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Los
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In Auktion 84
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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Terms and conditions:
Versteigerungsbedingungen
1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und
für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un benannt
bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer. Die Auftrags -
verhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-
Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils angefügt
ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(1). Die Versteigerung ist
freiwillig und öffentlich.
2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind Schätzpreise,
keine Limite.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten und
zu rückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, wenn nicht
vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet oder Referenzen
angegeben wurden.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor
der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind
gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz
entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser wird im Katalog
nicht durchgängig erwähnt. Die Katalog beschreibungen sind keine
Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen deutsch-englischen
Lotbeschreibungen ist der englische Text nur eine Zusatzinformation.
Für die Vollständigkeit der Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche
Text maßgeblich.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung aus Mängeln, soweit er die
ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Dies gilt ausdrücklich
auch für alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben von Losinhalten
wo auch immer und für wirtschaftliche und sonstige Nachteile
infolge technischer Störungen der benutzten Internetportale. Der
Erwerber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von drei Wochen nach der Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im
Falle einer erfolgreichen Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer
dem Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld)
entsprechend; ein über die Zu schlagshöhe hinausgehender
An spruch ist ausgeschlossen. Einzel stücke aus Konvoluten, größere
Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben und
Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgaberecht“
tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.
5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus bietet
Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen
Gedankenguts mißbraucht werden könnten, nur unter der
Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände mit ihrer Ge -
botsabgabe automatisch verpflichten, diese Gegenstände im Falle des
Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich unbedenkliche wissenschaftliche
Zwecke zu erwerben.
6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit dem unteren Schätzpreis. Gesteigert
wird jeweils um ca. 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall hiervon
situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach drei maligem
Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den
Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Gleichstand
schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den
Zuschlag zu rücknehmen und die Sachen er neut anbieten, wenn irrtümlich
ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden
ist, oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen
will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab gabe
eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer und dem
Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen
Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Bei Nicht -
erteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter
höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises und dies nur, wenn
ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,
die später als 24 Stunden vor oder erst während der Versteigerung
eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Die in den
Geboten genannten Limite gelten als Zuschlagspreise, auf welche
das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.
Unser Haus unterstellt sich den geltenden Vorschriften des GwG ausnahmslos.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende
Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das
Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit
dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.
9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem die
Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird
(Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren Schätzpreisen
der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 %
und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die ermäßigte Mehrwertsteuer
von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern, deren
Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz
von 19 %. Für steuer inländische Unternehmer, die
zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot berechtigt sind, kann
die Gesamtrechnung über die von einem solchen ersteigerten Positionen
auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt
werden. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern,
wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-
EU-Land erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb
von vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die
Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische
USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen
erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum am Tag der Auszahlung
geltenden Devisenkurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,
Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien werden
als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben (§ 26 UrHG)
4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.
11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA & LACHER
2,6 %, Invaluable 3 % und Lot-tissimo 5 %) trägt der jeweilige Ersteigerer.
12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder
durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er steigerer, die
schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen
nach Rechnungsstellung fällig.
13. Bei Zahlungsverzug werden die hieraus entstehenden Lager, Mahnund
Verwaltungskosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % per
angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet. Im
Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle
auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion
nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten
der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des
Auktionshauses aufzukommen hat.
14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion
in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht, erfolgt diese
auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden vorhandene
Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn, das Haus wurde
vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb zur Mitlieferung desselben
beauftragt.
15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes
erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Dies gilt
auch für Verkäufe aus den Rückgängen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr
ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen
über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) und die Be -
stimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt
(Salvatorische Klausel).
18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische
Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung
maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen
und Katalogangaben.
München, den 17. Mai 2024
ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG
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Versteigerungsbedingungen
1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und
für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un benannt
bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer. Die Auftrags -
verhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-
Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils angefügt
ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(1). Die Versteigerung ist
freiwillig und öffentlich.
2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind Schätzpreise,
keine Limite.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten und
zu rückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, wenn nicht
vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet oder Referenzen
angegeben wurden.
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor
der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind
gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz
entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser wird im Katalog
nicht durchgängig erwähnt. Die Katalog beschreibungen sind keine
Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen deutsch-englischen
Lotbeschreibungen ist der englische Text nur eine Zusatzinformation.
Für die Vollständigkeit der Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche
Text maßgeblich.
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung aus Mängeln, soweit er die
ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Dies gilt ausdrücklich
auch für alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben von Losinhalten
wo auch immer und für wirtschaftliche und sonstige Nachteile
infolge technischer Störungen der benutzten Internetportale. Der
Erwerber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von drei Wochen nach der Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im
Falle einer erfolgreichen Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer
dem Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld)
entsprechend; ein über die Zu schlagshöhe hinausgehender
An spruch ist ausgeschlossen. Einzel stücke aus Konvoluten, größere
Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben und
Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgaberecht“
tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.
5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus bietet
Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen
Gedankenguts mißbraucht werden könnten, nur unter der
Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände mit ihrer Ge -
botsabgabe automatisch verpflichten, diese Gegenstände im Falle des
Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich unbedenkliche wissenschaftliche
Zwecke zu erwerben.
6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit dem unteren Schätzpreis. Gesteigert
wird jeweils um ca. 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall hiervon
situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach drei maligem
Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den
Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Gleichstand
schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den
Zuschlag zu rücknehmen und die Sachen er neut anbieten, wenn irrtümlich
ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden
ist, oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen
will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab gabe
eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer und dem
Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen
Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Bei Nicht -
erteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter
höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises und dies nur, wenn
ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,
die später als 24 Stunden vor oder erst während der Versteigerung
eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Die in den
Geboten genannten Limite gelten als Zuschlagspreise, auf welche
das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.
Unser Haus unterstellt sich den geltenden Vorschriften des GwG ausnahmslos.
8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende
Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das
Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit
dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.
9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem die
Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird
(Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren Schätzpreisen
der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 %
und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die ermäßigte Mehrwertsteuer
von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern, deren
Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz
von 19 %. Für steuer inländische Unternehmer, die
zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot berechtigt sind, kann
die Gesamtrechnung über die von einem solchen ersteigerten Positionen
auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt
werden. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern,
wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-
EU-Land erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb
von vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die
Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische
USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen
erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum am Tag der Auszahlung
geltenden Devisenkurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,
Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien werden
als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben (§ 26 UrHG)
4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.
11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA & LACHER
2,6 %, Invaluable 3 % und Lot-tissimo 5 %) trägt der jeweilige Ersteigerer.
12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder
durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er steigerer, die
schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen
nach Rechnungsstellung fällig.
13. Bei Zahlungsverzug werden die hieraus entstehenden Lager, Mahnund
Verwaltungskosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % per
angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet. Im
Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle
auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion
nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten
der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des
Auktionshauses aufzukommen hat.
14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion
in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht, erfolgt diese
auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden vorhandene
Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn, das Haus wurde
vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb zur Mitlieferung desselben
beauftragt.
15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes
erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Dies gilt
auch für Verkäufe aus den Rückgängen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr
ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen
über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) und die Be -
stimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.
17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt
(Salvatorische Klausel).
18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische
Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung
maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen
und Katalogangaben.
München, den 17. Mai 2024
ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG