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Please let us know by email if you wish your goods to be shipped. We would then forward your goods to the shipping company/freight forwarders Mail Boxes Etc. 0116, Business Services Ghaemi e.K. (FriesenstraĂe 1, 20097 Hamburg, Fax (040) 23 16 6765, mbe0116@mbe.de « www.mbe.de/dembe0116.
Mail Boxes Etc. will take care of packaging and shipping and will write a separate invoice for their services (usually by email).
Aufgrund der aktuell geltenden Covid-19 BeschrÀnkungen, ist eine individuelle Vorbesichtigung nur nach Terminabsprache ab Dienstag, den 27. April bis Freitag, den 30. April möglich.
Durch Abgabe eines muÌndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes ĂŒber eine Auktions-Platform erkennt der KĂ€ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenuÌber Versteigerer und VerkĂ€ufer an. Sie gelten entsprechend fuÌr den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.
1. Die Versteigerung aller GegenstĂ€nde erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und fuÌr Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion AuskuÌnfte uÌber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig fuÌr etwaige Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung uÌbernimmt.
2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte GegenstĂ€nde. FuÌr offene oder versteckte MĂ€ngel jeder Art uÌbernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung. Dem KĂ€ufer ist aber die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung sĂ€mtliche GegenstĂ€nde gruÌndlich und umfassend zu pruÌfen. Expertisen können jederzeit eingesehen werden, ohne dass fuÌr deren Richtigkeit gehaftet wird. DaruÌber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen uÌber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefĂ€hrdet wird. Der Bieter erwirbt die GegenstĂ€nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistungsanspruÌche gegenuÌber Versteigerer und VerkĂ€ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber fuÌr Beschaffenheit und Zuschreibung, können mithin nicht mehr beruÌcksichtigt werden. Schriftliche wie muÌndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die FĂ€lle grober FahrlĂ€ssigkeit und Vorsatzes beschrĂ€nkt. FĂŒr Fernbieter, die per Telefon, oder als Online-Bieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und RĂŒckgaberecht gemÀà § 312 d BGB.
a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€uĂern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer persönlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden behĂ€lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter mĂŒssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten.
4. Gebote erfolgen im Abstand von etwa 10% und werden im Einzelnen vom Versteigerer der Höhe nach bestimmt. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von GruÌnden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zuruÌckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zuruÌckgenommen werden bei Zweifeln daruÌber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot uÌbersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot fuÌr die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige VerĂ€uĂerungen des Loses auszuschlieĂen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot.
5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 50,- möglich. Bei geringeren BetrĂ€gen haben Kunden die Möglichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. FuÌr das Zustandekommen einer Telefonverbindung uÌbernimmt das Auktionshaus keine GewĂ€hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten muÌssen bis spĂ€testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.
6. Der Zuschlag verpflichtet den KĂ€ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des völligen Verlustes oder der BeschĂ€digung des Gegenstandes auf den KĂ€ufer uÌber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in FĂ€llen grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatzes.
7. Der KĂ€ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 21%iges Aufgeld zuzuÌglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 24,99%. FuÌr die Höhe des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll maĂgebend. Die Bezahlung kann in bar, oder per Ăberweisung erfolgen.
8. Das Eigentum an den erworbenen GegenstĂ€nden geht erst nach völliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den KĂ€ufer uÌber. Erst danach kann der KĂ€ufer die Ăbergabe der erworbenen GegenstĂ€nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollstĂ€ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgehĂ€ndigt--insbesondere bei Scheckzahlung--, so erfolgt dies unter ausdruÌcklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschlieĂlich verlĂ€ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung sĂ€mtlicher bei WeiterverĂ€uĂerung, Zerstörung oder BeschĂ€digung der Kaufsache erworbenen AnspruÌche des KĂ€ufers an den VerkĂ€ufer, die durch vollstĂ€ndige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.
9. Anwesende Bieter kaufen grundsĂ€tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklĂ€rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollstĂ€ndigen ErfuÌllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.
10. Werden die ersteigerten GegenstĂ€nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die fĂ€llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollstĂ€ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise ErfuÌllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen NichterfuÌllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen GegenstĂ€nde auf Kosten des KĂ€ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen NichterfuÌllung, so darf er auf Kosten des KĂ€ufers die GegenstĂ€nde noch einmal versteigern nach MaĂgabe der jeweils guÌltigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschlieĂend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der KĂ€ufer daruÌber hinaus fuÌr einen etwaig anstehenden Mindesterlös samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerlöses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen MaĂnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen GegenstĂ€nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit ErfuÌllung sĂ€mtlicher AnspruÌche. FuÌr nicht fristgerechte Abholungen von Möbeln und gröĂeren Objekten wird eine Lager-GebuÌhr in Höhe von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den KĂ€ufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdruÌcklichen Wunsch des KĂ€ufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom KĂ€ufer direkt an den Spediteur gezahlt.
11. Im Falle des Verzuges hat der KĂ€ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % uÌber dem jeweils guÌltigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines daruÌber hinausgehenden Schadens.
12. ErfuÌllungsort ist Hamburg. Im VerhĂ€ltnis zu Vollkaufleuten sowie öffentlich-rechtlichen Personen und Sondervermögen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt fuÌr KĂ€ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschlieĂlich nach deutschem Recht.
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Mail Boxes Etc. will take care of packaging and shipping and will write a separate invoice for their services (usually by email).
Aufgrund der aktuell geltenden Covid-19 BeschrÀnkungen, ist eine individuelle Vorbesichtigung nur nach Terminabsprache ab Dienstag, den 27. April bis Freitag, den 30. April möglich.
Durch Abgabe eines muÌndlichen oder fernschriftlichen Gebotes oder die Erteilung eines schriftlichen Auftrages hierzu, sowie eines Live-Gebotes ĂŒber eine Auktions-Platform erkennt der KĂ€ufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen als allein verbindlich gegenuÌber Versteigerer und VerkĂ€ufer an. Sie gelten entsprechend fuÌr den Freiverkauf, wobei dem Zeitpunkt des Zuschlages dann der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entspricht.
1. Die Versteigerung aller GegenstĂ€nde erfolgt öffentlich und freiwillig im Namen und fuÌr Rechnung des Einlieferers, der in der Auktion ungenannt bleibt. Der Versteigerer ist berechtigt, auch nach der Auktion AuskuÌnfte uÌber die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig fuÌr etwaige Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung uÌbernimmt.
2. Versteigert werden nach §34 b) Abs. 6 Nr. 5 b) Gewerbeordnung gebrauchte GegenstĂ€nde. FuÌr offene oder versteckte MĂ€ngel jeder Art uÌbernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Der Zuschlag/Verkauf erfolgt unter Ausschluss der GewĂ€hrleistung. Dem KĂ€ufer ist aber die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Vorbesichtigung sĂ€mtliche GegenstĂ€nde gruÌndlich und umfassend zu pruÌfen. Expertisen können jederzeit eingesehen werden, ohne dass fuÌr deren Richtigkeit gehaftet wird. DaruÌber hinaus haben die Kaufinteressenten das Recht, Expertisen uÌber das Versteigerungsgut auf eigene Rechnung einholen zu lassen, sofern hierdurch der Auktionstermin nicht gefĂ€hrdet wird. Der Bieter erwirbt die GegenstĂ€nde daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher GewĂ€hrleistungsanspruÌche gegenuÌber Versteigerer und VerkĂ€ufer. Beanstandungen nach Zuschlagserteilung, gleich welcher Art, insbesondere aber fuÌr Beschaffenheit und Zuschreibung, können mithin nicht mehr beruÌcksichtigt werden. Schriftliche wie muÌndliche Angaben des Versteigerers zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden, stellen aber keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der § 459 ff BGB dar. Abbildungen im Katalog dienen der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Die Verschuldenshaftung des Versteigerers ist auf die FĂ€lle grober FahrlĂ€ssigkeit und Vorsatzes beschrĂ€nkt. FĂŒr Fernbieter, die per Telefon, oder als Online-Bieter an der Auktion teilgenommen haben, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und RĂŒckgaberecht gemÀà § 312 d BGB.
a) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig Ă€uĂern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstĂ€nde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ă€hnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Der Versteigerer und der Einlieferer bieten und geben diese GegenstĂ€nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens und ihrer persönlichen Daten eine Bieternummer. Neukunden werden gebeten, sich bei der Ausgabe der Bieterkarte mit dem Personalausweis zu legitimieren. Bei Neukunden behĂ€lt sich das Auktionshaus das Recht vor, neben der Vorlage des Personalausweises auch die Hinterlegung einer Kreditkartennummer oder einer Bargeld-Sicherheitsleistung zu verlangen. Online-Bieter mĂŒssen nach Aufforderung eine Sicherheit (Kreditkarte) leisten.
4. Gebote erfolgen im Abstand von etwa 10% und werden im Einzelnen vom Versteigerer der Höhe nach bestimmt. Die Gebote werden in Euro abgegeben. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes. Der Versteigerer kann ohne Angabe von GruÌnden einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zuruÌckweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Doppelgeboten entscheidet der Versteigerer. Ein bereits erteilter Zuschlag kann im Laufe der Auktion zuruÌckgenommen werden bei Zweifeln daruÌber, ob ein rechtzeitig abgegebenes Gebot uÌbersehen wurde. Ein Zuschlag unter Vorbehalt bindet den Bieter an sein Gebot fuÌr die Dauer von drei Wochen, ohne anderweitige VerĂ€uĂerungen des Loses auszuschlieĂen. Erfolgt in dieser Zeit nicht der vorbehaltlose Zuschlag, so erlischt das Gebot.
5. Mitbieten per Telefon ist ab einem Limitpreis von Euro 50,- möglich. Bei geringeren BetrĂ€gen haben Kunden die Möglichkeit, im Vorwege ein schriftliches Gebot zu hinterlegen. FuÌr das Zustandekommen einer Telefonverbindung uÌbernimmt das Auktionshaus keine GewĂ€hr. Eine Anmeldung zum telefonischen Mitbieten bedeutet automatisch die Abgabe eines Limitgebots- auch, wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Aufrufs nicht erreichbar ist. Schriftliche Gebote oder Anmeldungen zum telefonischen Mitbieten muÌssen bis spĂ€testens 18 Uhr am Vortag der Auktion eingegangen sein.
6. Der Zuschlag verpflichtet den KĂ€ufer zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Objekts und Zahlung des Kaufpreises. Bei laufenden Auktionen kann Zwischenzahlung verlangt werden. Bei Fern-Bietern gilt eine Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes binnen 10 Tagen nach der Auktion noch als rechtzeitig. Mit dem Zuschlag/dem Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr des völligen Verlustes oder der BeschĂ€digung des Gegenstandes auf den KĂ€ufer uÌber. Eine Haftung des Auktionshauses verbleibt lediglich noch in FĂ€llen grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatzes.
7. Der KĂ€ufer hat an das Auktionshaus den Zuschlagpreis und ein 21%iges Aufgeld zuzuÌglich gesetzlicher Mehrwert-Steuer (19%) hierauf zu bezahlen, insgesamt also 24,99%. FuÌr die Höhe des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll maĂgebend. Die Bezahlung kann in bar, oder per Ăberweisung erfolgen.
8. Das Eigentum an den erworbenen GegenstĂ€nden geht erst nach völliger Bezahlung des in Ziff. 7 genannten Betrages auf den KĂ€ufer uÌber. Erst danach kann der KĂ€ufer die Ăbergabe der erworbenen GegenstĂ€nde verlangen. Wird der erworbene Gegenstand ausnahmsweise vor vollstĂ€ndiger Bezahlung des Kaufpreises ausgehĂ€ndigt--insbesondere bei Scheckzahlung--, so erfolgt dies unter ausdruÌcklichem Vorbehalt des Eigentums des Einlieferers, einschlieĂlich verlĂ€ngertem Eigentumsvorbehaltes, d.h. der Vorwegabtretung sĂ€mtlicher bei WeiterverĂ€uĂerung, Zerstörung oder BeschĂ€digung der Kaufsache erworbenen AnspruÌche des KĂ€ufers an den VerkĂ€ufer, die durch vollstĂ€ndige Zahlung des Kaufpreises auflösend bedingt ist.
9. Anwesende Bieter kaufen grundsĂ€tzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern sich der Versteigerer damit einverstanden erklĂ€rt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollstĂ€ndigen ErfuÌllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen.
10. Werden die ersteigerten GegenstĂ€nde nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Zuschlag abgeholt oder wird trotz Mahnung die fĂ€llige Zahlung nicht rechtzeitig und vollstĂ€ndig bewirkt, so kann der Versteigerer in eigenem Namen wahlweise ErfuÌllung des Kaufvertrages, oder Schadenersatz wegen NichterfuÌllung verlangen. Im ersten Fall kann er die erworbenen GegenstĂ€nde auf Kosten des KĂ€ufers bei einem Spediteur einlagern oder zusenden lassen. Verlangt er Schadenersatz wegen NichterfuÌllung, so darf er auf Kosten des KĂ€ufers die GegenstĂ€nde noch einmal versteigern nach MaĂgabe der jeweils guÌltigen Versteigerungsbedingungen und bei Nichtzuschlag anschlieĂend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der KĂ€ufer daruÌber hinaus fuÌr einen etwaig anstehenden Mindesterlös samt Versteigerungskosten. Auf Auskehrung eines eventuellen Mehrerlöses hingegen besteht kein Anspruch. In jedem Fall steht dem Versteigerer bis zur Zahlung der sich aus diesen MaĂnahmen ergebenden Kosten ein Pfandrecht an den erworbenen GegenstĂ€nden zu. Das Wahlrecht des Versteigerers erlischt erst mit ErfuÌllung sĂ€mtlicher AnspruÌche. FuÌr nicht fristgerechte Abholungen von Möbeln und gröĂeren Objekten wird eine Lager-GebuÌhr in Höhe von Euro 5,00 pro Kalendertag erhoben. Eine Zusendung an den KĂ€ufer (per Post oder Spedition) erfolgt nur auf den ausdruÌcklichen Wunsch des KĂ€ufers auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist das Auktionshaus nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom KĂ€ufer direkt an den Spediteur gezahlt.
11. Im Falle des Verzuges hat der KĂ€ufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % uÌber dem jeweils guÌltigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines daruÌber hinausgehenden Schadens.
12. ErfuÌllungsort ist Hamburg. Im VerhĂ€ltnis zu Vollkaufleuten sowie öffentlich-rechtlichen Personen und Sondervermögen ist Hamburg auch Gerichtsstand. Gleiches gilt fuÌr KĂ€ufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten richten sich ausschlieĂlich nach deutschem Recht.