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Los
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In Rhenumis 10
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Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 25 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 21 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Ware in ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 21 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Lose, die nach der Losnummer mit einem ° markiert sind, stammen von Einlieferern außerhalb der EU. Soweit diese Lose innerhalb der EU ausgeliefert werden, werden hierfür 7 % Importabgaben auf den Zuschlagpreis berechnet. Da wir differenzbesteuert verkaufen, kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.
1. The auctioneer acts in his own name for the account of his client, who remains anonymous (as commission agent).
2. The auctioneer reserves the right to combine or separate lots listed in the catalogue, to change the order of the lot numbers or to withdraw any lot from the auction.
3. The lots to be sold at auction may be examined and checked before the auction. The descriptions in the catalogue are made to the best of the auctioneer’s knowledge and belief, are, however, not guaranteed. The auctioneer is not liable for any mistakes. Except for collections or bulk lots, he commits himself, however, to transmitting complains to the customer if such claims are filed within a period of 28 days after the auction. The auctioneer may extend this time limit under special circumstances. Liability for damage on health and body will not be affected. Claims are only possible if the lots including the lot card are returned in unaltered condition. The affixing of the marking »False« or the like by expertisers who are liable for errors is not considered to be an alteration, but expertisers signatures, color designations or pencil notes are. In the case of a justified claim, the auctioneer will refund the purchase price only and not further charges. Faults visible on images on the catalogue may not be subject to such claims. Catalogue values are not binding and have to be seen as approximate, they may not be the cause for a return.
4. The lot is knocked down when no higher bid follows after the last bid has been called three times. The auctioneer reserves the right to reject the bid or accept it with reservations. He may cancel the bid knocked down if the highest bidder does not want his bid to be valid, or if otherwise a dispute concerning the bid knocked down arrises.
5. The knocking down transfers the risk of possible losses, damages or mistakes to the purchaser. The items become the property of the purchaser after payment is complete.
6. The knocking down binds the bidder to take and pay for the lot(s). Should the purchaser desire forwarding of the lot(s) purchased in the auction, it will be effected at his expense and risk. The bidder is bound to his bid for the period of up to four weeks. If bidding is made by phone or writing, lots will be dispatched to the bidder at his cost and his risk, if not a different agreement is made.
7. The sale of auction lots is subject to differential taxation. If we ship lots inside the EC, the buyer shall pay a buyers premium of 25 % of the hammer price and a lot fee of 3,– EUR per lot (both including VAT), also costs of shipping and insurance. If we ship lots to a country outside the EC, the buyer shall pay a buyers premium of 21 % of the hammer price and a lot fee a 3,– EUR per lot, also costs of shipping and insurance. If the goods are exported outside the EC by the buyer himself, it may be possible to refund VAT. For gold coins that are exempt from VAT, the buyer shall pay a buyers premium of 21 % of the hammer price and a lot fee a 3,– EUR per lot, also costs of shipping and insurance. Lots marked with a ° after the lot number come from consignors outside the EU. Insofar as these lots are delivered within the EU, 7 % import duty will be charged on the hammer price.
8. Purchase price and commissions are payable at once by floor bidders. External bidders must pay the auction bill on receipt. The bidder for a third-party will be held liable as a primary obligor along with the third-party. The purchaser has the right to receive the lots just after payment is made.
9. Any amounts not received by the auctioneer within 15 days after the auction or receipt of the auction bill, will incur 1 % interest for every new month. If the purchaser refuses to pay the lot(s) or if any payment is not settled within a fixed time period, the auctioneer may demand the non-performance. Pricing agreements between bidders are forbidden and will lead to exclusion from the auction. A contractual penalty of 10.000,– EUR for each case of price agreements has to be paid. A compensation may also apply.
10. The bidder agrees for lots with NS-Signs, not to use them in any way for propagandistic purposes (§ 86 StGB).
11. These conditions are valid for the sale after the auction. The § 312d BGB will not be used.
12. Düsseldorf will be named as the court of jurisdiction. The contract of auction is subject to German law only.
13. In the case that any of the above stipulations become void in part or in whole, all other stipulations remain valid.
14. The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr/. We are not obligated and do not participate voluntarily in a dispute resolution process.
Versteigerungsbedingungen
Entsprechend den vom Bundeskartellamt genehmigten und vom Bundesverband Deutscher
Briefmarkenversteigerer e.V., Wiesbaden empfohlenen Versteigerungsbedingungen
1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Die Frist läuft auch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen werden. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel, die sich aus der Katalogabbildung ergeben, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Katalogpreisangaben sind unverbindlich und gelten als circa, Fehler bei der Angabe der Katalogpreise können keine Reklamation begründen. In allen Fällen des Punkt 3 bleibt die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden unberührt.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders angegeben, wird die ersteigerte Ware bei schriftlichen oder telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt.
7. Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 23,8 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 20 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Ware in ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 20 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Da wir differenzbesteuert verkaufen, kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.
8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen.
9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über Euribor als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Preisabsprachen unter Bietern sind ausdrücklich untersagt und ziehen den sofortigen Ausschluss aus der Versteigerung nach sich. Es gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000,— EUR als vereinbart, Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
10. Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und / oder NS-Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke bzw. Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen.
11. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. § 312d BGB findet keine Anwendung.
12. Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.
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Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 25 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 21 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Ware in ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 21 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Lose, die nach der Losnummer mit einem ° markiert sind, stammen von Einlieferern außerhalb der EU. Soweit diese Lose innerhalb der EU ausgeliefert werden, werden hierfür 7 % Importabgaben auf den Zuschlagpreis berechnet. Da wir differenzbesteuert verkaufen, kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.
1. The auctioneer acts in his own name for the account of his client, who remains anonymous (as commission agent).
2. The auctioneer reserves the right to combine or separate lots listed in the catalogue, to change the order of the lot numbers or to withdraw any lot from the auction.
3. The lots to be sold at auction may be examined and checked before the auction. The descriptions in the catalogue are made to the best of the auctioneer’s knowledge and belief, are, however, not guaranteed. The auctioneer is not liable for any mistakes. Except for collections or bulk lots, he commits himself, however, to transmitting complains to the customer if such claims are filed within a period of 28 days after the auction. The auctioneer may extend this time limit under special circumstances. Liability for damage on health and body will not be affected. Claims are only possible if the lots including the lot card are returned in unaltered condition. The affixing of the marking »False« or the like by expertisers who are liable for errors is not considered to be an alteration, but expertisers signatures, color designations or pencil notes are. In the case of a justified claim, the auctioneer will refund the purchase price only and not further charges. Faults visible on images on the catalogue may not be subject to such claims. Catalogue values are not binding and have to be seen as approximate, they may not be the cause for a return.
4. The lot is knocked down when no higher bid follows after the last bid has been called three times. The auctioneer reserves the right to reject the bid or accept it with reservations. He may cancel the bid knocked down if the highest bidder does not want his bid to be valid, or if otherwise a dispute concerning the bid knocked down arrises.
5. The knocking down transfers the risk of possible losses, damages or mistakes to the purchaser. The items become the property of the purchaser after payment is complete.
6. The knocking down binds the bidder to take and pay for the lot(s). Should the purchaser desire forwarding of the lot(s) purchased in the auction, it will be effected at his expense and risk. The bidder is bound to his bid for the period of up to four weeks. If bidding is made by phone or writing, lots will be dispatched to the bidder at his cost and his risk, if not a different agreement is made.
7. The sale of auction lots is subject to differential taxation. If we ship lots inside the EC, the buyer shall pay a buyers premium of 25 % of the hammer price and a lot fee of 3,– EUR per lot (both including VAT), also costs of shipping and insurance. If we ship lots to a country outside the EC, the buyer shall pay a buyers premium of 21 % of the hammer price and a lot fee a 3,– EUR per lot, also costs of shipping and insurance. If the goods are exported outside the EC by the buyer himself, it may be possible to refund VAT. For gold coins that are exempt from VAT, the buyer shall pay a buyers premium of 21 % of the hammer price and a lot fee a 3,– EUR per lot, also costs of shipping and insurance. Lots marked with a ° after the lot number come from consignors outside the EU. Insofar as these lots are delivered within the EU, 7 % import duty will be charged on the hammer price.
8. Purchase price and commissions are payable at once by floor bidders. External bidders must pay the auction bill on receipt. The bidder for a third-party will be held liable as a primary obligor along with the third-party. The purchaser has the right to receive the lots just after payment is made.
9. Any amounts not received by the auctioneer within 15 days after the auction or receipt of the auction bill, will incur 1 % interest for every new month. If the purchaser refuses to pay the lot(s) or if any payment is not settled within a fixed time period, the auctioneer may demand the non-performance. Pricing agreements between bidders are forbidden and will lead to exclusion from the auction. A contractual penalty of 10.000,– EUR for each case of price agreements has to be paid. A compensation may also apply.
10. The bidder agrees for lots with NS-Signs, not to use them in any way for propagandistic purposes (§ 86 StGB).
11. These conditions are valid for the sale after the auction. The § 312d BGB will not be used.
12. Düsseldorf will be named as the court of jurisdiction. The contract of auction is subject to German law only.
13. In the case that any of the above stipulations become void in part or in whole, all other stipulations remain valid.
14. The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr/. We are not obligated and do not participate voluntarily in a dispute resolution process.
Versteigerungsbedingungen
Entsprechend den vom Bundeskartellamt genehmigten und vom Bundesverband Deutscher
Briefmarkenversteigerer e.V., Wiesbaden empfohlenen Versteigerungsbedingungen
1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.
3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Die Frist läuft auch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen werden. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel, die sich aus der Katalogabbildung ergeben, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Katalogpreisangaben sind unverbindlich und gelten als circa, Fehler bei der Angabe der Katalogpreise können keine Reklamation begründen. In allen Fällen des Punkt 3 bleibt die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden unberührt.
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders angegeben, wird die ersteigerte Ware bei schriftlichen oder telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt.
7. Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 23,8 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 20 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Ware in ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 20 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,— EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Da wir differenzbesteuert verkaufen, kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.
8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen.
9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über Euribor als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Preisabsprachen unter Bietern sind ausdrücklich untersagt und ziehen den sofortigen Ausschluss aus der Versteigerung nach sich. Es gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000,— EUR als vereinbart, Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
10. Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und / oder NS-Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke bzw. Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen.
11. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. § 312d BGB findet keine Anwendung.
12. Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.