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Los
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Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Gebote unter Mein Account, vor der Auktion bearbeiten können. Ihr Maximal Gebot kennen nur Sie.
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Das Aufgeld beträgt 24% inkl. 19% MWSt + 5% Gebühr für das Live-Bieten zzgl.19% MWSt..
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Versteigerungsbedingungen
Mit Unterzeichnung des Bieter- und Auftragsformulars bzw. der Gebotsabgabe im Internet per E-mail oder Online über Auktionsportale werden folgende Bedingungen akzeptiert:.
1. Vechtel & Becker GbR/ zeitGenossen (nachfolgend zeitGenossen) versteigert in einer öffentlichen Versteigerung im Namen und für Rechnung der Auftraggeber ausnahmslos gebrauchte Gegenstände.
2.Der Versteigerer legt den Ausrufpreis in Euro fest. Gesteigert wird im Regelfall um mindestens 5 €, jedoch maximal 15 % des vorangegangenen Gebotes.
3. Alle aufgerufenen bzw. -gelisteten Objekte können vor der Auktion besichtigt und auf eigene
Gefahr geprüft werden. Die Beschreibungen im Print- und Onlinekatalog wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen jedoch keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434
ff. BGB dar. Es wird für die Objekte keine Gewähr und Haftung für Mängel (offene oder versteckte) übernommen. Alle Objekte werden im Erhaltungszustand zum Zeitpunkt des Zuschlags versteigert. Beanstandungen jeglicher Art nach dem Zuschlag oder zu einem späteren Zeitpunkt werden nicht berücksichtigt. Rahmen sind nicht Bestandteil des Angebots. Für die Farbechtheit der Digitalfotos der einzelnen Gegenstände kann keine Gewähr übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor Objekte zusammenzuziehen, außerhalb der Versteigerungsreihenfolge neu auszurufen oder zurückzuziehen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden, wenn der vereinbarte Mindestpreis erreicht ist. Bei Nichterreichung des Mindestpreises wird unter Vorbehalt zugeschlagen oder das Gebot kann abgelehnt werden. Der Vorbehaltszuschlag ist für den Bieter 4 Wochen nach der Auktion bindend, es gilt vom Versteigerer als
angenommen, wenn innerhalb dieser 4 Wochen die Rechnung gestellt wird. Mit dem Zuschlag
kommt zwischen zeitGenossen und dem Bieter ein Kaufvertrag zustande.
6. Ein Gebot kann abgelehnt werden, das niedrigerere Gebot wird dann als bindend akzeptiert. Bei
gleichen Geboten entscheidet das Los oder der frühere Gebotseingang. Kommt es zu Unklarheiten,
kann das Objekt erneut ausgerufen werden.
7. Jeder Bieter erhält am Eingang eine Bieternummer (Pfand 5 €). Er steigert bzw. kauft auf eigene Rechnung und in eigenen Namen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Die Gefahr für Beschädigungen, Verwechslungen, Verluste etc. gehen auf den Käufer über.
8. Auf die Zuschlagssumme ist ein Aufgeld von 24% inkl. MWSt. vom Käufer zu entrichten. Der Gesamtbetrag der Rechnung setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld und etwaigen Verpackungs- und Versandkosten.
Für Zuschläge, die über Live Bieten / Online Live Bieten zustande kommen, ist vom Käufer die von den Anbietern www.lot-tissimo.com bzw. www.the-saleroom.com erhobene Provision von 5% + MwSt. zusätzlich zu entrichten. Für diesen Service/ diese Leistung sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich, eine Gewähr bei technischen Problemen oder Nicht-Berücksichtigung der Live-Gebote unsererseits wird nicht übernommen.
9. Die Zahlung des mit dem Zuschlag fälligen Gesamtbetrages ist sofort in bar zu entrichten.
Schriftlichen Aufträgen wird eine Frist von 14 Tagen eingeräumt. Verpackungs- und Versandkosten
gehen zu Lasten des Käufers. Ersteigerte Ware wird grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt und somit das Eigentum übertragen. EC-Karten-Zahlungen sind möglich, Kreditkarten oder Schecks werden nicht akzeptiert.
10. Wird die ersteigerte Ware nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Auktion abgeholt,
kann zeitGenossen die Gegenstände nach einer erneuten Aufforderung binnen einer Woche auf
Kosten und Gefahr des Bieters einlagern. Für Beschädigungen oder Verluste der Gegenstände
haftet zeitGenossen nicht.
11. Wird die Abnahme nach erfolgreichem Zuschlag verweigert oder gerät der Käufer in Zahlungsverzug, kann zeitGenossen entweder Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Der Käuferverzug ergibt sich aus nach Mahnung nicht erfolgter Bezahlung des Kaufpreises. Im Falle des Rücktritts ist zeitGenossen berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einliefererprovision und Aufgeld) auf den Gegenstand zu verlangen. zeitGenossen behält sich vor, den Käufer von weiteren Versteigerungen auszuschließen. Wird der Gegenstand in einer zukünftigen Auktion wieder versteigert, haftet der säumige Käufer für einen etwaigen Mindererlös sowie für die Kosten
der nochmaligen Versteigerung. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
12. Jeder Besucher haftet während der Vorbesichtigung und im Auktionsraum für von ihm verursachte Schäden.
13. Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf die Einlieferungsverträge und die jeweilige lfd. Nr. der Objekte. Eigenware ist zusätzlich mit einem * gekennzeichnet.
14. Gebotsaufträge, schriftliche Gebote per Email oder Brief werden bis zum Tag vor der Auktion
berücksichtigt. Die Registrierung für Live Bieten / Online Live Bieten kann bis 24 Stunden vor der Auktion erfolgen, für spätere Registrierungen keine Gewähr. Die vom Bieter übermittelte Los-Nr. gilt als verbindlich, schriftliche Zusätze (z.B abweichende Titel) werden nicht berücksichtigt. Gebotsaufträge für telefonisches Mitbieten werden ab einem Gebot von 100,- € akzeptiert, für das Zustandekommen telefonischer Verbindungen wird keine Gewähr übernommen.
Die eingetragenen Preise verstehen sich als Höchstgebote, die Aufträge werden bestmöglich ausgeführt. Das Aufgeld und anfallende Verpackungs- und Versandkosten werden bei Zuschlag in der Rechnung addiert.
15. Bieter/Ersteigerer versichern, dass sie die in der Auktion angebotenen Gegenstände aus der Zeit
von 1933 – 45, die unter §§ 86, 86a StGB fallen, nur zu den in § 86 Abs.3 StGB bestimmten
Zwecken erwerben (staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, wissenschaftliche und kunsthistorische
Forschung, Aufklärung und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder
der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung) Der Verkäufer/Versteigerer bietet die im
Katalog genannten Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet
sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner
Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Verkäufer/Versteigerer ist berechtigt Versteigerungsgut, das unter die § 86 und § 86a fallen oder fallen könnte, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Nutzung der Gegenstände gem. § 86 Abs.3 StGB bestehen.
16. Technische Geräte sind nicht vom Fachmann überholt und werden ohne Garantie versteigert. Für Schäden und deren Folgen durch technische Geräte, Elektromotoren, Verbrennungsmotoren, Elektrokabel oder alle Arten von Beleuchtung, übernehmen wir keine Haftung.
17. Gerichtsstand ist Münster.
Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die im Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Auktionsobjekten.
Stand: 15.03.2024
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2.Der Versteigerer legt den Ausrufpreis in Euro fest. Gesteigert wird im Regelfall um mindestens 5 €, jedoch maximal 15 % des vorangegangenen Gebotes.
3. Alle aufgerufenen bzw. -gelisteten Objekte können vor der Auktion besichtigt und auf eigene
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ff. BGB dar. Es wird für die Objekte keine Gewähr und Haftung für Mängel (offene oder versteckte) übernommen. Alle Objekte werden im Erhaltungszustand zum Zeitpunkt des Zuschlags versteigert. Beanstandungen jeglicher Art nach dem Zuschlag oder zu einem späteren Zeitpunkt werden nicht berücksichtigt. Rahmen sind nicht Bestandteil des Angebots. Für die Farbechtheit der Digitalfotos der einzelnen Gegenstände kann keine Gewähr übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor Objekte zusammenzuziehen, außerhalb der Versteigerungsreihenfolge neu auszurufen oder zurückzuziehen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden, wenn der vereinbarte Mindestpreis erreicht ist. Bei Nichterreichung des Mindestpreises wird unter Vorbehalt zugeschlagen oder das Gebot kann abgelehnt werden. Der Vorbehaltszuschlag ist für den Bieter 4 Wochen nach der Auktion bindend, es gilt vom Versteigerer als
angenommen, wenn innerhalb dieser 4 Wochen die Rechnung gestellt wird. Mit dem Zuschlag
kommt zwischen zeitGenossen und dem Bieter ein Kaufvertrag zustande.
6. Ein Gebot kann abgelehnt werden, das niedrigerere Gebot wird dann als bindend akzeptiert. Bei
gleichen Geboten entscheidet das Los oder der frühere Gebotseingang. Kommt es zu Unklarheiten,
kann das Objekt erneut ausgerufen werden.
7. Jeder Bieter erhält am Eingang eine Bieternummer (Pfand 5 €). Er steigert bzw. kauft auf eigene Rechnung und in eigenen Namen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Die Gefahr für Beschädigungen, Verwechslungen, Verluste etc. gehen auf den Käufer über.
8. Auf die Zuschlagssumme ist ein Aufgeld von 24% inkl. MWSt. vom Käufer zu entrichten. Der Gesamtbetrag der Rechnung setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld und etwaigen Verpackungs- und Versandkosten.
Für Zuschläge, die über Live Bieten / Online Live Bieten zustande kommen, ist vom Käufer die von den Anbietern www.lot-tissimo.com bzw. www.the-saleroom.com erhobene Provision von 5% + MwSt. zusätzlich zu entrichten. Für diesen Service/ diese Leistung sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich, eine Gewähr bei technischen Problemen oder Nicht-Berücksichtigung der Live-Gebote unsererseits wird nicht übernommen.
9. Die Zahlung des mit dem Zuschlag fälligen Gesamtbetrages ist sofort in bar zu entrichten.
Schriftlichen Aufträgen wird eine Frist von 14 Tagen eingeräumt. Verpackungs- und Versandkosten
gehen zu Lasten des Käufers. Ersteigerte Ware wird grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt und somit das Eigentum übertragen. EC-Karten-Zahlungen sind möglich, Kreditkarten oder Schecks werden nicht akzeptiert.
10. Wird die ersteigerte Ware nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Auktion abgeholt,
kann zeitGenossen die Gegenstände nach einer erneuten Aufforderung binnen einer Woche auf
Kosten und Gefahr des Bieters einlagern. Für Beschädigungen oder Verluste der Gegenstände
haftet zeitGenossen nicht.
11. Wird die Abnahme nach erfolgreichem Zuschlag verweigert oder gerät der Käufer in Zahlungsverzug, kann zeitGenossen entweder Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Der Käuferverzug ergibt sich aus nach Mahnung nicht erfolgter Bezahlung des Kaufpreises. Im Falle des Rücktritts ist zeitGenossen berechtigt, Schadensersatz in Höhe des entgangenen Entgelts (Einliefererprovision und Aufgeld) auf den Gegenstand zu verlangen. zeitGenossen behält sich vor, den Käufer von weiteren Versteigerungen auszuschließen. Wird der Gegenstand in einer zukünftigen Auktion wieder versteigert, haftet der säumige Käufer für einen etwaigen Mindererlös sowie für die Kosten
der nochmaligen Versteigerung. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
12. Jeder Besucher haftet während der Vorbesichtigung und im Auktionsraum für von ihm verursachte Schäden.
13. Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf die Einlieferungsverträge und die jeweilige lfd. Nr. der Objekte. Eigenware ist zusätzlich mit einem * gekennzeichnet.
14. Gebotsaufträge, schriftliche Gebote per Email oder Brief werden bis zum Tag vor der Auktion
berücksichtigt. Die Registrierung für Live Bieten / Online Live Bieten kann bis 24 Stunden vor der Auktion erfolgen, für spätere Registrierungen keine Gewähr. Die vom Bieter übermittelte Los-Nr. gilt als verbindlich, schriftliche Zusätze (z.B abweichende Titel) werden nicht berücksichtigt. Gebotsaufträge für telefonisches Mitbieten werden ab einem Gebot von 100,- € akzeptiert, für das Zustandekommen telefonischer Verbindungen wird keine Gewähr übernommen.
Die eingetragenen Preise verstehen sich als Höchstgebote, die Aufträge werden bestmöglich ausgeführt. Das Aufgeld und anfallende Verpackungs- und Versandkosten werden bei Zuschlag in der Rechnung addiert.
15. Bieter/Ersteigerer versichern, dass sie die in der Auktion angebotenen Gegenstände aus der Zeit
von 1933 – 45, die unter §§ 86, 86a StGB fallen, nur zu den in § 86 Abs.3 StGB bestimmten
Zwecken erwerben (staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, wissenschaftliche und kunsthistorische
Forschung, Aufklärung und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder
der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung) Der Verkäufer/Versteigerer bietet die im
Katalog genannten Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit dem Gebot verpflichtet
sich der Bieter, die Gegenstände nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner
Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Verkäufer/Versteigerer ist berechtigt Versteigerungsgut, das unter die § 86 und § 86a fallen oder fallen könnte, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Nutzung der Gegenstände gem. § 86 Abs.3 StGB bestehen.
16. Technische Geräte sind nicht vom Fachmann überholt und werden ohne Garantie versteigert. Für Schäden und deren Folgen durch technische Geräte, Elektromotoren, Verbrennungsmotoren, Elektrokabel oder alle Arten von Beleuchtung, übernehmen wir keine Haftung.
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oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die im Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf von Auktionsobjekten.
Stand: 15.03.2024