Los

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1 Paar Ohrringe, 333er Gold mit Granat

In Große Schmuckauktion - antiker bis moderner Sc...

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Mönkloh
Passed EUR
Mönkloh

1 Paar Ohrringe, 333er Gold mit Granat

Material: 333 Gelbgold
Edelsteine: Granat
Durchmesser: 8,8 mm
Gesamtgewicht: 1,9 g
Datierung: Vintage
Beschreibung: sehr guter Zustand


1 pair of 333 gold earrings with garnet

Material: 333 yellow gold
Gemstones: garnets
Diameter: 8,8 mm
Total weight: 1,9 g
Date: Vintage
Description: very good condition

1 Paar Ohrringe, 333er Gold mit Granat

Material: 333 Gelbgold
Edelsteine: Granat
Durchmesser: 8,8 mm
Gesamtgewicht: 1,9 g
Datierung: Vintage
Beschreibung: sehr guter Zustand


1 pair of 333 gold earrings with garnet

Material: 333 yellow gold
Gemstones: garnets
Diameter: 8,8 mm
Total weight: 1,9 g
Date: Vintage
Description: very good condition

Große Schmuckauktion - antiker bis moderner Schmuck

Auktionsdatum
Lose: 423
Ort der Versteigerung
Glückstädter Str.14
Mönkloh
24576
Germany

Versand

Versand auf Wunsch durch Kostenübernahme:

Innerhalb von Deutschland bis zu einem Warenwert von Euro 5.000,- danach auf Anfrage : 

Euro 10,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.  

Innerhalb der Europäischen Union bis zu einem Warenwert von Euro 25.000,- danach auf Anfrage :

Euro 25,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.     

Außerhalb der Europäischen Union nur auf Anfrage

 

Shipping

 Shipping on request by assumption of costs: :

Within Germany up to a value of goods of Euro 5.000,- thereafter on request :

Euro 10,- plus 1% insurance fee plus 19% VAT.

Within the European Union up to a value of goods of Euro 25.000,- thereafter on request :

Euro 25,- plus 1% insurance fee each plus 19% VAT.

Outside the European Union only on request

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

Diese Auktion findet ohne Saal-Publikum statt.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

This auction will take place without public in the room.

AGB

Versteigerungsbedingungen

 

1. Die Versteigerung der Objekte erfolgt öffentlich und freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Auftraggeber, die in der Auktion ungenannt bleiben. Versteigert werden gebrauchte Gegenstände, für deren Funktionalität insbesondere bei gebrauchten Uhren,  keine Garantie gegeben wird.  Alter Schmuck und alte Uhren gelten als Antiquitäten und werden nicht als Gebrauchsgegenstände versteigert. Die Auktionatorin ist berechtigt, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Sämtliche Gegenstände können mindestens 2 Stunden vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.  Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „ wie besichtigt hätte werden können. Die Abbildungen im Internet sind nicht verbindlich  insbesondere was die Größe, und Farbe betrifft. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, Funktionalität, offene und verdeckte Mängel, Schäden, besondere Eigenschaften oder dergleichen, wird keine Haftung  übernommen. Der Bieter erwirbt die Gegenstände daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche gegenüber der Auktionatorin und dem Verkäufer. Schriftliche wie mündliche Angaben der Auktionatorin zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, Sie stellen aber auf keinen Fall zugesicherte Eigenschaften im Sinne der § 443 ff und § 434 BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere auch für Fälschungen oder Plagiate. Die Angaben zu den Steinen und den Wiederbeschaffungswerten wurden nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Sorgfalt erstellt . Es wird aber keine Garantie dafür übernommen, das bei Vorlage der Objekte bei Schmuck- und Edelsteinlaboren oder ähnlichen Institutionen die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Für Fehler haftet die Auktionatorin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten sowie der Erfüllungsgehilfen.  Begründete Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich eingereicht werden.Für Fernbieter, die per Telefon  an der Auktion teilnehmen, gilt § 312d, Absatz 4 BGB. Es besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB. 

3. Auktionsbesucher erhalten gegen Angabe des Namens, ihrer persönlichen Daten eine Bieternummer. Sie werden gebeten sich mit dem Personalausweis zu legitimieren. Ein Bieter kann sich mit einem schriftlichen Vorgebot durch die Auktionatorin vertreten lassen, diese kann aber die Annahme auch verweigern. Das schriftliche Vorgebot , der Antrag auf das Telefongebot und die persönlichen Daten müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Bei Telefonbietern wird keine Garantie für das zustandekommen einer  Verbindung übernommen. Bei Online-Bietern  wird keine Garantie für die technische Möglichkeit des Aufbaus einer Internetverbindung oder der rechtzeitigen Übermittlung  von Geboten übernommen. Die Auktionatorin kann bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis  Gebote ablehnen sowie Personen ohne Angaben von Gründen von der Auktion ausschließen. Die Auktionatorin haftet nicht für evtl. nicht ausgeführte schriftlich, telefonische, mündliche und online Gebote und ein Reklamationsgrund kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt. Beim vorliegen mehrerer gleich hoher schriftlicher Vorgebote, erhält das zuerst eingegangene Vorgebot den Zuschlag, sofern im Saal kein Bieter das Gebot überbietet. Sollte ein Gebot eines Onlinebieters und eines Saalbieters gleichzeitig erfolgen, hat der Saalbieter den Vorrang. Die Steigerungsschritte betragen in etwa 10% und werden im Einzelnen von der Auktionatorin der Höhe nach bestimmt. Gem. §§ 158 BGB ist der Erwerber an einen unter Vorbehalt erteilten Zuschlag gebunden. Diese Bindung gilt bis 1 Woche nach der Versteigerung. Erhält der Erwerber bis dahin nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt das Gebot.

5. Die Auktionatorin kann ohne Angabe von Gründen einzelne Lose nur gesammelt oder gar nicht aufrufen, Gebote zurückweisen, den Zuschlag verweigern oder diesen nur unter Vorbehalt erteilen. Bei Auseinandersetzungen und Zweifeln jedweder Art am Zuschlag oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will oder wenn irrtümlich ein rechtzeitig und deutlich abgegebenes Gebot ( auch schriftlich, telefonisch ) übersehen wurde, ist die Auktionatorin berechtigt, den Zuschlag zurückzunehmen und das Objekt  neu auszubieten.

 

 

6. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes. Die Rechnung und Ware ist sofort nach Erhalt sorgfältig zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Ab Zuschlag gehen Besitz, Gefahr und Lagerung an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über. Eine Haftung für eventuelle Beschädigungen oder Verlust der Güter übernimmt die Auktionatorin nicht. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über. Bei Fernbietern ist die gestellte Rechnung sofort fällig und eine Bezahlung und Abnahme der Gegenstände innerhalb von 10 Tagen gilt als fristgerecht. Kosten des Zahlungsverkehrs, Versand und evtl. Versicherungen erfolgen auf Kosten des Käufers.  Werden die Versandkosten auf der Rechnung mit bezahlt, gilt dies automatisch als Versandauftrag. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Die Rechnungen der Auktion stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Eine Zusendung an den Käufer erfolgt nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist die Auktionatorin nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom Käufer direkt an den Spediteur gezahlt.

      Versandkosten auf ausdrücklichen Wunsch :

      Innerhalb von Deutschland bis zu einem Warenwert von Euro 5.000,- danach auf Anfrage : 

      Euro 10,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.  

      Innerhalb der Europäischen Union bis zu einem Warenwert von Euro 25.000,- danach auf Anfrage :

      Euro 25,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.     

      Außerhalb der Europäischen Union nur auf Anfrage                     

7. Der Kaufpreis ist von anwesenden Käufern sofort zu zahlen.  Eine spätere Zahlung ist nur in Absprache mit der Auktionatorin möglich. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld wie folgt erhoben:

      Aufgeld von 23%  zuzüglicher der 19% gesetzlichen Mehrwertsteuer =  27,37%      

      Für die Höhe des Zuschlagpreises ist im Zweifel das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen. 

8.   Alle Zuschlagpreise der Auktion enthalten die jeweilige Umsatzsteuer. Jedoch wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da die hier angebotene Waren entweder von Privat stammen oder dem Umsatzsteuergesetz ( UStG )§ 25a Differenzbesteuerung unterliegen und diese angewendet wird auf Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.  Ausnahmen hiervon sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versandkosten, evtl. Versicherungen usw. wird die Mehrwertsteuer erhoben.

9. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände kann die Auktionatorin in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen. Erfolgt keine Abnahme und Bezahlung des Versteigerungsgutes oder verweigert der Käufer die Abnahme oder Zahlung, so findet die Übergabe des Versteigerungsgutes an den Erwerber nicht statt. Die Auktionatorin kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt die Auktionatorin Schadenersatz wegen Nichterfüllung,  gehen dem Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag verloren. Sie darf auf Kosten des Käufers die Gegenstände nach Vorgabe der jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen noch einmal versteigern und bei Nichtzuschlag anschließend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der Käufer darüber hinaus für einen etwaig anstehenden Mindererlös samt Versteigerungskosten. Die Auktionatorin kann den Käufer für den Ausfall haftbar halten, dagegen hat der Käufer auf einen evtl.  Mehrerlös keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden. Bei Verzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Das Wahlrecht der Auktionatorin erlischt erst mit Erfüllung sämtlicher Ansprüche.

10. Im Falle des Verzuges hat der Käufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.

11. Sofern sich die Auktionatorin damit einverstanden erklärt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollständigen Erfüllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen. Er kann sich nicht im Innenverhältnis  darauf berufen, für andere Personen gehandelt zu haben.

12. In den Versteigerungsräumen haften Besucher ( Eltern für ihre Kinder ) insbesondere bei Besichtigung ungeachtet eines Verschuldens, für alle verursachten Schäden.

13. Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form, bedeutet die ausdrückliche Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen gelten auch für den Nachverkauf

14. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Und ausschließlich der deutsche Text der Versteigerungsbedingungen ist rechtsgültig. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens CISG finden keine Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz der Auktionatorin im Amtsgerichtsbezirk Neumünster.  Dies gilt auch für den vollkaufmännischen Verkehr und das Mahnverfahren. Gleiches gilt für Käufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist.

 15. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die rechtlich zulässig und dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

auction conditions

 

1. The auction of the objects shall take place publicly and voluntarily on behalf of and for the account of the contracting authorities, who shall remain unnamed in the auction. Used objects are auctioned, for whose functionality in particular with used clocks, no warranty is given.  Old jewellery and watches are considered antiques and are not auctioned off as articles of daily use. The Auctioneer is entitled, even after the auction, to refuse to provide information on the person of the Consignor if and to the extent that he simultaneously assumes absolute liability for any liabilities of the Seller.

 2.  All items can be viewed and inspected at least 2 hours before the auction.  Bidders generally buy "as inspected" or "as could have been inspected". The images on the Internet are not binding in particular as to size, and color concerns. All items will be auctioned in the condition in which they were at the time of the auction. No liability is assumed for quality, condition, completeness, functionality, obvious and hidden defects, damage, special properties or the like. The bidder therefore acquires the items as seen and to the exclusion of any warranty claims against the auctioneer and the seller. Written and verbal information provided by the Auctioneer on the goods to be auctioned, in particular in the respective auction catalogue, are merely descriptions of the goods to be auctioned, but under no circumstances do they represent warranted characteristics within the meaning of § 443 ff and § 434 BGB and do not constitute liability for legal or material defects. This also applies in particular to counterfeits or plagiarisms. The information on the stones and replacement values has been compiled to the best of our knowledge and belief, taking into account the care required in commercial transactions. However, no guarantee is given that the objects will be classified in accordance with our valuation when they are presented to jewellery and gemstone laboratories or similar institutions. The auctioneer is liable for errors only in the case of intent and gross negligence. This also applies to the personal liability of employees and vicarious agents. Justified complaints must be submitted in writing within one week after receipt of the goods. 312d, paragraph 4 BGB applies to remote bidders who participate in the auction by telephone. There is no right of revocation and return according to § 312 d BGB. 

3. Auction visitors receive a bidder number against indication of the name, their personal data. You will be asked to identify yourself with your identity card. A bidder may be represented by the auctioneer with a written pre-bid, but the auctioneer may also refuse acceptance. The written pre-bid, the application for the telephone bid and the personal data must be submitted at least 24 hours before the start of the auction. With telephone bidders no guarantee is taken over for the coming off of a connection. With online bidders, no guarantee is given for the technical possibility of establishing an Internet connection or the timely transmission of bids. The Auctioneer may reject bids for objective reasons or lack of proof of creditworthiness and exclude persons from the auction without stating any reasons. The Auctioneer is not liable for any written, telephone, oral or online bids that have not been made and no reason for complaint can be derived from this. 

 4. The bid will be accepted if there is no higher bid after three calls. If there are several equally high written bids, the first bid received will be awarded, provided that no bidder in the room exceeds the bid. If a bid by an online bidder and a room bidder is made at the same time, the room bidder has priority.The increments are approximately 10% and are determined in detail by the auctioneer. According to §§ 158 BGB (German Civil Code) the purchaser is bound to a conditional knockdown. This binding is valid until 1 week after the auction. If the purchaser does not receive the unconditional knockdown by then, the bid shall lapse.

5. Without giving reasons, the auctioneer may only collect individual lots or not call them at all, reject bids, refuse to knock them down or only award them with reservation. In the event of disputes and doubts of any kind about the knockdown or if the Highest Bidder does not wish to accept the knockdown or if a timely and clear bid (also in writing, by telephone) has been erroneously overlooked, the Auctioneer shall be entitled to withdraw the knockdown and to offer the Object again. 

6. The knockdown obliges the buyer to immediately pay for and accept the auctioned goods. The invoice and goods must be carefully checked immediately upon receipt. Later complaints cannot be considered. Upon acceptance of the bid, possession, risk and storage of the item purchased at auction shall pass directly to the purchaser. The auctioneer is not liable for any damage or loss of the goods. Ownership is only transferred to the buyer after full payment has been made. In the case of remote tenants, the invoice is due immediately and payment and acceptance of the items within 10 days shall be deemed to have been made in due time. Costs of payment transactions, shipping and possible insurance are at the expense of the buyer. If the shipping costs are paid on the invoice, this is automatically regarded as a shipping order. Foreign customers buy according to the foreign exchange, customs and tax regulations of their country. The invoices of the auction are subject to verification and correction. The goods shall only be sent to the Buyer at the express request of the Buyer and at the Buyer's risk and expense. The auctioneer is not obliged to store or dispatch the objects, there is no insurance. In the case of transport by a forwarder, the transport invoice is paid directly by the buyer to the forwarder.

     Shipping costs on express request :

     Within Germany up to a value of Euro 5.000,- afterwards on request: 

     Euro 10,- plus 1% insurance fee plus 19% VAT.  

     Within the European Union up to a goods value of Euro 25.000,- thereafter on request:

     Euro 25,- plus 1% insurance fee plus 19% VAT.     

     Outside the European Union only on request. 

7. The purchase price is to be paid immediately by buyers present. A later payment is only possible in agreement with the auctioneer. A surcharge is levied on the hammer price as follows:

     Premium of 23% plus 19% statutory VAT = 27,37%.             

     In case of doubt, the auction record shall be decisive for the amount of the hammer price. Payment can be made in cash, by EC card or by bank transfer. 

 8.  All knockdown prices of the auction include the respective sales tax. However no value added tax is proven, since the goods offered here originate either from private or the value added tax law ( UStG ) § 25a difference taxation are subject and this is applied to second-hand objects, objects of art, collection pieces and antiques. Exceptions to this are clearly marked. Only on the commission, forwarding expenses, possibly insurances etc. the value added tax is raised.

 9.  The auctioneer can collect or sue for purchase money and purchase money arrears in her own name. If the auctioned goods are not accepted and paid for or if the buyer refuses acceptance or payment, the auctioned goods shall not be handed over to the buyer. In this case, the auctioneer can either demand fulfilment of the purchase contract or compensation for non-performance. If the auctioneer demands compensation for non-performance, the buyer loses his rights from the knockdown. It may re-auction the items at the buyer's expense in accordance with the applicable auction terms and conditions and subsequently sell them free in the event of a non-award. In this case, the buyer shall also be liable for any shortfall in proceeds including auction costs. The auctioneer can hold the buyer liable for the loss, but the buyer has no claim to any additional proceeds and can be excluded from further bids. In the event of default, the buyer shall be liable for all damages arising therefrom. The Auctioneer's right to choose shall not expire until all claims have been satisfied.

10. In the event of default, the buyer shall pay interest on the outstanding purchase sum at an interest rate of 4% above the applicable discount rate, but at least 8%, subject to the assertion of a claim for damages in excess thereof.

11. If the Auctioneer agrees that a concluded purchase contract is extended to a third party named by the Bidder, the joint liability of the Bidder shall nevertheless remain in force until the complete fulfilment of this contract. He may not internally claim to have acted on behalf of other persons.

12. In the auction rooms, visitors (parents for their children) are liable for all damages caused, in particular during viewing, regardless of fault.

13. The submission of a bid in any form means the express acceptance of these auction conditions. The auction conditions also apply to post-auction sales.

14. German law applies exclusively. And only the German text of the auction conditions is legally valid. The provisions of international sales law and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply. Place of jurisdiction and place of performance is the registered office of the auctioneer in the district of Neumünster. This also applies to fully commercial transactions and the dunning procedure. The same applies to purchasers who live abroad, who move their place of residence there or whose place of residence is unknown.

15. Should one of the conditions be wholly or partially invalid, the validity of the remaining conditions shall remain unaffected. The invalid provision shall be replaced by a provision that is legally permissible and comes closest to the intended economic purpose.

Vollständige AGBs