeitet, gespeichert und - sofern erforderlich - an zuständige Behörden übermittelt werden dürfen. Die Speicherung der Daten erfolgt für die Dauer von mindestens fünf Jahren oder solange, wie es nach geltendem Recht erforderlich ist.

4. History Trader AG behält sich das Recht vor Transaktionen zu verzögern, auszusetzen oder abzulehnen, wenn begründete Zweifel bestehen, dass diese im Zusammenhang mit Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten stehen. Der Kunde wird über solche Maßnahmen - soweit gesetzlich zulässig und praktikabel - informiert.
 

§ 18 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


2. Der Vertragstext kann hier heruntergeladen und gespeichert werden.

Vollständige AGBs

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