Los

1642

Turmalin Diamanten Ring, 750 Gold, bicolor, Turmalin ca. 2,7ct und 22x 8/8 Diamanten von zus. ca.

In Rhenumis 14

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Turmalin Diamanten Ring, 750 Gold, bicolor, Turmalin ca. 2,7ct und 22x 8/8 Diamanten von zus. ca. 0,22 ct., RW 55, ca. 4,92g.
Turmalin Diamanten Ring, 750 Gold, bicolor, Turmalin ca. 2,7ct und 22x 8/8 Diamanten von zus. ca. 0,22 ct., RW 55, ca. 4,92g.

Rhenumis 14

Auktionsdatum
Lose: 1501-1696
Lose: 2001-2119
Lose: 2120-2946
Ort der Versteigerung
Bussardweg 18
Neuss
41468
Germany

auf Anfrage / on demand

Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen Saalauktion

Entsprechend den vom Bundeskartellamt genehmigten und vom Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer e. V., Wiesbaden empfohlenen Versteigerungsbedingungen

1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer –Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen.

3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Die Frist läuft auch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen werden. Reklamationen sind
nur möglich, wenn die Lose einschließlich der Loskarte im unveränderten Zustand zurückgegeben werden. Das Anbringen der Kennzeichnung »Falsch« o. ä. durch Prüfer, die für Irrtümer haften, gilt nicht als Veränderung, wohl aber Prüfzeichen, Farbbezeichnungen oder Bleistiftnotizen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüberhinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel, die sich aus der Katalogabbildung ergeben, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Katalogpreisangaben sind unverbindlich und gelten als circa, Fehler bei der Angabe der Katalogpreise können keine Reklamation begründen. In allen Fällen des Punkt 3 bleibt die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden unberührt.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders angegeben, wird die ersteigerte Ware bei schriftlichen oder telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt.

7. Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 26,2 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 22 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Ware in ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 22 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Lose, die nach der Losnummer mit einem ° markiert sind, stammen von Einlieferern außerhalb der EU. Diese Lose werden nicht differenzbesteuert verkauft. Der Käufer zahlt hierfür ein Aufgeld von 22 % sowie 7 % Mwst. auf den Zuschlagspreis, das Aufgeld und die Losgebühr. Soweit diese Lose außerhalb der EU ausgeliefert werden, entfällt die Mwst.

8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen.

9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über Euribor als Verzugsschaden berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Preisabsprachen unter Bietern sind ausdrücklich untersagt und ziehen den sofortigen Ausschluss aus der Versteigerung nach sich. Es gilt
für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000,– EUR als vereinbart, Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

10. Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und / oder NS-Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke bzw. Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen.

11. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. § 312d BGB findet keine Anwendung.

12. Erfüllungsort ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine
Anwendung.

13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.

Status: April 2025

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