2502
Los
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In Old But Gold
Konvolut von MĂ€rklin Zubehör, H0 Ua. Stellpullte, Prellbock, verschiedene Gleise und BrĂŒcken, zwei Transformatoren, zahlreiche verschiedene Modellbahn-HĂ€user mit Zubehör.
Teilw. unvollstÀndig, Alters- und Gebrauchsspuren.
Versand intern, Sperrgut nur ĂŒber externen Dienstleister.
We provide inhouse shipping, however- oversized objects need to be shipped externally.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyerâs premium and VAT please check particular lot.
Versteigerungsbedingungen August 2017
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft ĂŒber die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig fĂŒr eventuelle Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers oder KĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung ĂŒbernimmt.
2. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurĂŒckzuziehen.
3. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die GegenstĂ€nde sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mĂŒndliche ErklĂ€rungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. FĂŒr MĂ€ngel jeglicher Art wird keine Haftung ĂŒbernommen. Es liegt im eigenen Interesse der KĂ€ufer, die GegenstĂ€nde vorher zu prĂŒfen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel ĂŒber den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter fĂŒr drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne RĂŒckfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher ĂŒber, das Eigentum jedoch erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung.
6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22,8 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. elektronisch an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des KĂ€ufers noch einmal versteigert werden. Der KĂ€ufer haftet jedoch fĂŒr den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswĂ€rtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fĂ€llig. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen wegen Ăberlastung der Buchhaltung einer besonderen NachprĂŒfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. MĂŒndlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann GĂŒltigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestĂ€tigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.
8. SĂ€mtliche AnsprĂŒche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten GegenstÀnden ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
10. WĂ€hrend der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten GegenstĂ€nden nur in dringenden FĂ€llen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der GegenstĂ€nde und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung fĂŒr evtl. BeschĂ€digungen oder Verlust der GegenstĂ€nde ĂŒbernimmt der Versteigerer nicht.
11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfĂ€ltig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote mĂŒssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maĂgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĂŒnschten Position angerufen, wenn hierfĂŒr ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht ĂŒbernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei GegenstĂ€nden ĂŒber 250 ⏠Limit.
12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limits. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen NebenrĂ€umen geschieht auf eigene Gefahr. FĂŒr Sach- und PersonenschĂ€den jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist gröĂte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher fĂŒr den von ihm verursachten Schaden haftet.
14. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von GrĂŒnden von der Versteigerung auszuschlieĂen.
15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemÀà auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf.
16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. ErfĂŒllungsort fĂŒr beide Teile ist Stuttgart. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berĂŒhrt dies nicht die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bedingungen.
Mit der Bestellung werden unsere GeschÀftsbedingungen anerkannt.
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Versandkosten sind abhĂ€ngig von PaketgröĂe und Lieferort. Gerne teilen wir Ihnen diese auf Anfrage mit.
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Versteigerungsbedingungen August 2017
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und fĂŒr Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft ĂŒber die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig fĂŒr eventuelle Verbindlichkeiten des VerkĂ€ufers oder KĂ€ufers die selbstschuldnerische Haftung ĂŒbernimmt.
2. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurĂŒckzuziehen.
3. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die GegenstĂ€nde sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mĂŒndliche ErklĂ€rungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. FĂŒr MĂ€ngel jeglicher Art wird keine Haftung ĂŒbernommen. Es liegt im eigenen Interesse der KĂ€ufer, die GegenstĂ€nde vorher zu prĂŒfen.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel ĂŒber den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter fĂŒr drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne RĂŒckfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher ĂŒber, das Eigentum jedoch erst nach vollstĂ€ndiger Bezahlung.
6. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22,8 % (inkl. Mehrwertsteuer) erhoben. Differenzbesteuerung, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen.
7. Den Zuschlagpreis und das Aufgeld (inkl. MwSt) hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. elektronisch an den Versteigerer zu zahlen. Scheckzahlungen nur unter dem Vorbehalt der Gutschrift. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des KĂ€ufers noch einmal versteigert werden. Der KĂ€ufer haftet jedoch fĂŒr den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswĂ€rtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fĂ€llig. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen wegen Ăberlastung der Buchhaltung einer besonderen NachprĂŒfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. MĂŒndlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann GĂŒltigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestĂ€tigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.
8. SĂ€mtliche AnsprĂŒche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
9. Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten GegenstÀnden ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
10. WĂ€hrend der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten GegenstĂ€nden nur in dringenden FĂ€llen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der GegenstĂ€nde und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung fĂŒr evtl. BeschĂ€digungen oder Verlust der GegenstĂ€nde ĂŒbernimmt der Versteigerer nicht.
11. Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfĂ€ltig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote mĂŒssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maĂgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĂŒnschten Position angerufen, wenn hierfĂŒr ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht ĂŒbernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei GegenstĂ€nden ĂŒber 250 ⏠Limit.
12. Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limits. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
13. Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen NebenrĂ€umen geschieht auf eigene Gefahr. FĂŒr Sach- und PersonenschĂ€den jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist gröĂte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher fĂŒr den von ihm verursachten Schaden haftet.
14. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von GrĂŒnden von der Versteigerung auszuschlieĂen.
15. Vorstehende Bedingungen gelten sinngemÀà auch fĂŒr den freihĂ€ndigen Verkauf.
16. Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. ErfĂŒllungsort fĂŒr beide Teile ist Stuttgart. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berĂŒhrt dies nicht die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bedingungen.
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