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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Eventuell Abholung der Bilder im Auktionsraum möglich; ansonsten Versand. Die kostenlose Einlagerung bis zum nächsten Darssaufenthalt ist ebenfalls möglich.
Aufgeld 21% + 5% Live-Gebühr
Geschäftsbedingungen mit dem Käufer
1.) Mit der Annahme einer Bieternummer oder durch die Abgabe eines Gebotes in persönlicher, schriftlicher oder fernmeldedienstlicher Form bestätigt der Käufer ausdrücklich, dass er nachfolgende Verkaufsbedingungen erhalten und diese als mit der chw UG (haftungs-beschränkt), Kielstrasse 13, 18375 Wieck a. Darß, vereinbart anerkennt. Das Gebot muss mindestens in Höhe des Rufpreises für das jeweilige Bild abgegeben werden. Das telefonische Gebot startet mit dem Rufpreis. Gebote werden in Euro abgegeben. Ist der Telefon-bieter nicht sicher, ob er zur Auktionszeit erreichbar ist, kann er ein Sicherheitsgebot abgeben, das nur im Falle einer Nichterreichbarkeit herangezogen werden darf und wie ein schriftliches Gebot behandelt wird. Bieternummernwerden vor der Auktion ausgegeben.
2.) Der Verkauf zum Höchstgebot erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Die chw UG (haftungsbeschränkt) versteigert als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
3.) Sämtliche zur Auktion gelangenden Gegenstände können vorher zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für von ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Gegenständen und Einrichtungen zur Ausstellung. Der Erhaltungszustand der Sachen ist ihrem Alter entsprechend; Mängel werden in den Katalogbeschreibungen nur erwähnt, wenn sie den optischen Gesamteindruck beeinträchtigen. Die meisten Objekte sind gerahmt und die Rahmen werden ohne Zusatzkosten mitgegeben. Für offene und versteckte Mängel kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden.
4.) Die zu versteigernden Bilder werden ohne Haftung der Verkäufer für Rechts- und Sachmängel in dem Zustand angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Aufrufs befinden. Die mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Kaufrechts, insbesonders gemäß §§ 459 ff. BGB. Das gleiche gilt für die Abbildungen im Internet-Katalog; diese dienen dem Zweck, den Interessenten bei der Vorbesichtigung zu führen, sie sind weder für den Zustand noch für die Eigenschaft der Sache maßgebend. Die Preise im Katalog sind in Euro angegeben und dienen als Aufrufpreise, ohne Gewähr für die Richtigkeit, und liegen normalerweise bei 60 - 80 % des Schätzpreises, der dem Bieter einen Anhaltspunkt über den gegenwärtigen Verkehrswert und zu erwartenden Zuschlag des angebotenen Kunstwerks bietet. Die Bilder werden grundsätzlich ohne Rahmen bewertet und rechtlich ohne Rahmen verkauft. Der Rahmen ist rechtlich eine kostenlose Beigabe, für deren Zustand der Auktionator keine Haftung übernimmt..
5.) Der Auktionator behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen Der Aufruf erfolgt im allgemeinen beim angegebenen Aufrufpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gebote unterhalb des vorgegebenen Rufpreises (Untergebote) werden nicht berücksichtigt. Gesteigert wird nach Ermessen der Versteigerer, im allgemeinen um gerundete 10 % des vorangegangenen Gebots. Katalognummern ohne Limit werden bei 100,00 Euro aufgerufen.
6.) Persönlich Anwesende, den Versteigerern unbekannte Bieter werden grundsätzlich um Legitimation, zum Beispiel durch Vorlage eines Ausweises oder Nachweis der Bonität gebeten. Kaufinteressenten, die nicht persönlich bei der Auktion anwesend sein werden, können ein schriftliches Gebot gegenüber den Versteigerern abgeben. Diese Gebote gelten als in der Versteigerung bereits abgegebene Gebote ohne Aufgeld, Umsatzsteuer und etwaige weitere Abgaben. Bei einer Unklarheit im schriftlichen Gebot ist ausdrücklich die angegebene Katalognummer maßgebend. Die Versteigerer können auch von ihnen unbekannten schriftlichen Bietern eine Legitimation verlangen, die bis 12,00 Uhr des Vortages der Versteigerung vorliegen muß. Jedes schriftliche Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um eine anderes Gebot zu überbieten. Für die Bearbeitung schriftlicher Gebote übernehmen die Versteigerer keine Gewähr. Telefonische Gebote sind zulässig, wenn der Bieter zuvor von den Versteigerern schriftlich zugelassen worden ist. Bei telefonischen Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewährleistung für das Zustandekommen der Verbindung. Mit dem Abgeben des telefonischen Gebotes wird der Rufpreis geboten und - bei Zustandekommen einer Telefonverbindung - die nächsten Gebote vom Auktionshaus abgefragt. Email-Gebote erfordern die Angabe der kompletten postalischen Anschrift des Bieters und die Telefonnummer unter der er vor der Durchführung der Auktion erreichbar ist. Gebote von Erstbietern können ohne diese Angaben nicht angenommen werden. Das Auktionshaus behält sich die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes vor. Die Versteigerer können jedoch in besonderen Fällen solche Gebote zulassen, auch wenn zuvor keine schriftliche Bestätigung erfolgte. Fehlerhaft übermittelte Aufträge und Gebote gehen voll zu Lasten des Bieters. Im übrigen gelten für solche Gebote die Regelungen über schriftliche Gebote entsprechend. Gerichtsort ist Ribnitz-Damgarten.
7.) Will ein Bieter Gebote im Namen eines Anderen abgeben, so hat er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen den Versteigerern mitzuteilen. Andernfalls kommt bei Zuschlag der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Für die Rechtsgültigkeit seiner Vollmacht haftet allein der Bieter gegenüber den Versteigerern; im Zweifel hierüber gilt bei Zuschlag der Kaufvertrag als mit dem Bieter abgeschlossen.
8.) Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Ist das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, wird der Zuschlag nur unter Vorbehalt erteilt. Stimmt der Einlieferer dem Vorbehaltszuschlag nicht zu, ist dieser unwirksam. Der Zuschlag wird bei schriftlichem Gebot in der Höhe gemacht, der maximal einen Bieterschritt über dem zweithöchsten Gebot liegt. Nach dem Zuschlag gegebene Gebote können, auch wenn sie höher als die anderen Gebote sind, nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht jedoch grundsätzlich nicht. Unbeschadet der Möglichkeit, den Zuschlag zu verweigern, können die Versteigerer unter Vorbehalt zuschlagen; dies gilt insbesondere dann, wenn der vom Einlieferer genannte Mindestzuschlagpreis nicht erreicht ist. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter 21 Tage nach dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Wird es innerhalb dieser Frist von den Versteigerern schriftlich bestätigt, gilt der Zuschlag als erteilt; andernfalls gilt der Zuschlag als verweigert. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Mit dem Zuschlag kommt zwischen den Versteigerern und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande.
9.) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme des Kunstwerks und Bezahlung des Preises. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 21 % berechnet; aufgrund der Differenzbesteuerung wird keine Steuer ausgewiesen.
Live-Bieter, die den Zuschlag erhalten, zahlen ein um 5% höheres Aufgeld, also 26 %.
10.) Die Ausgabe der ersteigerten Lose an die Bieter erfolgt nach Vereinbarung.. Bei der Übergabe ist der Kaufpreis mit Kreditkarte, ec-Karte, in bar oder mit Scheckzahlung zu leisten. Bis zur Einlösung gilt ein Eigentumsvorbehalt an dem ersteigerten Gut zugunsten des Versteigerers.
11.) Der Versand ersteigerter Kunstwerke ist zu Lasten und Risiko des Käufers möglich. Eine Haftung für evtl. Transportschäden ist nicht gegeben. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises nebst Zuschlägen auf dem vom Erwerber gewünschten Transportweg. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Rechnungslegung fällig.
12.) Die Auktionsbedingungen entsprechen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsvorschriften). Mit der Abgabe eines Gebotes werden diese Auktionsbedingungen anerkannt. Gerichtsort ist Ribnitz-Damgarten.
DATENSCHUTZ. Die mir von den Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich im Interessentenverzeichnis gespeichert, sind keiner dritten Person zugänglich und werden, wenn der Interessent nicht mehr eingeladen werden möchte, vollständig gelöscht. Mit evtl. Einstellen des Auktionsbetriebes werden alle Daten gelöscht.
Wieck, den 3. Dezember 2024
Christopher Walther (Auktionator) - chw UG (haftungsbeschränkt) - HRB 20880 AG Stralsund
Kunsthandel - Kielstrasse 13 - 18375 Wieck/Darss
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2.) Der Verkauf zum Höchstgebot erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer. Die chw UG (haftungsbeschränkt) versteigert als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
3.) Sämtliche zur Auktion gelangenden Gegenstände können vorher zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Dabei haften die Interessenten für von ihnen verursachte Schäden an den ausgestellten Gegenständen und Einrichtungen zur Ausstellung. Der Erhaltungszustand der Sachen ist ihrem Alter entsprechend; Mängel werden in den Katalogbeschreibungen nur erwähnt, wenn sie den optischen Gesamteindruck beeinträchtigen. Die meisten Objekte sind gerahmt und die Rahmen werden ohne Zusatzkosten mitgegeben. Für offene und versteckte Mängel kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden.
4.) Die zu versteigernden Bilder werden ohne Haftung der Verkäufer für Rechts- und Sachmängel in dem Zustand angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Aufrufs befinden. Die mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des Kaufrechts, insbesonders gemäß §§ 459 ff. BGB. Das gleiche gilt für die Abbildungen im Internet-Katalog; diese dienen dem Zweck, den Interessenten bei der Vorbesichtigung zu führen, sie sind weder für den Zustand noch für die Eigenschaft der Sache maßgebend. Die Preise im Katalog sind in Euro angegeben und dienen als Aufrufpreise, ohne Gewähr für die Richtigkeit, und liegen normalerweise bei 60 - 80 % des Schätzpreises, der dem Bieter einen Anhaltspunkt über den gegenwärtigen Verkehrswert und zu erwartenden Zuschlag des angebotenen Kunstwerks bietet. Die Bilder werden grundsätzlich ohne Rahmen bewertet und rechtlich ohne Rahmen verkauft. Der Rahmen ist rechtlich eine kostenlose Beigabe, für deren Zustand der Auktionator keine Haftung übernimmt..
5.) Der Auktionator behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, in einer anderen als der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen Der Aufruf erfolgt im allgemeinen beim angegebenen Aufrufpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gebote unterhalb des vorgegebenen Rufpreises (Untergebote) werden nicht berücksichtigt. Gesteigert wird nach Ermessen der Versteigerer, im allgemeinen um gerundete 10 % des vorangegangenen Gebots. Katalognummern ohne Limit werden bei 100,00 Euro aufgerufen.
6.) Persönlich Anwesende, den Versteigerern unbekannte Bieter werden grundsätzlich um Legitimation, zum Beispiel durch Vorlage eines Ausweises oder Nachweis der Bonität gebeten. Kaufinteressenten, die nicht persönlich bei der Auktion anwesend sein werden, können ein schriftliches Gebot gegenüber den Versteigerern abgeben. Diese Gebote gelten als in der Versteigerung bereits abgegebene Gebote ohne Aufgeld, Umsatzsteuer und etwaige weitere Abgaben. Bei einer Unklarheit im schriftlichen Gebot ist ausdrücklich die angegebene Katalognummer maßgebend. Die Versteigerer können auch von ihnen unbekannten schriftlichen Bietern eine Legitimation verlangen, die bis 12,00 Uhr des Vortages der Versteigerung vorliegen muß. Jedes schriftliche Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um eine anderes Gebot zu überbieten. Für die Bearbeitung schriftlicher Gebote übernehmen die Versteigerer keine Gewähr. Telefonische Gebote sind zulässig, wenn der Bieter zuvor von den Versteigerern schriftlich zugelassen worden ist. Bei telefonischen Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewährleistung für das Zustandekommen der Verbindung. Mit dem Abgeben des telefonischen Gebotes wird der Rufpreis geboten und - bei Zustandekommen einer Telefonverbindung - die nächsten Gebote vom Auktionshaus abgefragt. Email-Gebote erfordern die Angabe der kompletten postalischen Anschrift des Bieters und die Telefonnummer unter der er vor der Durchführung der Auktion erreichbar ist. Gebote von Erstbietern können ohne diese Angaben nicht angenommen werden. Das Auktionshaus behält sich die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes vor. Die Versteigerer können jedoch in besonderen Fällen solche Gebote zulassen, auch wenn zuvor keine schriftliche Bestätigung erfolgte. Fehlerhaft übermittelte Aufträge und Gebote gehen voll zu Lasten des Bieters. Im übrigen gelten für solche Gebote die Regelungen über schriftliche Gebote entsprechend. Gerichtsort ist Ribnitz-Damgarten.
7.) Will ein Bieter Gebote im Namen eines Anderen abgeben, so hat er dies vor Versteigerungsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen den Versteigerern mitzuteilen. Andernfalls kommt bei Zuschlag der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Für die Rechtsgültigkeit seiner Vollmacht haftet allein der Bieter gegenüber den Versteigerern; im Zweifel hierüber gilt bei Zuschlag der Kaufvertrag als mit dem Bieter abgeschlossen.
8.) Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist. Ist das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, wird der Zuschlag nur unter Vorbehalt erteilt. Stimmt der Einlieferer dem Vorbehaltszuschlag nicht zu, ist dieser unwirksam. Der Zuschlag wird bei schriftlichem Gebot in der Höhe gemacht, der maximal einen Bieterschritt über dem zweithöchsten Gebot liegt. Nach dem Zuschlag gegebene Gebote können, auch wenn sie höher als die anderen Gebote sind, nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebotes besteht jedoch grundsätzlich nicht. Unbeschadet der Möglichkeit, den Zuschlag zu verweigern, können die Versteigerer unter Vorbehalt zuschlagen; dies gilt insbesondere dann, wenn der vom Einlieferer genannte Mindestzuschlagpreis nicht erreicht ist. Bei Zuschlag unter Vorbehalt bleibt der Bieter 21 Tage nach dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Wird es innerhalb dieser Frist von den Versteigerern schriftlich bestätigt, gilt der Zuschlag als erteilt; andernfalls gilt der Zuschlag als verweigert. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, wird die Nummer noch einmal ausgeboten. Mit dem Zuschlag kommt zwischen den Versteigerern und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande.
9.) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme des Kunstwerks und Bezahlung des Preises. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 21 % berechnet; aufgrund der Differenzbesteuerung wird keine Steuer ausgewiesen.
Live-Bieter, die den Zuschlag erhalten, zahlen ein um 5% höheres Aufgeld, also 26 %.
10.) Die Ausgabe der ersteigerten Lose an die Bieter erfolgt nach Vereinbarung.. Bei der Übergabe ist der Kaufpreis mit Kreditkarte, ec-Karte, in bar oder mit Scheckzahlung zu leisten. Bis zur Einlösung gilt ein Eigentumsvorbehalt an dem ersteigerten Gut zugunsten des Versteigerers.
11.) Der Versand ersteigerter Kunstwerke ist zu Lasten und Risiko des Käufers möglich. Eine Haftung für evtl. Transportschäden ist nicht gegeben. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises nebst Zuschlägen auf dem vom Erwerber gewünschten Transportweg. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Rechnungslegung fällig.
12.) Die Auktionsbedingungen entsprechen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsvorschriften). Mit der Abgabe eines Gebotes werden diese Auktionsbedingungen anerkannt. Gerichtsort ist Ribnitz-Damgarten.
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Wieck, den 3. Dezember 2024
Christopher Walther (Auktionator) - chw UG (haftungsbeschränkt) - HRB 20880 AG Stralsund
Kunsthandel - Kielstrasse 13 - 18375 Wieck/Darss