Utagawa Kuniyoshi "Kiura Okaemon Sadayuk" (Samurai). 1847.Utagawa Kuniyoshi 1798 Edo (heute Tokio) 1861 ebendaWood cut in colours auf Japan aus der Edo-Periode. Signiert u.re. in japanischen Schriftzeichen "Ichiyûsai Kuniyoshi ga" (Künstler-Synonym). 22. Blatt aus der Folge "Seichû gishi den" (Biografien der loyalen Samurai). Verlegt von Ebiya Rinnosuke. Mit den Stempeln der Zensoren Mera und Murata.size: Bl. 36 x 25,1 cm.Utagawa Kuniyoshi "Kiura Okaemon Sadayuk" (Samurai). 1847.Utagawa Kuniyoshi 1798 Edo (heute Tokio) 1861 ebendaFarbholzschnitt auf Japan aus der Edo-Periode. Signiert u.re. in japanischen Schriftzeichen "Ichiyûsai Kuniyoshi ga" (Künstler-Synonym). 22. Blatt aus der Folge "Seichû gishi den" (Biografien der loyalen Samurai). Verlegt von Ebiya Rinnosuke. Mit den Stempeln der Zensoren Mera und Murata.Ausgezeichneter, sehr früher Druck, frische Farben. Mehrere, teils größere, hinterlegte Fehlstellen im Papier (Anobienfraß). Kleine Retuschen in der Tituluskartusche o.re.Maße: Bl. 36 x 25,1 cm.Utagawa Kuniyoshi1798 Edo (heute Tokio) 1861 ebendaZusammen mit Hiroshige und Kunisada einer der drei stilbildenden Meister des japanischen Farbholzschnitts am Ende der Edo-Zeit. Sohn des Seidenfärbers Yanagiya Kichiemon, dem er schon frühzeitig bei der Gestaltung von Seidenstoffen half. Als Kind wurde er Yoshizo (oder Yoshisaburo) genannt, sein späterer bürgerlicher Name war Ikusa Magosaburo. Einer japanischen Quelle zufolge war Katsukawa Shunei der erste Zeichen- und Mallehrer Kuniyoshis. Von diesem lernte er sowohl das Zeichnen komischer und fantastischer Szenen als auch die Darstellung der Szenen und Schauspieler des beliebten Kabuki-Theaters. 1814 Ende der Lehrzeit und Beginn der Tätigkeit als Buchillustrator (zunächst mit geringer Resonanz). 1827 schließlich erfolgreich mit Illustrationen zu "Die 108 Helden des Suikoden". Bis 1855 war Kuniyoshi auf allen Gebieten des Farbholzschnitts in großem Umfang tätig.- - -24.00 % buyer's premium on the hammer priceVAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable