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WETTMANN Kunstauktionen GmbH
Bredeneyer Straße 119-121, 45133 Essen
T: +49 (0)201 857 851 90
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 12.00-18.00 Uhr
Allgemeine Versteigerungsbedingungen
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Kommissionär (§ 383 HGB) im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke und anderweitigen Objekte sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, sowie weiterer Angaben zum Versteigerungsobjekt in mündlicher oder schriftlicher Form bzw. per E-Mail enthalten keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH zum Ausdruck. Sämtliche Angaben zum Versteigerungsobjekt sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.
In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH ohne Rahmen angeboten. Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.
3.4 Gebote können während der Präsenzversteigerung persönlich, online oder per Telefon abgegeben werden. Ist eine Präsenzauktion aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt und findet die Auktion ausschließlich online statt, so handelt es sich ebenfalls in diesem Fall um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB bei der nach dem Zuschlag ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).Im Übrigen gelten für Online-Versteigerungen Ziffer 10.
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dieses 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift- oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten übernimmt die WETTMANN Kunstauktionen GmbH keine Gewähr dafür, dass eine Telefonverbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH aufgezeichnet werden.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung des Endpreises über.
7. Auf den Zuschlagpreis sind ein Aufgeld von 25 % des Zuschlagspreises, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Zur Abgeltung der gemäß § 26 UrhG anfallenden Folgerechtsgebühr bei der Veräußerung eines Originalwerkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes trägt der Einlieferer und der Ersteigerer jeweils eine Gebühr in Höhe von 2% des Zuschlagpreises. Die Folgerechtsgebühr fällt nur dann an, wenn die Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufs verstorben sind und der Zuschlagpreis mehr als 400 € beträgt.
Für die Nutzung des Live-Onlinebietens berechnen wir 3% zzgl. MwSt. vom Zuschlagspreis.
Nimmt der Ersteigerer persönlich an der Auktion teil, ist der Gesamtpreis mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.
8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Bankgebühren zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer verpflichtet ist, einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes zu ersetzen.
9. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH behält sich vor, darüberhinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.
10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
11. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
12.1 Die Firma Auktionshaus an der Ruhr bietet auch Online-Versteigerungen an.
12.2. Nach einer vorherigen Registrierung des Bieters ist dieser berechtigt, an einer Online-Versteigerung teilzunehmen und Kaufangebote auf die zur Versteigerung angebotenen Artikel abzugeben.
Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und den Bieter zu sperren, wenn dieser gegen die Versteigerungsbedingungen verstößt oder in der Vergangenheit verstoßen hat. Durch die Registrierung bei der Online-Versteigerungen der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
12.3. Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Uhrzeit, die von der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH vorgegeben wird, festgesetzt. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Mit dem Auktionsende erfolgt der Zuschlag. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Die eingestellten Objekte werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot) ausgeboten. Das Mindestangebot enthält die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer sowie das Aufgeld gemäß Ziffer 7. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
Gebot Mindest-Steigerungsschritt
bis 300,00 Euro 10,00 Euro
bis 1.000,00 Euro 50,00 Euro
bis 2.000,00 Euro 100,00 Euro
bis 3.000,00 Euro 200,00 Euro
bis 4.200,00 Euro 300,00 Euro
bis 5.000,00 Euro 400,00 Euro
bis 10.000,00 Euro 500,00 Euro
über 10.000 Euro 1.000,00 Euro
12.4. Wird ein höherer Betrag als das Mindestangebot geboten, so stellt dieses das Höchstgebot solange dar, bis ein höheres Angebot abgegeben wird. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Dieser ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot wird angenommen (Zuschlag). Dem Höchstbieter wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat.
12.5. Nach Mitteilung des Zuschlags hat der Ersteigerer den Gebotsbetrag innerhalb von zehn Tagen zu entrichten und die Sache abzuholen (Zahlungs- /Abholfrist).
12.6. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf die Online-Versteigerung für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerung abgebrochen werden. Ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag ist unwirksam. Der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird von der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH von dem Abbruch unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die zur Versteigerung angebotenen Objekte können einer neuen Versteigerung zugeführt werden; ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.
12.7. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
14. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand 04.07.2022
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Allgemeine Versteigerungsbedingungen
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Bieter nachstehende Bedingungen an:
1. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH versteigert öffentlich (im Sinne des § 383 Abs.3 Satz 1 BGB) und versteigert als Kommissionär (§ 383 HGB) im eigenen Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben.
2. Der Versteigerer behält sich vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Auf altersbedingte Spuren (Bereibungen, kleine Bestoßungen, u. a.) wird nicht gesondert hingewiesen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben sind keine Garantien im Rechtssinne, d. h. sie sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. § 459 ff. BGB. Das gilt auch für Maße, Gewichte, Vollständigkeit, Herkunft, Zeitangaben etc.
3.1. Die zur Versteigerung gelangenden und im Rahmen der Vorbesichtigung prüfbaren und zu besichtigenden Kunstwerke und anderweitigen Objekte sind ausnahmslos gebraucht. Sie haben einen ihrem Alter und ihrer Provenienz entsprechenden Erhaltungszustand. Beanstandungen des Erhaltungszustandes werden im Katalog nur erwähnt, wenn sie nach Auffassung der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes beeinträchtigen. Veränderungen, z. B. Austrocknung des Mediums oder Veränderung aufgrund von Lichteinfall, werden nicht angegeben und sind als normaler Zustand zu verstehen. Reinigungen und kleinere Ausbesserungen hingegen dienen der Konservierung und sind keine wertmindernden Veränderungen. Fehlende Angaben zum Erhaltungszustand begründen infolge dessen auch keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung. Interessenten können einen Zustandsbericht für jedes Kunstwerk anfordern. Dieser Bericht, sowie weiterer Angaben zum Versteigerungsobjekt in mündlicher oder schriftlicher Form bzw. per E-Mail enthalten keine abweichende Individualabrede und bringt lediglich eine subjektive Einschätzung der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH zum Ausdruck. Sämtliche Angaben zum Versteigerungsobjekt sind keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen und dienen ausschließlich der unverbindlichen Information.
In allen Fällen ist der tatsächliche Erhaltungszustand des Kunstwerkes zum Zeitpunkt seines Zuschlages vereinbarte Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434ff BGB). Alle Angaben im Katalog beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten oder sonst allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wird zusätzlich ein Internet-Katalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH behält sich vor, Katalogangaben über die zu versteigernden Kunstwerke zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der Katalogbeschreibung.
3.2 Gemälde, Grafiken, Aquarelle, Pastelle und sonstige Bilder werden grundsätzlich bei den Versteigerungen der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH ohne Rahmen angeboten. Beschädigungen an der Rahmung können nicht geltend gemacht werden.
3.3 Schadensersatzansprüche gegen die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (incl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Ersatz von Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haben.
3.4 Gebote können während der Präsenzversteigerung persönlich, online oder per Telefon abgegeben werden. Ist eine Präsenzauktion aufgrund einer behördlichen Anordnung untersagt und findet die Auktion ausschließlich online statt, so handelt es sich ebenfalls in diesem Fall um eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB bei der nach dem Zuschlag ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB).Im Übrigen gelten für Online-Versteigerungen Ziffer 10.
4. Vor der Abgabe eines Gebotes muss jeder Bieter unter Angaben seiner Personalien eine Bieternummer lösen. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH kann, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist, einen offiziellen Identitätsnachweis sowie Bankreferenzen und Sicherheiten verlangen. Es liegt im Ermessen der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH eine Person von der Auktion auszuschließen. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter Gebote im Namen eines anderen abgeben, muss er dieses 24 Stunden vor Auktionsbeginn unter Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen und unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht mitteilen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Aufträge für Schrift- oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen; bei telefonischen Geboten übernimmt die WETTMANN Kunstauktionen GmbH keine Gewähr dafür, dass eine Telefonverbindung zustande kommt. Jeder Auftrag zum telefonischen Bieten kommt einem Gebot des Limitpreises gleich. Die Telefongebote können durch die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH aufgezeichnet werden.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum geht erst bei vollständiger Zahlung des Endpreises über.
7. Auf den Zuschlagpreis sind ein Aufgeld von 25 % des Zuschlagspreises, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Zur Abgeltung der gemäß § 26 UrhG anfallenden Folgerechtsgebühr bei der Veräußerung eines Originalwerkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes trägt der Einlieferer und der Ersteigerer jeweils eine Gebühr in Höhe von 2% des Zuschlagpreises. Die Folgerechtsgebühr fällt nur dann an, wenn die Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufs verstorben sind und der Zuschlagpreis mehr als 400 € beträgt.
Für die Nutzung des Live-Onlinebietens berechnen wir 3% zzgl. MwSt. vom Zuschlagspreis.
Nimmt der Ersteigerer persönlich an der Auktion teil, ist der Gesamtpreis mit dem Zuschlag zur Zahlung fällig. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten oder vertreten gewesen sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet.
8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1,5 % je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Bankgebühren zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer verpflichtet ist, einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes zu ersetzen.
9. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Der Versteigerer haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden jedoch erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte drei Wochen nach Ablauf der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH werden pro Tag und Objekt 3,00 EUR netto für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet. Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH behält sich vor, darüberhinausgehende Kosten dem Ersteigerer gegenüber geltend zu machen.
10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät 10 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem früher ihm erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen.
11. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – für jeden von ihm verschuldeten Schaden.
12.1 Die Firma Auktionshaus an der Ruhr bietet auch Online-Versteigerungen an.
12.2. Nach einer vorherigen Registrierung des Bieters ist dieser berechtigt, an einer Online-Versteigerung teilzunehmen und Kaufangebote auf die zur Versteigerung angebotenen Artikel abzugeben.
Die Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und den Bieter zu sperren, wenn dieser gegen die Versteigerungsbedingungen verstößt oder in der Vergangenheit verstoßen hat. Durch die Registrierung bei der Online-Versteigerungen der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
12.3. Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Uhrzeit, die von der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH vorgegeben wird, festgesetzt. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Mit dem Auktionsende erfolgt der Zuschlag. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Die eingestellten Objekte werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot) ausgeboten. Das Mindestangebot enthält die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer sowie das Aufgeld gemäß Ziffer 7. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
Gebot Mindest-Steigerungsschritt
bis 300,00 Euro 10,00 Euro
bis 1.000,00 Euro 50,00 Euro
bis 2.000,00 Euro 100,00 Euro
bis 3.000,00 Euro 200,00 Euro
bis 4.200,00 Euro 300,00 Euro
bis 5.000,00 Euro 400,00 Euro
bis 10.000,00 Euro 500,00 Euro
über 10.000 Euro 1.000,00 Euro
12.4. Wird ein höherer Betrag als das Mindestangebot geboten, so stellt dieses das Höchstgebot solange dar, bis ein höheres Angebot abgegeben wird. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Dieser ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot wird angenommen (Zuschlag). Dem Höchstbieter wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat.
12.5. Nach Mitteilung des Zuschlags hat der Ersteigerer den Gebotsbetrag innerhalb von zehn Tagen zu entrichten und die Sache abzuholen (Zahlungs- /Abholfrist).
12.6. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf die Online-Versteigerung für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerung abgebrochen werden. Ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag ist unwirksam. Der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird von der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH von dem Abbruch unverzüglich per E-Mail unterrichtet. Die zur Versteigerung angebotenen Objekte können einer neuen Versteigerung zugeführt werden; ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.
12.7. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Mülheim an der Ruhr. Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
14. Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Firma WETTMANN Kunstauktionen GmbH. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand 04.07.2022