Los

1028

Meshed, mittelfeine Knüpfung, Flor in gutem Zustand; Maße 335 x 250 cm

In 114. Kunst, Antiquitäten, Schmuck, Varia, Asia...

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)421 4585625 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/2
Meshed, mittelfeine Knüpfung, Flor in gutem Zustand; Maße 335 x 250 cm - Bild 1 aus 2
Meshed, mittelfeine Knüpfung, Flor in gutem Zustand; Maße 335 x 250 cm - Bild 2 aus 2
Meshed, mittelfeine Knüpfung, Flor in gutem Zustand; Maße 335 x 250 cm - Bild 1 aus 2
Meshed, mittelfeine Knüpfung, Flor in gutem Zustand; Maße 335 x 250 cm - Bild 2 aus 2
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Bremen
Meshed, mittelfeine Knüpfung, Flor in gutem Zustand; Maße 335 x 250 cm
Meshed, mittelfeine Knüpfung, Flor in gutem Zustand; Maße 335 x 250 cm

114. Kunst, Antiquitäten, Schmuck, Varia, Asiatika

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Hastedter Osterdeich 241
Bremen
28207
Germany

Versandinformationen liegen noch nicht vor.

Shipping information not yet available.

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auktionshaus Weser, Stand vom 01.01.2023

Mit Teilnahme an der Besichtigung und Versteigerung bzw. am Freihandverkauf erkennen die Interessenten die folgenden Bedingungen an:

Die Versteigerung erfolgt freiwillig und namens und auf Rechnung des Auftraggebers in der Währung: EURO gegen sofortige Bezahlung. Im Regelfall wird um etwa 10% gesteigert.

Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im Namen des Einlieferers geltend zu machen.

Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich bieten und nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot gemacht wird, so kann das Los über den Zuschlag entscheiden. Kann eine Einigung über den Zuschlag nicht sofort erzielt werden, so wird der Gegenstand nochmals ausgeboten. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut auszubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst wie Zweifel über den Zuschlag bestehen.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt dieser. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, jederzeit ohne Rücksprache mit dem Vorbehaltsbieter an einen Limitbieter zuzuschlagen bzw. freihändig zu verkaufen.

Mit dem Zuschlag ist ein Aufgeld in Höhe von 23% (plus 19% Mehrwertsteuer) an den Versteigerer zu zahlen. Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Provision erhoben. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zins- und Währungsverluste. Eine Stundung des Kaufgeldes findet nicht statt. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Überprüfung. Irrtum vorbehalten.

Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, so steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch etwaige Währungs- und Zinsverluste sowie die Kosten für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem ihm früher erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat dagegen keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Er gilt nun als Einlieferer und hat wie ein Einlieferer eine Kommissionsprovision zu entrichten, die neben allen entstandenen Kosten vom Erlös abzuziehen ist. Der danach verbleibende Erlös wird dann auf die Schadensersatzforderung gem. § 367 BGB angerechnet. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen, verlangt er Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist der Erfüllungsanspruch erloschen.

Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen oder einklagen.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für Katalogangaben, dieses gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlername, Ort- und Zeitbestimmung der Gegenstände, auch nicht für nicht erkennbare Mängel. Die Katalogbeschreibungen sind also keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459ff BGB. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht mehr berücksichtigt werden. Macht ein Käufer von der angebotenen Besichtigungszeit keinen Gebrauch, so gilt ein ungesehener Kauf als gekauft wie besichtigt. Der Versteigerer behält sich jedoch vor, vorgetragene begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb von 6 Werktagen nach Empfang der Ware nach Möglichkeit dem Auftraggeber, welcher die beanstandeten Sachen eingeliefert hat, zu übermitteln. Der Versteigerer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ohne Rückfrage bei dem jeweiligen Einlieferer beanstandete Gegenstände in dessen Namen zurückzunehmen.

Die Abholung des Ersteigerungsgutes muss sofort und unmittelbar nach Ablauf der Versteigerung stattfinden, andernfalls erfolgt Übergabe an einen Spediteur zwecks Aufbewahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Beim Erwerb durch schriftlich, telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Zahlung innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden dem Ersteigerer 1,5% Zinsen pro angebrochenem Monat berechnet. Eine Aushändigung der Ware erfolgt jedoch erst nach vollständiger Bezahlung von Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug des Auktionshauses Weser bzw. Bankgutschrift des Schecks.

In den Ausstellungs- und Versteigerungsräumen haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen -auch ohne eigenes Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, 28207 Bremen.

Auch bei Erteilung schriftlicher Aufträge und Gebote erkennt der Käufer die Versteigerungsbedingungen an. Bei schriftlichen Aufträgen sind die im Katalog angegebenen Nummern maßgebend.

Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freien Verkauf und weitere Dienstleistungen. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine Regelung, welche dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht, die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird davon nicht berührt. Eigenware ist durch ein * gekennzeichnet.

Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, sichern sie zu, dass Gegenstände aus der Zeit des sog. 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung und Lehre, der Berichterstattung über Zeitgeschichte oder zu ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 & 86a StGB). Das Auktionshaus Weser sowie die Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur unter diesen Voraussetzungen ab.

Vollständige AGBs