Los

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4 Ringe in Silber mit Edelsteinen

In Online Only Schmuck Auktion- antik bis modern

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Mönkloh
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Mönkloh


4 Ringe in Silber mit Edelsteinen

Material: 925 Silber, teils vergoldet
Edelsteine: 1 Fluorit, 1 roter Topas mit farblosen Zirkonen, 1 braun-orangefarbener Zirkon mit farblosen Zirkonen, 8 verschiedenfarbige Turmaline mit farblosen Zirkonen
Größe: 3 x 57, 18,1 mm, 1 x 53, 16,9 mm
Gesamtgewicht: 22,9 g
Datierung: Modern
Beschreibung: sehr guter Zustand

4 Rings in silver with gemstones

Material: 925 silver, partly gold-plated
Gemstones: 1 fluorite, 1 red topaz with colourless zirconia, 1 brown-orange zirconia with colourless zirconia, 8 different coloured tourmalines with colourless zirconia
Size: 3 x 57, 18,1 mm, 1 x 53, 16,9 mm
Total weight: 22,9 g
Date: Modern
Description: very good condition


4 Ringe in Silber mit Edelsteinen

Material: 925 Silber, teils vergoldet
Edelsteine: 1 Fluorit, 1 roter Topas mit farblosen Zirkonen, 1 braun-orangefarbener Zirkon mit farblosen Zirkonen, 8 verschiedenfarbige Turmaline mit farblosen Zirkonen
Größe: 3 x 57, 18,1 mm, 1 x 53, 16,9 mm
Gesamtgewicht: 22,9 g
Datierung: Modern
Beschreibung: sehr guter Zustand

4 Rings in silver with gemstones

Material: 925 silver, partly gold-plated
Gemstones: 1 fluorite, 1 red topaz with colourless zirconia, 1 brown-orange zirconia with colourless zirconia, 8 different coloured tourmalines with colourless zirconia
Size: 3 x 57, 18,1 mm, 1 x 53, 16,9 mm
Total weight: 22,9 g
Date: Modern
Description: very good condition

Online Only Schmuck Auktion- antik bis modern

Endet ab
Ort der Versteigerung
Glückstädter Str.14
Mönkloh
24576
Germany

Versand

Versand auf Wunsch durch Kostenübernahme:

Innerhalb von Deutschland bis zu einem Warenwert von Euro 5.000,- danach auf Anfrage : 

Euro 10,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.  

Innerhalb der Europäischen Union bis zu einem Warenwert von Euro 25.000,- danach auf Anfrage :

Euro 25,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.     

Außerhalb der Europäischen Union nur auf Anfrage

 

Shipping

Shipping on request by assumption of costs: :

Within Germany up to a value of goods of Euro 5.000,- thereafter on request :

Euro 10,- plus 1% insurance fee plus 19% VAT.

Within the European Union up to a value of goods of Euro 25.000,- thereafter on request :

Euro 25,- plus 1% insurance fee each plus 19% VAT.

Outside the European Union only on request

Wichtige Informationen

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Die Lose können zu den angegebenen Terminen vorab besichtigt werden.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

The lots can be viewed in advance on the specified dates.

AGB

Versteigerungsbedingungen

 

1. Die Versteigerung der Objekte erfolgt öffentlich und freiwillig im Sinne der §§ 383 Abs. 3 und 474 Abs. 1 BGB im Namen und Auftrag und für Rechnung der Auftraggeber, die in der Auktion ungenannt bleiben. Versteigert werden gebrauchte Gegenstände, für deren Funktionalität insbesondere bei gebrauchten Uhren,  keine Garantie gegeben wird.  Alter Schmuck und alte Uhren gelten als Antiquitäten und werden nicht als Gebrauchsgegenstände versteigert. Die Auktionatorin ist berechtigt, auch nach der Auktion Auskünfte über die Person des Einlieferers zu verweigern, wenn und soweit er gleichzeitig für etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.

2. Sämtliche Gegenstände können zu den ausgewiesenen Zeiten oder nach Vereinbarung vor der Auktion besichtigt und geprüft werden.  Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „ wie besichtigt hätte werden können. Die Abbildungen im Internet sind nicht verbindlich  insbesondere was die Größe, und Farbe betrifft. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, Funktionalität, offene und verdeckte Mängel, Schäden, besondere Eigenschaften oder dergleichen, wird keine Haftung  übernommen. Der Bieter erwirbt die Gegenstände daher wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche §474 Absatz 2 BGB gegenüber der Auktionatorin und dem Verkäufer. Schriftliche wie mündliche Angaben der Auktionatorin zu dem Versteigerungsgut, insbesondere in dem jeweiligen Versteigerungskatalog, sind lediglich Beschreibungen des Versteigerungsgutes, Sie stellen aber auf keinen Fall zugesicherte Eigenschaften im Sinne der § 443 ff und § 434 BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere auch für Fälschungen oder Plagiate. Die Angaben zu den Steinen und den Wiederbeschaffungswerten wurden nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Sorgfalt erstellt . Es wird aber keine Garantie dafür übernommen, das bei Vorlage der Objekte bei Schmuck- und Edelsteinlaboren oder ähnlichen Institutionen die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Für Fehler haftet die Auktionatorin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten sowie der Erfüllungsgehilfen.  Begründete Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich eingereicht werden.

3. Für die Abgabe von Geboten im Rahmen der Internet-Auktionen ist die vorherige Registrierung eines kostenlosen Kundenkontos auf der entsprechenden Internet-Plattform erforderlich. Bei der für die Registrierung erforderlichen Eingabe von Daten verpflichtet sich der Kunde zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben. Das Auktionshaus C. Semprich behält sich vor, die Anmeldung zur Internet-Auktion nach freiem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Jeder Bieter erhält von Auktionshaus C. Semprich eine Bieternummer und erkennt verbindlich diese AGB´s an. Ein Bieter kann sich auch mit einem schriftlichen Vorgebot durch die Auktionatorin vertreten lassen, diese kann aber die Annahme auch verweigern. Das schriftliche Vorgebot und die persönlichen Daten müssen spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Bei Online-Bietern  wird keine Garantie für die technische Möglichkeit des Aufbaus einer Internetverbindung oder der rechtzeitigen Übermittlung  von Geboten übernommen. Die Auktionatorin kann bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis  Gebote ablehnen sowie Personen ohne Angaben von Gründen von der Auktion ausschließen. Die Auktionatorin haftet nicht für evtl. nicht ausgeführte schriftlich, telefonische, mündliche und online Gebote und ein Reklamationsgrund kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

4. Die Präsentation eines Objektes im Internet-Portal stellt kein Verkaufsangebot dar. Für jedes Objekt das in der Internet-Auktion angeboten wird, legt das Auktionshaus C. Semprich einen Startpreis und eine Frist fest. Innerhalb dieser Frist können Kunden Gebote für die Objekte übermitteln ( Angebotszeitraum ). Die Abgabe eines Gebotes durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Hammerpreisangebotes über die entsprechende Funktion auf dem Internet-Portal. Das abgegebene Höchstgebot eines Kunden ist verbindlich. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder auch bei vorzeitiger Beendigung des Angebotszeit-raumes durch das Auktionshaus C. Semprich nimmt Auktionshaus C. Semprich das Gebot von demjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Hammerpreisangebot eingegangen ist. Hierdurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und dem Auktionshaus C. Semprich über den Kauf des betreffenden Objektes zustande. Mit dem wirksamen Zustandekommen des Kaufvertrags erlöschen alle übrigen Gebote anderer Kunden für das Objekt. Wird während des Zeitraums von 2 Minuten vor dem Ende des Angebotszeitraums durch einen Kunden ein Hammerpreisangebot abgegeben, verlängert sich der Angebotszeitraum um 2 Minuten. Kunden können während des verlängerten Angebotszeitraums wiederum Hammerpreisangebote abgeben. 
Jeder Bieter kann bei einer Internet-Auktion ein Höchstgebot abgeben. Dabei handelt es sich um den höchsten Hammerpreis, den der Bieter maximal für das Objekt bereit ist, zu bezahlen. Geben mehrere Kunden ein identisches Höchstgebot ab, so wird nur das zeitlich früheste Kaufangebot berücksichtigt. Dieses Höchstgebot wird anderen Bietern nicht angezeigt. Es ist nur das jeweils aktuelle Höchstgebot sichtbar. Bieten weitere Interessenten auf das Objekt, so wird das jeweils aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, so dass derjenige Bieter, der ein Höchstgebot angegeben hat, solange Höchstbietender bleibt, bis dieses wieder überboten wird. Die automatische Erhöhung des Hammerpreisangebots erfolgt in dem von Auktionshaus C. Semprich für jedes Objekt festgelegten Bietschritten.
Sollte es aus irgendeinem Grund nicht zu einer Durchführung eines Kaufvertrages zwischen dem Auktionshaus C. Semprich und einem Käufer kommen, ist das Auktionshaus C. Semprich berechtig aber nicht verpflichtet, anderen Interessenten, die ein niedrigeres Kaufpreisangebot abgegeben haben, ein Angebot zum Kauf des Objektes zu einem Festpreis zu machen.

5. Auf den Hammerpreis wird ein Aufgeld wie folgt erhoben:

    Aufgeld von 23%  zuzüglicher der 19% gesetzlichen Mehrwertsteuer =  27,37%.

    Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen

6. Das Höchstgebot verpflichtet zur sofortigen Bezahlung und Abnahme des Versteigerungsgutes. Die Rechnung und Ware ist sofort nach Erhalt sorgfältig zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Ab Zuschlag gehen Besitz, Gefahr und Lagerung an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über. Eine Haftung für eventuelle Beschädigungen oder Verlust der Güter übernimmt die Auktionatorin nicht. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über. Bei Fernbietern ist die gestellte Rechnung sofort fällig und eine Bezahlung und Abnahme der Gegenstände innerhalb von 10 Tagen gilt als fristgerecht. Kosten des Zahlungsverkehrs, Versand und evtl. Versicherungen erfolgen auf Kosten des Käufers.  Werden die Versandkosten auf der Rechnung mit bezahlt, gilt dies automatisch als Versandauftrag. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes. Die Rechnungen der Auktion stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Eine Zusendung an den Käufer erfolgt nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Gefahr und Kosten. Zur Aufbewahrung oder Versand der Objekte ist die Auktionatorin nicht verpflichtet, eine Versicherung besteht nicht. Bei Transport durch einen Spediteur wird die Transportrechnung vom Käufer direkt an den Spediteur gezahlt.

Versandkosten auf ausdrücklichen Wunsch :

Innerhalb von Deutschland bis zu einem Warenwert von Euro 5.000,- danach auf Anfrage : 

Euro 10,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.  

Innerhalb der Europäischen Union bis zu einem Warenwert von Euro 25.000,- danach auf Anfrage :

Euro 25,-  zuzüglich 1% Versicherungsgebühr jeweils plus 19% Mehrwertsteuer.     

Außerhalb der Europäischen Union nur auf Anfrage               

7. Alle Zuschlagpreise der Auktion enthalten die jeweilige Umsatzsteuer. Jedoch wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da die hier angebotene Waren entweder von Privat stammen oder dem Umsatzsteuergesetz ( UStG )§ 25a Differenzbesteuerung unterliegen und diese angewendet wird auf Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.  Ausnahmen hiervon sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versandkosten, evtl. Versicherungen usw. wird die Mehrwertsteuer erhoben.

8. Kaufgelder und Kaufgeldrückstände kann die Auktionatorin in eigenem Namen einziehen bzw. einklagen. Erfolgt keine Abnahme und Bezahlung des Versteigerungsgutes oder verweigert der Käufer die Abnahme oder Zahlung, so findet die Übergabe des Versteigerungsgutes an den Erwerber nicht statt. Die Auktionatorin kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt die Auktionatorin Schadenersatz wegen Nichterfüllung,  gehen dem Käufer seine Rechte aus dem Zuschlag verloren. Sie darf auf Kosten des Käufers die Gegenstände nach Vorgabe der jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen noch einmal versteigern und bei Nichtzuschlag anschließend frei verkaufen. In diesem Fall haftet der Käufer darüber hinaus für einen etwaig anstehenden Mindererlös samt Versteigerungskosten. Die Auktionatorin kann den Käufer für den Ausfall haftbar halten, dagegen hat der Käufer auf einen evtl.  Mehrerlös keinen Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden. Bei Verzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Das Wahlrecht der Auktionatorin erlischt erst mit Erfüllung sämtlicher Ansprüche.

9. Im Falle des Verzuges hat der Käufer die ausstehende Kaufsumme mit einem Zinssatz von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu verzinsen, mindestens jedoch 8%, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens.

10. Sofern sich die Auktionatorin damit einverstanden erklärt, dass ein abgeschlossener Kaufvertrag auf einen vom Bieter genannten Dritten erstreckt wird, bleibt dessen ungeachtet bis zur vollständigen Erfüllung dieses Vertrages die Mithaftung des Bieters bestehen. Er kann sich nicht im Innenverhältnis  darauf berufen, für andere Personen gehandelt zu haben.

11. In den Versteigerungsräumen haften Besucher ( Eltern für ihre Kinder ) insbesondere bei Besichtigung ungeachtet eines Verschuldens, für alle verursachten Schäden.

12. Die Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form, bedeutet die ausdrückliche Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Die Versteigerungsbedingungen gelten auch für den Nachverkauf

13. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Und ausschließlich der deutsche Text der Versteigerungsbedingungen ist rechtsgültig. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens CISG finden keine Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz der Auktionatorin im Amtsgerichtsbezirk Neumünster.  Dies gilt auch für den vollkaufmännischen Verkehr und das Mahnverfahren. Gleiches gilt für Käufer, die im Ausland wohnen, ihren Wohnsitz dorthin verlegt oder deren Wohnsitz unbekannt ist.

14. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die rechtlich zulässig und dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

auction conditions

 

1. The objects are auctioned publicly and voluntarily within the meaning of Sections 383 (3) and 474 (1) of the German Civil Code (BGB) in the name and on behalf of and for the account of the clients, who remain unnamed in the auction. Used items are auctioned off, and no guarantee is given for their functionality, particularly in the case of used watches.  Old jewellery and old watches are considered antiques and will not be auctioned as used items. The Auctioneer is authorised to refuse to provide information about the person of the consignor, even after the auction, if and insofar as the consignor simultaneously assumes absolute liability for any liabilities of the seller.

 2. All items can be viewed and inspected at the designated times or by appointment prior to the auction.  Bidders buy ‘as seen’ or ‘as could have been seen’. The pictures on the Internet are not binding, especially with regard to size and colour. All items are auctioned in the condition in which they are at the time of the auction. No liability is accepted for quality, condition, completeness, functionality, obvious and hidden defects, damage, special features or similar. The bidder therefore acquires the items as seen and to the exclusion of any warranty claims § 474 paragraph 2 BGB against the auctioneer and the seller. Written and verbal information provided by the Auctioneer on the auctioned items, in particular in the respective auction catalogue, are merely descriptions of the auctioned items, but in no case do they constitute warranted characteristics within the meaning of § 443 ff and § 434 BGB and do not establish any liability for defects of title or quality. This also applies in particular to counterfeits or plagiarisms. The information on the stones and the replacement values has been compiled to the best of our knowledge and belief, taking into account the care required in commercial transactions. However, no guarantee is given that the objects will be classified according to our valuation when presented to jewellery and gemstone laboratories or similar institutions. The auctioneer is only liable for errors in the case of intent and gross negligence. This also applies to the personal liability of employees and vicarious agents.  Justified complaints must be submitted in writing within one week of receipt of the goods.

3.The prior registration of a free customer account on the corresponding Internet platform is required for the submission of bids in the context of Internet auctions. When entering the data required for registration, the customer undertakes to provide truthful and complete information. Auktionshaus C. Semprich reserves the right to accept or reject the registration for the Internet auction at its own discretion. Each bidder receives a bidder number from Auktionshaus C. Semprich and recognises these General Terms and Conditions as binding. A bidder can also be represented by the auctioneer with a written pre-bid, but the auctioneer can also refuse acceptance. The written pre-bid and the personal data must be submitted at least 24 hours before the start of the auction. In the case of online bidders, no guarantee is given for the technical possibility of establishing an Internet connection or the timely transmission of bids. The Auctioneer may reject bids or exclude persons from the auction without giving reasons if there are objective reasons for doing so or if there is insufficient proof of creditworthiness. The Auctioneer shall not be liable for any bids not executed in writing, by telephone, verbally or online and no grounds for complaint can be derived from this.

 4. The presentation of an item on the Internet portal does not constitute an offer for sale. The auction house C. Semprich sets a starting price and a deadline for each item offered in the Internet auction. Customers can submit bids for the items within this period (bidding period). The customer submits a bid by submitting a hammer price offer via the corresponding function on the Internet portal. The highest bid submitted by a customer is binding. At the end of the bidding period or in the event of premature termination of the bidding period by Auktionshaus C. Semprich, Auktionshaus C. Semprich accepts the bid of the customer from whom the highest hammer price bid was received within the bidding period. This results in the conclusion of a purchase contract between the highest bidder and Auktionshaus C. Semprich for the purchase of the item in question. With the effective realisation of the purchase contract, all other bids from other customers for the object expire. If a customer submits a hammer price offer during the period of 2 minutes before the end of the offer period, the offer period is extended by 2 minutes. Customers can again submit hammer price bids during the extended bidding period. Each bidder can submit a highest bid in an Internet auction. This is the highest hammer price that the bidder is prepared to pay for the item. If several customers place an identical highest bid, only the earliest bid will be considered. This highest bid will not be shown to other bidders. Only the current highest bid is visible. If other interested parties bid on the property, the current bid is automatically increased step by step so that the bidder who has submitted the highest bid remains the highest bidder until this bid is surpassed again. The automatic increase of the hammer price bid takes place in the bidding increments specified by Auktionshaus C. Semprich for each item. If for any reason a contract of sale is not concluded between Auktionshaus C. Semprich and a buyer, Auktionshaus C. Semprich is entitled but not obliged to make an offer to other interested parties who have submitted a lower purchase price offer to purchase the property at a fixed price.

5. A premium will be charged on the hammer price as follows:

    Premium of 23% plus 19% statutory VAT = 27.37%.

    Payment can be made in cash, by EC card or by bank transfer

6. The highest bid obliges to immediate payment and acceptance of the auctioned goods. The invoice and goods must be carefully checked immediately upon receipt. Later complaints cannot be considered. From the time the bid is accepted, possession, risk and storage of the auctioned item shall pass directly to the purchaser. The auctioneer accepts no liability for any damage to or loss of the goods. Ownership is only transferred to the buyer after full payment has been made. In the case of remote bidders, the invoice issued shall be due immediately and payment and acceptance of the items within 10 days shall be deemed to have been made on time. The costs of payment transactions, despatch and any insurance shall be borne by the buyer.  If the shipping costs are also paid on the invoice, this is automatically deemed to be a shipping order. Foreign customers buy according to the foreign exchange, customs and tax regulations of their country. Auction invoices are subject to verification and correction. Items will only be sent to the buyer at the buyer's express request and at the buyer's risk and expense. The Auctioneer is not obliged to store or dispatch the items; there is no insurance. In the case of transport by a forwarding agent, the transport invoice shall be paid by the buyer directly to the forwarding agent.

      Shipping costs on express request :

      Within Germany up to a goods value of Euro 5.000,- thereafter on request: 

      Euro 10,- plus 1% insurance fee plus 19% VAT.  

      Within the European Union up to a value of goods of Euro 25.000,- thereafter on request :

      Euro 25,- plus 1% insurance fee plus 19% VAT.     

      Outside the European Union only on request       

7.  All hammer prices of the auction include the respective VAT. However, no VAT is shown, as the goods offered here either come from private individuals or are subject to the Value Added Tax Act (UStG) § 25a differential taxation and this is applied to used items, works of art, collectors' items and antiques.  Exceptions to this are clearly labelled. VAT is only charged on commission, shipping costs, insurance etc. if applicable.

8.  The Auctioneer may collect or sue for purchase money and arrears of purchase money in its own name. If there is no acceptance and payment of the auctioned item or if the buyer refuses acceptance or payment, the auctioned item will not be handed over to the buyer. In this case, the Auctioneer may demand either fulfilment of the purchase contract or compensation for non-fulfilment. If the auctioneer demands compensation for non-fulfilment, the buyer loses his rights arising from the knockdown. The auctioneer may auction the items again at the buyer's expense in accordance with the applicable auction terms and conditions and, in the event of non-acceptance, subsequently sell them freely. In this case, the buyer shall also be liable for any shortfall in proceeds including auction costs. The auctioneer can hold the buyer liable for the loss, but the buyer has no claim to any additional proceeds and can be excluded from further bids. In the event of default, the buyer shall be liable for all resulting damages. The auctioneer's right of choice shall only expire upon fulfilment of all claims.

 9. In the event of default, the buyer shall pay interest on the outstanding purchase price at a rate of 4% above the applicable discount rate, but at least 8%, subject to the assertion of any further damages.

10. If the Auctioneer agrees that a concluded purchase contract is extended to a third party named by the Bidder, the Bidder's joint liability shall remain in force until complete fulfilment of this contract. The Bidder may not claim in the internal relationship that he has acted on behalf of other persons.

11. In the auction rooms, visitors (parents for their children) are liable for all damage caused, in particular during viewing, regardless of fault.

12.The submission of a bid in any form implies express acceptance of these auction conditions. The auction conditions also apply to subsequent sales

13. German law shall apply exclusively. And only the German text of the auction conditions is legally valid. The provisions of international sales law and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) shall not apply. The place of jurisdiction and place of fulfilment is the registered office of the Auctioneer in the district of Neumünster.  This also applies to commercial transactions and dunning procedures. The same applies to buyers who live abroad, have moved their place of residence there or whose place of residence is unknown.

14. Should one of the terms and conditions be wholly or partially invalid, this shall not affect the validity of the remaining terms and conditions. The invalid provision shall be replaced by a provision that is legally permissible and comes closest to the intended economic purpose.

Vollständige AGBs

Stichworte: Gemstone, Ring