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Los
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Nur Lose mit verdeckten Geboten werden aufgerufen. Gebote müssen bis 04. Oktober 2024 um 19:00 Uhr erfolgen.
Beginn Auktion Sonntag 06. Oktober 2024 ab 09:00 Uhr
Aufgrund der großen Anzahl Lose werden nicht alle Lose live aufgerufen.
Während der Auktion werden nur Lose mit verdeckten Geboten aufgerufen.
Sie können Gebote ab 80 % des Startpreises abgeben.
Ihr Gebot dient auch als Kennzeichen Ihres Interesses.
Abgabeschluss für verdeckte Gebote: Freitag, 4.Oktober 2024 um 19:00 Uhr
--> 23,8 % Aufgeld, 5,00 % Live, 2,38 € je Los, alles inkl. USt.
Only lots from number 1 - 8000 for which a pre-bid has been offered will be called.
The auction starts at Sunday 6th of october at 9:00 am
We definitely need these pre-bids till Friday, the 4th of october till 7 pm.
addional: 23,8 % buyer´s premium, 5,00 % live, 2,38 Euros per lot
General Auction Conditions
Please note that this translation is provided for information; only the German text of "Allgemeine Versteigerungsbedingungen" is mandatory.
1. The auction takes place voluntarily, on behalf and for account of a third party and against immediate payment in Euro. Payment by instalments may only be granted by prior agreement with the auctioneer.
2. The lots are awarded to the highest bidder by hammer price. If two bids are identical, the first one received will take precedence. The auctioneer reserves the right to refuse to award a lot or to withdraw, recombine and divide lots. In the event of misunderstandings, the auctioneer is entitled to auction off the lots again. The minimum bid is 6 euros. Bids less than 6 euros will not be accepted.
3. Our bidding increments must be accepted (see catalogue pg 7 “Bidding increments”). The bidding is always done in your favor. Bids not corresponding to our bidding increments are automatically increased to the next increment.
4. The buyer’s premium is 23,8% of the hammer price; an additional charge of 2,38 euros per lot plus any shipping costs. All items are subject to different taxation according 25a UStG; no VAT becomes due. This regulation only applies for customers in the EU. For our Swiss customers and customers outside the EU the regulations of Stade Auktionen GmbH, Bärmeggenweg 6, CH-4314 Zeiningen apply www.stade-auktionen.ch
5. The purchase order contract between the auctioneer and the buyer becomes valid with the knockdown. At the moment of knockdown all risks concerning losses or damage are at the responsibility of the buyer. In case of bidding for a third party, both buyer and third party are liable. Bidders receive a pre-payment invoice that is due to immediate payment. The ownership of the auctioned goods will only be transferred to the buyer when full payment has been effected.
6. The awarded lots are due to payment within 5 days upon receipt of the auction invoice. Alternatively the buyer can confer a SEPA direct debit mandate in favour of Stade Auktionen GmbH & Co. KG. The direct debit procedure will be effected in full within 10 days upon receipt of the auction invoice. The term of pre-notification will be within 2 days. Sufficient funds have to be ensured by the buyer. All costs for negative bookings or non-payment will be at buyer's expense unsless having been caused by Stade Auktionen e.K. If payment has not been effected 3 weeks after the auction at the latest, the auctioneer may demand the non-performance and take legal action. (€ 5,- reminder fee and 1,5% of the invoice amount will be charged).
7. Should the obligatory acceptance be refused, the auctioneer can decide whether after a set period, compensation will be charged due to non-fulfilment. The damages can be regulated in such a manner that the lots are taken into a future auction and the debtor is charged the difference between the knockdown bid and the previous bid as well as the costs connected with this transaction, including the charges of the auctioneer. There is no demand for higher realizations.
8. The auction lots have been described carefully and conscientiously, however the auctioneer cannot be held responsible for any faults or attest the authenticity.
9. Complaints must be received no later than eight days upon receipt of the lots involved. The lots which are subject of the complaint must be submitted in their original condition and the contents must be unchanged, otherwise no complaints will be permitted.
10. The lot numbers and bids must be entered properly on the bid form and are to be rechecked for correctness by the bidders. No complaints will be accepted due to incorrect lot numbers or bids in the bid form.
11. Any claims against the supplier or the auctioneer must be received within six weeks after the auction.
12. Collections or collective lots are excluded from complaints.
13. Lots will not be shipped for previewing.
14. Until the auction takes place, the auctioned goods are locked away at our business premises at Markgrafenstraße 5, 79639 Grenzach-Wyhlen, Germany. The auctioned goods may be viewed at our office up to around 3 weeks before the auction, by prior telephone notification.
15. The auctioneer reserves the right to exclude people from the auction without giving any reason. The auction terms are binding for suppliers, auction participants and bidders, without written acceptance. By the submission of written bids, on issue of purchase contracts or for bidding personally at the auction, our general auction conditions are recognized and accepted.
16. The area of jurisdiction is Lörrach, Germany and the place of fulfilment is Grenzach-Wyhlen, Germany. The contract of auction is subject to German law.
Versteigerungsbedingungen
Durch die Abgabe von Geboten werden nachfolgende Versteigerungsbedingungen anerkannt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung gegen sofortige Barzahlung in Euro an den Versteigerer. Schecks werden in Zahlung genommen, bei Neukunden jedoch nur, wenn es sich um bestätigte Bankschecks handelt. Ratenzahlung kann ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Versteigerer gewährt werden.
2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei gleichhohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Missverständnissen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals anzubieten. Das Mindestgebot beträgt 6 Euro. Gebote unter 6,- Euro können nicht berücksichtigt werden.
3. Unsere Gebotsstufen sind stets einzuhalten (siehe „Wichtige Informationen beim Bieten“, Katalog S. 7). Alle Zwischenangebote werden automatisch auf die nächsthöhere Bieterstufe aufgerundet. Die Gebote werden interessewahrend wahrgenommen.
4. Die Provision vom Käufer für den Versteigerer beträgt 23,8% vom Zuschlagspreis. Dazu kommen 2,38 Euro Gebühr pro Los sowie anfallende Versandkosten.
Alle Lose sind nach §25a Umsatzsteuergesetz differenzbesteuert daher kann die MwSt. nicht ausgewiesen werden.
Diese Regelung gilt nur für Kunden innerhalb der EU.
Für unsere Schweizer Kunden sowie Kunden ausserhalb der EU gelten die Bestimmungen der Stade Auktionen GmbH, Bärmeggenweg 6, CH-4314 Zeiningen www.stade-auktionen.ch.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner. Der Versand der gekauften Lose erfolgt gegen Vorauskasse. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
6. Die ersteigerten Lose sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Auktionsrechnung zur Zahlung fällig. Alternativ dazu kann der Käufer der Firma Stade Auktionen GmbH & Co. KG ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Firma Stade Auktionen e.K. verursacht wurde. Ist 3 Wochen nach Rechnungsdatum noch keine Zahlung eingegangen, erfolgt der Einzug auf dem Rechtswege unter Kostenfolge (€ 5,- pro Mahnung und Verzugszins von 1,5% pro Monat).
7. Falls die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, verliert der Käufer seine Rechte an dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und Nebenleistungsansprüche kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen.
8. Die Auktionslose werden sorgfältig und gewissenhaft beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer und ohne Garantie für deren Echtheit.
9. Reklamationen müssen spätestens acht Tage nach Übernahme bzw. Zustellung mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen. Lose mit Inhalt müssen unverändert, d.h. im Originalzustand (mit Originalhülle und Originaletikett) sein, anderenfalls ist jede Reklamation ausgeschlossen.
10. Die Losnummern und Gebote müssen deutlich eingetragen sein und von den Bietern nochmals auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Eintragung falscher Losnummern oder Gebote können Reklamationen in keinem Fall berücksichtigt werden.
11. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer oder den Versteigerer müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach dem Auktionsdatum geltend gemacht werden.
12. Reklamationen von Sammlungen bzw. Sammellosen sind grundsätzlich ausgeschlossen, die Versteigerung erfolgt wie besehen.
13. Ansichtssendungen von Losen werden nicht verschickt.
14. Das Versteigerungsgut befindet sich bis zum Tage der Versteigerung in unseren Geschäftsräumen unter sicherem Verschluss. Jeweils etwa 3 Wochen vor der Auktion kann das Versteigerungsgut in unseren Geschäftsräumen, Markgrafenstraße 5 in 79639 Grenzach-Wyhlen, nach telefonischer Voranmeldung besichtigt werden.
15. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerungsbedingungen sind für Einlieferer, Auktionsteilnehmer und Bietende auch ohne schriftliche Anerkennung verbindlich. Bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufverträgen oder bei persönlichen Geboten auf der Auktion werden unsere allgemeinen Versteigerungsbedingungen anerkannt.
16. Gerichtsstand ist Lörrach und Erfüllungsort ist Grenzach-Wyhlen.
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Nur Lose mit verdeckten Geboten werden aufgerufen. Gebote müssen bis 04. Oktober 2024 um 19:00 Uhr erfolgen.
Beginn Auktion Sonntag 06. Oktober 2024 ab 09:00 Uhr
Aufgrund der großen Anzahl Lose werden nicht alle Lose live aufgerufen.
Während der Auktion werden nur Lose mit verdeckten Geboten aufgerufen.
Sie können Gebote ab 80 % des Startpreises abgeben.
Ihr Gebot dient auch als Kennzeichen Ihres Interesses.
Abgabeschluss für verdeckte Gebote: Freitag, 4.Oktober 2024 um 19:00 Uhr
--> 23,8 % Aufgeld, 5,00 % Live, 2,38 € je Los, alles inkl. USt.
Only lots from number 1 - 8000 for which a pre-bid has been offered will be called.
The auction starts at Sunday 6th of october at 9:00 am
We definitely need these pre-bids till Friday, the 4th of october till 7 pm.
addional: 23,8 % buyer´s premium, 5,00 % live, 2,38 Euros per lot
General Auction Conditions
Please note that this translation is provided for information; only the German text of "Allgemeine Versteigerungsbedingungen" is mandatory.
1. The auction takes place voluntarily, on behalf and for account of a third party and against immediate payment in Euro. Payment by instalments may only be granted by prior agreement with the auctioneer.
2. The lots are awarded to the highest bidder by hammer price. If two bids are identical, the first one received will take precedence. The auctioneer reserves the right to refuse to award a lot or to withdraw, recombine and divide lots. In the event of misunderstandings, the auctioneer is entitled to auction off the lots again. The minimum bid is 6 euros. Bids less than 6 euros will not be accepted.
3. Our bidding increments must be accepted (see catalogue pg 7 “Bidding increments”). The bidding is always done in your favor. Bids not corresponding to our bidding increments are automatically increased to the next increment.
4. The buyer’s premium is 23,8% of the hammer price; an additional charge of 2,38 euros per lot plus any shipping costs. All items are subject to different taxation according 25a UStG; no VAT becomes due. This regulation only applies for customers in the EU. For our Swiss customers and customers outside the EU the regulations of Stade Auktionen GmbH, Bärmeggenweg 6, CH-4314 Zeiningen apply www.stade-auktionen.ch
5. The purchase order contract between the auctioneer and the buyer becomes valid with the knockdown. At the moment of knockdown all risks concerning losses or damage are at the responsibility of the buyer. In case of bidding for a third party, both buyer and third party are liable. Bidders receive a pre-payment invoice that is due to immediate payment. The ownership of the auctioned goods will only be transferred to the buyer when full payment has been effected.
6. The awarded lots are due to payment within 5 days upon receipt of the auction invoice. Alternatively the buyer can confer a SEPA direct debit mandate in favour of Stade Auktionen GmbH & Co. KG. The direct debit procedure will be effected in full within 10 days upon receipt of the auction invoice. The term of pre-notification will be within 2 days. Sufficient funds have to be ensured by the buyer. All costs for negative bookings or non-payment will be at buyer's expense unsless having been caused by Stade Auktionen e.K. If payment has not been effected 3 weeks after the auction at the latest, the auctioneer may demand the non-performance and take legal action. (€ 5,- reminder fee and 1,5% of the invoice amount will be charged).
7. Should the obligatory acceptance be refused, the auctioneer can decide whether after a set period, compensation will be charged due to non-fulfilment. The damages can be regulated in such a manner that the lots are taken into a future auction and the debtor is charged the difference between the knockdown bid and the previous bid as well as the costs connected with this transaction, including the charges of the auctioneer. There is no demand for higher realizations.
8. The auction lots have been described carefully and conscientiously, however the auctioneer cannot be held responsible for any faults or attest the authenticity.
9. Complaints must be received no later than eight days upon receipt of the lots involved. The lots which are subject of the complaint must be submitted in their original condition and the contents must be unchanged, otherwise no complaints will be permitted.
10. The lot numbers and bids must be entered properly on the bid form and are to be rechecked for correctness by the bidders. No complaints will be accepted due to incorrect lot numbers or bids in the bid form.
11. Any claims against the supplier or the auctioneer must be received within six weeks after the auction.
12. Collections or collective lots are excluded from complaints.
13. Lots will not be shipped for previewing.
14. Until the auction takes place, the auctioned goods are locked away at our business premises at Markgrafenstraße 5, 79639 Grenzach-Wyhlen, Germany. The auctioned goods may be viewed at our office up to around 3 weeks before the auction, by prior telephone notification.
15. The auctioneer reserves the right to exclude people from the auction without giving any reason. The auction terms are binding for suppliers, auction participants and bidders, without written acceptance. By the submission of written bids, on issue of purchase contracts or for bidding personally at the auction, our general auction conditions are recognized and accepted.
16. The area of jurisdiction is Lörrach, Germany and the place of fulfilment is Grenzach-Wyhlen, Germany. The contract of auction is subject to German law.
Versteigerungsbedingungen
Durch die Abgabe von Geboten werden nachfolgende Versteigerungsbedingungen anerkannt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und in eigenem Auftrag und auf eigene Rechnung gegen sofortige Barzahlung in Euro an den Versteigerer. Schecks werden in Zahlung genommen, bei Neukunden jedoch nur, wenn es sich um bestätigte Bankschecks handelt. Ratenzahlung kann ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Versteigerer gewährt werden.
2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei gleichhohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Missverständnissen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals anzubieten. Das Mindestgebot beträgt 6 Euro. Gebote unter 6,- Euro können nicht berücksichtigt werden.
3. Unsere Gebotsstufen sind stets einzuhalten (siehe „Wichtige Informationen beim Bieten“, Katalog S. 7). Alle Zwischenangebote werden automatisch auf die nächsthöhere Bieterstufe aufgerundet. Die Gebote werden interessewahrend wahrgenommen.
4. Die Provision vom Käufer für den Versteigerer beträgt 23,8% vom Zuschlagspreis. Dazu kommen 2,38 Euro Gebühr pro Los sowie anfallende Versandkosten.
Alle Lose sind nach §25a Umsatzsteuergesetz differenzbesteuert daher kann die MwSt. nicht ausgewiesen werden.
Diese Regelung gilt nur für Kunden innerhalb der EU.
Für unsere Schweizer Kunden sowie Kunden ausserhalb der EU gelten die Bestimmungen der Stade Auktionen GmbH, Bärmeggenweg 6, CH-4314 Zeiningen www.stade-auktionen.ch.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner. Der Versand der gekauften Lose erfolgt gegen Vorauskasse. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
6. Die ersteigerten Lose sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Auktionsrechnung zur Zahlung fällig. Alternativ dazu kann der Käufer der Firma Stade Auktionen GmbH & Co. KG ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Firma Stade Auktionen e.K. verursacht wurde. Ist 3 Wochen nach Rechnungsdatum noch keine Zahlung eingegangen, erfolgt der Einzug auf dem Rechtswege unter Kostenfolge (€ 5,- pro Mahnung und Verzugszins von 1,5% pro Monat).
7. Falls die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, verliert der Käufer seine Rechte an dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und Nebenleistungsansprüche kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen.
8. Die Auktionslose werden sorgfältig und gewissenhaft beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer und ohne Garantie für deren Echtheit.
9. Reklamationen müssen spätestens acht Tage nach Übernahme bzw. Zustellung mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen. Lose mit Inhalt müssen unverändert, d.h. im Originalzustand (mit Originalhülle und Originaletikett) sein, anderenfalls ist jede Reklamation ausgeschlossen.
10. Die Losnummern und Gebote müssen deutlich eingetragen sein und von den Bietern nochmals auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Eintragung falscher Losnummern oder Gebote können Reklamationen in keinem Fall berücksichtigt werden.
11. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer oder den Versteigerer müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach dem Auktionsdatum geltend gemacht werden.
12. Reklamationen von Sammlungen bzw. Sammellosen sind grundsätzlich ausgeschlossen, die Versteigerung erfolgt wie besehen.
13. Ansichtssendungen von Losen werden nicht verschickt.
14. Das Versteigerungsgut befindet sich bis zum Tage der Versteigerung in unseren Geschäftsräumen unter sicherem Verschluss. Jeweils etwa 3 Wochen vor der Auktion kann das Versteigerungsgut in unseren Geschäftsräumen, Markgrafenstraße 5 in 79639 Grenzach-Wyhlen, nach telefonischer Voranmeldung besichtigt werden.
15. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerungsbedingungen sind für Einlieferer, Auktionsteilnehmer und Bietende auch ohne schriftliche Anerkennung verbindlich. Bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufverträgen oder bei persönlichen Geboten auf der Auktion werden unsere allgemeinen Versteigerungsbedingungen anerkannt.
16. Gerichtsstand ist Lörrach und Erfüllungsort ist Grenzach-Wyhlen.