Los

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R. de Bury, Philobiblon. Übersetzt und eingeleitet von Franz Blei. Leipzig 1912. Ex. 229/400.

In Books Online Only - Winter 2024

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Bury, Richard de: Philobiblon. Erstmalig aus dem Lateinischen in das Deutsche übertragen und eingeleitet von Franz Blei. Leipzig: Insel-Verlag 1912. 21,5 x 14,6 cm. HPgt. mit Rt. und gedruckter Deckelvignette.

(Einband gering berieben und gebräunt.)

Nr. 229 von 400 Ex. auf Bütten. - Sarkowski 262. - Der Traktat des englischen Bischofs Richard de Bury (Richard Aungerville, ca. 1281-1345) stellt die erste bekannte Schrift über Bibliophilie dar und gilt als die Bibel eines jeden Bücherliebhabers. Dem kunstvollen Latein des Verfassers steht die wunderbare deutsche Übersetzung durch Franz Blei in nichts nach. - Enthält die Bibliographie des Philobiblon und seines Verfassers als Anhang.

Bury, Richard de: Philobiblon. Erstmalig aus dem Lateinischen in das Deutsche übertragen und eingeleitet von Franz Blei. Leipzig: Insel-Verlag 1912. 21,5 x 14,6 cm. HPgt. mit Rt. und gedruckter Deckelvignette.

(Einband gering berieben und gebräunt.)

Nr. 229 von 400 Ex. auf Bütten. - Sarkowski 262. - Der Traktat des englischen Bischofs Richard de Bury (Richard Aungerville, ca. 1281-1345) stellt die erste bekannte Schrift über Bibliophilie dar und gilt als die Bibel eines jeden Bücherliebhabers. Dem kunstvollen Latein des Verfassers steht die wunderbare deutsche Übersetzung durch Franz Blei in nichts nach. - Enthält die Bibliographie des Philobiblon und seines Verfassers als Anhang.

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Endet ab
Ort der Versteigerung
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Timed Auctions.

1. Allgemeines. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Teilnahme an den vom Buch- und Graphikauktionshaus Venator & Hanstein KG, Cäcilienstraße 48, 50667 Köln (im Folgenden „Venator & Hanstein") durchgeführten sogenannten Timed Auctions.

Im Rahmen von Timed Auctions bietet Venator & Hanstein Objekte zum Kauf als Kommissionär im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer an. Die Einlieferer bleiben unbenannt.

Timed Auctions ist eine reine Verkaufsaktion und stellt weder eine öffentlich zugängliche Versteigerung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 10 BGB dar, noch eine klassische Versteigerung gemäß § 34 b Gewerbeordnung, § 156 BGB. Ansonsten sind die Versteigerungsbedingungen von Venator & Hanstein entsprechend anwendbar.

2. Vertragsschluss. Die Präsentation eines Objektes bei Timed Auctions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Venator & Hanstein legt für jedes im Rahmen von Timed Auctions präsentierte Objekt einen Startpreis fest sowie eine Frist, innerhalb derer Kaufangebote für dieses Objekt übermittelt werden können (nachfolgend „Angebotszeitraum“).

Angebot. Die Abgabe eines Kaufangebots durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung eines Kaufpreisgebots über die entsprechende Online-Funktion. Ein abgegebenes Kaufangebot ist für den Kunden bindend. Ein vom Kunden abgegebenes Kaufangebot wird unverzüglich per E-Mail bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots.

Annahme. Nach Ablauf des Angebotszeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung dieses Zeitraums durch Venator & Hanstein, nimmt Venator & Hanstein das Kaufangebot desjenigen Kunden an, von dem innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Kaufpreisangebot zugegangen ist. Dadurch kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbietenden und Venator & Hanstein über das betreffende Objekt zustande, während die übrigen Kaufangebote anderer Kunden für diesen Gegenstand erlöschen.

3. Maximalpreis. Der Maximalpreis wird anderen Kunden nicht angezeigt; sichtbar ist stets nur das jeweils aktuelle Höchstgebot.

4. Sämtliche bei Timed Auctions präsentierte Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Abschluss des Kaufvertrages befinden.

5. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Venator & Hanstein dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Venator & Hanstein für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

6. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des im Rahmen von Timed Auctions präsentierten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Venator & Hanstein nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 5.

7. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 20 % inklusive 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben.

8. Käufer haben den Endpreis (Kaufpreis zuzüglich Aufgeld + gesetzliche Umsatzsteuer) im unmittelbaren Anschluss an den Verkaufsvorgang an Venator & Hanstein zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen.

9. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Venator & Hanstein kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals im Rahmen von Timed Auctions, einer Auktion im Rechtssinne oder einem Private Sale angeboten wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber dem bereits erfolgten Verkaufsvorgang und für die Kosten des wiederholten Verkaufs einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

10. Die Käufer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Venator & Hanstein haftet für verkaufte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Verkaufte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Venator & Hanstein ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Durchführung des Verkaufs im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Venator & Hanstein werden 1 % p.a. des Kaufpreises für Versicherungs­ und Lagerkosten berechnet.

11.    Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN­Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Im Verhältnis zu Abfassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Vollständige AGBs