Los

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Kunzit 35.48 ct Breite: 18.37 mm Laenge: 18.30 mm Hoehe: 13.77 mm

In Edelstein Auktion

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Edelstein Auktion

Auktionsdatum
Lose: 213
Ort der Versteigerung
Altengraben 40
Koblenz
56068
Germany

Versand ist bei KostenĂŒbernahme möglich

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AGB

  • Mit der Teilnahme an unserer Auktion erkennen die Bieter und KĂ€ufer die nachstehenden Versteigerungsbedinungen an.
  • Die einzelnen GegenstĂ€nde werden in dem Zustand verkauft in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung befinden. FĂŒr eine bestimmte Beschaffenheit, sowie MĂ€ngel,, Fehler, SchĂ€den, VollstĂ€ndigkeit und besondere Eigenschaften wird keine GewĂ€hr geleistet. Technische Daten, Maße, StĂŒckzahl und Baujahre sind unverbindlich.
  • In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In EinzelfĂ€llen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge und Positionen auszuklammern und zusammenzufassen.
  • Die Höhe des Aufgebotes wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen fĂŒr die ganze Versteigerung oder fĂŒr einzelne GegenstĂ€nde besonders bestimmt.
  • Jedes Gebot kann ohne Angaben von GrĂŒnden zurĂŒckgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden.
  • Den Zuschlag erhĂ€lt der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich das selbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel ĂŒber einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen FĂ€llen gilt allein die Anordnung des Versteigerers.
  • Alle Preise verstehen sich in Euro. Es wird ein Aufgeld von 5,95% inkl. MwSt erhoben.
  • Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste KĂ€ufer nicht zugelassen. Er bleibt fĂŒr den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
  • Das Kaufobjekt gilt mit der Zuschlagserteilung als dem KĂ€ufer ĂŒbergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs, des Verlustes oder BeschĂ€digung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl auf den KĂ€ufer ĂŒbergeht. Dies trifft auch und insbesondere fĂŒr Zubehörteile zu.
  • Die KĂ€ufer sind zur Abnahme der ersteigerten GegenstĂ€nde verpflichtet. Die ersteigerte Ware muss innerhalb der angegebenen Termine vollstĂ€ndig abgeholt werden. Die KĂ€ufer sind fĂŒr die Verladung und den Transport selbst verantwortlich. Sollte der Abholtermin ĂŒberritten werden, so haftet der KĂ€ufer fĂŒr die Folgekosten.
  • Alle Zahlungen sind nur an unterzeichnenden Versteigerer zu leisten.
  • Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen in eigenem Namen fĂŒr Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
  • Ein Bieter, welcher fĂŒr einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem als Selbstschuldner.
  • Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebots erfolglos bleibt, so entscheidet der Versteigerer.
  • Entstehen Streitigkeiten ĂŒber das letzte Gebot, so kommt der Verkaufsgegenstand nochmals zur Versteigerung.
  • Wenn gegen den KĂ€ufer eine Zwangsvollstreckung stattfindet oder droht, kann der Versteigerer jederzeit vor FĂ€lligkeit Zahlung verlangen.
  • FĂŒr alle zum Verkauf gestellte Objekte, welche freihĂ€ndig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.
  • Bei Versteigerungen gegen Bar- oder Scheckzahlung dĂŒrfen Kinder die Kaufobjekte vor Zahlung des Kaufpreises nur mit Genehmigung des Versteigerer fortschaffen.
  • WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedĂŒrfen der nochmaligen PrĂŒfung, sodass nachtrĂ€gliche Korrekturen zulĂ€ssig sind.
  • FĂŒr UnfĂ€lle wĂ€hrend der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung wird keine Haftung ĂŒbernommen. Das Inbetriebsetzen von GerĂ€ten ist strengstens untersagt.
  • Der KĂ€ufer haftet fĂŒr alle unmittelbaren und mittelbaren SchĂ€den und Folgen, die im Rahmen des Abbaus oder Abtransports verursacht werden.
  • Alle Besucher der Versteigerung haften fĂŒr verursachte SchĂ€den gleich welcher Art. Das Betreten von RĂ€umen und PlĂ€tze am Versteigerungs- und Besichtigungsort erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Kaufpreis ist bei Abschluss des Vertrages sofort fĂ€llig. Die Waren bleiben bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung (Bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) aller Forderungen, die der Versteigerer gegen den KĂ€ufer, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen, Eigentum des Versteigerers. Bei Vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des KĂ€ufers kann die Herausgabe der Ware bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung verlangt werden. Zur Sicherung tritt der KĂ€ufer hiermit sĂ€mtliche ihm aus einer WeiterverĂ€ußerung, auch nach Verarbeitung oder Verlegung der Ware gegenĂŒber Dritten zustehende Forderung einschließlich aller Sicherungs- und Nebenrechts an den Versteigerer im Voraus ab, bis zur Höhe des Rechnungswertes des Versteigerers einschließlich der Zinsen, ohne das es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Die Zinsen werden ohne weitere Mahnung sofort nach Zahlungstermin fĂ€llig.
  • Beim Erwerb von KFZ muss der KĂ€ufer ĂŒberprĂŒfen, ob diese ordnungsgemĂ€ĂŸ bei der Zulassungsstelle abgemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, muss er das Fahrzeug sofort abmelden. SchĂ€den oder finanzielle Einbußen, egal aus welchen Vorkommnissen, die aus der Nutzung des erworbenen Fahrzeug resultieren, gehen zu Lasten des KĂ€ufers.
  • Erworbene GegenstĂ€nde, die mit GrundstĂŒcken oder GebĂ€uden fest verbunden sind, mĂŒssen so ausgebaut werden, dass keine BeschĂ€digungen am Demontageort oder anderen GerĂ€ten entsteht. Dies gilt auch fĂŒr den Transport oder unsachgemĂ€ĂŸe Bewegung auf befestigten PlĂ€tzen und Straßen von Maschinen und GerĂ€ten. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen gehen die Reparatur- und Nebenkosten auf den KĂ€ufer ĂŒber.
  • ErfĂŒllungsorte und Gerichtsstand fĂŒr alle Lieferungen und Zahlungen ist Koblenz.
  • Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berĂŒhrt dies die GĂŒltigkeit der Bestimmungen bzw. des Vertrages im ĂŒbrigen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll ersetzt werden, durch eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck und dem Willen der Partei am nĂ€chsten kommt.
  • Bei ZuschlĂ€gen unter VORBEHALT ist der KAUFPREIS SOFORT fĂ€llig, sollte der Vorbehaltungszuschlag durch den Versteigerer aufgehoben werden, wird der Kaufpreis sofort an den Bieter zurĂŒckgegeben. Ansonsten gilt in diesem Falle Absatz 23 der Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen.
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